Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-20
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer WTageblatl irrrd Anzeiger «Lldedlaü und Ayeigai. rag d a t «1*f» «L« für ble König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, ' sowie den Gemeinderat Gröba. IIS. Sonnadens, 29 Mat 191«, alieass. «9, Filiilg. »aS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,7 Nhr niit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Ps. Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugeben "und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen, Preis für die 43 mm breite Ärundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- sprechend höher. NachmeistmgS- und VermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingczogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS-.und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L W in te r l < ch Riesa PeschältSstelle: «oetbeltraste 59. Verantwortlich ihr Nedoi'Uon: '»rt^ur Hühnel, Riesa: sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom Ist. Mai 1916 über das Verfüttern von Kartoffeln nochmals zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 19. Mai 1916. 659II8IV Ministerium deS Innern. 2425 Mr. 5196.1 Bekanntmachung über daS Verfüttern von Kartoffeln. Dom 15. Mai 1916 Auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln vom 15. April 1916 (ReickS-Gesetzbl. S. 284> wird folgendes bestimmt: 8 1. Bis zum 15. August 1916 dürfen Kartoffelbcsttzer an ihr Vieh insgesamt nicht mehr Kartoffeln verfüttern, als auf ihren Schweinebestand bis zu diesem Tage nach dem Satze von höchstens zwei Pfnnd Kartoffeln für den Tag und das Schwein entfällt. 8 4 der Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln vom 15. April 1916 (Reichs-Gcsctzbl. S. 284) bleibt unberührt. An die einzelnen Tiergattungen dürfen jedoch nur insoweit Kartoffeln verfüttert werden, als an sie bisher schon Kartoffeln oder Erzeugnisse der Kartoffeltrvcrnerei verfüttert worden sind. Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. 8 2. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandclt. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen 8 1 ist der Mindestbetrag der Geldstrafe gleich dem zwanzigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten Menge. 83. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Mar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. , Delbrück. Zucker bett'. 1. Die Bekanntmachung vom 22. April lfd. Jahres, die Ausfuhr von Zucker aus dem Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast bctr., wird hiermit aufgehoben. 2. In Kaffeehäusern, Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften aller Art, sowie in Erfrischungsräumen, Trinkhallen und bei Privatmittagstischen darf bei Verabreichung von Kaffee fortan nur 1 Stück Zucker (1 Würfel) zn jeder Taffe gegeben werden. Großenhain, am 19. Mai 1916. 792 t b' II. Der Kommunalverband. Brot- M Wkckiia iiü WWMfnmmila-Mck. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 22. Mai bis 18. Juni 1916 gültigen Drot- >md Butterkarten erfolgt Montag, den 22. Mai 1916, von vormittags 8 biS nachmittags 1 Uhr in den bekannten Ausgabestellen, jedoch befindet sich die Ausgabestelle für de« IX. Bezirk (Goethestraße, Carolastraße, an der Gasanstalt) nicht mehr im Gesellschaftsbaus, sondern bis auf weiteres im „Hotel Stadt Dresden". Nichtverbrauchte Brotmarken sind beim Abholen der neuen Marken an die Ausgabe stelle zurückzugeben. II. Die Ausgabe von Marken zur Entnahme städtischer Fleischkonserven findet gleich zeitig mit der Vrotkartcnausgabe statt. Jede brotkartenbczugSberechtigte Person erhält 2 Marken zugeteilt, die je auf 200 xr Fleischkonserven lauten. Durch besondere Bekanntmachung wird noch bestimmt werden, welche Menge auf eine Fleischkonservenmarke entfällt, da diese Festsetzung davon abhängt, in welchem Um fange es dem Rate gelingt, weitere Konserven zu beschaffen. Der Rat der Stadt Niesa, am 20. Mai 1916. Kr. Pllchtpreise Mr Me-Witnen. Wir geben hiermit bekannt, daß gemäß 8 1 der Bekanntmachung des Herrn Stell vertreters des Reichskanzlers voin 4. April 1916 — N.-Ges.-Blatt Seite 234 — für den Stadtbezirk Riesa als Höchstpreis für den gm Pachtland zu gärtnerischer Nutzung einschließ lich Wafferlieferuna 20 Pf. und ohne Wasserlieferung 15 Pf. anzusehen ist. Zu höheren Preisen darf Pachtland für gärtnerische Stützung nicht abgegeben werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Mai 1916. Fnd. Städtischer Berkaus von Gesrier fleisch (Hammelfleisch). Mittwoch, den 24. Mai ISIS Vormittags von V Uhr bis nachmittags 7 Uhr gelangt in den hiesigen Fleisckcreigeschäften ein Posten Gefrierfleisch (Hammelfleisch) zum Preise von 2 M. 45 Pfg. für das Pfund zum Verkauf. Die Abgabe des Gefrierfleisches darf nur an Riesaer und Promnitzer Einwohner gegen Vorlegung der Brotausweiskarte der Stadt Riesa bezw. der Gemeinde Prom- »ttz erfolgen. Es darf für eine Person nicht mehr als Pfnnd, jedoch zusammen an einen HauSbalt nicht mehr als 2 Pfund abucgcben werden. Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf der Rückseite der DrotauSweiSkarte durch Aufschrciben des Zeichens „6 2" mit Tinte oder Tintenstift zu bewirken. Auf eine Brotausweiskarte, die bereits das Zeichen 2" trägt, darf Gefrierfleisch nicht abgegeben werden. Der Veräußerer bat vor der Abgabe genau zu prüfen, ob die vorgelcgte Arot- ausweiskarte schon mit diesem Zeichen versehen ist. Auch diesmal ist der Stadt Niesa soviel Gefrierfleisch überwiesen worden, daß ieder Haushalt die auf ihn entfallende Mengs erhalten kann. Es wird daher gebeten, den Ein kauf des Gefrierfleisches ank die oben angegebene Zeit zu verteilen. Der Rat der Stadt Riesa, den 20. Mai 1916. * Gßm. SttmrMttrckermileu. Wir geben hiermit bekannt, daß der Stricklohn für 1 Paar Stümpfe (Militärsocken) ab 15. Mai auf IM.- Pf. erhöht worden ist. Soweit die von uns beauftragten Strickerinnen nur 75 Pf. ausgezahlt erhalten Hanen, können sie die gnthabenden 25 Pf. für das Paar in unserer Stadtkasse bis Freitag, den 26. Mai, nacherheben. Der Rat der Stadt Niesa, am 20. Mai 1916. Fnd. BieLymifchenrühUrng. Gemäß der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. Mai 1916 findet am 22. Mai und am 15. jeden folgenden Monats eure Vichzwischenzähinng, die sich auf Rindvieh, Schafe und Schweine erstreckt, statt. Die Zählung wird durch unsere Schutzmannschaft vorgenommen werden. Viehhalter, die den mit Vornahme der Zählung beauftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderliche Auskunft über ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 20. Mai 1916. Gßm. Fleischadgave in Gröba nnS Umgegend. DaS vom Kommuualverband überwiesene gefrorene Hammelfleisch soll am Montag, den 22. Mai, während der Verkaufsstunden von vormittags 8 Uhr bis mittags 1 Uhr und von nachmittags 3 bis 7 Uhr zum Preise von 2,45 M. für das Pfund verkauft werden. Das Fleisch kommt in den folgenden Fleischabgabestelle» zum Verkauf: in Gröba bei Herrn Kretzscbmar und Frau verw. Strehle nur an die Einwohner von Gröba, Weida, Pochra, Forbrrge, Bobersen und Lessa, in Merzdorf bei Herrn Reichest nur an die Einwohner von Merzdorf. Die Abgabe des Fleisches erfolgt an die Einwohner von GrSba nur gegen Vorlage der Lebensmittel-Kontrollkarten und an die Einwohner der übrigen oben bezeichneten Ge meinden nur gegen Vorlage der Vrotausweiskarten. Gröba (Elbe), am 19. Mai 1916. Der Gemeindcvorftand. Die diesjährigen Kirschennutznngen an den Gcmetndestrnßen in Gröba sollen Mittwoch, den 24. Mai ISIS, nachmittags 5 Uhr im Troße'schen Gasthofe in Gröba meistbietend versteigert werden. Gröba, am 19. Mai 1916. , Der Gcmeindcvorstand. Quartiergers-Attszarrlttilg in Gröba. Die verlagsweise Auszahlung der Einquartierungsentschädtgungen ans daS Jahr ISIS erfolgt im Gemeindeamtc, Zimmer Nr. 6, Montag, den 22. Mai, vormittags von 8 bis 1 Uhr, an die Quartierwirte der Kirchflrastc, Lauchhammerstrafte, M a sch in en h auSftrast c, deS Mühlweges und der Oststraste, Dienstag» de« 23. Mai, vormittags von 8 biS 1 Uhr, an die Quartierwirtc der Oschatzer Straste, Riesaer Straste, Nosenfiraste und Schulstrafte, Mittwoch, den 24. Mai, vormittags von 8 bis 1 Uhr, an die Quartierwirtc der Schloststraste, Svinnereistraste, Stctnstraste, Strehlaer Strafte, Uhlemannflrasts, des Wasserweges, der Weidaer Strafte und Westflraste. Die Quartiergclder werden nur gegen Rückgabe der Quartieranwcisungen an Er wachsene ausgezahlt. Gröba, am 19. Mai 1916. Ter Gcmeindcvorstand. Viehzwischen ü^lttnq in Gröba. VerordnungSaemäß findet am 22. Mai ISIS in Gröba eine Viehzwischcnzahlung statt, die sich aus Rindvieh, Schafe und Schweine erstreckt. Die Viehbefitzer werden auf gefordert, dem Zähler jede ycwünschte Auskunft zu erteilen. Gröba, am 20. Mm 1916. Der Gcmeindcvorstand. Tie Stücke der drU en ^ricgsnn etye sind eingegangen und können zu den Kaffenstunden in Empfang genommen werden. Sparkasse Glaubitz. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 20. Mai 1916. — * Dem Amtsgerichtssekretär Hugo hier ist das Al brechtskreuz verliehen worden. - * Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Gefreite Karl Schornagel im 2. Grenadier- Regiment Nr. 101, Sohn des Hofmeisters K. Schornagel, Rittergut Gohlis. —* Es wird für die Besucher des am 30. Mai abends Uhr hier stattstndenden Bunten Künstlerabends von Interesse sein daß bei diesem Konzert auch Helga Petri, die Tochter des früheren Dresdner ersten Hof- konzcrtmeister Henry Petri Mitwirken wird. Sie wird außer Liedern zum Klavier, auch zur Laute singen nnd zählt auf diesem Gebiete zu den ersten Künstlerinnen Deutschlands. Helga Petri war u. a. vor kurzen, von Generalfeldmarschall von Hindenburg nach dem Hauptquartier eingeladen und fand dort ungelei.ten Bei fall. Im Uebrigen verweisen wir auf die Anzeige in der heutigen Nummer. —* Der neuernannte sächsische Gesandte am Wiener Hofe, Alfred v. Nostitz-Wallwitz, ist gestern aus Dresden in Men einaetrofsen. —* Das Kriegsministerium veröffentlicht im Reichs anzeiger eine Bekanntmachung betr. die beauftragten Sortier bet riebe von Lumpen und neuen Stofsa'o- fällen für die Zwecke des Heeres- oder Marincbedarfs. —LK. Am 9. Mai vormittags 10 Uhr fand unter An wesenheit zahlreicher Vertreter der König!. StaatZregierung eine vertrauliche Gesamtsitzung des Landeskultur- rat es statt. In derselben wurde eingehend über die für das neue Erntejahr 1916/17 zu ergreifenden wirtschaftlichen Maßnahmen beraten. Die Beschlüsse wurden als Vorschläge an den Deutschen Landwirtschaftsrat übersandt, welcher seinerseits nach erneuter Durchberatung die Vermittlung an die NeichSregierung übernimmt. — Das soeben erschienene 5. Stück des Verorb- nnngLbtattes des Evangelisch-lutherischen LandeskonsisroriumS enthält u. o. folgende Verord nungen: Verordnung, den Papicrverbrauch bei schriftlichen Ausfertigungen usw. betreffend; Verordnung, die Papierbe- schafsung für die Kircknmbücher betresfcnd; Verordnung, die Fürsorge für sächsische Kriegsgefangene betreffend. In die ser Verordnung wird um die Mithilfe der LandcSgeistlichkeit ersucht zu dem Vorbaben des LandcSanSschuffeS der Vereine vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen, daS Arbeitsgebiet der Fürsorge für die sächsischen Kriegsgefangenen zu erwei tern. Das Blatt bringt ferner ausführlichere Mitteilungen über die im Jahre ISIS abgehaltenen Diözcsanvcrsamm- lungcn. — Die .-Sachs. Staatsztg." bringt folgende Mitteilung: In verschiedenen Zeitungen befindet sich die Meldung, daß, wie verlautet, der Landtag bald nach Pfingsten zn einer kurzen Tagung zusammentreten werde, um in der Hauptsache das Königliche Dekret betreffend die staatliche Elektrizitäts versorgung Sachsens zu verabschiede». Rach unseren Er kundigungen an zuständiger Stelle wird hierzu bemerkt, das? über den Zeitpunkt des Wiedcrzusammentrittü dcö Landtags noch gar keine Bestimmungen getroffen worden sind. s —* Ihre Königliche Hoheit Frau Prinzessin Johann Georg hat ihr besonderes Interesse der Fürsorge für die be dürftigen sächsischen Kriegsgefangenen zugc- wcndct. Ein von ihr erlassener Ausruf an die Mitglieder deS AlbertvcrcinS und seiner Zweigvcrcinc, sich selbsttätig an der Gescmgencnsiirsorge zn beteiligen, hat bei diese» lebhaf ten Widerhall gesundem Tausende bedürftige sächsische Kriegsgefangene konnte» vom LandcsauSschnssc der Vereine vom Note» Kreuz den Damen LcS AlbertvercinS und seiner Zweigvereinc nnd den dem Landesverband für christlichen Fraucndtensr angcschlossercn Frauenveretncn in regel mäßige Füriorae gcaebcn werden. Allen, die sich mit der Ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite