Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-27
- Monat1916-05
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1916
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Sonnadend, 27, Mai ISIS, abends «9. Jahr-; Das Niesa« Tageblatt erscheint iedca Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- incd Festtage. LezugSbretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere TrSger stet Hans oder bei Abholung am Schal,er der Kaiser!. Postmistalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir tne Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags mchugsben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf^ OrtSprcis 15 Ps.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher. Nachweisung»» und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« einaezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Wint« r l ich Wies» ijieschäftSstelle: titaetbestratze S9. Verantwortlich für Redaktion: Artbur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Allgemeine Aussprache über die vom Vorstände des Ver bandes vorgeschlagene Begründung einer Kredttbriesanstall sächsischer Gemeinden. Droses, im Wege eines Gemeinde verbandes ins Leben zu rufende Unternehrnen soll nach der in Aussicht genommenen Satzung in erster Linie da zu dienert, die bei der Beschaffung zlveiter Hypotheken her vorgetretenen Schwierigkeiten zu beheben, und zwar in der Weise, daß. den zum Verbände gehörenden Gemeinden durch Ausgabe von mündelsicheren Kreditbriefen für die sämtliche Verbandsgemeinüen hasten, die Mttel zur Ver fügung gestellt toerden, die sie ihrerseits zu gleichem Zins sätze, wie sie sie vom Verbände erhalten, gegen zweite Hy potheken an den Grundbesitz weitergebeu. Der Verband, die darlchnsgebende Gemeinde und ein, aus den Hypo- thekenempfängcrn eines Ortes zu bildender Haftvcrband tragen mit je ein Drittel die etwaigen Verluste, die bei Hingabe der zweiten Hypotheken entstehen. Weiterhin soll die Kreditbriefanstalt Sächsischer Gemeinden bestimmt sein, dem allgemeinen Kreditbedürfnissc der sächsischen Ge meindeverwaltungen, wie es aua> nach beendetem Kriege bei ihnen für die verschiedensten Zwecke eintrelen wird, zu genügen und die Beschaffung der von ihnen benötigten Mittel in geordnete Bahnen zu bringen; insbesondere sol len den kleineren Gemeinden durch ihren Zusammenschluß in einem Verband die gleichen Vorteile erwachsen, die die großen Städte bei Beschaffung von Mitteln durch die Ausgabe kursfähiger Anleihen genießen. Die zahlreich er schienenen Teilnehmer der Versammlung, die dem geplan ten Unternehmen reges Interesse cntgegenbcachteu, be schlossen, einmütig ihren Gemeinden den Beitritt zu dem Gemeindcverband „Kveditbriefanstalt Sächsischer Gemein den" nach Maßgabe des eingehend erörterten Satzungs entwurfes zu empfehlen. Die Mitgliedschaft können die Gemeinden erwerben durch Uebernahme einer Haftsumme von 1000 Mark auf 1000 Einwohner. Darlehn gewährt die Anstalt bis zu 75 Prozent des Grundstückswertes bei einer Verzinsung von 4>/t—4Ve und Vi Prozent Tilgung.) Schluß der öffentlichen Sitzung gegen 10 Uhr. —* Se. Majestät der König verlieh die Krone zum Ritterkreuz 1. Klahe des Albrechts-OrdenS mit Schwertern dem Feuerwerks-Hauptmann Rapp (4. Feldart.-Brig. Nr. 40) z. Z. beim Gcneral-Komando des 10. Armeekorps. ' - * Bunter Wohltätigkeits - Künstlcr - Abend. Der Vorverkauf von Eintrittskarten zum Konzert am 30. Mai 1916 im.^Steru" ist bereits seit Bckanntwerdcn dieses künstlerischen Ereignisses für unsere Stadt ein derart reger, daß die Veranstalter mit einem gut besuchten Saale schon beute rechnen können. Las kann nicht wunder nehmen, wenn Künstler 1. Ranges wie Helga Petri, HannL Fischer, Fritz Bogclstrom u. a. ihre bestimmte Mitwirkung znqesagt haben. Ausgeschlossen ist auch nicht, daß der türkische Konsul der Ausführ"ng in Riesa beiwohnen wird. Der türkische Note Halbmond verdient, gleich unserem Roten Kreuz, die weit gehendste Unterstützung. Helft darum unseren tapferen türki schen Kampfesbrüdern. —* Da die hiesige Handelsschule infolge mcbrfach ge äußerter Wünsche beabsichtigt, in nächster Zeit einen Abend- Im Anschluß an die Bekanntmachung des unterzeichneten Komumnalvecbandes vom 11. Februar lfd. Jahres, Fleischversorgung betr., wird folgendes bestimmt. Zu 0. Fleischversorgung. 8 6. Als Fleisch im Sinne der Bekanntmachung das dem Markenzwange unterliegt, gilt auch AuSlandssleisch. Hierbei wird, um entgegengesetzte Auffassung auszuschließen, darauf hingewiesen, daß auch Herz und Leber von Rindern, Kälbern, Schafen, Schweinen usw. unter die Marken kontrolle fallen. Zu 8 11. Zureisende, die nicht über Nacht bleiben, haben keine Fleischmarken zu erhalten und zwar auch dann nicht, wenn sie den Fleischmarkenabmeldeschein besitzen. Im übrigen werden die Inhaber von Fleischereien und Fleischverkaufsstellen darauf aufmerksam gemacht, daß weder die in den Verkaufsräumen vorhandenen Vorräte an frischem Fleisch und Wurst, noch etwa sonst vorhandene Dauerwaren zurückgehalten werden dürfen. Großenhain, am 24. Mai 1916. 612 b § ll. Der Kommunalverband. Wertpavierbestände noch verpfändet waren, als bereits abermals die Notwendigkeit an sie herantrat, Mittel für neue Anleihen zu beschaffen. In solchen Fällen könne es vorkommen, daß die Sparkaffen in Verlegenheit geraten. Dem vorzubeugen, sei tue Gründung der Kreditbriesanftalt sächsischer Gemeinden mit bestimmt. Schließlich sei noch ein dritter Zweck hinzugekommen. Nach dem Kriege werde ein allgemeines Geldbedürfnis vor handen sein. Der Krieg habe mit seinen verschiedenen Maß nahmen den Gemeinden mancherlei Kosten verursacht, die sie auf Anleihe würden nehmen muffen, und da werde es bei dem großen Geldbedürfnis schwer sein, Mittel zu be schaffen. Für solche und alle übrigen Zwecke solle die An stalt in dritter Linie bestimmt sein. Um das Unternehmen auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sei für die Vor arbeiten der Sparkassenverband ausersehen worden. Dieser werde im übrigen aber nichts mit der Angelegenheit zu tun haben. Die Vorberatung der Satzungen habe auf dem außerordentlichen Verbandstag stattgesunden, der in Dresden ain 29. April getagt habe. Die Satzungen hätten die grund sätzliche Zustimmung des Ministeriums gefunden, das bei ihrer Ausstellung seme Wünsche mit geltend gemacht habe. Das Interesse an der Gründung der Kreditbriefanstalt sächsischer Gemeinden sei ein außerordentliches. Das habe auch die starke Beteiligung an der außerordentlichen Ver bandsversammlung am 29. Pvril gezeigt. Herr Bürgermeister Dr. Sch erd er verlas hierauf die Niederschrift über die Verhandlungen des außerordentlichen Verbandstages, woraus, da eine allgemeine Aussprache nicht gewünscht wurde, in die Einzelberatung der Satzungen ein getreten wurde. Einige Paragraphen riefen eine längere Aussprache hervor, so insbesondere auch die Bestimmungen über die Haftpflicht. Eine Anfrage, auf welche Weise oer gemeine Wert der Grundstücke ermittelt werden solle, be antwortete Herr Bürgermeister Dr. Scheider dahin, daß vom Vorstande Grundsätze ausgearbeitet werden sollen, die den Gemeinden an die Hand gegeben würden. Sache der Gemeinden werde es sein, die Ermittelung vorzunehmen, der Verband werde sich eine Nachprüfung Vorbehalten. Das Schwergewicht der Feststellung werde bei der Gemeinde liegen, die ja auch am ehesten m der Lage sei, den gemeinen Werte innerhalb der Gemeinde zu ermitteln. Die Satzungen fanden schließlich die Zustimmung der Kollegien. Der Finanzausschuß hat die Angelegenheit vorberaten und den städtischen Kollegien vorgcschlagen, der Kreditbrief anstalt sächsischer Gemeinden beizutiLten, die erforderlichen Mittel in Hohe von 16000 Mk. bereitzustellen und den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gründungsver- sammlung den Beitritt zu erklären. Beide Kollegien traten diesem Beschlüsse, nachdem Herr Bürgermeister Dr. Scheider noch einige Allfragen beantwortet und mehrfach auf die Notwendigkeit der zu gründendenAnstalt hingewiesen worden .war, einstimmig bei. (Ein von uns in Nr. 112 unseres Blattes veröffent lichter kurzer Bericht über die am 29. April abgehaltene außerordentliche Mitgliederversammlung des Sparkassen verbands machte über den zu begründenden Verband fol gende Mitteilungen: Den Hauvtberatungspuntt bildete eine Erhevimg über die Getreide- «nd MehlvorrSte. Zufolge einer Anweisung der Reichsgetreidestelle zu Berlin hat am 31. Mai ISIS eine Erhebung über die an diesem Tage vorhandenen Vorräte an Roggen und Wetze« und Roggen- und Weizenmehl stattzusinden. Die Erhebung hat sich auf alle landwirt schaftlichen Betriebe, Getretdehandlungen, Mühlen, Bäckereien und MchlverLaufssteüen zu erstrecken. » Die Erhebung erfolgt gemeindeweise und, soweit nicht für einzelne größere Gemeinden die Verwendung von Anzeigeformularen, worüber das Weitere mit besonderer Verfügung angeordnet wird, vorgesehen ist, durch Umfrage seitens der Gemeindebehörden durch hier mit beauftragte Organe unter Verwendung von Ortslisten. Die in Frage kommenden anzeigepflichtigen Betriebe werden auf diese Erhebung hiermit noch besonders mit der Aufforderung hingewiesen, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Zwecks Beschleunigung der Erhebung, soweit diese durch Umfrage erfolgt, empfiehlt es sich, daß die Inhaber der anzeigepflichtigen Betriebe die Feststellung der vorhandenen Vorräte, soweit möglich, vorbereiten, damit den umfragenden Personen die erforderlichen Angaben sofort gemacht werden können. Wer vorsätzlich die Anzeige, zu der er verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist er stattet, sondern wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft, auch können die Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteile für den Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Anzeige, zu der er verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist er- Rauchfischverkauf in Gröda. I« Verkaufsladen des Wild-, Geflügel- und Fischhändlers Karl Jlgner in GrSba. Georgplatz 9, wird ein Posten Rauchfisch zum Preise von 1 M. 30 Pfg. für 1 Pfund verkauft. Der Verkauf findet nur Dienstags, Freitags und Sonnabends statt. Äröba (Elbe), am 26. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Siichsisches. Riesa, den 27. Mai 1916. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 8 Uhr ab in der Aula des Realprogymnasiums abgehaltene öffentliche gemeinschaftliche Sitzung des RatesunddesStadtverordnetcn-Kollegiums. Es fehlten entschuldigt Herr Stadtrat Bretschneider, sowie die Herren Stadtv. Osk. Hofmann, Schneider und Hugo. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Herr Bürger meister Dr. Scheider Herrn Stadtv. Rich. Hofmann, der seit Kriegsbeginn durch Heeresdienst seiner Tätigkeit als Stadtverordneter ferngehalten war, nunmehr aber wieder in der Lage ist, sein Amt auszuüben. Den einzigen Punkt der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung bildete die Entschlietznnqwegen Beitritts z u rK re ditb rief an st alt sächsisch er Gemeind en. Herr Bürgermeister Dr- Scheider führte hierzu einleitend aus, daß der Gedanke, die Kreditbriefanstalt sächsischer Ge-. meinden ins Leben zu rufen, geboren sei aus der Not der zweiten Hypotheken. Schon vor Ausbruch des Krieges sei die Notlage, in der sich der städtische Grundbesitz befindet, eine ernste Sorge gewesen, mit der sich Reich, Staat, Ge meinden und alle möglichen Berbände und Organisationen beschäftigt hätten. Die Not der zweiten Hypotheken, die Schwierigkeit, zweite Hypotheken überhaupt und insbesondere zu einigermaßen erträglichen Bedingungen zu erhalten und zu behalten, habe sich durch den Krieg selbstverständlich verschlimmert, und eine weitere Verschlimmerung müßten wir ohne allen Zweifel von der Zeit nach Friedensschluß erwarten. Der sächsische Sparkassenverband und der säch sische Bürgermeistertag hätten sich deshalb mit der Frage beschäftigt, auf welche Weise dieser Not mit einiger Aus sicht auf Erfolg wirksam begegnet werden könne. Während die Vorarbeiten für die Kreditbriefanstalt, zunächst lediglich zu dem vorgenannten Zweck, im Gange gewesen seien, habe sich eine weitere Not bemerkbar gemacht, oder wenigstens die Möglichkeit, daß eine weitere Not für unsere sächsischen Gemeinden entstehen könnte, und zwar daraus, daß die sächsischen Sparkasseq durch Inanspruchnahme ihrer Gelder für Zeichnung auf Kriegsanleihe in wenn auch nur momentane Verlegenheit geraten könnten. Es sei ja, wie bekannt sei, zum Grundsatz erhoben worden, daß alle Spar kassen die für Zwecke der Kriegsanleihe zurückerhobenen Einlagen ohne Kündigung zurückzahlen, mrd dieser Grund satz sei auch richtig. Die Möglichkeit, die größeren Summen, die so den Sparkassen entzogen wurden, rasch und rechtzeitig zu beschaffen, sei nur dadurch gegeben ge wesen, daß die Sparkassen durch Verpfändung ihrer Wert- papierbeftimde von den Darlehnskaffrn sich das Geld be schafften. Die meisten Sparkassen hätten zwar ihre Schulden bei den Darlehnskassen aützerordentlich rasch ab lösen können, aber dadurch, daß die lange Dauer des Krieges die Anleihen vermehrt habe, sei es gekommen, daß nicht alle Sparkassen, insbesondere die, bei denen der Geld zufluß nicht so erfreulich sei wie bei uns, in der Lage waren, die Darlehen ganz wieder abzustoben, sodaß ibre stattet oder imrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Großenhain, am 26. Mai 1916. 232 e § II. Der Kommunalverband. In Pranfitz, im Hause Nr. 51 (neben der Pabrenzer Windmühle) sollen am 31. Mai d. I. nachm, 2 Uhr zwei Schuhmacher-Nähmaschinen und eine Lederwalze versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher ocS Kal. Amtsgerichts Riesa. Reichsbnchtvoche. Vom 28. Mai bis mit 3. Juni 1010 findet im gesamten Deutschen Reiche eine Rcichsbuchwochc statt zu dem Zwecke, durch öffentliche Sammlunacn Bücher für unsere Truppen im Felde zu beschaffen. Die Königlichen Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts haben die Sammlung durch Verordnungen vom 28. März 1916 genehnngt. Die Sammlung erstreckt sich sowohl auf Bücher als auch auf Geldbeträge zur An- schaffung von Büchern durch den Landesausschuß zur Versorgung der sächsischen Truppen rni Felde mit Lesestoff. Zu Saunuelstetle« für unsere Einwohner Mrd neben den mit Plakaten versehene« Buchhandlungen unserer Stadt die Stadtbibliothek (als Zentralsammelstelle in dem Schnlhaus Ar der Goethestraße) und sämtliche Schule« (Realvrogynmasinm, Handelsschule, Albertschule. Carolaschule, Schulhaus an der Goethestraße) bestimmt worden. Sämtliche Sammelstellen find durch grün-weiße Plakate als solche bezeichnet. In den Schulgebäuden werden Bücher- und Geldspenden während der Schulzeit und während der für die Stadt bibliothek zur Bücherausgabe bestimmten Stunden. Bücherspenden darüber hinaus auch von den Schulhausleuten entgegengenommen. Von den Buchhandlungen werden gute Bücher, die von unseren Feldsoldaten gern gelesen werden, ans Lager gehalten und für die Zwecke der Reichsbuchwoche besonders augeboten werden. Wir setzen die Riesaer Einwohner hiervon in Kenntnis mit der Bitte, d«S Werk tatkräftig unterstützen »« wolle« und auch dadurch den Dank an unsere tapferen sieg reichen Truppen im Felde zum Ausdruck zu bringen. « > Der Rat der Stadt Riesa, am 87. Mai 191«. Der noch rückständige Wasterzins für das 1. Vierteljahr 19l6 ist längstens bis 8. Juni dieses Jahres an die Stadthauotkaffe Riesa zu bezahlen. Der Rat der Sradt Riesa, am 26. Mai 191«, Riesaer GTaiM und Mtdlatt mü> AvMger). Awtsölaft für die Königs AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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