Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-05
- Monat1916-06
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1916
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Montag, S. Juni 1S1V, abends 128 <iS. Jahrg Schundliteratur .4^.. Polizeistunde betr. Wir geben hiermit bekannt, daß über die Schankräume des Hotels »GesellschaktS- haus" (Inhaber Ehregott Zehrfeld), hier, Goethestraße 102, von heute ab Polizeistunde auf abends 10 Uhr festgesetzt worden ist. Wer in den Schankräumen über die gebotene Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirt, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter ihn zum Fortgehen aufgefordert hat, wird mit Geldstrafe bis zu 15 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Juni 1916.Schdr. Infolge Beurlaubung des Herrn Brandversicherungsinspektors Teubner ist die einst weilige Verwaltung des Brandversicherungsamtes Großenhain auf die Zeit vom 5. Juni bis 1. Juli dieses Jahres Herrn Brandversicherungsassistenten Krille übertragen worden. Großenhain, am 3. Juni 1916. 399 b. o. Königliche Amtshanptmanuschaft. MMn 8eck«s m MWem S-M „Filmt". Durch Herrn Fleischermeister Karl Reichest, -Hauptstraste 4V, gelangt ein größerer Posten geräucherter Kochfisch „Salmart" zum Preise vo» 1 M. 75 Pf. für ein Pfund zum Verkauf. Der geräucherte Kochfisch „Salmart" ist ein außerordentlich nahrhaftes, wohlschmecken des und haltbares Nahrungsmittel, das einen vollwertigen Ersatz für Fletsch und frischen Fisch bietet. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Juni 1916.Gßm. Nachstehend wird eine Verfügung der beiden sächsischen kommandierenden Generale vom 29. Mai 1916 über Schundliteratur zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 2. Juni 1916. 617 N v Ministerium des Innern. 2686 Verfügung zur Bekämpfung der Schundliteratur. Auf Grund von Artikel 68 der Reichsverfassung und 8 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird für die Korpsbezirke der stellver tretenden Generalkommandos XIl. und XIX. folgendes anaeordnet: l. Als „Schundliteratur" im Sinne gegenwärtiger Bekanntmachung gelten lediglich Druckschriften, die in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis zu erregen geeignet sind und deswegen vom Ministerium des Innern den Gewerbepouzeibehörden zur Ausschließung vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen empfohlen werden. H. Die Bekanntmachung der in Frage kommenden Schriften erfolgt im Gendarmerie blatt unter der Neberschrift „Schundliteratur". Ul Druckschriften, die in dieser Liste oder deren künftigen Ergänzungen aufgeführt werden, dürfen auch im stehenden Gewerbe nicht feilgehalten, angekünoiqt, ausgestellt, aus gelegt oder sonst verbreitet werden und zwar auch nicht unter verändertem Titel. IV. Zuwiderhandlungen werden, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestraft. Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1916 in Kraft. Dresden und Leipzig, den 29. Mai 1916. Die kommandierende» Generale. v. Kaufmann. v. Schweinitz. Ausgabe Ser Fleischbezngs-Answeise. Die Ausgabe der Fleifchbezugsausweise gemäß der Bestimmungen des Kommunal- verbandes Großenhain vom 2. Juni 1916 über sie Regelung des Kleinverkaufs von Fleisch an die Verbraucher — abgedruckt in Nr. 127 des Riesaer Tageblattes vom 3. Juni 1946— erfolgt Mittwoch, den V. Juni 1«1« vormittags von 8—10 Uhr gegen Vorlegung der BrotansweiSkarte« in den bereits bekannten Brotmarken-Äusgabe- stellen. An die Inhaber der Gast- und Speisewirtschaften werden die FleischbezugSauSwets« im Rathaus. Ratshmmtkamlei, Zimmer Nr. 2, ausgegeben. Der Rat der Stadt Riesa, den 5. Juni ISIS. Gßm. geordneten Veranlassung, den gleichfalls anwesenden Ver tretern der sächsischen Staatsregierung und dem Ober bürgermeister BlÜher zu versichern, daß sie von ihrer jetzt zu Ende gehenden Deutschland-Reise hochbefriedigt seien. Die Aufnahme in den deutschen Hauptstädten, insbesondere der glänzende Empfang beim König Ludwig von Bayern sei überaus herzlich gewesen und könne nicht übertroffen werden. Der mehrtägige Aufenthalt in den westfälischen Industriestädten, insonderheit in Essen, sowie die Jnaugen- scheinnahme der großartigen Schiffahrtsanlagen, Werften und Docks in Hamburg und Kiel habe sie in großes Er staunen gesetzt und in ihnen die Ueberzeugung noch mehr gefestigt, daß Deutschlands Wehrmacht zu Lande und zu Wasser nicht besiegt werden könne. Auch an der wirtschaft lichen Durchhaltung Deutschlands sei nicht zu zweifeln. Die türkische Regierung, und das gesamte türkische Volk verfolge mit unendlicher Spannung oie Siege und helden haften Kämpfe des deutschen Heeres und die Türkei werde sich der wertvollen Freundschaft Deutschlands würdig er weisen. — Heute Mittag empfing König Friedrich August die türkischen Abgeordneten in feierlicher Audienz im Rest- denzschlosse, bei welcher Gelegenheit der Vizepräsident Djahib-Bei im Auftrage des Sultans den König von Sachsen eine hohe türkische Ordensauszeichnung überreichte. —y. Dresden. Die zweite Strafkammer des hiesigen Kgl. Landgerichts verhandelt seit Sonnabend gegen den Porzellanhandler und Maler Friedrich Kurt Pertsch, den Vorzellanhändler Ernst Otto Hamann, den Kaufmann und Porzellanmaler Robert Gustav Richard Weise, den Por zellanmaler und Händler Ambrosius Nikolaus Lamm, den Antiquitätenhändler Hermann Ball, den Elfenbcinbildhauer Karl Richter, Dorothea Sophie Flügge geborene Meißel und Fanny Koppel, sämtlich in Dresden wohnhaft, wegen Vergehen gegen 8 14 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Infolge des um fänglichen Beweismaterials wird die Verhandlung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Kgl. Porzellanmannfaktnr in Meißen hat sich dem Strafverfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Das Kgl. Landgericht hatte zunächst die Eröffnung des Strafverfahrens abgelehnt. Auf Beschwerde der Nebenklägerin ist jedoch von dem Kgl. Oberlandgerichr die Eröffnung des Strafverfahrens angeordnet worden. Den Angeklagten wird bcigemessen, in dem Bezirke des Kgl. Landgerichts Dresden lange Zelt Porzellanwarcn mir einem nach Maßgabe des Reichsacsctzes vom 12. Mai 1894 die Kgl. Porzellanmanufaktur Meißen geschützten Waren zeichen widerrechtlich versehen, sodann fellgehalten und in den Verkehr gebracht, auch auf Porzcllanwaren der Kgl. Manufaktur Meißen unter Belassung des daraufbefindlichen „Churschwerter-ZeichenS" Bemalungen und Vergoldungen angebracht und die Waren so umgebildet zu haben. Weinböhla. KreiStagung des Kreisverbands Meißen der Evang.-luth. Männer- und JUnglingsvereine. Zu der am HimmclfahrtStage hier stattgcfundenen Tagung waren zirka 160 Teilnehmer erschienen. Um 3 Uhr fand in festlich geschmückter Kirche Festgottesdienst statt, bei dem Pastor Scheibe-Meißen über Psalm 123 predigte. Die Kreisver sammlung im Zentralaasthof eröffnete der Kreisvorsitzende Pfarrer Weinberger-Meißen mit einer Ansprache. Er er innerte daran, daß der Kreisvcrbaud gerade vor 20 Jahren gegründet wurde und schilderte die Entwicklung desselben. Ortsvjarrer Moebins begrüßte die Versammlung im Namen des KirchenvorstanoeS, der Tagung reichen Segen und dem Vcrdanoe ein kräftiges Blühen wünschend. Hierauf sprach Overpfarrer Dr.Klcmm von Strehla über das Thema: „Was erwartet dos ValSiland in schwerer Zeit von der Heran wachsenden Jugend?" Seine Ausführungen machten tiefen Dertliches miS Sächsisches. Riesa, den 5. Juni 1916. -* Die Friedrich-August-Medaille in Silber erhielt Vlasermeister Albin Zenker, Unteroffizier in einem Land sturm - Infanterie - Regiment. —* In der Nacht zum Freitag waren hier, wie in voriger Nummer berichtet, aus einem Grundstück mittels Etn- steigens mehrere Kleidungsstücke gestohlen worden. Wie uns mitgeteilt wird, wurde der Dieb in der Person des Kutschers Friedrich Emil Hesse aus Langenberg ermittelt. Dieser ist gestern fest genommen und heute dem Amtsge richtsgefängnis zugesüyrt worden. — In Meißen wurde der Kuhmelker Paul Friedrich Döring aus Chemnitz festge nommen, der vor kurzem hier, Elbstraße 3, ein Fahrrad gestohlen hat. — Im Saale des Kaufmännischen VeremshauseS in Chemnitz wurde gestern vormittag die zweite Kriegstagung des Verbandes der Sächsischen Hausbesitzer - Vereine abgehalten. Nachstehende Entschließungen sanden einstimmige Annahme: 1. Zur Nealkreditfrage in Sachsen: „Der Verband der sächsischen Hausbesitzcrvereine hält daran fest, daß -y bezüglich der erststelligen Hypotheken 1. die Gründung einer sächsischen Pfandbriefanstalt für den städtischen Nealkredit nach dem Vorbild des Landwirtschaft lichen Kreditvereins unbedingt erforderlich ist. 2. der Staat einer solchen Anstalt jede mögliche Förderung gewähren möge; b) Staat und Gemeinden die Pflicht haben, auch die Beschaffung von Nachhypothekcn durch Bereitstellung von Mitteln zu erleichtern, insbesondere aber für durch den Krieg notleidend gewordene Hausbesitzer Mittel zur Ver fügung zu stellen. — 2. Zur Staatshilfe für die Unwettergeschädigten: „Die außerordentliche Hauvt- Versammlung nimmt mit Bedauern von den durch die Nn- mettervorgänge vom 27. Mai 1916 in Sachsen angerichteten Schäden Kenntnis. Sie beauftragt den Verbandsvorstand, sofort bei der Kgl. Staatsregierung dahin vorstellig zu werden, daß die entstandenen Elementarschäden aus Staats- Mitteln ersetzt und künftig auch von der Vrandversicherungs- kammer in deren Leistungen mit einbezogen werden, wie dies bereits in der Eingabe des Verbandes vom 8. Oktober 1913 gefordert worden ist." — 3. Zur Errichtung von Hausbesitzerkammern: „Die außerordentliche Ver bandsversammlung hält die Errichtung von Hausbesitzer kammern im Königreich Sachsen für erwägenswert und be auftragt den Verbandsvorstand, die Angelegenheit unver züglich in die Hand zu nehmen, den nächsten Verbandstag Uber seine Arbeiten zu berichten und dabei bestimmte Vor schläge zu unterbreiten." — 4. ZurKriegerhetmstätten- frage: „Der Verband der sächsischen Hausbesitzervereine erklärt sich damit einverstanden, daß unseren Kriegsteil nehmern Erleichterungen in der Wohnungsbeschaffuna zu teil werden, insbesondere auch durch Errichtung von Krieger heimstätten ; er hält es aber für ein Gebot der Gerechtigkeit und Billigkeit, daß dieselben Errichtungen und Vergün stigungen, die den Bauaenoffenschaften und Unternehmungen zur Errichtung von Kriegerbeimstätten gewährt werden, auch den Hausbesitzern, die Kleinwohnungen vermieten, zu teil werden." — Der konservative Abgeordnete Landgerichtsrat Dr. Mangler ist, wie gemeldet, zum Oberlandesgerichtsrat be fördert worden. Dadurch erledigt sich sein Mandat, das ihm otr 27. ländliche Wahlkreis (Teile der AmtShauptmann- fchaften Döbeln cknd Flöha) übertragen hat. Eine Nachwahl macht sich ferner im 22. städtischen Wahlkreise (Mylau- Netzschkau) für den verstorbenen Abgeordneten Fabrikbesitzer Merkel nötig, und ferner ist auch, wie schon früher erwähnt, eine Nachwahl für den Abg. Reichsgerichtsrat Dr. Heinze (Dresden lly nötig, der bekanntlich nach der Türket oerufen worden ist. Der Zeitpunkt für diese Nachwahlen ist noch nicht bestimmt. - — Sendungen in rein gewerblichen Angelegenheiten der Absender oder Empfänger haben nach 8 25 der Feldpost- Dienstordnung keinen Anspruch auf Gebuhrenver- günstigungen. Die Uebersenduna von Anpreisungen und Anerbretungen rein gewerblicher Art unter der Bezeichnung Feldpostbrief ist daher unzulässig. Die Kommandobehörden und Truppenbefehlshaber sind ersucht, derartige Sendungen der Feldpost- oder Postanstalt zu übergeben, damit gegen den Mißbrauch der Gebührenfretheit eingeschritten werden kann. (Amtlich.) —KM. Die königl. sächsischen Truppen haben seit Kriegs beginn bis zum 1. März 1916 insgesamt 8 Geschütze, 76 Ma schinengewehre und 23 Minenwerfer mit stürmender Hand bei feindlicher Gegenwehr genommen und die hierfür zu ständigen Eroberungsgelder allerhöchst bewilligt er halten. Den Löwenanteil an dieser Beute hat bis jetzt mit 1 Geschütz und 13 Maschinengewehren das Infanterie-Re giment Nr. 105. Selbstverständlich ist die Zahl der über haupt von den sächsischen Truppen genommenen Geschütze, Maschinengewehre und Minenwerfer bei weitem größer, aber für einen erheblichen Teil waren auf Grund der Be stimmungen Eroberungsgelder nicht zuständig. Voraus sichtlich wird sich auch die Zahl der bis zum 1, März 1916 genommenen Beutestücke, für die Eroberungsgelder zuständig sind, noch um einige Geschütze und Maschinengewehre erhöben. —* An den Postschaltern wird eine von den Deutschen Vereinen vom Roten Kreuz ausgegebene „Deutsche Kriegs- karte", die den Freimarkenstempel von 5 Pfg. eingedruckt trägt, für 10 Pfg. verkauft. Den Ueberschuß von 5 Pfg. für jede abgesetzte Karte erhält das Rote Kreuz zur Förderung seiner segensreichen Aufgaben. * Gröba. Mit der Friedrich - August - Medaille in Silber ausgezeichnet wurde der Postschaffner Paul Epper- lein von hier, zur Zeit beim Grenadier-Landwehr-Reg. 100. * Lichtensee. Herr Fleischermeister Adolf Leuschner, z. Z. als Leichtverwundeter un Lazarett zu Zeithain liegend, wurde mit der Friedrich - August - Medaille ausgezeichnet. Dresden. Se. Maj. der König wird sich Mitte nächster Woche zur Taufe des neugeborenen Sohnes des österreichisch-ungarischen Thronfolgerpaares, seines Groß neffen, als Pate nach Wien begeben. — Aus dem Norden Deutschlands kommend, trafen am Sonntag abend die türkischen Abgeordneten unter Führung des Vizepräsidenten Hussein Djahid-Bei auf dem Hauptbahnhofe in Dresden ein. Eine nach Tausenden zählende Menschenmenge säumte die vom Bahnhofe nach dem Stadttnnern führenden, mit Fahnen In den Farben der verbündeten Reiche reich ge- schmückten Straßen und brachte den türkischen Parlamen tariern begeisterte HuldigmHen dar, wofür die fremden Gäste durch fortwährendes Grüßen aufs freundlichste dankten. Am Hauptbahnhofe wurden die Türken von mehreren Vertretern der sächsischen StaatSregierung, vom türkischen Generalkonsul und vom Oberbürgermeister Blüher willkommen geheißen, worauf Vizepräsident Hussein Diahid-Bei die Hoffnung aussprach, daß die Freundschaft mit Deutschland dem aufstrebenden OSmanenreich in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht den ericlmtcn Auf schwung bringen werde. Hierauf bcaab sich die Abordnung m Automobilen nach dem Hotel Bellevue, auf dem ganzen Wege mit jubelnden Zurufen begrüßt. Dort fand in kleinem Kreise, den sich mehrere in Dresden ansässige tür kische Landsleute angeschloflen hatten, ein gemeiüschaft- ltcheS Abendessen statt. Hier nahmen die türkischen Ab DaS Riesaer Tageblan erscheint lese« Lag abends >/,7 Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalteii vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis ll^Uhr vormittags aufzugebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr sür das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die -tll mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher, Nachweisungs- und VermittolungSgcbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag.verfallt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerat ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreites. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich, Nie sa. Geschäftsstelle: Goethestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. und Anzeiger Meblaü und Xu)eiger). relegrauun-Ldreff« ßW VH I Aernsprequr-ü« Ries* Nr. «4 für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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