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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-22
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1916
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Riesaer G Tageblatt 142 Donnerstag, 22. Juni ISIS, avends «9. Jalirg » ! '' Freitag, den SS. «nd Sonnabend, den S t. Jnni 1K1V finden bei uns tvcgen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume nnr unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Die Sparkasse bleibt jedoch während der üblichen Kassenstunden geöffnet. Im Königlichen Standesamte werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefiille vormittags von 8 bis 0 Uhr angenommen. Gummi-, Kuvfer- u. s. io. Annahme findet an beiden Tagen nicht statt, auch werden Kartoffelbeznasschcine nicht ansgegeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Juni 1910. ««d Anzrtgrr MeRaN ma Ikyelga). .-rrn»,. Amtsblatt "°^ für die KSnigl. AmtShauptmamrschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht «nd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Auf Blatt 490 des hiesigen Handelsregisters die Firma Riesaer Elbhafen-Areal- gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gröba betreffend, ist heute eingetragen worden: Der GesellschaftSoertrag ist durch Beschlug der Generalversammlung vom 14. Juni 1916 laut NotariatSprotokoll von demselben Tage abgcändert worden. Der Geschäftsführer Architekt Friedrich Julius Max Fricke in Leipzig ist ausgeschieden. Der Geschäftsführer Kommerzienrat Morri; Georg Müller in Leipzig ist berechtigt, mit seiner Vertretung den Kaufmann Willy Müller in Leipzig zu beauftragen. Riesa, den 20. Juni 1916. Königliches Amtsgericht. ungedroschenen Roggcnvorräte zn machen. Es könne ibm auch nicht zugemutet werden, ein Probedreschen zu veran stalten, um eine etwaige Differenz zwischen beiden Roggen sorten zu ermitteln. In kleinen landwirtschaftlichen Be trieben ohne genaue Buchführung und Kontrolle sei eine peinlich genaue Schaffung bei verschiedenen ungleichen Roggenarten unmöglich. Das Oberlandesgericht Dresden war gleichfalls der Ansicht, dass K. hätte Mittel und Wege zur Aufklärung finden müssen, wie seine wirklichen Vorräte an Getreide sich berechnen liehen. Mit der Ansicht des Landgerichts Chemnitz, das; ein Probedrusch das sicherste Mittel zur Feststellung der vorhandenen Roggenvorräte gewesen wäre, stimmte auch der oberste sächsische Gerichtshof überein. Las Rechtsmittel der Revision wurde daher als unbegründet verworfen. —* Die Eisenbahnverbindung Dresden» Nordhausen über Halle hat eine erhebliche Verbesserung dadurch erfahren, das; der 11 Uhr abends von Halle ab- fahrende Zug, der hrSher^ 1 Uhr nachts in Sangerhausen endete, bis Nordhausen durchgcführt wird. Ankunft in Nordhausen erfolgt 2 Uhr nachts. Reisende von Dresden haben sonach noch mit dem Zuge ab Dresden 7'° abends Anschluß über Halle «ach Nordhansen. Da die Weiter führung jenes Zuges von Sangerhausen nach Nordhausen in den meisten Fahrplänen noch nicht oder nur im Anhang vermerkt ist und viele Reisende daher von ihr keine Kenntnis haben, wird auf diese Zugverbesserung hierdurch noch be sonders aufmerksam gemacht. —* Am Sonntag sind die letzten acht indischen Missionare von der zweiten Reisegesellschaft in Leipzig eingetroffen, nachdem sie vier Wochen in den Gefangenen- lnaern Alexandra-Palast und Stratford in London fest gehalten worden waren. Auf dem Indischen Missionsfelde sind zurzeit nur noch drei deutsche Missionarsfamilien, die wegen ihres Alters und ihrer Gesundheit die Reise nicht unternehmen konnten. —* In der sächsi,s ch en V erlustIiste Nr. 294 (aus gegeben am 21. Juni 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 104, 108, 133, 134, 177, 178, 181, 182, 183, 192, 354; Reserve-Regimenter Nr. 100, 104, 107, 133, 242, 244; Landwehr-Regimenter Nr. 102, 107; Landsturm-Regiment Nr. 19; Ersatz-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Jäger- Bataillon Nr. 13; Reserve-Jäger Bataillon Nr. 13. Feld- artillerie: Regimenter Nr. 12, 28, 32; Reserve-Regi menter Nr. 23, 24, 32. Futzartillerie: Regiment Nr. 19; Reserve-Regiment Nr. 12; Batterien Nr. 123, 202, 576, 661. Preußische Verlustlisten Nr. 549, 550, 551, 552, 553, 554. Württembergische Verlustliste Nr. 401. Kaiser liche Marine, Liste Nr- 76, 77, 78. Liste 6 über die aus französischer Gefangenschaft zurückgekehrten sächsischen Heercsaugehörigen (Austauschgefangene). — Dem „Freib. Anz." wird geschrieben: Es werden viel fach Klagen darüber laut, datz das reichlich vorhandene Wild nicht oder nicht in genügendem Matze abgeschossen wird, um der Volksernährung zn dienen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, datz in Deutschland jährlich im Durchschnitt nur 500000 Zentner Wild zur Strecke gebracht werden. Ter gesamte Fleischbedarf des deutschen Volkes be trage nach dem über das Jahr 1907 vorliegenden amtlichen Statistiken 75 Millionen Zentner, jetzt entsprechend mehr. Fleisch kämen 53 Kilogramm jährlich auf den Kopf der Be völkerung, Wildpret nur ein halbes Kilogramm. DaS sei ein Tropfen auf einen heißen Stein. Wenn dies auch zutrifft, so würde eS doch überall begrüßt werden, wenn die Wild handlungen nicht mehr genötigt wären, statt mit Wild nut Fischen und Spargel zu handeln. Abgesehen davon, datz der Speisezettel wieder eine angenehme. Abwechselung aufwiese, ist nicht einzusehen, weshalb m dieser schweren Zeit, wo alles Eßbare und leider auch vieles Nichtetzbare aus allen Ecken zusammengekchrt wird, auf einen Zuschutz erster Qualität zur Volksernährung verzichtet werden fall, nnr weil er nicht sehr ins Gewicht fällt. Fällt das Wild dieses Jahr ganz aus, dann wird man der Meinung nicht wehren können, es wurde zurückgehalten, weil die Höchstpreise nicht genug ein bringen. — Zur LebenSmittelfraae schreibt dem „Meitzn. Tgbl." Herr E. Nacke-Coswig: In Ihrer Nr. 136 vom 15. Juni befindet sich eine Mitteilung, welche besagt, daß Fleischkonseroen aus dem großen Schwememorden im Herbst 1915 herrührend sich nur in geringer Menge bei Gewerbe treibenden vorfinden, die Mehrzahl jener Konserven sei für HeereSzwecke verwendet. Ohne da? letztere bestreiten zu wollen, kann ich doch feststellen, daß in Wirklichkeit noch sehr große Massen solcher Konserven bei Händlern aufgespeichert sind. Ich kaufe für mein Personal Lebensmittel und find mir unter anderem folgende Posten angeboten: Einige Waggons Schmalz, 200 Zentner i». geräucherte Fleischwurst, 8000 Ke Sülze. 15000 k« Sülze, 5000 Dosen l». üeberwnrft. 1000 Pfund Sülze, 3000 4g Sülze, 3000 kg Sülze, 2500 kg Sünnalz, reines Schweinefett, 2500 kg Speck, 1500 Kg Sülze, 7500 kg Lebcrwnrst, 10000 Kg Schinken, 15000 kg Sülze, 50000 Kg Grüffblutwnrst. Dabei habe ich alle kleineren Posten und alle mir angebotenen ausländischen Fleischmarcn weggclassen. Für ausgezeichneten Holländer Fettkäse, den ich zentnerweise für mein Personal kaufe, bezahle ich vro Pfund Mk. 1,67 und 1,85. Ich gebe die Lebensmittel-Offer ten einer aus meinem Personal gewählten Kommission zur Begutachtung, und von den Waren, welche dieselbe aus wählt, bestelle ich zunächst Proben, und wenn diese gut aus- fallen, mache ich größere Bestellungen. Selbstverständlich gebe ich die Ware» zum Einkaufspreise an mein Personal ab. Ich bin zn diesen Schritten genötigt gewesen, weil die Zuweisungen von Nahrungsmitteln seitens der Gemeinden ungenügend sind. Den Gemeinden kann man schließlich auch keine Vorwürfe daraus machen, denn sie können nicht mehr abgeben, als was sie bekommen. Eine Besserung wird erst dann eintretcn, wenn die Tätigkeit des freien Handels nicht mehr so wie jefft durch behördliche Maßnahmen unterbunden wird. — Ein Holzkahn des Schiffseigners Strohbach aus Königstein fuhr am Freitag in der Nähe von Lotznug auf eine Buhne auf, so daß er in der Mitte durchbrach. Der Kahn, der Bauholz geladen hatte, ist in kurzer Zeit ge sunken, und nur noch ein kleiner Teil ist über dem Wasser sichtbar. Die Ladung wird voraussichtlich gerettet werden, doch mutz zur Hebung des Wrackes ein niedriger Wasserstau!» der Elbe abgewartet werden. — In letzter Zeit sind bei den Eisenbahndirektionen wieder holt lebhaft Klagen darüber geführt worden, daß in Nicht- raucherabteileng e rau ch tunb vom Zugbegleitepersonal hier gegen nicht eingeschritten wird. In einer jetzt ergangenen Verfügung des preußischen Eisenbahnministers werden die Zugpersonale angewiesen, streng darauf zu halten, datz Nicht raucherabteile nicht von rauchenden Reisenden benutzt werden. Reisende, die gegen das Rauchverbot verstoßen, sollen unnach sichtlich zur Anzeige gebracht werden. — Infolge Erhöhung der Postgebühren werben neue Briefmarke» herausgegcben werden. Zunächst kommt als ErgänzungSmarke für Postkarten und Ortsbriefs, die künftig 7^- kosten werden, eine Marke zu 2)4 die in hellgrauer Farbe hergestellt wird, zur Einführung. Später folgen eine Marke zu 714 -f und die Postkarte zu 7)4 -s und für Briefe nach auswärts bis 2N Gramm eine Marte zu 16 ^f. Die bisherigen Marken werden im übrigen beibe halten. — Durch die Maifröste ist die gesamte Heidel beere r n t e im Bogtlande vernichtet worden. — MI. Die Deutsche Kriegsansstellung Dresden 1916 zieht die Besucher von weither an. Neben geschloffenen Militärabteilungen haben verschiedene Schulen von Dresden und seiner Umgebung gröbere Nesnchcrgrnppen gestellt. Wir erwähnen Klassen der 1V. und 18. BezirkSschule, das Ehrlich'sche Gestift, Volksschulen aus Heidenau und Kleinfchachwih, sowie auS der Lausitz das Elisabelbstift Nic- derneukirch. Ans Leipzig besuchte die Bibliotbckarschnle nn- ! ter Direktor Professor Dr. Schramm die Ausstellung. Wei- ! tere Leipziger Schulen haben ihren Besuch unter der Füh rung desselben Herrn angekündigt. Schulen und gröbere Vereine, die eine Führung durch die Ausstellung wünschen, werden gebeten, sich vorher mit der Ausstellung, Vrühlsche Terrasse, ins Einvernehmen zu sehen. —Bribfpostsendungen an die in neutralen überseeischen Ländern mit Ausnahme von China f e st g c h a l t e n e n A n- gehörigender Flotte können nicht mehr wie in Fric- dcnSzeiten durch Vermittelung des MarinepostburcauS ver sandt werden, sondern sind nur noch mit der Bezeichnung: „KriegSgefangenensenöung" in gewöhnlicher Weise nnfzn- liefern. Das Marinepostbureau vermittelt nnr noch Bries sendungen an die Festgeyaltcnen in den nordischen Kiönig- reichcn und in China und Postanweisungen an die FesLgehal tencn in allen Ländern. Sendungen, die nnrichtigerweife auch jetzt noch dem Mariuepostbnreau zugehcn, erfahren da durch nur Verzögerungen. — Die Zwischcnbcputation der Zweiten Kammer zur Be ratung der Elektrizttätsvorlage der Staaisregic- rung trat vorgestern wieder zn einer Sitzung im Stände hause zusammen, an der Sc. Exzellenz der Herr Finanz minister von Seydewitz und eine größere Anzahl von Re- gicrungSkommtssaren teilnahmcn. In der Hauptsache win den die von der Staatsregterung, den Berichterstattern und dem Vorsitzenden der Deputation ausgestellten Richtlinien für die staatliche Elektrizitätsversorgung eingehend beraten. Auch wurden verschiedene Beschlüsse hierüber gcsabt. Die Sitzung zog sich bis in die späteren Abendstunden hin. Nach dem gegenwärtigen Stande der Beratungen dürfte eine Eini gung zwischen der Deputation der Zweiten Kammer und der Staatsregierung dahingehend zustandckommeu, dab die Re- pierunaSvorlaae mit einigen Abänderungen den» Plenum Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeve« Da- abends V,7 Ubr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter »er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittags aiffzugcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für öa» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf.,'OrtspreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent brechend Höker. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mir» oder der Auftraggeber in Konkur» gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung der.Zeitung odtr auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethcstratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oertliches nud Sächsisches. Riesa, den 22. Jnni 1916. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Soldat im 3. Inf.-Regt. 102 Kurt Könitzer, Sohn des Herrn L. Könitzer, hier. —* Am 17. Juni sind vor Verdun zwei sächsische Lehrer durch Flugzeugabsturz tödlich verunglückt. Außer dem Beobachtungsoffizier Ltnr. d. R. Borsch, Lehrer an der hiesigen Knabenbürgerschule, hat an diesem Tage, wie uns gemeldet wird, auch der Unteroffizier und Flugzeug, führer Ernst Otto beim Absturz mit dem Flugzeug den Tod gefunden. Otto ist der 27jährige Sohn des Pfarrers Otto in Ablatz bei Wermsdorf und war Lehrer in Chemnitz. Beide Lehrer und Flieger haben einen ruhmvollen Tod im Dienste des Vaterlandes gefunden, fast zur gleichen Zeit, da auch Sachsens bester Kampfflieger, Oberleutnant Jminel- manu, vom Unglück betroffen wurde. H Der rn der jetzigen Kriegszeit üppig blühende Wahrsagers ch win del hatte das Polizeiamt zu Leipzig veranlaßt, mit Genehmigung des stellvertretenden General kommandos des 19. Armeekorps ein Wahrsageverbot zu erlassen. Hiergegen Hatte die in Leipzig wohnhafte Wahr sagerin Frau von Kleiner verstoßen und war infolgedessen mit einer Haftstrafe belegt worden. Die Polizei batte er mittelt, daß die Wahrsagerin am 15. Dezember 1915 einer Leipziger Einwohnerin die Karte gelegt und ihr ans der- selben verkündet hatte, datz ihrem im Felde stehenden Bruder etwas zufiotzen werde. Die Fran war über diese „Auskunft" in eine schwere seelische Erregung geraten, die noch heute anhält. Die Wahrsagerin hatte für ihre Denterei 25 Pfg. erhalten. — Der Polizei mar es nur gelungen, diesen einen Fall sestzustellcn, doch besteht der dringende Verdacht, datz die Kartenlegerin den Schwindel gewerbsmäßig betreibt, zumal ermittelt wurde, datz die Wahrsagerin das Karten legen „erlernt" batte. Gegen ihre Bestrafung hatte die Kartenschlägern Revision beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt, in der in erster Linie die Rechtsgültigkeit des Wahrsagerverbotes bestritten wurde. Der Militärbefchls- haber habe kein Recht, das Polizeiamt zum Erlaß eines Wahrsagervcrbotes zu veranlassen, denn die öffentliche Sicher heit werde durch das Wahrsagen und Kartenlegen nicht gefährdet, zumal die Wahrsagerinnen vom Publikum selbst aufgesucht würden. — Das Oberlandesgericht Dresden er kannte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision der Karteulegerin. Die Rechtsgültigkeit des WabrsagcrverboteS könne nicht bczweffclt werden, denn es handle sich um ein Verbot der Polizeibehörde, veranlaßt durch das stellver tretende Generalkommando. Es liege auch keine unzulässige Uebertragung der Polizeigewalt vor, denn nach 8 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand sei der Militärbefehls haber berechtigt, die Polizeibehörden in ihren Befugnissen zu belassen. Das Polizeiamt zu Leipzig habe das Wahr- sageverbot innerhalb seiner Zuständigkeit erlassen und zwar aus sicherheits- und wohlfahrtspolizeilichen Gründen mit Zustimmung der Militärbehörden, um die betrügerische Ausbeutung leichtgläubiger Personen während der Kriegs- zek zn verhindern. —88 Der Landwirt ist zum Probedrusch verpflichtet, wenn er seine Getreidevorräte richtig abschätzen will! Diese wichtige prinzipielle Entscheidung hat soeben das sächsische Oberlandesgericht unter Zugrundelegung folgenden Tat bestandes getroffen: Der Landwirt Kunze in der Amts- bauptmannschaft Flöha bewirtschaftet ein 28 Acker großes Gut. Er hatte im Erntejahr 1915 mehrere Acker teils mit Schlaraffen-, teils mit Petkuser - Roggen bestellt. Am 16. November 1915 fand eine Feststellung der Getreide- Vorräte statt, wobei K. seine vorhandenen Rogqenvorräte auf 26 Zentner gedroschenen und 54 Zentner ungcdroscbenen Roggen bezifferte. Eine von der Amtshauptmannschast Flöha angeordnete Nachprüfung ergab indessen, datz K. 29 Zentner «»gedroschenen Roggen oder 50 Prozent der gesamten ungedroschenen Vorräte zu wenig angegeben hatte. Diese Verschweigung war darauf zurückzuführen, datz K. Schlaraffen- und Petkuser-Roggen gleichwertig behandelt und nicht berücksichtigt hatte, datz Petkuser-Roggen ein höheres Druschergebnis ergibt als der Drusch des Schlaraffen- Roggens. K. war infolgedessen wegen fahrlässiger Per- schwetgung auf Grund der Bundesratsverordnung vom 22. Oktober 1915 betr. die Erhebung von Vorräten bestraft worden. Das Landgericht Chemnitz hatte seine Verurteilung darauf gestützt, daß K. verpflichtet gewesen sei, Mittel und Wege zu erforschen, um eine richtige Schätzung zwischen bei den Roggensorten herbeizuführen. Zu dem Ende habe er einen Probedrusch ausführen müssen, um den Unterschied zwischen Schlaraffen- und Petkuser-Roggen festzuftellen, er hätte beispielsweise von beiden Roggensorten je 1 Zentner ausdreschen und hiernach seine Vorräte ermitteln muffen. K- machte geltend, datz es ihm, zumal bei der vorjährigen Mißernte, unmäaltck gewesen sei. eine aenaue Anaabe seiner
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