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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 15.06.1916
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160615028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916061502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916061502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-15
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'S «7 >4«, «ich, Dies», vtait wird d«n L«^r« von D«»d«n und Umgang «n Tag« voch«r bereits als (lorabenü-ülan zugejtellt, wckhrend es die Post-Vezietz« am Morgen in einer Seslimtmrsgabe erhaitru. SO. Jahrgang, ^is 164. Donnerstag, IS. Juni 1916. der fast 2. ton, irrk. >. L L8LS Drahtanschrift: Nachrichten Dresden. Fernlprecher-Sammclnummer: LSL41. Nur für Nachlgcspräche - LVUU. B«,ua»< Gebühr »tertellührttch in Dreeden bei poeimaliger Zukagung <an Sonn- und Montagen nur ein- ma!> »,LL M„ in den Vororten S,SO M. Bei »inmaitger Zustellung Lurch die Post S,M M. (ohne Bestellgeld). An,eigen. Preise. Die einspaltige Zeile <etwa S Silben) Sd Ps.. «orzugepliltze und Anzeigen in Nummern nach Sonn-und Feiertagen laut Tarif.—Auswärtige Aufträge nur gegen Vorausbezahlung. — Belegdlat» Lll P s. Schristleitung und Hauptgeschäftsstelle: Marie,»strafte 38/40. Druck u. Verlag von Liepsch L Reichardt in Dresden. Nachdruck nur mit deutlicher Quellenangabe «.Dresdner Nachr.") zulässig. — Unverlangte Schrtststllcke werden nicht aufbewahrt. -innntzms vsrrjnslictisr SacsinlsAsn. /in- urici Vscicsuk von Wsctpapiscsn. ---------- kinlörung von rsns-, Lswinnsntsilseiisinsn susLviostsn Wsctpapiersn. tirockltvsricstzr Lexsn Wsrtpapisro unci Waren, ^n- unci Verhaut trsmclsr Loicisorton. --------- Sekeehverhotzr. u^ci Vl-e8clner Hanr!el8ban!i /UctisngsssIIsctzakt 0»lkü-All«6 S. im ijei' ilsllsmsiilüclmfk - Mttlner'Sll'M SS. »gupimMtiisIIe. 8od>svrttliori'!»s 7 LinristiunL unck ^nicsut von Wechseln. ---------- Verwaltung von Wertpapieren, sowie /iutbswahrung geschlossener Wortpslcsts. Vsrrnistung von teuer- unci sinbruchsichsren Stahlfächern unter VsrschIuL ctss Bisters unci dZitverschluS cier Sanlc. Erstürmung französischer Stellungen südlich Ajianmont. 793 Franzosen gefangen, 15 Maschinengewehre erbeutet. — Restlose Abweisung russischer Angriffe bei Baranowitschi.— Lebhafte FliegerMigteit im Zfteu.—Die amtlichen russischen Berichte und die Wahrheit. - Die amerikanische Post-Protestnote an England. Ser amtliche deutsche Kriegsbericht. sAmtlich.) Großes Hauptquartier. 11. Juni 1816. Westlicher Kriegsschauplatz. Auf den Höhen südöstlich von Zillcbcke ist ein Teil Der «cucu Ercllurcgcir im Bcrlanfe des gestrige» Gefechtes »erlorengegangeu. Rechts der Maas wurden in den Kämpfen am 1L und 18. Juni die westlich und südlich der Thiaumont- Fcrme gelegenen feindliche» Stell«» neu er obert. Vs sind dabei 783 Franzosen, darunter 27 Offiziere, gcsang-ngcrrvminen und 15 Maschinenge wehre crdcntct. Deutsche PatronillenuNternchnningen bei Maricourt l»-kdlich der Sommes und in den Argcnncn hatten Erfolg. Oestlicher Kriegsschauplatz. Südlich des Narocz-Sccs zerstörten Erkundungö- abteiluuqen vorgeschobene feindliche Befestigungsanlagen ««- brachten 60 gefangene Russe» zurück. Aus der Front nördlich von Baranowitschi ist der Feind zum Angriff übcrgegengen. Nach heftiger Artillerie vorbereitung stürmte» dichte Massen siebenmal gegen unsere Linien vor. Die Nnsscn wurden restlos zurück- getrieben. sic hatten sehr schwere Berlustc. Deutsche Flieger führten in den letzten Tagen weitreichende Unternehmungen gegen die Bahnen hinter der russischen Front aus. Mehrfach sind Truppcnzüge zum Stehen gebracht und Bahnanlagen zerstört worden. Balkan -Kriegsschauplatz. Nichts Neues. lW. T. B.j Oberste Heeresleitung. R a r a n o w i t s ch I liegt an der deutschen slront zwischen Wilna und Pinsk südlich Nowo-tzirn-ok und nordöstlich Slomm: rü ist ei» wichtiger Ltrastcn- und Eisenbahnknotenpunkt. Die amerikanische Postnote a» England. Die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an die englische und französische Negierung in Sachen der Beschlagnahme der Post gerichtete Note ist bisher wohl in der amerikanischen, bezeichnender Weise aber nicht in der englischen und,französischen Presse veröffentlicht wor ben. Die Note, die den englischen und französischen Bot schaftern in Washington am 21. Mai d. I. übergeben worden ist, lautet im wesentlichen wie folgt: Washington, de» 21. Mai 1816. Euerer Exzellenz beehre ich mich, den Empfang der Note vom 3. April d. I. zu bestätigen, die ein Memorandum vom 16. Februar d. I. übermittelt, das seinem wesentlichen In halt nach dem amerikanischen Botschafter in London am 28. Februar b. I. mitgctcilt worden ist, und in dem der Standpunkt der englischen und französischen Regierungen feslgestcllt wird hinsichtlich des Rechts, Pakete und Bricfpvst, die zwischen den Vereinigten Staaten und Europa zur See unterwegs sind, zurückzuhalten und zu durchsuche». Nach einer Erörterung über die „Unverletzlichkeit der Post" schließt das gemeinsame Memorandum vom )6. Februar mit folgenden Feststellungen: 1. Daß vom Rechtsstandpunkt Ser englischen und fran zösischen Regierung die Durchsuchung und gegebenenfalls die Festhaltung und Beschlagnahme non Waren, die in Post paketen versandt werden, nicht anders gchandhabt zu werden braucht und soll als bei Waren, die in irgendeiner anderen Weise zur Versendung gelangen. 2. Daß die durch die XI. Haager Konvention geforderte Unverletzlichkeit der postalischen Korrespondenz in keiner Weise das Recht der verbündeten Negierungen berührt, in Hüllen oder Briefumschlägen oder In Briefen in Postsäckcn verborgene Waren zu durchsuchen und cintrctcndcn Falles anzuhaltcn und zu beschlagnahmen. .8. Daß die verbündeten Regierungen ihren Verpflichtun gen getreu und in Achtung vor jeder „echten Korrespondenz" vorläufig auch fernerhin davon abschcn werden, auf hoher See derartige Korrespondenzen, Briefe oder Depeschen an zuhalten und zu beschlagnahmen, und daß sic möglichst schnelle Weiterbeförderung zusichern werden, sobald die Un bedenklichkeit ihres Inhalts fcstgcstellt worden ist. In Antwort hierauf wünscht die Regierung der Ber einigten Staaten festzustellcn, daß ihrer Ansicht nach der Weltpostvcrctnövcrtrag von 1986 nicht notwendigerweise auf die Eingriffe der englischen und französischen Regierung bet überseeischen Postsendungen Anwendung findet, worüber die Regierung der Vereinigten Staaten Beschwerde führt. Weiterhin scheinen die verbündeten Mächte das Zugeständnis Der Reoieruna der Vereinigten Staaten übersehen zu haben. daß Postpakete als Waren betrachtet werden können, die der Ausübung der Rechte von Kriegführenden nach Maßgabe des Völkerrechts unterliegen. Die Negierung der Bereinig ten Staaten gibt jedoch nicht zu, daß solche Pakete der „Aus übung des Rechts der Polizeiaufsicht, Durchsuchung und allcnfallsigcn Beschlagnahme unterliegen, das den Krieg führenden bei allen Ladungen auf hoher See zusteht", wie dies in der gemeinsamen, oben bestätigten Rote behauptet wird. Es wird mit Genugtuung fcstgestcllt, daß die englische und die französische Negierung nicht beanspruchen — und nach Ansicht dieser Negierung auch gar nicht beanspruchen tonnen —. daß ihre sogenannten Maßnahmen eine ge nügende Grundlage bilden, um daraus das Recht eines Ein- arcifens bei jeder Art von Postsachen im Durchgangsver kehr nach oder von den Zcntratmächtcn herzulcitcn. Im Gegenteil scheint ihr Standpunkt der zu sein, daß „echte Korrespondenz" unverletzlich ist und daß sie, „getreu ihren Verpflichtungen", davon abschen werden, solche Korre spondenzen „auf hoher Sec" anzuhalten und zu beschlag nahmen. Die verbündeten Regierungen fahren jedoch fort, die neutralen Negierungen dieser Zusicherungen zu be rauben. indem sie die Post auf den Schiffen im Hafen statt auf hoher See anhaltcn nnd beschlagnahmen. Sic zwingen neutrale Schiffe ohne rechtlichen Grund, in ihre Häfen cinzulaufen, oder sie verlassen die Schiffahrtsgesell schaften durch eine Art von Zwang, die Post auf Schiffen über britische Bestimmungshäfen nnd auf Schiffen, die aus schließlich britische Häfen anlaufcn, zu befördern, indem sic so mit Gewalt durch ungerechtfertigte Maß nahmen sich eine rechtswidrige Gerichts- Hoheit aneignen. Auf Grund dieser aufgczwun ge il en G e r t ch t s h o h e i t nehmen die Behörden alle Postsendungen. Bricfpvst sowohl wie Pakctpost, weg und beordern sic nach London, wo jedes einzelne Stück, auch wenn der Absender oder der Empfänger ein neutraler ist, geöffnet und eingehend untersucht wird, um „die Unbedenk lichkeit des Inhalts" je nach dem Urteil des englischen oder französischen Zensors festzustellcn. Was bei dieser Durchsicht dann schließlich übrig bleibt, wird häufig mit einem Zeitverlust, der gar nicht mehr gut zu machen ist, an seinen Bestimmungsort wcitcrgelcitct. Schiffe werden auf dem Wege nach oder von den Bereinigten Staaten und nach oder von anderen neutralen Ländern aufgchaltcn und die Post wird znrückgehaltcn und erleidet eine Verzögerung von mehreren Tagen, in einzelnen Fällen sogar von Wochen und Monaten, selbst wenn sie nicht für nvrdcuropäische Plätze über britische Häfen bestimmt ist. Dieses Verfahren wurde seit der Bekanntmachung vom 15. Februar 1916 be folgt. Teilweise wurde schon vor diesem Zeitpunkte so ver fahren und dies hat damals den Protest dieser Regierung vom 4. Januar 1916 zur Folge gehabt. Aber das Memo randum, dessen Empfang oben bestätigt wird, nimmt von diesem Protest keine Notiz und geht in keiner Weise auf die Sache ein. Die Regierung der Vereinigten Staaten muß erneut mit Nachdruck betonen, daß die britische und französische Negierung keine rechtlich begründete Gerichts hoheit über Schiffe erlangen können, die sie zwingen oder veranlassen, zur Durchsuchung der Post ihre Häfen anzu- laufen und daß ihnen als Kriegführenden diesen Schissen gegenüber keine wcitergehenden Rechte zustchcn, als sie ans hoher Sec ausüben dürfen: denn nach Ansicht der Bereinig ten Staaten kann kein rechtlicher Unterschied gemacht wer den zwischen einer Postbcschlagnahme auf hoher Sec, aus welche ja angeblich verzichtet wird, und einer Beschlagnahme auf Schiffen, die sich freiwillig oder unfreiwillig in einem Hafen befinden. DaS englische und französische Vorgehen läuft darauf hinaus, baß die Neutralen in gesetzwidriger Weise in der Beförderung der Post auf dem Weltmeere be schränkt werden. Die tatsächlich befolgte Hand lungsweise der verbündeten Mächte läßt nur den einen Schluß zu, daß die Kundgebung vom 16. Februar dieses Jahres lediglich besagen wollte, daß ein rechtswidriges Verfahren anfgcgeben wurde, um Ser Entwicklung eines anderen noch mehr rechtswidrigen und schikanösen Verfahrens Platz zu machen. Das jetzige Ver fahren verstößt nicht nur gegen Sen Geist der Kundgebung vvm 16. Februar, sondern steht auch im Widerspruch mit dem Haager Abkommen, auf das es zugestandenermaßen gegründet wird. Außerdem ist dadurch das bisherige Ge wohnheitsrecht der Völker verletzt, ein Recht, das Groß britannien und seine Verbündeten in der Vergangenheit cinzubttrgern und anfrechtzuerhalren bestrebt waren. Da das Prinzip klar und bestimmt ist und die gegenwärtige Praxis der englischen nnd französischen Regierung offenkundig mit diesem Prinzip im Wider spruch steht, so will ich den Standpunkt der amerika nischen Regierung hinsichtlich der Behandlung gewisser Arten von verschlossenen Post sachen etwas eingehender auSctnandcrsetzcn, unter genauer Beachtung der Grundsätze, über die unsere Regierungen im allgemeinen übereinstimmender Ansicht zu sein scheinen. Die amerikanische Negierung neigt zu der Ansicht, daß die Kategorie von Postsachen, zu der Effekten, Wechsel, Zins- schctne und ähnliche Wertpapiere gehören, ebenso wie Waren oder andere Bermögensstücke zu behandeln ist, und daher der Ausübung der Rechte der Kriegführenden in gleicher Weise unterliegt. Postanweisungen. Schecks» Tratten, Banknoten und andere Geldcrsatzmittel müssen wohl ebenfalls als Karen nngcsprochen werden. Dagegen müssen Korrespondenzen, einschließlich Verschissungsurlun- öen, und Postaniveisnngsverzeichnisse, selbst wenn sic sich ans „Zufuhr oder Ausfuhr" beziehen, außer wenn sic aus demselben Schiff mit der Ware, aus die sic sich beziehen, befördert werden, nach Ansicht der amerikanischen Regie rung als „echte Korrespondenz" angesehen werden und haben ein Anrecht auf freie Durchfuhr. In Anbetracht der unzulässigen Methoden, die die englischen und französischen Behörden anwenden, indem sie Postsendungen, die zwischen den Vereinigten Staaten und anderen neutralen Ländern, sowie zwischen den Bereinig ten Staaten und den Feinden Englands verkehren, aus- hattcn, kann die Regierung der Bereinigten Staaten da^ Unrecht, das Bürger der Vereinigten Staaten durch diese Methoden erlitten haben und weiterhin erleiden, nicht dulden. Wollte man sich einem solchen unzulässigen Ver fahren fügen, so würde damit wiederholten Verletzungen des Völkerrechts durch die kriegführenden Mächte auf Grund militärischer Notwendigkeit, über die der Ber letzende der alleinige Richter sein würde, Tür und Tor ge öffnet. Es ist klar, daß ein neutraler Staat nicht zulassen kann, daß seine Rechte ans hoher Sec durch Kriegführende bestimmt werden oder daß die Ausübung dieser Rechte von der Negierung kriegführender Staaten nach Willkür zu- gclassen oder versagt wird. Die Rechte der Neutralen sind ebenso sicher wie die Rechte der Kriegführenden und müssen streng beobachtet werden. Mit Rücksicht auf das Völkerrecht und die Rechte der Neutralen, deren Berücksichtigung die englische und fran zösische Negierung so oft betont haben, und deren Neber- tretung sie gegen ihre Feinde in dem gegenwärtigen .Kriege so heftig geltend machten, erwartet die Regierung der Vereinigten Staaten, daß das von den eng lischen und französischen Behörden gegenwärtig angewandte Verfahren in der Behandlung der Postsendungen nach und von den Bereinigten Staaten aufhört und daß die Rechte der Kriegführenden in ihrer Ausübung sich '.ach den Grundsätzen für die Durchfuhr von Postsachen und nach dem hierbei von allen Böllern anerkannten Verfahren richten. Nur eine radikale Acnderung in dem gegenwärti gen Verhalte» Englands nnd Frankreichs und nur die vollständige Wiederherstellung unserer Rechte als neutraler Staat wird die Negierung der Bereinigten Staaten zn- fricdeilstcllen. gez.: Robert Lansing. Die Kämpfe im Oste». „Az Est" veröffentlicht folgenden Bericht seines Kriegs berichterstatters Molnar: Der nördliche Flügel der Armee des Generals Vrusilow machte westlich Kolli neuerlich einen Uebcrgangsvcrsuch über den Stur. Dieser Versuch wurde vereitelt. An Sen übrigen Punkten in Wvlhnnicn, wo letzthin heftige Kämpfe stattsandcn, herrscht jetzt ver hältnismäßig Ruhe. Auch an der Jkwa waren keine be deutenden Kämpfe zu verzeichnen. In Nordost-GaUzicn tobt nordwestlich Tarnopvl zwischen Nvnw-Alcksinicc und Kozlow ein erbitterter Kampf. Hier versuchten die Russen verzweifelt, entlang der Eisenbahnlinie anzugrciscn, doch warf sie ein Gegenangriff unserer Truppen bei Kozlow aus einer vorgeschobenen Stellung im Osten dieses Ortes zurück. In der Umgebung von Wisnicscznk am Ostuser der Strnpa griffen die Russen wieder an. In den Morgenstunden erfolgten russische Massenstürme, und be sonders der Pfingstmontag brachte erbitterte Kämpfe. Tie russischen Linien wurden aber von unserer Artillerie so heftig unter Feuer genommen, daß sic unsere Stellungen nicht erreichten. Die Russen wurden znrnckgeivicsen, ohne daß es zu Jnfaittcriekämpfen gekommen wäre. Weiter südlich ist der Kampf auf dem Wesiuscr der Strnpa im Zuge. Bon Buczacz drangen russische Kolonnen in nordöstlicher Richtung am Bache Koropictka hervor. Hier aber haben deutsche und österreichisch-ungarische Truppen die Angriffe nicht nur zum Stillstände gebracht, soliden auch in energi schen Gegenangriffen über 1)4 Bataillon Russen gefangen- genommcn. Die Nachhutkämpfe im Osten der Bukowina, mit deren Hilfe wir unsere dortige Front zurückgenommen haben, wurden mit großer Hes igkcit geführt. Gegen diesen Abschnitt zogen die Russen so große Massen zusammen, wie noch nie in diesem ganzen Kriege. Die Berichte über diese Angriffe stimmen in dem Lob unserer Soldaten Überein Einzelheiten kann aber die Oeffentlichkcit erst später er fahren. Die erbitterte und schließlich erfolg, reiche Verteidigung einzelner Punkte, di« gegen die erdrückende Ucbcrmacht einfach gar nicht mehr zx halten waren, schützte die von den Russen be> drohten Batterie st ellun gen «nd bewirkte, daß viele Geschütze, die die Russen schon erobert hatten, znrück- crobcrt wurden. Solche Heldentaten füllen die Gcschicht, eines jeden Tages aus. (W. T. B i
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