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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191310227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19131022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19131022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-22
- Monat1913-10
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1913
- Autor
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Riesaer D Tageblatt «nd (LlbedlM mü> Än-eiger). Amtsötatt für die König!. Smtshauptuuumschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 24«. Mittwoch, 22. Oktober 1V13, abends. ««. Zahrg. DA ^a»Tag^ä»tt«sch«<»t i»« T« abmd» «it «l^n-chme der A»«. und Festtage. «iertelMrltcher vegngdpni, bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SV Pfg., durch unsere Träger frei in« Hau, ^Mark VS Pfg.. bet «bholum am Schalter der laiserl. Poktanstalten 1 Mark SS Pia., durch de» Briefträger frei in« Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. «n»eigru.«n»ah»r für dl- Rummer de« Ausgabetag«» bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die Neingrfpaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Pfg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und »erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SL - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Ergäuznngsvahl für die Handelskammer zu Dresden. Für die in diesem Jahre stattfindende ErgänzungSwahk für die Handelskammer zu Lr eüden find zufolge Verordnung de» Kgl. Ministerium» der Innern gemäß dem Be setze vom 4. August 1SV0 in der 21. Wahlabteilung. umfassend den AmtSgertchtsbezirk Riesa mit AuSschlntz de» zur Smtshauptmannschaft Oschatz gehörenden Teile», 8 Wahl- Ntäuner zu wählen. Die Abgabe -er Stimmzettel erfolgt Dienstag, den 28. Oltober I. tm Rathaussaale z» Riesa von vormittag« 10 bi« 11 Uhr. Wahlberechtigt für die Handelskammer find (ohne Rücksicht auf die Staat»- oder ReichSangrhörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein HandelSgewerbe im Sinne von §8 1 und 2 de» Handelsgesetzbuches betreiben, und al» Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen find, ausgenommen jedoch die in da» Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerke kein selbständige» Handels gewerbe betreiben; 2. die in da» Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Hand werk ein selbständiger Handelsgewerbe betreiben Und vorderUrwahl entweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahlleiter die Erklärung abgeben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 8. di« im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. Die Gemeinden und Gemetndeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Bewerbe- üMWnehmungen; die unter 1—4 Benannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahlabteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte ä des Kataster«) von über 3100 Mk. eingeschätzt und nach der Reo. Städte- bezw. Landgemeindeordnung (8 44 bezw. 8 35 a—g) zur Aus- Übung des Stimmrecht» bei den Gemeindewahle» berechtigt find; außerdem 8. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugebe»; jedoch können wethltche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Ver irrter abgrben lassen. Rur durch Vertreter können ihre Stimme abgrben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einen ihrer gesetzliche» Vertreter; d) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde be stimmten Bevollmächtigten; o) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonder» bestellten Bevollmächtigten; ä) die im Sinne de» Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmärmern sind nur diejenigen zur Haudelskammer wahlbe rechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahlberechtigten juristischen Personen, die da» 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsch« ReichSangehörtge sind. Alle hiernach stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Bedeuten aufgefordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigung au«- zuweisen haben. Großenhain, den 29. September 1913. 2195 » r. Die Königliche AmtShauptmannschaft. Unter dem Schwrtnrbeftande de» SutSbesttzerS Albin Müller in Gröditz ist die Echweineseuche auSgebrochen. Königliche AmtShauptmannschaft Grotzeuhai», 3028» L. am 21. Oktober 1913. — Die Mannschaften der Pfltchtfeuerwehr zu Riesa, und zwar die Feuerreserve, Spritze Nr. 1 (Hauptmann Götze), die Wachmannschaft (Hauptmann Fiedler), haben sich Freitag, den 24. Oktober 1S13, abends 7 Uhr zu einer Uebung am Feuerwehrdepot pünktlich einzufinden. Begründete Entschuldigungen sind vorher schriftlich beim Feuerwehrkommandanten Keßler, BtSmarckftraße 17, einzureichen. Die Uniform ist anzulegen. Auf 8 27 Absatz 5—7 der Feuerlöschordnung, siehe unter (-), wird aufmerksam gemacht. Riesa, am 22. Oktober 1913. Der Rat der Stadt Riesa. Bß«. S Insbesondere wird mit dieser Strafe — Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Hast bi» zu 14 Tagen — bestraft, jede» Feuerwehrmitglied, welche» sich entweder ohne alle, oder ohne begründete Entschuldigung bet einem Brande, einer Probe, einer Controll versammlung, einer Uebung u. s. w. nicht einfindet, zu spät erscheint, seine Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, sich den Anordnungen der Vorgesetzten widersetzt, oder überhaupt den Vorschriften dieser Feuerlöschordnung oder den mündlichen Anord nungen der Vorgesetzten nicht nachkommt. Diese Geldstrafen fließen in die Feuerlöschkaffe. Den Organen und Anführern der Feuerwehr steht da» Recht zu, ihre Befehle mit Nachdruck durchzusühren und nach Befinden Arreturen sofort vornehmen zu lassen. Bolksbibliothek Gröba. Die Ausleihung von Büchern aus -er hiesigen Volksbibliothek erfolgt künftig nur au die Inhaber einer ErlaubuiSkarle, die znr Benutzung der Bibliothek be rechtigt und bet der Entnahme von Büchern vorgelegt werden mntz. Erlaubnis karten werden hiesigen Einwohner» auf Antrag im Einwohnermeldeamt, Gemeindeamt Zimmer 3, oder gegen Vorlegung de» EInwohnermeldeschetn» in der Bolksbibliothek kostenfrei anSgestellt. Die Bolksbibliothek befindet sich im Gemeindeamt, Obergeschoß, Zimmer 9 und ist jeden Dienstag abend» von 7—8 Uhr geöffnet. Gröba, am 22. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Freibank Poppitz. Morgen Donnerstag, abends von 5—6 Uhr, Rindfltischverlauf, V» ^8 50 Pfg. Der Gemeindevorstand. Lertliches und sächsisches. Riesa, den 22. Oktober 1913. —y Pie vierte Strafkammer de« Dresdner Kgl. Landgerichts verhandelte als Berufungsinstanz gegen den in Weißig bei Großenhain wohnenden Gutsbesitzer Karl Gotthelf Klemm und Karl Hermann Diebel wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten sind verfeindet. AIS beide am 11. Juli d. I. auf der Dorfstraße in Weißig sich begegneten, wurde Klemm von Diebel wörtlich und tätlich beleidigt. Bei dieser Gelegenheit sollen die Angeklagten mit Sensen auf einander loLgeschlagen haben. Das Kgl. Schöffengericht Großenhain verurteilte Klemm zu 300 Mk. Geldstrafe oder 60 Tagen Gefängnis, sprach aber Diebel kostenlos frei. Die Kgl. Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, da Diebel freigesprochen worden ist, Klemm hatte auch vom Rechtsmittel Gebrauch gemach», da er Strafe erhalten. Da bet dem Vorgänge Zeugen nicht zugegen waren, demnach nur die Angaben der An geklagten zu Grunde liegen, wurde Klemm freigesprochen und die Freisprechung Diebel» bestätigt. —* Die gestern von verschiedenen Seiten verbreitete Meldung, daß da» SchtffahrtShinderni» an der Strombrücke in Magdeburg beseitigt und der Verkehr be- rett» wieder ausgenommen worden sei, entspricht leider nicht den Tatsachen. E» ist zwar gelungen, den die Fahrt sperrenden Kahn soweit zu drehen, daß er nunmehr in der Fahrtrichtung festliegt, doch ist e» bt»her noch nicht möglich gewesen, da» Fahrzeug abzuschlrppen. E» wird jedenfalls erst noch ein weiterer Teil der Ladung entfernt werden «kiffen, ehe die Schleppoersuche von Erfolg sein werden. Di« Arbeiten find in den letzte« Tagen überdies durch starken Nebel sehr beeinträchtigt worden. Selbst wenn r» hmte gelingen sollte, den Kahn au« der Fahrrinne zu ent fernen, wird die sofortige Aufnahme de» Verkehr» noch nicht angängig sein, da zunächst noch Teile der Ladung, die bei den Bergungsarbeiten in den Strom gestürzt sind, au» dem Fahrwasser entfernt werden müssen. ES besieht Hoffnung, die Arbeiten heute beenden zu können, so daß denklich morgen die Brücke passierbar sein wird. —8 Au» Dresden wird un» geschrieben: Der neue sächsische Staatshaushaltsetat, der sich auf die Jahre 1914 und 1915 erstreckt, liegt nunmehr abgeschlossen vor und ist mit dem Finanzgesetzentwurfe für die vudgetperiod« 1914/15 zur Vervielfältigung in Druck gegeben worden. Die Her- beiführung der Uebereinstimmung der Ausgaben mit den Einnahmen ist auch diesmal, wenn auch unter großen Schwierigkeiten, geglückt, ohne daß die Steuerquote herauf gesetzt oder der bewährte TilgungSplan für die sächsische Staatsschuld verlassen wurde. Das heißt mit anderen Worten, daß sich die Finanzlage de« Königreichs Sachsen auch für di« Zukunft recht befriedigend anläßt. Diese Tat sache kann mit umso größerer Freude festgestellt werden, al« diese günstige Finanzlage ihre Ursache nicht in de» Zu- rückstellung wichtiger Kultur- oder humanitärer StaatSauf- gaben hat, sondern in einer geschickten Finanzpolitik der GtaatSregierung begründet ist. Dabei erfolgt u. a. die Fortführung verschiedener großer Projekte im Interesse vor- nehmltch der kommenden Generation. Eine Herabsetzung der Steuern, di« bet der fortwährenden Zunahme der finan ziellen Belastung der Staat»kafsen auch anderSwo nicht möglich ist, konnte natürlich nicht erreicht werden. Und da» hat sich im Ernst auch kein vernünftiger Mensch erhofft. Die Etataufstellung erfolgt in der Weise, daß zunächst dke einzelnen Departement» der Staatsverwaltung ihren Bedarf für die neue Finanzperiode feststellen. Darnach beginnen die Verhandlungen mit dem Finanzministerium, die Periode der Abstriche und der sogenannten weisen Mäßigung. Er folgt diese Mäßigung nicht gutwillig, so fleht dem Finanz minister in Sachsen auf Grund des EtatSrechteS das Veto recht zu. Bisher und auch diesmal hat der Finanzminister von diesem zweischneidigen Schwert nicht Gebrauch gemacht. Die letzte Etappe, die der Etat passiert tm Schoße der Re gierung, ist da» Gesamtministerium, worauf der König dann da» entsprechende Dekret an die Ständeversammlung voll zieht. Die» Zahlenwerk de» Etat» und de» Finanzgesrtze» werden bi» nach der feierlichen Eröffnung de» Landtage» streng geheimgehalten. Da» Sachsenoolk kann den frag lichen Zahlen aber auch diesmal mit Ruhe entgegensehen. —* Heute vormittag trat tm Kaufmännischen verrin»- haus« zu Chemnitz die Sächsische Kirchliche Kon ferenz zu ihrer dterjährlgen Herbsttagung zusammen. Auf der Tagesordnung standen mehrere zeitgemäße Themen. — Zur Lage der Elbeschiffahrt schreibt da» Hamb. Fremdenblatt: Unter dem Einfluß trockener und kalter Witterung geht der Wafferstand unserer Flüsse «eltir zurück. Dadurch und durch die herbstlichen BetriebSoerlang- samungen, zu denen sich noch Behinderungen an den Brücken in Glogau und Magdeburg durch gesunkene Fahrzeug« ge sellten, bekam der Frachtenmarkt «in wesentlich festere» Gepräge und nur an den Kohlenumstblagplätzen, deren Ziffern durch starken Vahnversand etwa» beeinträchtigt 11 Pers«««». «rogramm 10 Pf. „Stadt Leipzig". AM Ms KWrt Ser Wm.WWrtckk' DmMck.
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