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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-26
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1916
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irird Anzeiger («vrblM md AnMaj. Leresraap»-«dr»ff« ß!^ Um>»nchftM, ,r.g r en »»«s«. » für die König!. AmtShauptmcnmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesch sowie den Gemeinderat GrVba. 14S. Montag, 26. Jnrü 1916, abends. 69. Jahrg. Da« Mesa« Tageblatt erscheint je»«ü La« abend« »/,7 Uvr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve»«g«pret», gegen Vorauszahlung, durch unser- Tröger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,lÜ Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen filr die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent sprechend höher. Nachwetsungs- und Vermittelunasgebühr 2V Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkur» gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbs". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: L ang er t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrafie 5V. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Meldepflicht über Oelfrüchte. Die Inhaber von Oelfrüchten (aus NapS, Rübsen, Hederich und Ravison, Dotter, Mohn, Lein und Hanf gewonnene Früchte) werden darauf aufmerksam ge,nacht, daß sie die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten, und Eigentümern unter Nennung der letzteren regelmäßig bis zum 5. Tage eines jeden KalcndervierteljcchreS hier anzuzeigen haben. Mit der Anzeige ist gleichzeitig auzugebcn, welche Vorräte vom Anzeigenden als solche beansprucht werden, die nicht dem KrieaSausschusse für pflanzliche und tierische Oele vnd Fette, G. m. b. H. in Berlin zu liefern sind. ES können als solche beansprucht werden: a) bei Leinsamen Vorräte, die vom 17. Juli 1915 an in der Hand desselben Eigen tümers fünf Doppelzentner nicht übersteigen. Betragen die Vorräte mehr als fünf Doppelzentner, so dürfen davon bis zu fünf Doppelzentnern zurückbchalten werden; d) die zur Bestellung des Landwirtschaftsbetriebes des Lieferungspflichtigcn erforder lichen Vorräte (Saatgut); «) die Oelfrüchte, die in anerkannten Saatgutwirtschaften zn Saatzwecken gewonnen werden; <l) Mohnvorräte, die zur Herstellung von Nahrungsmitteln in der Hauswirtschaft des Lieferungspflichtige» erforderlich sind. Vorräte, die vom 17. Juli 1915 an in der Hand desselben Eigentümers insgesamt 1V Kilogramm nicht übersteigen, find nicht anzeigepflichtig. Wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvoll ständige oder unrichtige Angaben macht, wird nach 8 10 der Bekanntmachung des Bundes rates vom 15. Juli 1915 mit 6 Monaten Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, Großenhain, am 22. Juni 1916. II. - Die Königliche Amtshauptmannschast. Der auf den 27. Juni 1916 anberaumte Termin zur Zwangsversteigerung der auf den Namen des Beamten-Wohnungs-Bauvereins in Grdba (Elbe), e. G. m. b. H. in Gröba eingetragenen Grundstücke zu Blatt 430, 432, 488 und 485 de« Grundbuchs für Gröba ist aufgehoben worden. Riesa, den 26. Juni 1916. - Königliches Amtsgericht. Racheichmig betreffend. Die gesetzlich vorgeschriebene diesjährige Nacheichuna der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge findet nach der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 15. 12. 1915 für den Stadtbezirk Riesa am S., 4., 1V., 11., 17., 18., S4., SS., 31. Juli, 1., 7., 8., 14., IS., S1„ SS., »8., SS. Slngust, 4., 8., 11., 1»., 18. September ISIS, je Norm. 8-1S Ubr, nachm. S—6 Uhr, für ortsfeste Gegenstände am IS., SS. und SS. September Ivl«, je vorn«. 8—12 Uhr, nachm. S—6 Uhr in der Königlichen Neben» eichstelle Riesa, Kaiser-Franz-Josephstraste 17 statt. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flttssiakeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig- leiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen, nut Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Verkehre ver wendet, bat sie in der von uns einem jeden Beteiligten vorher schriftlich mitgeteilten Zeit, gehörig Hcrgerichtet und in reinlichem Zustande Pünktlich zur Nacheichung vorzulegen. Andernfalls ist der Eichbcamte befugt, sie zurückzuwcisen. Messwerkzeuge (sogenannte Petroleummaße) sind, wenn sie nicht angelötet sind, ebenfalls im Nacheichungslokale vor- zuleqen; ebenso bat die Vorlegung der Wagebalkcn mit den Wageschalen zu erfolgen. Wagen und Gewichte ans Brennereien sind ebenfalls bereit zu halten. Bandmaße von mehr als 2 m Länge und Präzisionsmeßgeräte sind zum Zwecke der Nacheichuna bei dem Haupteichamte in Dresden vorznlegen. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last von 8000 1g und darüber bestimmt sind, und für festfundamcntierte Wagen ist die Nacheichuna nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Haupteichamte in Dresden zu beantragen. Die Nacheichung dec Meßgeräte, die am Gebraychsorte in nicht oder nur schwer lösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbeischaffuna zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Zn diesem Zwecke sind nthen den Wagen, nicht auf denselben, tote Last in Höbe von mindestens der Hälfte der Tragkraft der Wage bereit zu halten. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten anzumelden, der die Zeit der Nacheichung bestimmen kann. Wir weisen noch darauf hin, daß die Gebühre» für die Nacheichung sofort bei der Nacheichung zu entrichte» sind und daß ohne Bezahlung der Gebühren die vorgelegtcn Meßgeräte nicht ausgehändigt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. Juni 1916. Schdr. Mit Genehmigung der Könial. Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Boritz nach Heyda führende Komwuuikatiouswcg wegen Massenschüttung vom S7. bis. 3V. Jnni d. I. gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über Bahra verwiesen. Boritz, den 25. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Vom 1. Oktober d. I. an ist der in den Pferdestüllen in der Kaserne an der Poppitzer Straße entstehende Dünger zu verkaufen. Die Verkaufsbedingungen liege» zur Einsicht in der Kassenvcrwaltung der Ersatz- Abteilung Feldartillerie'Regiment Nr. 68 in der Kaserne an der Klötzerstraße in Riesa, wohin auch versiegelte Angebote bis 10. Juli 1916 abzugeben sind. Düngerhändler werden nicht berücksichtigt. Oertliches im» Sächsisches. Riesa, den 26. Juni 1916. Herr Vizefeldwebel Robert Blum en sch ein, Sohn oes Herrn Friseur Paul Blumenschein, Riesa, wurde zum Leutnant d. R. des Jnf.-Regt. 103 befördert. —88 Im Urnenhain zu Dreden-Tolkewitz hat der tote Heldenflieger Jmmelmannam Sonntagnachmittagseine letzte Ruhestätte gefunden.... War schon am Sonnabend nachmittag gelegentlich der Ueberführung der Leiche Jmmel- manns die Anteilnahme der Bevölkerung eine riesenhafte, so wuchs sie am Sonntag ins unermeßliche. Wohl mehr als hunderttausend Menschen und Verehrer des toten Helden waren herbeigeeilt und säumten den Urnenhain und dessen Umgebung em, um möglichst Zeugen des letzten Ganges eines deutschen Kriegsbeloen zu sein. Aber nur einer kleine» Anzahl war es vergönnt, Zutritt zu. der Sprechhalle im Urnenhain zu erlangen, in der sich die Trauerfeierlichkeit abspielte. Am Vormittage war der einfache braune Eichen sarg mit den Ueberresten des „Adlers von Lille" in der Sprechhalle aufgestellt und mit einer überreichen Fülle herrlicher Kranzspenden geschmückt worden. Unter den Kränzen fielen besonders ein großer Rosenkranz des obersten Kriegsherrn, des Königs von Bayern und des Königs Friedrich August auf, außerdem waren von vielen hohen Offizieren aus dem Felde, vom Kriegsministerium, von Be- Horden, Korporationen und Einzelpersonen Kranzspenden eingegangen. An der Trauerfeierlichkeit nahm als Ver treter des Kaisers der stellvertretende kommandierende General des 4. Armeekorps Freiherr v. Lyncker-Maadeburg teil. Der König von Bayern ließ sich durch den Gesandten Graf Montalaas, der Kaiser von Oesterreich durch seinen Gesandten Baron von Braun, der König von Sachsen durch Generaloberst Freiherr» von Hausen vertreten. Noch viele Abordnungen, z. B. der Städte Leipzig, Berlin und Dresden, der Technischen Hochschule Dresden usw. waren anwesend. Auch der Bursche des toten Helden, der die Leiche seines Herrn aus dem Felde nach Dresden überführt hatte, eben so der Jugendfreund Jmmelmanns Oberleutnant Schröder folgten dem Fliegerhelden auf seinem letzten Erdeugange. Der erste Vorgesetzte Jmmelmanns, Maior Stempel, der Kommandant der bayrischen Fliegertruppe, bei der Jmmel- mann zuletzt stand, war dazu ausersehen, dem toten Kame raden die letzten Grüße der deutschen Flieger im Felde am Sarge auszusprechen. Um 5 Uhr nahm die Gedächtnisfeier ihren Anfang. Eine Militärkapelle spielte im Urnenhain vor der Sprechhalle das Niederländische Dankgebet. Nach dem Orgelspiel „Jerusalem, du hochgebaute Stadt" hielt Pastor Dr. Kautzsch von der Reformierten Kirche die Ge dächtnisrede. In packenden Worten schilderte der Redner den Werdegang des toten Helden, seine Verdienste sür das Vaterland und schloß mit der Versicherung, daß das Vater land und deutsche Volk den Namen des deutschen Helden nimmer vergessen und stets dankbar seiner gedenken werden. Nach dem geistlichen Redner sprachen noch Major Stempel und verschiedene Abgeordnete von Korporationen und auch sie alle rühmten die Taten des Helden Jmmelmann, seinen einfachen, geraden Sinn und seine stete Bereitschaft, sein Alles hinzugeben für die gemeinsame große Sache. Der Chor sang dann das „Ave Maria" und als sann der Sarg mit den Gebeinen des „Adlers von Lille" langsam in der Versenkung verschwand, um den Flammen übergeben zu wer- den, spielte die Militärkapelle das „Largo von Händel". Zu gleicher Zeit umkreisten ein Zeppelinluftschiff und mehrere Flieger vom Großenhainer Flugplatz den im Sommer schmucke prangenden Urnenhain und sandten dem Toten aus besten Element, dem blauen Aether, die letzten Grüße in das Feuergrab. Aufs tiefste ergriffen verließen die Tausende und Abertausende den Totenhain in Dresden- Tolkewitz, der schon manchen braven Soldaten als stummen Schläfer beherbergt. —* Mit dem Vortrage, den Herr Marinepfarrer a. D. Wgngemann c»m Sonnabend im „Stern" für die Mitglieder und Gäste deS Deutschen Flotten Vereins (OrtS- verband Mesa) hielt, fand ein Gegenstand von ganz beson derer Bedeutung sür die Größe und Zukunft unseres Volkes eine höchst ansprechende und wirkungsvolle Behandlung. Der Redner zeigte sich als ein Mann von größter Sachkunde, dem die glücklichsten Gaben eigen sind, um jeden Hörer zn fesseln. Ohne seine Leitgedanke» je außer Acht zu lassen, gab er Ein zelheiten, z. B. auch über die-Arten der Schisse und Waffen heute und früher, über den Erwerb unserer Kolonien und wichtige geschichtliche Daten, in solcher überreicher Fülle, daß eS ganz unmöglich wäre, erschöpfend davon zu berichten. Bald fast im Plaudertone, dann wieder mit geradezu drama tischer Wucht, zuweilen gewürzt mit gutem Humor behandelte der Redner die Entstehung der Flotte im Widerstreit zu Dä nemark und England und zeichnete anschaulich den Helden geist -er Männer, die Lieser Flotte dienen. Der ganze Ernst aber auch LaS Glück und der Stolz deS SeemannSlebenS fan- Len SluSLruck. Dazu wußte er aus neuester Zeit auch weni ger Bekanntes zu berichten, LaS Len siegreichen Kampf vor Lem Skagerrak in seiner Bedeutung erkennen ließ. Alles war ein Beweis für die überwältigenden Leistungen der Kriegsflotte, ihres Schöpfers, deS Kaisers und der Führer, die ihm zur Seite stehen. Die Zuhörer, etwa 400, spendeten für die reiche Anregung und Belehrung und die schönen Lichtbilder, die der Redner nach Lem Dortrage zeigte, leb haften reichverdienten Beifall. Zu bedauern blieb, daß daS Unwetter den Besuch beeinträchtigt hatte. Für alle Teil nehmer wird eS Pflicht der Dankbarkeit sein, den Flotten gedanken nach jeder Richtung mit besten Kräften zu fördern. — Seine Majestät der König traf am 23. -. M. früh in Wilhelmshaven ein, um den siegreichen Hochseestreitkräften und ihrem Führer, Admiral Scheer, einen kurzen Besuch ab zustatten. Se. Majestät hörte auf dem Flaggschiff „Friedrich der Große" einen Vortrag von Exzellenz Scheer über die Schlacht am Skagerrak und besichtigte u. a. S. M. Schiffe „König Albert", „Seydlttz" und „von -er Tann", sowie ein Lazarett. Hierbei wurden an Offiziere und Mannschaften der Hochseeflotte Auszeichnungen verliehen. Der Nachmittag war der Besichtigung von Befestigungen gewidmet. Der Be such gab Sr. Majestät Gelegenheit, eine große Anzahl Offi ziere und Mannschaften sächsischer Staatsangehörigkeit zu sehen, die an der Schlacht tetlgenommen haben. — Wie gemeldet wird, ist als Nachfolger deS verstor benen Geh. RgeierungSratS Dr. Ayrer, Stellvertreter deS Kreishauptmanns in Leipzig, Geh. RegterungSrat Frhr. von Oer, AmtShauptmann in Meißen, in Aussicht genommen, der seinerseits durch den Amtshauvtmann Dr. Grille in Auerbach i. B. ersetzt werden soll. Zum AmtShauptmann in Auerbach ist RegterungSrat Dr. Bogel von Frommanns- hausen bestimmt. — Heftige Gewitter sind am Sonnabend nach mittag im westlichen Sachsen und im östlichen Thüringen ausgetreten. Aus dem östliche» Thüringen kommen Nach richten, Laß dort die schweren Gewitter zum Teil mit wolkcn- bruchartigcm Regen und Hagelschlag niedergegangen sind. —KM. Verpflegung und Ausrüstung deS Feldheeres sind reichlich und gut. Andererseits müssen die heimischen Vorräte zweckentsprechend und sparsam ver wendet werden. Dem widerspricht, wenn als freiwillige Ga ben, sei es in Privatpaketen oder als Spende für die Allge meinheit, der Truppe in großer Menge Lebensmittel, Beklei dungsstücke usw. zugeführt werden, die zwar von den ein zelnen Soldaten als angenehme Zugabe mit Freuden an genommen werden, aber nicht unbedingt notwendig sind. Dringend erforderlich ist, daß auch mit Liebesgaben für das Feldheer gespart und von allen Licbcsgabensammlnngen, Sendungen usw. abgesehen wird, die nur den Zweck haben, bestimmten, dem Spender nahestehenden Truppenteilen oder Personen Zeichen treuen Gedenkens zu geben. Da die Heeresverwaltung schon selbst jeden Soldaten mit allen er forderlichen Wollsachcn ausstattet, muß in Zukunft zur Scho nung der Rohstoffe, insbesondere auch auf die Zuführung von Wollsachen, im Wege der Liebesgabentätigkeit grundsätz lich verzichtet werden. Soweit jedoch noch Wollsachen als Liebesgaben in Ansnahmefällen und in Gestalt bestimmter Stücke erwünscht sein sollten, werden von der Heeresverwal tung besondere Mitteilungen an die zur Sammlung berufene Stelle, den KricgSauSschuß für warme Unterkleidung in Berlin (in Sachsen: Krtegsausschuß für Truppenbedürfnisse im Königreich Sachsen), ergeben. Die Heeresverwaltung bittet daher, alle Liebesgaben und auch Geldspenden zur Be schaffung von Liebesgaben ausnahmslos de» staatlichen Abnahmestellen freiwilliger Gaben am Sitze der stellvertre tenden Generalkommandos, deren Verzeichnis in jedem Post amt auShängt, zuzuftthren. Von hier werden die Spenden nach den Weisungen deS Kriegsministeriums, den einzelnen Armeen zugeleitet, wobei berücksichtigt wird, daß die Gaben nach Möglichkeit an besonders bedürftige Truppenteile der aus dem betreffenden KorpSbezirk stammenden Armeekorps oder Reservekorps gelangen. Auch die Lazarette des Ope ration-- und Etappengebietes sollen mit Spenden bedacht werden. — Am 5. Juni hat der Bundesrat auf Grund deS 83 deS Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1911, nach Z 16 der Verordnung über die Errichtung von Preis prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep tember und 4. November 1915 eine Bestimmung angefügt, wonach alle Ausfuhrverbote oder alle solche Maß nahmen, die einer Ausfuhrbeschränkung gleichkommen, dem Reichskanzler nachträglich zur Genehmigung vorzulcgen sind. Auf Verlangen deS Reichskanzlers können solche Ausfuhrverbote auch alufgehoben lverdcn; jedoch hat der Reichskanzler, bevor er ein solches Verlangen stellt, mit der beteiligten Bundesregierungen sich inS Benehmen zu setzen. Diese Verordnung ist seit dem 5. Juni dieses Jahres in Kraft. Danach sind also alle Maßnahmen, die auf
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