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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191312290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19131229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19131229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-29
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1913
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «nd Anzeiger iLlbeblM und MMgers. Amtsblatt für l>ke König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba 369 Moutag, 29 Dezember 1913, abends. «6. Jahr«. La» Riesaer Tageblatt «scheint jeden Ta- abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Bierlelitihrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Ewedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger frei inS HauS I Mark 65 Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger srei ins Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncnrent» werden angenommen. Anzeigeu-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sitr die kleingespaltene 43 wm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 59. — Fiir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Nach § 1 der AuSsührungSvelordtmug zu dem Gesetze, die allgemeine Einsührung einer Hundesteuer betr., vom 18. August 1868 ist von de» Vertretungen der Gemeinde» bez. Armenverbänden im Monat Januar jede» Jahres eine genaue Anfzeichunng siimts Ucher stenerpflichtigen Hunde vorzunehmen; hierfür ist der 10. Januar als Normaltag festgesetzt wordni. Sämtliche Herren Gemeindeoolständo werden veranlasst, diese Aufzeichnung vorzu nehmen und sodann in der Zeit vom 11. bis spätestens 27. desselben Monats unter Ueberreichung der anfgenommenen Verzeichnisse und Erlegung der gesetzlichen Gebühren die Huudesteuermärkeu für das nächste Jahr hier in Empfang zu nehmen. Hierbei wird bemerkt, daß bis zu demjenigen Tage im Januar, bis zu welchem die Ausgabe der Steuermarken für da« Jahr 1913 in der Gemeinde bez. dem Armen- verbandSbezirke erfolgt ist, die Hunde noch mit der für das vorhergehende Jahr gültig gewesenen Steuerwarte versehe» sei» müssen, darnach ist aber darauf z» sehen, daß die Hunde die neue Steuermarke immer trage:«. Großenhain, am 22. Dezember 1913. 3249 a. L. Königliche Amtshauptmannschast. Bet der nm 19. d«. Ml«, staltgesuiidene» Wahl von Vertretern der HöchstbksteneNen zur Btjirksversammlnng Großenhain sind Herr Rittergutsbesitzer Georg vo» Altrock auf Gröba, , Kaufmann Braune in Riesa, „ Fabrikbesitzer Hauipe in Großenhain, „ Fabrikbesitzer Vnul Milscherlmg in Radeburg, „ Rechteanwalt Saupe in Großenhain biS Ende 1919 wledergewählt beziehentlich gewählt worden. Großenhain, am 27. Dezember 1913. Königliche Amtshaupttnanuschatt. Oeffentliche Bekanntmachung. Veranlagung des Wehrbeitrags. Auf Grund deS 8 36 des Reichsgesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Mehrbetrag vom 3. Juli 1913 (R. G. Bl. S. 505) werden alle Personen, die ein Ver mögen von mehr als 20000 Mark oder die bei mehr als 4000 Mark Einkommen mehr al» 10000 Mark Vermögen besitzen, oder die Personen mit solchem Vermögen und Ein kommen zu vertreten haben, aufgesordert, die Vermögenserklärung nach dem vorgeschrirbenen Vordruck in der Zeit Vom 10. Jauuar bis einschließlich 31. Januar 1014 an die Gemeindebehörde ihres Wohnorts schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber das Vermögen von Kindern, auch wenn eS der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Vermögenserklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Vermögenserklärung verpflichtet, auch wen» ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht 'zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeinde behörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr deS Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer -ie Frist zur Abgabe der ihm obliegende« Bermögenserklörung ver- siiumt, ist gemäß 8 38 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe anzuhatten, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 1O«/g des geschuldete» Wehr beitrags verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind i» den 88 56 bis 58 des Gesetzes mit Geldstrafe» und gegebenen Falls mit Gefängnis bis zu sechs Monate» bedroht. Gibt ei» Beitragspflichtiger bet der vera»lag«ug zum Wehrbeitrag oder 1» der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bei der Beraulagung zu einer direkte» Staats- oder Gemeindesteuer vermögen oder Einkommen an, das bisher der vesteuernng durch den Staat oder die Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgesetzltchen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei. Als Beitragspflichtiger im Sinne dikser Vorschrift ist jeder anzus-hen, der nach 88 10 und 11 des Gesetzes die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er nach der Höhe seines Vermögens oder Einkommens Wehrbeitrag wirklich zu entrichten hat oder nicht. Wegen der Vorauszahlung von Beiträgen wird auf die Bestimmungen in 8 51 Lbs. 2 deS Gesetze« verwiesen. Freiwillige Beiträge werden von der Ortssteuereinnahme angenommen. Großenhain, am 29. Dezember 1813. König!, vezirksftrnereinnahme. Dienstag, den 30. Dezember 1913, vorm. 10 Uhr soll im hiesigen Auktionslokal 1 Ptaniuo gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, am 29. Dezember 1913. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Veranlagung des Wehrbeitrags. Auf Grund deS 8 36 des ReichsgesctzeS über eine» einmaligen außerordentlichen Wehlbeitrag vom 3. Juli 1913 (R. G. Bl. S. 505) werden alle im hiesigen Gemeinde bezirke wohnenden Personen, die ein Vermögen von mehr als 20000 M. oder die bei mehr als 4000 M. Einkommen mehr als 10000 M. Vermögen besitzen, oder die Personen mit solchem Vermögen und Einkommen zn vertreten haben, aufgesordert, die Vermögens erklärung nach dein voraeschriebenen Vordruck in der Zeit vom 10. Januar bis einschließlich 31. Januar 1014 an den unterzeichueien Sladlrut schrisliich unter der Versicherung abzugeben, daß dle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber dar Vermögen von Kindern, auch wenn ei der elterlichen Nutznießung unterliegt, sind von gesetzlichen Ver tretern besondere VermögeuSerklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der BeimögenSerklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Ausforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werde» die vorgeschriebenen Vordrucke von heule ab von dem unterzeichneten Stadtrate kostenlos verabfolgt. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf die Gefabr des Absenders und deshalb zweckmässig mittels Einschreibebriefs. / Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Bermögeuserklärung Vers' säumt, ist gemäß 8 38 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 500 M. zur Abgabe anzuhalteu, auch hat er einen Zuschlag vou 5 bis 10 °/o des geschuldeten Wehr beitrags verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind in den 88 56 bis 58 des Gesetze« mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu sechs Mouaten bedroht. Gibt ein Beitragspflichtiger bet der Veranlagung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch den Staat oder die Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er vo» der landesgesetzltchen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Stenern fiir frühere Jahre frei. Als Beitragspflichtiger im Sinne dieser Vorschrift ist jeder auzusehen, der nach 88 10 und 11 deS Gesetzes die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er »ach der Höhe seines Vermögens oder Einkommens Wehrbeitrag zu entrichte» hat oder nicht. Wegen der Vorauszahlung von Beiträgen wird auf die Bestimmungen in 8 51 Absatz 2 des Gesetzes verwiesen. Freiwillige Beiträge werden von der hiesigen Stadtstruerkasse — Rathaus, Zimmer Nr. 13, — angenommen. Rat der Stadt Riesa, am 29. Dezember 1913. R. Oeffentliche Sitzung Scs Gemcinderates zn GrSda, Dienstag, de» 30. Dezember 1013, nachmittags V-8 Nhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Mitteilung deS Kirchenoorstande», Er hebung der Kirchenanlagen für 1914. 3. Neuwahl von 4 Mitgliedern in den Schul vorstand auf die Jahre 1914—1916. 4. Erwerbung der Mitgliedschaft bet der Lander- gruppe Königreich Sachsen sür Jugendhilfe. 5. Gesuch der Gemeinde Forberge nm Mit benutzung der ausgestellten Konfiskatbehälier. 6. Beschlußfassung wegen Ausstellung von Prellböcken für Straßenlaternen. 7. Beschlußfassung wegen Ausführung einer neuen Ammoniakgrube im GaSwerk. 8. Beschlußfassung über den geplanten bauplanmäßigen Ausbau der Merzdorfer Straße. 9. Ankauf des Areals für die Ueberpumpstation an der Elbe und Anpflanzung von Bäumen daselbst. 10. Vertrag mit dem ElektrizitätSoerband Gröba wegen Stromlleferung für die Ueberpumpstation. N i ch t ö f fe n tl i ch e S i tzu n gr Gröba, am 27. Dezember 1913. Der Gemtiudevorstaud. Der GaSwerkSbuchhalter Pan! Dittz ist heute als Buchhalter sür die GaS- und Wasserwerk«.Kassenverwaltung angestellt und in Pflicht genommen worden. Gröba, am 29. Dezember 1913. Der GemeindtVorftaud. für bas „Riesaer Tageblatt" erbitten wir UN» bis spätesten» vormittags 0 Ähr de« jeweiligen Ausgabetages. Die «eschiittSltelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Dezember 1913. —* Am 20. d. M. ist aus dem Hofraum deS hiesigen Elektrizitätswerkes ein Fahrrad, Marker „Slöwer", im Werte von 60 bis 70 M. gestohlen worden. Sachdienliche Mitteilungen werden an die Polizei erbeten. —* Wie alljährlich, so wurde auch in diesem Jahre im Großenhainer vezirkssiechenhaus« »König-Fried- rich-Nugust-Stist'' am heiligen Abend eine schlichte Weih- nachtSfeier abgehalten. Herr Superintendent Oberkirchen- rat Pache hielt eine zu Herzen gehende Ansprache, die von Weihnachtsgesängen hiesiger Schulkinder unter Leitung des Herrn Lehrer Berndt, der «« sich auch in diesem Jahre nicht hatte nehmen lassen, damit die Feier zu erhöhen, umrahmt war. Auf langen Tafel» unter brennende» Christbäume» waren die manigfaltigsten Geschenke autge- breitet, die von den Insassen mit großer Freude und Rüh rung in Empfang genommen wurden. Zur Durchsührung der Feier hatte der Bezirksausschuß in dankenswerter Weise «ine Summe zur Verfügung gestellt. Auch waren seitens einiger stiller Wohltäter Geschenke, teils in Gegenständen, teil« in bar, gemacht worden. Allen, dle so mit dazu bei getragen habe», den Insassen eine Freude zu bereiten, sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt. —* Dle Dresdner Klotzsche-Sänger erfreuten gestern abend eine sehr zahlreiche Zuhörerschaft im Saale deS Hole! zum Stern durch ihre gesanglichen und humo ristischen Dorträge aus« beste. Dle Darbtetungeu gefielen außerordentlich, sodaß lebhaft« Beifallspenden nicht au<- KsssmnG »,G mmG /,« Ukn. M m Viriler Wm-kuM
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