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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160609
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160609
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-09
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.06.1916
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Freitag, 9. Juni 1916, abends. 132. 69. Jahn». Das Riesaer Tageblatt erscheint tevm Lag abends'/,? U?r mtt Ausnahm« d«r Sonn- und Festtage. vezugSpretS, geaen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus ober bei Abholung am Schalter der Kaiser!. PostanstaÜen vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für doS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« SO au» breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtüpreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachwsisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Veförderunäseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung ober Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gortheftraste 8V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; flir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Gottesdienstbegiim i« Weida. Die Stund« des sonntäglichen Gottesdienstes wird hiermit vo« L. vstngstfeierta« itt auf 8 Uhr auf v Uhr vormittags festgesetzt. !> We.idL^am.7^SrmO9l6. Freibank Riesa. Morgen So«nab«rd von vormittags S Uhr an Verkauf von MvlR» Mkd GchWMff- steisch pro V, 1 Mark an Markeninhaber von 1—600. Niesa, am S. Juni 1916. Die Direktion de» ststdt. «chlachthoseS. ZmiNüS Sier ist UkWkksWW hl i» kl LaiMWsl tSÜW IMrms tzSHM der kniezeii. Die Landesfleischstelle hat die Kommunalverbände ermächtigt, den in der Landwirt schaft tätigen Personen während der Erntezeit, höchstens jedoch auf die Dauer von 6 Wochen, neben ihrem allgemeinen Fleischbezugsrechte eine Fleischznlagc zu bewilligen, die im Durch schnitt 250 g Fleisch mit Knochen auf den Kopf und die Woche nicht übersteigen darf. Die Kommunalverbände haben nähere Bestimmungen darüber zu treffen, in welcher Weise die Gewährung der Zulage zu beantragen ist, sowie in welcher Höhe und für welche Zeit sie erteilt werden kann. Dresden, den 5. Juni 1916. 844»ULlll Ministerium des Innern.2778 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer find die Ausweise an die Gemeindebehörde zurück- zugeben und von dieser zu vernichten. Für Urlauber und Besuchsfremde, die nicht länger als 4 Tage Aufenthalt nehm««, kann der Bezug von Fleisch nicht ermöglicht werden. Großenhain, am 9. Juni 1916. H Der Kmnnmnalverband. Städtischer Verkauf von Gefrierfleisch (Rindfleisch). So»»a»«id, do, l». ?nni INI« Von vormittags 7 Uhr ab gelangt in den hiesigen Fleischereigeschäften ein Posten Gefrierfleisch Mtndfleisch) nrm Preise von S M. 45 Pfg. für das Pfund znm Verkauf. Die Abgabe des Gefrierfleisches darf nur an Riesaer und Promptster Sstnwoha« gegen Vorlegung der Brotanslveiskarte der Stadt Riesa bezw. der Gemeinde Pro«« »ist erfolge«. - Es darf für eine Person nicht mehr als V« Pfund, jedoch snsammen an eine« -Hauskalt nicht mehr als S Pfund, abgegeben werden. Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf der Rückseite der vrotauSweiSkartr dnrch Aufschreiben des Zeichens „0 4" mit Tinte oder Tintenstift zu bewirken. Auf eins ÄrotauSweiskarte, die bereits das Zeichen „0 4" trägt, darf Gefrierfleisch nicht abgegeben werden. Der Veräußerer hat vor der Abgabe genau zu prüfen, ob di« vorgelegte Brod» auSweiskarte schon mit diesem Zeichen versehen ist. Der Rat der Stadt Riesa, den S. Juni 1V16,«ßm. Oertliches uns Sächsisches. Riesa, den 9. Juni 1916. —* Die Sächsisch-BöhmischeDampfschiffahrtS-Gesellschaft wird, soweit der ihr zur Verfügung stehende Mannschafts bestand es zulützt, auch in diesem Jahre zu Pfingsten wieder eine Anzahl Sonderfahrten auf der Elbstrecke oberhalb und unterhalb Dresden ansfüyren lassen. —* Z u K onzertfahrten auf den Personendampfern der Süchs.-Böbm. Dampfschiffayrtsgesellschaft wird sich am 1. und 2. Feiertag nachmittags ab Riesa wieder Ge legenheit bieten. Auch auf der Rückfahrt an: Abend wird die Artillerie-Kapelle konzertieren. Wer Wert auf einen guten Platz auf dem Dampfer legt, möge sich recht zeitig an der Dampfschiffhalle Fahrkarten lösen. Eventuell können die Fahrscheine auch schon tags zuvor gelöst werden. —KM. Im Anschluß an die von den stellvertretenden Generalkommandos xil und XIX erlassene Verfügung zur Einschränkung des Fahrrad verkekrS wird besonders darauf hingewiesen, daß Vergnügungsfahrten (Spazier fahrten und Ausflüge), insbesondere auch während der Pfingstfeiertagc, unstatthaft und strafbar sind. — Die LandeS-Fleischstelle hat die Kommnnalverbände ermächtigt, den in der Landwirtschaft tätigen Personen während der Erntezeit, höchstens jedoch auf die Dauer von 6 Wochen, neben ihrem allgemeinen Fleischbczugsrechte eine Fleisch zulag e zu bewilligen, die im Durchschnitt 250 Gramm Fleisch mit Knochen auf den Kopf und die Woche nicht übersteigen darf. Die Kommnnalverbände haben nähere Bestimmungen darüber zu treffen, in welcher Weise die Gewährung der Zulage zu beantragen ist, sowie in welcher Höhe und für welche Zeit sie erteilt werden kann. — MI. Verschiedentlich ist die Ansicht verbreitet, daß die in Sachsen gültigen Reisebrotmarken — das sind außer den sächsischen zurzeit die Reisemarken (Gastmarken) Bayerns, Württembergs, Badens, Elsaß-Lothringens und des preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen — nur in Gast- und Schankwirtschaften verwendet werden können. Diese Annahme ist unzutreffend. Die genannten Brot marken berechtigen vielmehr auch zum Bezüge von Brot bei Bäckern; der Inhaber solcher Marken ist daher, um Brot zu erhalten, nicht genötigt, eine Gastwirtschaft auf zusuchen, sondern kann gegen Abgabe der entsprechenden Anzahl von Marken auch in Bäckereien Backwaren raufen. Die Bäcker sind zur Annahme der Reisebrotmarken ver pflichtet. —* ES scheint angezeigt, Schutzinhaber und Erfinder auf das Bestehen der sogenannten „Kriegsfristen" hinzuweisen. Sowohl Deutschland selbst als auch die ver bündeten, neutralen und feindlichen Staaten haben Aus nahmebestimmungen erlassen, welche die Fristen, bis zu denen Taxzahluugen, Schutzerneuerungen, ÄuSübungSnach- wetse usw. vorzunehmen find, um eine teils schon bestimmte und teils noch der Bestimmung vorbehaltene Dauer ver längern. In einzelnen Ländern erstreckt sich diese Ver längerung auch aus die Prioritätstermine. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, das ist wichtig zu betonen, haben sich dieser Rücksichtnahme aber noch nicht angeschloffen. (Mitgeteilt vom Patentbureau Krüger, Dresden.) — Das Kriegsernährungsamt weist auf folgendes hin: Die Pfingsttage werden bei günstiger Witterung in diesem Jahre einen besonders großen AnSflugsverkehr mit sich bringen. Den AuSflüalern ist die Psingsterholung und den Gastwirten die Einnahme in dieser schweren Zeit wohl ru Strehla, Untervffizier Karl Tränkner, Jnf^Reg. 10L «Hielt die Fttedrich-Auglsit-Medaille in Silber. " Dresden. Exzellenz Lingner hat sein Schloß Albrechts« berg bei Dresden an der Elbe der Stadt Dresden und sei« Schloß TaraSp in der Schweiz dem König Friedrich August von Sachsen vermacht. Zahlreich sind die Vermächtnisse uns Stiftungen; die höchste Summe hat di« Stadt Dresden erreicht. — Gestern nachmittag 4 llhr fand im engsten Kreist im Schloß AlbrechtSberg die Einsegnung der Leich« statt. -4 Die Zentrale für Jugendfürsorge in Dresden veranstaltet am 28. Juni für ganz Sachsen ein« Kriegstagung, in de» u. a. folgende Geaenständ« zur Beratung stehen: 1. Der Krieg unv die Ernährung der Jugend, vor allem der Kinder; 2. Ger Krieg und die erwerbsfähige Jugend: 8. Der Krieg und der Schund in Wort und Bild; Der Krieg und dsS sittliche Verhalten der Jugend. Chemnitz. Sie hat auch ihr« Schalte«, die sonst so, schnell beliebt gewordene Sommerzeit. Reichte da dieser Tage an einem kühlen Morgen ei« Fahrgast der Elektrischen' m Chemnitz der Schaffnerin einen Fünfmarkschein zum Wechseln. Die zu so früher Zeit aus dem Bett vertriebene eifrige Knipserin war aber anscheinend noch nicht ganz er« wacht, denn statt Geld herauszugabe«, durchlochte sie den Fünfmarkschein mit der Zange. ... * Hainichen. Indem Hanse des Ztgarreufabrikanten Oehme wurde in zwei Stuben durch ein« Gasexplosion viel Sachschaden angerichtet und einige Personen leicht verletzt. Oederan. Die Bäckermeistersehefrau H. i» Kirchbach, deren Mann zum Heeresdienst einberufen war, hatte Ursache, die Geburt eines Kindes zu verheimlichen. Sie versuchte, das Kind zunächst in einem Ofen zu verbrennen und warf es schließlich in die Jauchengrube. Das kleine Opfer hat nach der Geburt gelebt. Frau H. wurde verhaftet. Meerane. Im Hause Brertestraße 27 fand Donners tag früh 3 Uhr eine schwere Gasexplosion statt, wobei die dort wohnende Frau Sch., die in selbstmörderischer Absiost die Hähne der Gasleitung geöffnet hatte, lebensgefährliche Verbrennungen am ganzen Körper erlitt. Ein gleichzeitig auSgebrochener Brand wurde durch di«Feuerwehr gelöscht. — Eine merkwürdige HimmelSerschcinung wurde Dienstag nacht, kurz nach 1 Uhr, im benachbarten Wnldsachsen be obachtet. Um diese Zeit nahm man am westlichen Himmel eine Lichtevscheinung wahr, die anfangs Sterncngrös'.e hatte, sich bald darauf fast zu Mondgrößc anSbrcitele und dann unter Flammen-ÄuSstreuuna erlosch. * Oberwiesenthal. In Böhmisch-Wiescntüal-ist das, Anwesen des im Felde stehenden Besitzers Rudolf Göhler abgebrannt. Die Ursache des Brandes konnte nicht ermittelt werden. Leipzig. Eine außergewöhnliche Vrotzulage Hut sich ein Spitzbube in Leipzig-Gohlis zu verschaffen gewußt. Während der Fahrer eines Brotwagens sich in einer Gast wirtschaft in der Lothringer Straße etwas zu essen kaufte, benutzte ein Unbekannter die günstige Gelegenheit, mit dem aufsichtslosen Wagen einige Straßen weitcrznfnhrcn. ihn -n erbrechen und Brote im Gesamtgewichte von 106 Pfund fortzuschleppcn. Als die Polizei schließlich aus den herren losen Wagen aufmerksam wurde, enthielt er noch 50 Brote, die der Spitzbube noch nicht hatte fortschaffen können. Lieanitz. Die Aussichten der Liegnitzer Gurkcuernte sind infolge des seit Sonnabend cingrtreteucn RegcnwAcerS zurzeit sehr erfreulich. Die vorjährige Ernte hatte stark unter der Trockenheit gelitten, die gerade zurzeit des eigent lichen WachStumeS der Pflanzen Monate lcma anyiclt. gönnen. Erstere müssen aber ernstlich darauf binaewiese« werden, daß bei den bestehenden Grundsätzen für oie Ver teilung der Lebensmittel auf die Versorgung größerer AuS- flüglermengen ans den am Orte vorhandenen L e b e n S - Mitteln nichtzurechnonist. Den Kurorten werden zwar zur Versorgung von Knrbedürftigen die nötigen Lebensmittel besonders zugewiesen werden, auf den Massen- ausflugsverkehr kann diese Maßregel aber, ohne die an sässige Bevölkerung, insbesondere die schwer arbeitenden Personen zu schädigen, unmöglich ausgedehnt werden. Jeder Ausflügler wird deshalb gilt tun, sich die Nahrungs mittel aus dem Heimatsorte mitzubringen. Die Gastwirte werden sich darauf einrichten müssen, gegen Ablieferung der entsprechenden Mengen die Speisen herzustellen und z« liefern. Die Regelung der Bezahlung wird bei beider seitigem guten Willen keine Schwierigkeiten bieten. —88 In Leipzig tagte der sächsische Handels kamm e r t a g, auf dem sämtliche fünf sächsische Handels kammern vertreten waren. Derselbe hatte über zwei wich tige Gegenstände, nämlich über die „Errichtung eines wirt schaftlichen Generalstabes" und über „Die Behandlung der Forderungen an das feindliche Ausland", zu beschließen. Hierzu wurden folgende Entschließungen angenommen: 1. Der sächsische Handelskammertag erachtet zur Sicherung der jederzeitigcn wirtschaftlichen Kriegsbereitschaft des Deutschen Reichs die Schaffung einer selbständigen, mtt weitgehenden Vollmachten ansgcstatteten Reichsstelle (wirt- fchaftlicher Geueralstab, ReichSamt für Kriegswirtschaft oder dergl.) für erforderlich. Zu den Aufgaben dieser neuen, unter die unmittelbare Aufsicht des Reichskanzlers zu stellen den Reichsbehörde haben insbesondere zu gehöre»: die Zu sammenfassung aller Maßnahmen zur unbedingten Sicher stellung sämtlicher kriegswirtschaftlichen Bedürfnisse der Militärverwaltung; die Gewährleistung der Deckung aller Lebensbedürfnisse der gesamten Bevölkerung; die kriegs mäßige Gestaltung des Geld- und Kreditwesens; die Fest- stellung besimderer, durch den Kriegszustand bedingter AuSnahme-RechtSbestimmungen; die Regelung der Verkehrs verhältnisse Hand in Hand mit der Militärverwaltung für die Zivilbedürfnisse während einer Mobilmachung; die kriegsmäßige Umorganisation der industriellen und land wirtschaftlichen Produktion sowie des gesamten Handels; die Rückführung der durch den Kriegszustand bedingten wirtschaftlichen Maßnahmen in die Friedenswirtschaft. Bei der Lösung dieser Aufgaben ist auch die Mitwirkung von Handel und Industrie durch die amtlichen HandelSver- tretunaen und deren Gesamtvereiniguna, den Deutschen Handelstag vorzusehen, und zwar sowohl durch unmittel, bare Beteiligung dieser Körperschaften an gewissen Einzel arbeiten der neuen Reichsstelle als auch durch Einräumung des BorschlagSrecktS für die aus Handel und Industrie zur Mitwirkung an dieser Stelle zu wählenden Vertreter. — 2. In Anbetracht des großen Interesses der sächsischen Aus- fuhrindustrie an einer Feststellung der deutschen Forde- rungen an das feindliche Ausland beschließt der sächsische Handelskammertag an die Sächsische StaatSregtrrung das Ersuchen zu richten, gegenüber der noch immer ausstehen den Entschließung der ReichSregicrunq erneut beim Bundes rat mit allem Nachdruck für den beschleunigten Erlaß eines NeichSgcsctzeS über die Anmeldung der deutschen Geschäfts guthaben und sonstigen Vermögenswerte im feindlichen AuSlande einzutreten. Ter sächsische Handelskammertag beschließt weiter, sicb mit einer Anzahl außcrsächsischer Handelskammern in Verbindung zu setzen, damit diese ihre Landesregierungen zu einem aleiwen Äoraeben veranlassen. Gie Herren Fleischer wollen bis spätestens Mittwoch, den 14. Jnni INI«, vormittag- den von der für ihren Wohnort zuständigen Gemeindebehörde (Stadtrat, Gemeindevorstand) bescheinigten Abschluß der von ihnen anzulegcnden Kundenlisten x und u (Gesamtzahl der Personen, für die die Anmeldung erfolgt ist, angemeldete Fleischmenge imd Rohfettmenge) hierher einreichcn. Großenhain, am 9. Juni 1916. 864 o I' il. Der Kommunalverband. Um beurlaubten Militärpersouen und Vesuchsfremden, die länger als 4 Tage Aufent halt im Bezirke nehmen, nach den Bestimmungen der Bekanntmachung über die Regelung des Klcinverkaufs von Fleisch vom 2. Juni laufenden Jahres den Bezug von Flersch zu ermöglichen, wird folgendes anqeordnet: Urlauber und Besuchsfremde erhalten von der Gemeindebehörde auf Antrag einen Zusatzfleischbezugsausweis, aus dem der Name des Betteffenden, die Zahl der Personen und d:e Zeitdauer des Aufenthaltes im Orte hcrvorgcht. Er erhält dieselbe Nummer wie der Ausweis des Haushaltes, in dem der Inhaber Aufenthalt nimmt. Dieser Zusatzausweis ist von dem Haushaltungsvorstand bei dem in Frage kommenden Fleischer mit abzugeben und der auf die Zeit des Aufenthaltes entfallende Betrag an Fleisch usw. anzumelden. Trifft der Urlauber pp. erst nach dem für die Anmeldung vorgeschriebenen Tage im Orte ein, so kann die Menge später noch angcmeldet werden. Die Fleischer haben solche Anmeldungen auch an anderen als den festgesetzten Tage» entgegenzunehmen. -7 - Riesaer G Tageblatt «ttd A«xrtg»v Meblaü mü> Anzeiger). Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba.
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