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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191312319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19131231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19131231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-31
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1913
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d A«rr1s»» Mtblaa ml-Aiyag«). Amtsblatt für r>l- König!. «mtöhLUPtmonnschast Großenhain, das König!, «mtsgerilht und de» Rot »er Stadt Ries«, sowie den Gemekiiderat Gröba. SOS Mittwoch, 31. Dezember IMS, abends. SS. Jahr». La» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta- abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. vierteliShrltcher Bezugspreis bei Abholung in der Tweditlon in Riesa 1 Mark bO Psg-, durch unsere Träger srri ins Hau» 1 Mart 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzei-en-Ammhuu für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür di« klringespaltene SS mm breite KorPuSzeile 18 Psg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. «rlatz, die A«meld««g zur Rekrutierungs-Stammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden de» hiesigen AuShebungSbesirk» aufhältlichen Militärpflichtigen de» deutschen Reiche», welche entweder im Jahre 1884 geboren oder früher zarückgestellt und daher wieder geftellpflichttg sind, werden hierdurch aufgefordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit vom 2. bis IS. Januar 1814 zur Eintragung in die RekrntierungS-Stammrolle bei dem Stadlrate oder Demeindeoorstande ihre» dauernden Aufenthaltsorte» gehörig anzumeldrn. Al» dauernder Aufenthalt ist anzusehen: u. für militärpflichtige Dienstboten, Hau»- und Wirtschaftsbeamte, Handlung»dlener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außerhalb ihre» Wohnorte» beschäftigt sind, werden al» am Wohnorte — nicht am Beschäftigungs orte — meldepflichtig behandelt. i>. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten, der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitze». Wer innerhalb deS Reichsgebietes weder einen' dauernden Aufenthaltsort Noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, Und wenn der Geburtsort im Auslands liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Milttärpflichtige-vo» dem Orte, an welchem sie sich zur Stamm- tolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungs gehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrlkherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen, Die Gtadträte und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhallen. Die in Straf- und Besserungsanstalten, Gemeinde-, Arbeit»-, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten, untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach 8 25« Abs. 2 der Wehrordnnng von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unter- laffener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt G. 241) den Stadträten und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich des Eintrag? in die Stammrolle ist folgende» zu beachten: a. die Bezirkszugehörigkeil der Sebnrts- und Aufenthaltsorte ist nach Maß- gäbe der Landmehr-BezirkSeinteilung für da» deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung S. 387 de» Gesetz, und VerordnungSbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem Geburt»- oder Losungsscheine die Angabe des betreffenden Kreises oder Bezirkes (AmtShauptmannschaft oder LandratamteS rc.), so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen LegitimationSpapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich des Berufs bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die ge naueste Nachachtung derselben den Stammrollenführern zur Pflicht gemacht. v. Die Bormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Vor- und Zu- nahmen, Stand und Wohnort einzutragen; der Stand des Vaters ist in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. Im übrigen wird auf die genaue Ausfüllung der Spalten 7, 8, 8 nnd 10 hingewiesen. ä. In die Rekrutierungsstammrollen sind fortan nur alle diejenigen Strafen einzu tragen, welche nach der Verordnung de» BundeSrateS, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die Wechselseitige Mitteilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 309 — in die Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in den Strafregistern Nicht geführten Polizeistrafen Abstand zu nehmen. Die be- treffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindevorständen pp. mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollen führer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bi« 15 Mark geahndet werden. v. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auSzusüllen. t. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffischer, Schiffszimmerleute und Segrlmacher Maschinisten, Maschtnistengehilfen und Hetzer von See- und Alußdampfern, EchiffSköche und Kellner (Stewards) müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BerufSart genau bezeichnet werden. g. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurückstellung der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an das Snbringen eine» bezüglichen ZurückstellungS-Antrag« und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Di« au«gefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen GebnrtSltstk«, GtlmrlS- und LosuugSscheinen, Bestrafung-- und TobeSmitteilungru rc. sind bi» 1. Februar 1814 anher eknzurekchen. Die zum eiujilhrig-freiwMgtU Dienst Berechtigten vom Jahrgange 1894 haben, sofern sie nicht bereit» zum aktive» Dienst etngetreten sind, bet der Ersatzkommtssion de» Gestellungsorte» schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre» Berechtigungsscheine» bezw. de» BefWgung»zeugnisse» zum Seestruermann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Militärpflichtige, welche bei einem bestimmten Regimente rc. de» deutschen Reiche» dienen möchten, erlangen dielen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bet dem Kommando de» betreffenden Regiment» rc. mit dem in 8 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. Uebrtgen» wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, v. 2705, und 29. November 1897, v. 3733, eingeschärft, daß von alle» zuziehenden männlichen Personen im Alter vom vollendeten 20. bi» zum vollendeten 45. Lebensjahre ein AuSwet« über ihre Milttärverhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Lrsatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgt« Meldung bet der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an da» Königliche Bezirkskommando zu erstatten ist. Großenhain, am 29. Dezember 1913. 858 v Der Zivilvorsitzeude der Kgl. Ersatzkommisfion des Aushebuugsbezirls Krosteuhaiu. — ' .... — ... . — Nachstehend unter (-) wird die sür den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amt»- hauptmannschaft auf das Jahr 1914 aufgestellte Liste der Sachverständigen, au» deren Reih« 'i, a) die Sachverständigen zur Ermittelung und Feststellung der Entschädigung für wegen Seuche« getöteter Tiere, nach 8 6 der Verordnung über die Ent- schädigung für Biehverluste durch Seuchen vom 6. April 1912 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seite 51), sowie b) die Mitglieder zu dem in Fällen von 8 9 unter d deS Gesetzes, die staatliche Schlachtviehversicherung betr., vom 2. Juni 1898 in der Fassung vom 2b. April 1906 zusammentretenden BezirkSschätzungSausschutz zu wählen sind, bekannt gegeben. Großenhain, am 30. Dezember 1913. 3175, 3176 L. Radeburg Adelsdorf Altleis Baßlitz Banda Bärnsdorf Bärwalde Beiersdorf Berbisdorf Bieberach Blatterslcbev Blochwitz Bobersen Boden Böhla b. G. Böhla b. O. Brockwitz Brößnitz Colmnitz Cunnersdorf /,G unt 81a W Mkü-WMW M Mm Königliche Amtshauptmaunschaft. O Gutsbesitzer Heinrich Richter, Gutsauszügler August Heinrich Haase, Gutsb. Bruno Koppe, Gutsb. Robert Engelmann, Gutsb. Artur Albrecht, Arthur Funke, Gemeindevorstand Krantz Gutsb. Max Große, Gemeindevorstand Helemann, Gutsbes. Ferd. Heinrich, Gutsb. Karl Friedr. Zumpe, Gemeindevorstand Herm. Knntzsch Gemeindevorstand Prießner, Gutsausz. Karl Fehrmann, Gemeindevorstand Müller, Gutsb. Karl Adolf Hähne, Gutsb. Karl Gottlob Hcinitze, Rittergutsinspektor Max Thalmann, Gutsb. Bachmann, Privatus August Müller, Gemeindevorstand Max Drobisch, Gemeindevorstand Dietrich, Gutsausz. Oskar Keilhaucr, Gemeindevorstand Wehner, Rittergutsbesitzer Julius Crome, Gutsb. Alfred Fehrmann, Wirtschaftsbesitzcr Bruno Theitz Wirtschaftsbes. Gottfried Klieme, Gutsausz. Wilhelm Zschaschel, Gemeindevorstand Hörig, GutsauSz. Bruno Johne, Gemeindevorstand Lehmann, Mühlenbesitzer Boeltzig, Gemeindevorstand Lehmann, Gutsbesitzer Hermann Händler, Gcmeindevorstand Wilhelm Hirsch, Gutsbes. Gottlob Matthcus, GutSb. Ferd. Schurig, Gemeindevorstand Clemens Preubisch, Rittergutsbcs. Fritz Brau», Gemeindevorstand Karl Gotthelf Lau,
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