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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-06
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1916
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Riesaer A Tageblatt 129 Dienstag, 6. Juni 1916, aNenSS «8. J««n> «rrd A«xrrg»v <su>MM nnd A»Bsm Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefa, sowie den Gememderat Gröba. BerorÄnurra kbsr die Höchstpreise für Rehwild. Auf Grund der BundeSratSverordnung vorn 28. Oktober 191b über die Regelung der Fisch, und Wildpreise (NeichSgesctzblatt Seite 716) und der Reichskanzler-Bekannt machung nom 30. Dezember 1915 über die Festsetzung der Preise für Wild (RcichSgesetz- blatt Seite 851) wird folgendes bestimmt: 8 1. Der Preis für ein Pfund Rekwild mit Decke darf beim ersten Verkauf für beste Ware 1 M. nicht überschreiten. Dieser Preis gilt für den Verkauf ab Strecke oder ab Wohnort des Jägers. , Uebernimmt der Verkäufer den Versand an den Käufer, so darf er hierfür nur die tatsächlich erwachsenen Kosten, keinesfalls aber mehr als 5 vom Hundert des in Absatz 1 festgesetzten Preises, in Anrechnung bringen. 8 2. Bei der Abgabe von Rehwild im Kleinhandel an den Verbraucher dürfen die Preise für ein Pfund bester Ware nicht übersteigen: . für Ziemer oder Schlegel 2 M. ' für Bug 1 M. 20 Pfg. für Kochfleisch (Ragout) - M. 60 Pfg. — § 3. Die Kommunalverbände und Gemeinden dürfen für den Kleinhandel niedrigere Preise festfetzen. 8 4. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 27. Mai 1916. Ministerium deS Innern — - 7YHISM 2708 Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist wahrzunehmen gewesen, daß die Bekanntmachung vom 24. März lausenden Jahres über den Verkehr mit Butter in Gast-, Schank- und Speiscwirtschaftcn, Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Fremdeilpensionen nicht allenthalben beachtet morden ist. datz vielmehr in manchen Gemeinden die Inhaber jener Betriebe Butter auch an solchen Tagen an Gäste verabfolgen an denen die Verabreichung von Fleisch gestattet ist und daß die Verabreichung von Butter broten und Buttcrsemmeln auch an solchen Tagen vielfach stattfindet. Dies widerspricht der obenerwähnten Bekanntmachung, insbesondere darf ein Streichen von Brot oder Semmeln mit Butter nicht etwa als eine Verarbeitung der Butter in Speisen und deshalb für zulässig angesehen werden. Den Inhabern der in Frage kommenden Betriebe wird daher nochmals die Ein haltung des Verbotes der Bekanntmachung vom 24. März eingeschärft. Da» Riesaer Tageblau erscheint jeden Tag abends '/,7 Ukr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder Sei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voran« zu bezahlen; eine Gewähr si.r da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrlSpreiS 13 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend Höker. Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezoam werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinruktrmpen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung oeü BeziigSp-eis-S. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Koethcftrafze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Riesa. ------- . ' . '-!>! r— >. .. Die Ortsbehörden und Aufsichtsorgane werden angewiesen, die Einhaltung deS Ver botes dauernd zu überwachen und im Falle der Wahrnehmung von Zuwiderhandlungen Anzeige hierher zu erstatten. Grotzenhain, am 2. Juni 1918. 781 o ö' ll. Königliche AmtShauvtmannschaft, Im Anschluß an die Bekanntmachung der unterzeichneten Behörden vom 1. Mai 1916, den Verkehr mit Seife, Seifenpnlver und anderen fetthaltigen Waschmitteln betr, wird für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Grotzenhain einschlietzlich der revidierten Städte Grotzenhain und Riesa noch folgendes bestimmt: 1. Di,e Abgabe von Seife, Seiscnpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln an Selbstversorger darf nur gegen Vorlegung des von ihnen über ihre Brot- und Mehl- Versorgung zu führenden VerbrauchSbnchs erfolgen. 2. Die erfolgte Abgabe ist von dem Veräußerer in dem Verbranchsbuche und zwar entweder auf der 1. Seite oder auf der 4. Seite unten in der in Purrkt 2 der oben- gedachten Bekanntmachung v,orgeschriebenen Weise zu vermerken. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Gefängnis ÄS Ml 6 Monaten oder mit Geldstrafe brs zu 1500 M. bestraft. Grotzenhain und Riesa, am 5. Juni 1916. Die Königliche Ämtshauptmannschatt 713 » r ll. und die Stadträte zu Grossenhain und Riesa. Für das hiesige städtische Krankenhaus und Armenhaus ist die Fleisch- uud Wurst- tvarenlieferung, sowie die Lieferung von Brot und Weister Backware auf das ll- Halb jahr 1916 zu vergeben. Geschlossene Offerten sind im Rathause, Zimmer Nr. 8, wo auch die Lieferungs bedingungen und die .Vordrucke zu den Angeboten abzuholen sind, bis zum 18. Juni 1S1«, abends 8 Uhr abzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Juni 1916, , Städtischer Schweinefleisch-Verkauf. Nächsten Donnerstag, den 8. Juni 1916 wird der Verkauf von Schweinefleisch, Schmeer und Speck fortgesetzt. Näheres wird noch bekanntgeaeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Juni 1916. Oertliches rmö Sächsisches. Mesa, den 6. Juni 1916. —* Der Postassistent Leipscher, Leutnant der Reserve m einem Infanterie-Regiment im Westen, der bereits das Eiserne Krens 2. Klaffe besitzt, ist mit dem Ritterkreuz 2. Klasse mit Schwertern des K. S. Albrechtordens ausge zeichnet worden. —* In der sächsischenVerlnstlisteNr. 289 (aus gegeben am 5. Juni 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 101, 106; Reserve-Regimenter Nr. 100, 101, 103, 106; Landwehr-Regiment Nr. 103: Ersatz-Regimenter Nr. 23, 24, 32: Feld-Maschineugerveyr-Züge Nr. 73, 98, 99, 176, 177,181,389; Maschinengewehr-Ergänzungs-Züge Nr. 643, 646,714,715,716,721; Maschinengewehr-Ss.-Trupp Nr. 90. Pioniere; Minenwerfer - Kourvagnien Nr. 23, 32, 40, 164,223,224,253. Erapp en-Fo rmation: Magazin- Fuhrpark-Kolonne Str. 134. Preußische Verlust listen Nr. 538, 539, 540 und weitere Verluste. Baye rische Verlustliste Nr. 270. Württembergische Vorlustlisten Nr. 392, 393, 394, 395, 396. — Der an der Torgauer Brücke gescheiterte E,lbkahn ist am 28. Mai völlig entfernt worden; er scheiterte mit Mais beladen am 27. Februar und lag quer vor der Brücke, so datz er ein großes Hindernis bot. Er mutzte seinerzeit teilweise gesprengt werden, um die Durchfahrt für die Schiff fahrt zu ermöglichen. — Zur Warnung vor dem Genuß unreifer Beeren sei mitgeteilt: In Pegau verstarb der 12 jährige Rudolph Opitz, dessen Vater un Kriegsdienste steht, plötzlich, als er nach dem Genüsse von Stachelbeeren Wasser getrunken hatte. — Nach dem Genüsse unreifer Beeren erkrankten und starben unter qualvollen Leiden in den unterfränkischen Orten Miesbach und Saum zwei 11 jährige Mädchen. —* Der 7. Juni d. I. ist ein Gedenktag, der in den Herzen des sächsischen Volkes Gefühle tiefster Dankbarkeit für das fegensreiche Wirken des Roten Kreuzes er wecken muß. 50 Jahre sind verstossen, seit am 7. Juni 1866 die Satzungen des für das Königreich Sachsen gegründeten „Internationalen Hilfsvereins für die verwundeten und er krankten Soldaten in Kriegszeiten" durch das Königliche Ministerium des Innern genehmigt wurden. Dieser Grün- dungs- und Geburtstag des heute unter dem Namen „Landes- verein vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen" wirkenden Bersins und die Feier feines 50jährigen Bestehens fallen in schicksalsschwere Zeiten. Damals konnte der neugeschaffene Verein seine hilfsbereite Tätigkeit in dem schmerzvollen Ringen und Kämpfen entfalten, das Deutschlands Einigung vorbereiten half. Jetzt aber vermag er die Leiden des ge waltigsten Kampfes aller Zeiten erfolgreich zu lindern, in dem die Kraft des vom Fels zum Meer geeinten Deutsch lands zu Wasser, zu Lande und in der Luft die staunende Bewunderung der Welt erzwingt. Dank schulden wir dem unvergleichlichen Heer und seinen Führern, Dank auch dem Roten Kreuz. Aber während die wunderbare Vorbereitung der Heeresmacht sich im Rahmen allgemeiner Dienstpflicht gleichsam selbstverständlich vollenden konnte, war das Rote Kreuz nur aus freiwillige Betätigung und Beteiligung deS Volkes angewiesen, und ganz außerordentlicher Mühen, vieler Archüt und selbstlosester Hingebung chedurfte es, um während der langen FriedcnSzert, als in weitesten Kreisen der Gedanke an die Möglichkeit neuer Kämpfe fast ge schwunden war. dennoch Vie unentbehrlichen Mittel und Hilfskräfte zu beschaffen und heranzuziehen, mm das von der Heeresverwaltung geforderte Matz an Pflege- und Liröestätigkeit entwickeln zu können. Allen den Männern, die ihre Kräfte der Pflege, dem Ausbau und der Vermal- tunq des Landesvereins vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen widmeten, sei deshalb zum 7. Juni der herzlichste Dank des sächsischen Volkes ausgesprochen. — In der am Sonnabend in Dresden abgehaltenen GründungSversammluim erklärten autzer verschiedenen Ge meindeverbänden 175 Gemeinden mit zusammen 1 200000 Einwohnern den Beitritt zur Kreditbriefanstalt sächsischer Gemeinden; darunter befinden sich die Städte Bautzen, Zittau, Freiberg, Meißen, nahezu sämtliche revidierte Städte, sowie eine große Zahl kleiner Städte und Landgemeinden aus allen Teilen des Landes. Es wurde beschlossen, den noch außenstehenden Gemeinden bis 1. Juli die Möglichkeit des Beitrittes offenzulassen, ohne daß das in der Satzung vorgesehene besondere Eintrittsgeld er hoben wird. — Die kommandierenden Generale des 12. und 19. Armee korps erlassen eine Verfügung, nach der verboten wird: Verzeichnisse von Adressen im Felde stehender Soldaten, zu denen der Gammler keine persönlichen Beziehungen hat, an zulegen oder fortzuführen, ganz oder teilweise zu veröffent lichen, sowie ganz oder in solchen Auszügen weiterzugeben, die nach Gesichtspunkten der Heeresgliederung geordnet sind; Verzeichnisse von Adressen solcher Angehörigen des Feldheeres, zu denen der Sammler persönliche Beziehungen hat, zu veröffentlichen; zum Sammeln von Adressen von Angehörigen des Feldheeres zum Zwecke der Aufstellung von Listen auf zufordern. Unter das Verbot fallen nicht die in Vereins oder ähnlichen Zeitschriften veröffentlichten Zusammen stellungen von Feldadressen der Mitglieder usw., sofern dar aus weder der Kriegsschauplatz noch die Zuhörigkeit des Truppenteils der Kommando- oder Feldverwaltungsbehörde zu den Verbänden von der Brigade aufwärts zu ersehen sind. Zuwiderhandlungen werden bestraft. —* Im Hinblick auf den während des Pfingstfestes zu erwartenden stärkeren Reiseverkehr wird zur Verhütung der sonst unvermeidlichen Stockungen bei den Fahrkartenaus gabe- und Gepäckannahmcstellcn der größeren Bahnhöfe em pfohlen, bereits am Tage vor der Abreise die Fahr karten zu lösen und die Gepäckstücke aufzuaeben. Zu beachten ist hierbeijedoch, daß eine frühere Aufgabe von Gepäck dann nicht in Frage kommen kann, wenn auf der Bestimmungs station die Aushändigung des Gepäcks durch den Zugführer erfolgt. Weiter sei darauf hingewiesen, daß cS sich empfiehlt, die Gepäckstücke fest zu verpacken, gut zu verschnüren und mit Namen und Wohnung des Versenders sowie Namen des Empfängers und der Bestimmungsstation deutlich zu beschreiben, auch im inneren Raum des Gepäckstückes einen Zettel mit gleicher Aufschrift beizulegen, damit bei Ab handenkommen der äußeren Bezrttelung und amtlicher Oeffnung des Gepäckstückes sofort ein Nachweis des Eigen tümers gefunden und das Gepäck unverzüglich nachgesandt werden kann. Die Gepäckabfertigungen verkaufen Anhange fahnen mit Vordruck für Angabe des Absenders und Em pfängers (1 Stück 1 Pfg., 100 Stück 60 Pfg.). Die Reisenden haben selbst ein dringendes Interesse daran, hiervon Ge brauch zu machen. — Der Zentral-Viehhandelsvcrband bat die ihm ange schlossenen DichhandclSverbände ersucht, die Preise für Kälber vom I. Juni ab um 10 bis 20 M. für den Zentner her abzu setzen. Für schwerste Ware (Mastkälber und Doppellender üb-r 200 Pfund Lebendgewicht) darf von jetzt ab nur noch 120 M„ statt, wie bisher, 140 M. für den Zentner gezahlt werden. Die Herabsetzung ist erfolgt, um der in letzter Zeit sehr stark hervorgetretenen Neigung zur Abstoßung der Kälber, die der Aufzucht gefährlich zu werden drohte, entaegenzutreten. Namentlich soll der Anreiz zur Mästung schwerer Kälber, zu der auch viel Milch und Eier verbraucht werden, vermindert werden. Es darf erwartet werden, datz in allernächster Zeit auch die Höchstpreise für Kalbfleisch von den zuständigen Stellen entsprechend herab gesetzt werden. — Mit der Bierfrage hat sich sehr eingehend der Verein Dresdner Gastwirte beschäftigt. Es wurde dabei die herrschende Bicrnot behandelt, aber auch darauf hin gewiesen, daß die Streckung des Bieres kaum noch möglich rst, da das Mer mehr Wasser nicht vertrage. Die Negie rung habe die Einführung bierloser Tage, bezw. einen be schrankten Ausschank, ferner die Verkürzung der Polizei- stunde und die Beschlagnahme der Bierleitungsrohre in Aus sicht genommen. Der Verein Dresdner Gastwirte hat hier gegen Vorstellungen erhoben, da dies den Zusammenbruch zahlreicher ohnehin schwer geschädigter Geschäfte bedeute. Eine Antwort auf diese Eingabe des Vereins Dresdener Gastwirte durch die Negierung ist noch nicht erfolgt. — Se. Exzellenz Karl AugustLingner, Wirkl. Geh. Rat, Tr. mep. ehrenhalber, Ehrenbürger Dresdens, der in der ganzen Welt bekannte Großindustrielle, ist gestern nach längerem Krankenlager gestorben. — Lingner wurde am 21. Dezember 1869 in Magdeburg als Sohn eines Kauf manns geboren. Seine Vorfahren waren sonst Geistliche oder Lehrer, sein Großvater mütterlicherseits der Buchhändler Engelmann in Leipzig. Er wurde nach dem Besuch einer Realschule seiner Vaterstadt zunächst Schreiber in einem Dresdner Geschäft und wandte sich dann dem kaufmännischen Beruf zu. Nachdem er einige Jahre im Ausland verbracht hatte, gründete er in Dresden eine Fabrik patentierter Ar tikel mit einem Grundkapital von 300 M. Er versuchte zunächst durch den Vertrieb seines Lingnerschen Lineals und eines patentierten Stiefelknechtes einen geschäftlichen Auf stieg zu erzielen, kam aber damit zu keinem besonderen Er folg und ging schließlich zu der Fabrikation des Mundwassers „Odol" über, für das er mit glänzenden! Ergebnis eine großzügige Reklame entfaltete. Seine im Jahre 1893 in Dresden errichtete chemische Fabrik wurde der Grundstein eines großen Werkes, das auch eine Serumfabrik und mehrere Zweigfabrikcn in Oesterreich, Enqland, Rußland und Süd amerika umfaßt. Lingner, der für Musik und Mathematik eine besondere Degaoung besitzt, hat sich nicht nur als Fabrikant, sondern auch als eifriger Förderer wissenschaft licher, besonders hygienischer Bestrebungen einen Namen gemacht und sich vielfach in den Dienst dec öffentlichen Wohlfahrt gestellt. Die Internationale HygieneauSstellnng Dresden verdankt ihr Entstehen seinen Bemühungen. Der i Erfolg dieser Ausstellung ermutigte Lingner, die Gründung ! eines Deutschen National-Hygiene-Museums in Dresden ; anzustreben, das in den nächsten Jahren eröffnet werden ! soll. In Dresden rief er ferner eine Lesehalle, die Landes- ! deSittfektionSschule für daS Königreich Sachsen, eine öffent liche Desinfektionsanstalt und die Dresdner Zentralstelle für Zahnhygicne ins Leben. Auch die Ausstellung „Volks- kranrt,eiten und ihre Bekämpfung" ist seine Gründung. Auch schriftstellerisch ist Lingner für die Körperpflege eingeireten, so in seinen Büchern: „Betrachtungen über die Säuglings pflege mit einem Vorschlag über die Organisation einer LandeSzentrals für Säuglingspflege und Mutterschutz in Hessen" und Denkschrift eines „National-Hygienewuseums".
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