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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160523
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160523
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-23
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1916
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69 Gßm. öcrttgt.' diesem llr durch mtinodel lrmg ege, -ücht «tt »^) L«k WMoh» reu, u»M tätig b«» mn eb«> xftrn^crchstÄ» Ne M. lh«a«< ° SLtzg ern wlrV besetztere >st. Die egt Vicht heimisch« ,l«e «o nd ,eh« te« auch! PI ruft m darf teure« ist ort r» »«zieh«, lit einett uch wird e srmg« -rworsyl Lt. vlflrteri ner Leiu- Zent die lnngeneu t, «hält er hat Lei dem sich iir der wärmeren Jahreszeit steigernden Bedürfnis zum Baden im Freie» werden die Herren Gemeindcoorstände und Gutsvorfteher, insbesondere auch in Rücksicht auf den Nugen des Vadens für die Gesundheit, zumal, wenn es mit Schwimm übungen verbunden ist, veranlaßt, diesem Bedürfnisse möglichst rckechuunL zu trage:, und — zur Verhütung von Un.glücksfällen, sowie aus fittenpolizeilichen Rücksichten — ge eignete Äadeplötze in Flüssen oder Teichen ausfindig zu machen und abzuftccken, auch durch ortsübliche Bekanntmachung und polizeiliche Aufsicvt dahin zu wirken, daß das Vaden auf die abgestcckten und gekennzeichneten Plätze — aus sicherheits- und sitteupolizeilichen Gründen, sowie im Interesse des Schutzes der übrigen an den Ufern anliegenden Grund stücke beschränkt bleibt. Tie unterzeichnete Amtshauptmannschaft ist gern bereit, bei Anlegung von Bade plätzen sachverständigen Rat und ev. finanzielle Unterstützung zu vermitteln. Bezüglich des Badens in der Elbe gelten die Vorschriften des Köniosi-br„ amtes. Großenhain, am 22. Mai 1918. 1182 » L.Die Königliche Amtshanvtnrannfchaft. ftarzwan-K « yuk- »rnng er« nicht «tt ich, d«, a» svvev ,au- dvl rtct.. -;s S Ps-rnd abgegeben werden. - . , . bie Abgabe a:ck der Rückseite der Dr"t«nswels?arte - - mit Tinte oder Tintenstift zu uewiricn. A>if eme arte, die bereits das Zeichen „O 2" tiägt, darf t^efriersieisch nicht abaeaeocn : LaöoW walvmA lrmg ist aen»Ävr<» ,ba« btt cmLßig« RnKheuhluZerfchrrle. Anläßlich des (HehnrtStageI Sr. Mascstkt des KönlgA findet DonrrcuLtatz, de» Lk>. Mai, vor,«. V Uhr in der Turnhalle au der tt'vetstestrsfst eine Schals, mr galt, zu der die -Behörden unserer Stadt, die erwachsenen Angehörige» unserer Schüler und alle Freunde der Schule ergebenit eingeladen werden. Riesa, den 20. Mai 1910. Das Lehrerteslechüm. Fritzsche, Direkter. Dkgramm-Adrofl« .Tageblatt*. Vlies». für die Kvnlgl. AmtShauptmamlschast Großenhain, das KZniql. Amtsgericht und den Nat der Stadt sowie den Gemeruderat Gröba. Elii^Lrscher ÜMfrrveWsriMf findet diese Woche nicht statt. Der J'at der Stadt Riesa, am 28. Mai 1916. zefteht in geht auf »ruck, der t unserer ie wissen« it langem en Forst- ! und im »eng. An cbeit ver- »rwieae, ssdeutst er Forf deutschen ge 4 den t. Außer s Eiserne >E andere sterreicher er leisten der Rest Dr. phil. und noch OerMches sind Güch?isches. Riesa, de» 23. Mai 1916. —* Seine Majestät der König haben Allergnädiast ge ruht, die nachstehenden Ordensauszcichiiungen zu verleihen: Dem Poftdirektor Roll das Ritterkreuz 1. Klasse des K. S. Albrechtsordens, dem Postsckrctär Buttler das K. S. Alürechtskreuz und dem Postagcnteu KÜbisch in Leuben das K. S. Ebrcnkrenz. —" Der Leiter der Sächsisch-Böhmischen Dampfschiff fahrts-Gesellschaft, Direktor Kurt Fischer, wurde zum Königl. Säcbs. Kommerzienrat ernannt. —* Die Ernbeitsspeisekartc wird nunmehr vor aussichtlich am 1. Funi d. I. in sämtlichen deutschen Gast wirtschaften eingeführt. Nach den bisherigen Abmachungen »wischen den Behörden und den aastwirtschaitlichcn Vcr- TiÄüMr GchmelmflLi^ch-VrMAf. Der städtische S.hrveinefleischvrrl'auf (Fleisch, Speck, Scbmecr) wird Donnerstas, den 88. Mat LVLÄ im städtischen Schlachthose fortgesetzt. Abgesertigk weiden die Inhaber der Vnltcroorzugskartcn(die oben vor dem -.mcy- staben 2c angegebene Nr. ist maßgebend) Nr. 1751 blS ungefähr 2200. Die Nofertigung crsolat für die Karteninhaber: Nr. 1751-1850 von 8—9 Uhr vormittags, , 1851-1950 ,. 9-10 „ , 1951-2050 „ 10-11 „ „ 2051-2200 „ 11-12 ,, Der Preis beträgt 1 M. 85 Pf. für 1 Pfund Fleisch und 1 M- 70 Pf. für 1 Pfund Speck und Schmeer. Wurst wird auch diesmal nicht bergesleilt. Es werden abgegeben an eine Familie bis zu 2 Personen nicht mehr als 1 Mund, bis zu 4 Personen nicht mehr als 1'/- Pfund, von mehr als 4 Personen nicht mehr als 2 Pfund Fleisch, Speck oder Schmeer zusammen. Speck und Schmeer werden an keinen Haushalt mehr wie 300 ge abgegeben. Die ans den Butterkarte angegebene Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen ist hierbei maßgebend. Die ButtervormgSkarte ist bei der Fleischer,iucchme rwrznlcgen. Fleisch marken für die zu entnehmenden Mcischmengen sind abzngedcn. Der Rat der Ttsdt Riesa, an: 23. Akai 1916. K. häßlichen töglichkeit orten mit n größten Sen und putze der st in Höhe des vollen N e unwertes derKarle n ab gegeben haben. Das sächsische Ministerium des Innern weist deshalb besonders daraus hin, daß Zucker immer nur auf den jeweils gültigen Kartciiabsanriti, der bei den roten Znckcrlarten auf ein Pfund, bei den gelben auf vier Vckind lautet, oügegeoen werden darf. Tie '' oranS- lun e.n. i ans später gültig: Abschnitte ist unzulässig und wiro bestraft. — MF. Dem Verein Jcntralbibliotbck für Blinde e. V. rn Dammirg ist eine öffentliche Sammlung in Sachsen n r ch t genehmigt worden. .. — MF. Tie Emlührnna einer staatl! chc n H nrr de ck-en ev, l,.e als .'.... '.in?.„nn.nne, r.-iun-ncknä . ,:r Ab- - ili-g.-.-.nnz . .s Fnt.crbebarss, wiederholt emm .blen wurde, nt drrn Be neh mm nach in S eehicn nicht geplant. Da- gcv-e'i bar dav 'ihlniuerinm des J>inern mit Pe Ordnung vom 20. April, die es Fabres an die Kreis- und Amts- einignngen sollen auf den Speisekarten als HauplspAlen nur zwei Suppen, zwei Fleisch- und zwei Fischgerichte enthalten sein. Neven diesen Hauptspeisen können die Speisekarten anch noch kalte Vorspeisen, uns zwar Fisch- und Eierspeisen, Salate und Kompotte in beliebig groger Auswahl verzeichnen. Anch Nachtisch und Süßspeisen sind in keiner Weise beschränkt. Ebenso dürfen belegte Brote und kalte Platten in unbeschränkter Wriss ve> ab.elcht werden. —Eine or>ßc> oedentlichr Verba,idSoelganiMiung des Verbandes der sächsische!» H aus 5 csitzer o er ei n e wird Sonntag, den 4. Juni in Ehemnh; abgi patten. Tic Tages- o.üiinng iimsaßk u. n. „Tie Rralkreksitäage in Eac'ncu": Berichterstatter Landtagrabg - >renev-- ,chv. B-'-hrn'-Giv.';- röhrsoorf rind Stad!rat W. diyssci.-Leipzig; „Lck .ic-'-c: - heimstältenfraae": it'erichtersiat'er G. L'rinoe'. G! ^n'nltz. — Es ist beobachtet wvroen, das; einzelne Zocke,Ver käufer aus die au-gegebenen Zuckerlnitcii schon jetzt Zucker Schule zu G^er. Der Geburtstag Dr. Mas. des Königs soll Tonner?-tao. »><«» V Nhr durch eine ' öffentliche Dchurfeier rn der Turnhabe begangen werden. Zur Teilnahme ,daran werden die Herren Mitglieder deS SchrckvorslaudcZ. Deincsade» rateS nnd.Kirchenvoritandes, sowie die Eltern der und alle Freunde der Schule hoslichst eingcladen. Gröba, den 22. Mai 1916. Daö Lehrerkv^caiunr. Börner, Tic. SMLrjchrr VeM'gf vor; Gemerflerjetz (HammeLfleZ?Ä), Mittwoch, de» 84. Mai 1DL« vorurrttags von 1) Uhr bis nachmittags 7 Uhr gelangt in den hiesigen Fleisrbereigeschäften ein Posten Gefrierfleisch (-Sammelstrisch) zum Preise von 8 M. 43 Psg. für das Pfund zum Verkauf. D" Abaah" des Gefrierfleische« darf u»r an Riesaer und PvomrUrres .'n'p 'Kwsr gegen LiprLerürrru der BrstauS»v'ZS?acre der Stadt Riesa bezw. der ( »emeinoe ß"vm- . !.? «lin.fnn.nst-dr mehr als th Pfund, fcdo-h zusammen au eineu Haushalt irichl mehr als D S """ Der Veräußerer ikr verpflichtet, d durch Anfschreiben des Zeichens 2 Vroto.uSweiScarie, die berrlis du» L>»»«;;'» --- <.-«»,v . 'vr werden. Der Veräußerer bat vor der Abgabe genau zu prüfen, ob oic vorgclcosc ^.,ror- answeiskarte schon mit diesem Zeichen versehen ist. , . Auch diesmal ist der Slndt ckiicni somei Gcrrierfleisch überwiesen worden, daß scoer Haushalt die auf lckn -nilfabenve Nüenge ciliallcn kann. ES wird daher gebeten, den Ein lauf des Gefrierfleisches auf die oben angegebene Zeit zu verteilen. Der Rat der Stadt Riesa, den 20. Mai 19.1G GsM. NeMrrmOmmHmtt mir NelttsrWLs. Zur Feier des Geburtstages Sr. Mafsstöt des ZlSrrigS Lomrsrstax;, L«r. Mai S Uk-r, werden die Behörden, die Eltern und Angehörigen der Schüler und alle Freunde der Schule höflichst eingcladen. Las LehrerlÄLesütt.-::. -Prof. Dr. G ö h l. IMMg, litt ßchthWü kr ZrüLtUKk« !N Ure IZ!8 ; vom 20. Mai 1916. Der Bundesrat bat auf Grund des 8 I hcL Gesetzes über die E.mäÄtigung des I VrrndeSrateS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. Anmut 1914 (Reichsaesctzblatt j Seite 327) eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916 Gieicomicsetzölatt Seck: 383) äuge- i ordnet. Zur Aussührnng dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen folgendes bestimmt: ,1. In der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 sind durch Befragung der Betncbsinhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen: „Die Ernkeflüchen beim seldmäßigen Anbau von Winter- und Sommerweizen, Spelz (Dinkel, FcseiO sowie Emer und Einkorn (Winter- uud Sommerfrucbt), Winter- und Sommerroggen, Gerne (Wincor- und Sommer scnckit), > Mengaetreiüe, Haser, Mischsruckit, Buchweizen, Hülscnfrüchien — rein oder im Gemenge mit Gerste oder Haser zur Grünsnttergewiunuug —, Lupinen, (zum Nnrerpslngen. zur Grünfutter- oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbolmen <Stangen-, Busch bohnen), Linsen, A:ker'<Sau-)Lovucn, Wicken zur Körnergeivin.niing, Lelfeüchte — Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnenblumen u. a. Gespinstpflanzen — Flachs (LcsiO, > Hanf —, Kartoa-ln, Zuckerrüben, Furtcrrüben — tztnnkclrübcn, Kohlrüben (Lodencohlrabi, ! Wruken), Wasserrübeu, Hcr'ostriiben, Stoppelrüben (TurnipS), B'iühren (zkarottcn) —, Ge- s müsen zur menschlichen Nahrung, Futterpflanzen zur Grünfnttcr- und Hengcwinnung — Klee aller Art auch mit Beimischung von Gräsern, Luzerne und andere Futterpflanzen (Serradella als Hauptsrncht, Esparsette usw., auch in Mischung) — sowie hie Bcivässernngs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht bestellten 'Ackerflächen und die s Weideflächen. ; 2. Tie Erhebung erfolgt gemcindeweise. Di? Ausführung der Erhebung liegt den ! Gemeindebehörden oder den von ihnen zn diesem. Zwecke ernannien Sachverständigen oder ! Vertrauensleuten auch für die selbständigen Gutsbezirke ob. Die Angabe der Ernteflächen , hat durch den Betriebsrnhaber oder dessen Stellvertreter zur Lrtslrste derjenige» Gemeinde I zn erfolgen, von der aus die Bewirtschaftung erfolgt. 3. Die Erhebung erfolgt durch OrtZusken, die den Verwaltungsbehörden (in den Städten mit Revidierter Stadteordmnrg derr.Stadträterr, im übrigen den Simtshauptmairu- , schäften) bis zum 27. Diät durch das -Statistische Lcmdesnmt übersandt werben. 4. Die Amtshauptmannschaften haben die ihnen -machenden OrtSlislen unverzüglich an die Bürgermeister und Gemeindevorständc ihres Bezirks zu verteilen. 5. Tie Sradtrüte, Bürgermeister und Gsmcindevorstände haben am 21. Juni die Ortsliste anfzurechncn, abzuscvließen und auf Seite 1 zu bescheinigen. 6. Die Stadträle der Städte mit Revidierter Städteordnnng haben die*abgeschlofsenen ; und bescheinigten Ortslisten bis zum 25. Juni an das Statistische Landesamt cinzuFnden. < 7. Die übrigen Gemeindebehörden Haven die OrtSlislen bis zum 24. Juni an die i Amtshauptmannschaften abzultewrn, Die Amtshaupimannschast hat die Ortslistcn der I Gemeinden ihres Bezirks zu sammeln und nachzuprüfen, ob die Ernteflächen richtig aus gerechnet sind, ob keine nach der Größe des Betriebes unwahrscheinlichen Flächcnaügaben gemacht sind und ob die Ortslistc die Bescheinigung des Gemcindevorstaiides trägt. Von den Amtshauptmannschaften sind sämtliche Ortslisten bis 27. Juni dieses Jahres alpha betisch geordnet mit Lieferschein an das Statistische Landesamt einziisendcn. 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Erntsflächen die Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten und Meiningen vorzunehmcn, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts- oder Steuerbehöroen einzulwleu. 9. Zuständige Behörde im Sinne von 8 6 der BundeSratSveroronung ist in de» Städten mit Revidierter Städteordnnng der Stcrdtrak, in den übrigen Städten der Bürger meister, in den Landgemeinden der Gemeiudrvorstand. 10. Auf die Strafbestimmungen in 8 9 der BundcSratsverordmmg (ve> gl. Punkt 7 der auf Seite 1 der Ortslists abgedrucktcn Anleitung» wird besonders hinqcwiesen. 11. Etwaige bei der Bearbeitung der Erhebnngscrgebnisse seitens des Statistischen Landesamts rvahrgenommene Mängel werden durch das Statistische Landesamt den be treffenden Stadträken und Gemeindevorständcn unmittelbar ungeteilt werden und sind durch diese mit tunlichster Beschleunigung abzustellen. 756all 8 l -- Minifterinm des Innern. 2467 FpliGg. de:'. L>G Mai 101 l'i, nnchrn, " !K>s wird die cArasnvllrmü des L'teidkpaescS parzellenweise uyd gegen svfortlge D-NAgh'ttna versteinert. < Die näheren Bedingungen werden vorher bekannt gegeben. Die Ablehnung einzelner -.-brr «l-'er Angebote behaitcn ivir mr? vor. Snmttn'lc,,-t: Festvlatz in: Stadtpaek. L "-' der Stadt Riesa, am 23. Mai 1916. <Da4 Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta-; abend« »/,7 Nbr mit Ausnahme der Tonn- m,d Fed tage. V-;'.'g 'wei ", gegen Varans.zahlung., dimg u ncrc ...reger frei '.«» oder bei . .-hooing e.' der tlatlrrl. Posränitalten viertelführlich 2,w Mark, monatlich ?ä Pf. Arruiae» säe die Runniier des AuSgabrraa.etz sind dis IO llhr vorninte.as ausz-tgeoen und mr voraus zn oezaiuen; e.n^c -z - -- bas Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4t> mn, breite t',rrundschrift-ZAie (7- Süden> bl p'-> .-c.--pre>>» > ' . ->b« zeckranariider «no ra eella.rm.,-.!. : -- - sprechend höher. NachweisuugS- und Bermittetunasgedühr ÜÜ Pf. Feste Tarife. BcwiUioter btabr, : erlischt, uwun der 'betrog verfällt, dur.z .n age ciaaevvgeii werden niup ooer aer Uuftrazee^e. w Konkurs aerät. ZahlunaS- und ErsilllunaSort: Riesa. 'pgUchcnlIiche Niiterho.ltunaSbcilage „ckrzaglee an vcr NorationSdrnch und Verlag: Lang erL Winter l ich Ri-sa lSeschickK-ctellr: tgaee'-eser-ge ü9. "^.»-tn-ortlich sä- Ardanian: .r-nvnel, Snria: ,«r Anzetgenstil: Wilhelm Dittrich,-Sa. > Sonntag, den SK.,Mai, uachmittaos 4 tt.hr sollen"i!'.i Orls^asthv'- z-r VGiikuih die der Gemeinde Wülknitz gehörigen Kirfigen bcdingimgsweiie noch Bieistgelwt c. pachtet ' werden. Der brmsrnö-zpor,.-:... TienstKfl, W. Mai aveuö
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