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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-08
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1916
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Riesaer O Tageblatt Donnerstag, 8. Jnni 1916, alienvs 181 69. Jatzrg sss Gottesdien?thegttm in Weida. Die Stunde des sonntäglichen Gottesdienstes wird hiermit vom 1. Psingstfetertage an statt auf 8 Uhr auf i) Uhr vormittags festgesetzt. Weida, am 7. Juni 1916. Der Kirchenvorstaud. Freibank Heyda. Morse« Fvettag von nachmittags 8 Uhr an wird Rindfleisch verkauft. Mund 1 Mark. Der Gemeindevorstaud. Freibank Mesa. Nächsten Tonnabend, den 1V. Juni, von vormittags 8 Uhr ad, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 1 Mark pro V» k« gegen Fleischmarken an die Inhaber der neu ausgegebenen Freibankmarken von 1 bis 300 zum Berkaus. Die Ausgabe der neuen Marken erfolgt Freitag nachmittag von 1 Uhr ab auf der Polizeiwache., Juni ISIS. Die Direktion deS städt. DchlachthofeS» ««- Anxrtgrr (ElbeblM mü> Affiger). Amtsötatt für ble König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. Nr. 7 und 8 des Gesetz, und Verordnungsblattes vom Jahre 1916 sowie Nr. 01 bis 112 des Reichsaesetzblattes vom Jahre 1916 sind hier eingegangen und können in der Natshauptkanzlei eingesessen werden. „ . Ter Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Juni 1916.Fno. d«S Krieges entwickelte. Die Kammer berichtete dem Mini sterium, daß Verhandlungen mit der behördlichen Eier- Versorgungsstelle im Königreich Bayern wegen der Zufuhr von Eiern nach Sachsen von allen Beteiligten des Kämmet? bezirkeS dringend befürwortet würden, und zwar aus folgen, den Gründe«: Die Versorgung des sächsischen Markte- durch die Zentraleinkaufsgesellschaft mit Eiern österreichisch- ungarischer Herkunft sei sehr mangelhaft. Der sächsische Bedarf werde dadurch bei weitem nicht befriedigt. Bisher habe Man zwar im freien Handel noch reichlich« Mengen aus Russtsch.Polen beleben können, diese Bezugsmögltchkeit sei aber durch die kürzlich erlassenen Ausfuhrverbote des; Militärbehörden in den besetzten östlichen Gebieten unttr- Kunden worden. Auf Grund ihrer Ermittelungen teile die Kammer dem Ministerium die ihr von Beteiligten ausge sprochenen nnd begründeten Befürchtungen mit, daß auch der bisher nqch rege Handel mit neutralen Staaten infolge behördlicher.Maßnahmen ausgeschaltet zu werden drohe. Die HmcheMLMmer bat daher das Ministerium dringend, mit moastchM Beschleunigung dafür, bemüht zu, sein, daß die behAMche GierversorgungSstelle im Königreich Bayern auch nach Sachsen angemessene Mengen von Eiern abgebh —KM. Bekanntmachung dek stellvertr. Generalkomm, Xll. ,md LiL^ betr. die Mitnahme von Schriftey und Drucks achenüberdieReichsarenze: 1. Reisende dürfen grundsätzlich keinerlei Schriften oder Drucksachen über die Retchsgrenze (die versassungSinätzlg festaelegte Grenze des Deutsch«: Reiches) mitnehmen. 2. Briese, Postkarten und sonstige Schriftstücke oder Drucksachen, die Briefe oder Postkarten zu vertreten bestimmt sind, sind auf den ordent lichen Postweg zu leiten. 8. Ausnahme: Schriften und Drucksachen, msbesondere Geschäftspapiere, dürfen aus nahmsweise mitgenommen werden, wenn ihre Mitnahme zur Erfüllung des Reisezwecks unbedingt erforderlich ist. Zu diesem Zweck wendet er sich im Inland mündlich oder schriftlich an die Ortspolizeibehörde (Polizeiamt, Stadtrat in Städten mit revidierter Städteordnung, Amtshaupt mannschaft.) DreLderr. Die türkischen Abgeordneten hatten ihre Abfahrt von Dresden, die programmgemäß auf gestern vor mittag 10 Uhr 80 Min. festgesetzt war, aus gestern abend 10 Uhr 22 Min. verschoben, um den gestrigen Tag noch in offiziellen Besichtigungen der Stadt widmen zu können. — Vor ihrer Abreise haben die türkischen Abgeordneten an Se. Majestät Len König ein Telegramm gesandt. * Natben. Zum Verkauf des TalwüchtcrZ an den Konsul Kürsten wird mitgeteilt, das, grober Unfug von Be steigen: LcS TalwüchterS Konsul Kürsten veranlasst hat, das Finanzministerium zu bitten, ihm den Felsen gegen ein Wiesengrundstück zu überlassen. In daö an den Talwcichter angrenzende Grundstück deS Konsuls sind von wilden Klet terern Flaschen, Konservenbüchsen, Papier und anderes gc worfcn worden, sodast Personen, die sich in dem Grundstück aufhalten, gefährdet sind. Da alle Maßnahmen gegen den Unfug erfolglos blieben, haben die Behörden schon vor reich lich 2 Jahren die Sperrung deS Lalwächtcrs angcdrolst. Konsul Kürsten kann nun nur noch Len Forststskus auf Be seitigung der Störung und auf Unterlassung der schädigen den und belästigenden Einwirkungen verklagen, wae- zweifel los zur Folge gehabt hätte, Latz der Talwächter sofort ge sperrt würde, oLer Len Talwächter erwerben und den Be such deS Felsens von seinen Angestellten überwachen lassen. Verständigen Klettercren will der Eigentümer Les Grund stücks die Besteigung LcS FelsenS gestatten. * Stadt Wehlen. Ucbcr die Uuwettcrschädcu, die der letzte Wolkenbruch verursacht hat, berichtete Bürger meister Schaale in der letzten Sitzung LeS Stadtgemcindc- ratS. Nach vorläufiger Schätzung beläuft sich der Schaden ans SO 000 bis SS OVO .^. Die. MMgemeinLo bat um arüLere Dertlichcs mW Sächsisches. Riesa, den 8. Juni 1916. -* Vizewachtineister Kummer von der 6. Batterie Feldartillerie Regiments Nr. 32 wurde mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet- — Dem erst vor kurzem mit dem Albrechtskreuz mit Schwertern ausgezeichneten Feld webelleutnant Hermann Schmidt, früher aktiv im Feld- artillerie-Regt. 32, jetzt beim Landwehr-Feldartillerie-Rgt. 5, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. —* In der sächsischenVerlustlisteNr. 290 (aus- gegeben am 7. Juni 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 104, 105, 108, 134, 177, 354; Reserve-Regimenter Nr. 101, 241, 244, 245; Landwehr-Regimenter Nr. 101, 104, 133; Ersatz-Regiment Nr. 40: Jager-Bataillone Nr. 12, 13. Feldartillerie: Regimenter Nr. 12, 28, 32, 192; Re serve-Regimenter Nr. 23, 24, 32. — Von: Landesobstbauverein für das König reich Sachsen wird uns von einer zunehmenden Ausbreitung des Stachelbeer - Meltaus, einer gefährlichen Pflanzenkrankheit, Kenntnis gegeben, mit dem dringenden Ermahnen an alle Gartenbesitzer, Baumschulen und Plan tagen, alle vorkommenden Fälle zur Kenntnis des L.-O.-V. gelangen zu lassen. Es besteht bei weiterer Ausbreitung breitung dieser Pilzkrankhcit für unsere gesamte Stachel beerkultur die Gefahr der gänzlichen Ausrottung. Gegen wärtig zeigt sich der Pilz als srischmeißer Pilzbelag be sonders stark auf den Beeren. In weiter vorgeschrittenem Stadium wird er gelblich, braun und endlich dunkelbraun bis schwarz. Die Triebe der Sträucher verkümmern ebenst) wie die Früchte. Zeigt sich der Pilz nur an einzelne! Sträuchern, so ist es zweckmäßig, diese sofort auszurotrett j und zu verbrennen. Um weiterer Ausbreitung vorzubeimxn oder gleichmäßigen Befall der ganzen Pflanzung zu ve- ! kämpfen, ist eine Bespritzung mit Schweselkalkbrühe, er hältlich in einschlägigen Geschäften, vorzunebmen. Ist die Erkrankung an Neupflanzungeu, so wäre Bekanntgabe oer Bezugsquelle erwünscht, um Vorbeugungsmaßnahmen in geeigneter Weise zu ermöglichen. — KM. Den Grenzverkehr regelt folgende Ver fügung der stellvertretenden Generalkommandos XU und XIX neu: 1. Es wird verboten, Briefe, Postkarten oder sonstige Schriftstücke oder Drucksachen, die Briefe oder Post karten zu vertreten bestimmt sind, unter Umgehung des ordentlichen Postweges von oder nach dem Auslande über die Reichsgrenze zum Zwecke der Bestellung oder Weiter beförderung zu bringen oder durch andere briuaen zu lassen. 2. Wer die Reichsgrenze zu überschreiten beabsichtigt oder überschritten hat, ist verpflichtet, alle Schriften, Drucksachen und Aufzeichnungen, die er bei sich führt, oder in seinem Gepäck befördert, desgleichen solche Umschläge, Pakete, Koffer, worin Schriften, Drucksachen oder Aufzeichnungen amtlich verschlossen sind, an der Grcnzstelle vorzuleaen. Dasselbe gilt für Karten, Zeichnungen technischer Art, Pläne, Geländeabbildunaen, Films und sonstige bildliche Wiedergaben von Gegenständen. 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird auf Grund von 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft: ») wer es unbefugt unter nimmt, dem Verbot unter 1. zuwider zu handeln; b) wer es ungeachtet der Aufforderung einer Militärperson oder eines Beamten des Grenzschutzes unterläßt, die unter 2. bezeichneten Gegenstände vorzuleqen. Beim Dorliegeu mildernder Umstünde kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. 4. Die die gleichen Gegenstände betreffenden Verfügungen vom 1. März oez. 1. Ma: und 8. April 1916 werden aufgehoben. — Nach Mitteilungen die dem Sächsischen Verkehrs verband, Sitz Leipzig, im Ministerium in Dresden gegeben Das Riesaer Tageblan erscheint jeden Tag abends V,7 Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Marl, monatlich 70 Pf. Anzeige» sür die Nummer tie« Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernomnieil. PrerS für dir 43 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSprsiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. NachweisungS- und Pernüttelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligte» Rabatt «lischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähl« an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Druckerei, ^der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er L Winterlich, N ie s a. Geschäftsstelle: Goethestratze 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa.. . - 7^--.---^ --.--«SS» Unter Garantie der Gemeinde. Eivlagenzinsfutz 3'/-7° Tägliche Verzinsung Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Nebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Aufbewahrung und BernraltnnI von Wertpapiere«. Einlagcbücher gebührenfrei. Aautrvümarkeu zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und S—5 Ubr. Sonnabends 8—1 Uhr. worden find, ist die für Sachsen zur Verfügung stehende Nahrungsmenge so groß, daß die Bedürfnisse des Fremden verkehrs befriedigt werden können. Natürlich gelten auch für die Fremden die Bestimmungen über die fleischlosen Tage, über die Menge Brot, Fleisch und Butter, die wäh rend einer Woche verzehrt werden dürfen. GS ist notwendig, daß Fremde bei längerem Aufenthalt in Sachsen ihre von der Heimatsbehörde beglaubigte Abmeldung mitbringen; dann werden sie gestellt wie feder sächsische Bürger. Für kürzeren Aufenthalt sind die Hotels uns die Gasthäuser imstande, aus ihrem eigenen Vorrat Brotkarten zu über geben. Da die sächsische Negierung die Orte, die erfahrungs gemäß schon seit Jahren Fremdenverkehr aufwetsen, mit besonderen Vorräte» für die Fremden anSgeftattet hat, so einpfiehlt es sich sür diejenige ' ie ganz sicher gehen wollen, auch solche Orte aufzusuchen. ' ' ' ' wahrscheinlich, daß Fre abseits gelegene Orte c iverden können, da wir in > der vergangenen Woche die st frage H:7kt77 '.Ik , freulicher Weise das durch das bereit begünstigte Wachstum geltend. Jnfolq 1.. e ganz sicher gehen wollen, erscheint aber auch wenig e auf ihren Wanderungen , nicht genügend beköstigt n offenbar mit dem Schluß gangenen Woche die schlechteste Zett in der Nahrungs unter ims haben. Neverall macht sich bereits in er- ... 772 ", ' 7.-7 7, 7'iche FrühjahrSwetter begünstigte Wachstum geltend. Infolgedessen hat sich auch die Milchvrodukrion erheblich gesteigert. —* Der verstorbene Geheime Baurat Wichel vermachte z dem Sachfischen Lehrerve^in 5000 M. als Dank für die Zwickauer Thesen. Die „Sächsische Schulzeitung" be merkt dazu: „Vermächtnisse für Schule und Lehrervereine find selten. Diese Dankesgabe ist so einzigartig, nicht nur bemerkenswert, daß sie als seltsames Bekenntnis zu „radi kalen" Lchrerforderungen weithin Aufsehen erregen wird." — Wie die Zentraleinkaufsgesellschaft mitteilt, entspricht ! die in einer Berliner Abendzeitung gebrachte Meldung, i nach welcher die Käseeinfuhr aus Holland und Däne- mark freiaegeben werden solle, in keiner Weise den Tat- fachen. Die Zentralisierung der Käseeinfuhr aus diesen Ländern bei der Zentraleinkaufsgesellschaft bleibt unver ändert in Kraft. —* Die gesamten Margarinefabriken des Inlandes sind nunmehr verpflichtet worden, die am Abend des 3. Juni 1916 in den Fabriken vorhandenen Vorräte an fertiger Margarine und Speisefett zur Verfüqung des Kriegsausschusses zu halten. Das gesamte auf diese Weise dem Kriegsausschusse zur Verfügung stehende Monats quantum wird nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel unter Anlehnung an den Butterverteilungsschlüssel auf die einzelnen Bundesstaaten verteilt, die ihrerseits bereits den: KrregSauSschusse die Empfangsstationen und Verteilungs stellen in den einzelnen Bundesstaaten angegeben haben. (Amtlich.) — Verfügung der stellvertretenden Generalkom mandos Xll. und XLL. zur Einschränkung des Fahrradverkehrs: Jede Benutzung von Fahr rädern zu Vergnügungsfahrten (Spazierfahrten und Aus flügen), ferner zu Sportzwecken, wird verboten. Jede lieber- tretung oder Aufforderung oder Anreizung zur Ueber- tretung wird, soweit nicht die Gesetze eine schwere Strafe androhe», mit Gefängnis bis zr» einem Jahre und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. — Das Ministerium des Innern teilte der Handels kammer Dresden die Absicht mit, mit der in Bayern im Anschlüsse an die bayrische LebenSmittelstclle begründeten behördlichen Eierversorgungsstelle Verhandlungen über die Ausfuhr von Eiern aus Bayern nach Sachsen anzurnüpfen, da dieser Stelle auch die Genehmigung der Ausfuhr von Eiern aus Bayern vorbehalten sei. Vorerst ersuchte das Ministerium jedoch die Kammer nm Auskunft, in welchem Umfange in Friedenszeiten Eier aus Bayern nach Sachsen geliefert worden leien und wie sich dieser Verkehr während Rathaus. Fernruf Nr. SV. Einlagenbestand: 14 Millionen Mark. , Verzinsung »er Einlagen vom 8*2 Prozent. Tage Ser Cinzahlnng ab vis znm Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Vermietung von Stahlschlicstfächern. — Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor schriftlicher Aufträge. ! kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. KaKenttund-«. < Montags bis mit Freitags: 10—12 und 2—4 Uhr Kaffenftunden. , Sonnabends: 10-2 Uhr. Gi r o - Kasse deS Verbandes sächsischer Gemeinden. Kostenlose Ueberweisuuge«'
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