Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-19
- Monat1916-08
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1916
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uud AnfFjger MedlM Md AnMgerj, rekgramm-Adreff«: I S«nsp«chM> ,Tag«blatt^ Ries». -de. Lü. für die K0n1gl. Aultshauptmamrschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. F» 192. SommSesrd, 19. August 1916, »weuds. 69. Ia5m>. Das Riesaer Tageblcnr erscheint seven Tag abends '/-? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BezugSprftS, gegen Vorauszahlung, durch rniscre Träger frei HauS oder bei Slbholung am SchnUcr der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Ntark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags nnfzugeben und im voraus zu bezahlen; eine olewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platze» wird nicht übernommen. Preis für die 4? nun breite ttzrundschrlsl-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrlSgreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und VcrmittelunySgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter 'Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muß oder der 'Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Ersüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder NachUeferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestrastc 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Haynel, Niefa; für Anzeigenteil: Wilhe lin Dittrich, Riesa,. Auf Blatt 535 des hiesigen Handelsregisters ist beute die Firina Adolph Bahr in Mehltheuer und als deren Inhaber der .Kaufmann Gustav Adolph Bahr in Mehltheuer eingetragen morden. Angegebener Geschäftszweig: Hande! mit Material- und Schnittwaren. Riesa, den 18. August 1916. Königliches Amtsgericht. Montag, den 2L. August d. I., vorn». L<!> Nhr sollen im Versteigeruuasrnume des Amtsgerichts hier 1 cis. Heringräucherschrank, 1 Eisfchrank und 1 Ztr. Mannabrot versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Niesa. MemckilW i» itt Me«M7. ÄB W in M, nn) Wem. Da uns auch für die nächste Woche nur wenig Butter znr Bcrfiigung stehst, wird, um eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Butlerbestäude zu sichern, auf Grund von 8 st der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2-!. Dezember 1915 für die Stadt Riesa und die Gemeinden Gröba und Rödcrau folgendes bestimmt: 1. In der Woche vom 21. bis 27. August 1916 darf auf die für diesen Zeitraum auSgegebencn Butterkarten nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. Z. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats' Verordnung vom kv Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. N i e s a, G r ö b a und R ö d c r a u, den 19. August 1916. . Gßm. Ter stiat der Stadt Rftft,. Die Gcmciudevorstäudc zu Gröba und Nvdrrau. GerfezckaNett-ÄZesKZHe irr GMm. Die Seifenkarten auf die Monate August 1916 bis Januar 1917 werden Sonntag, den LO. August LKLK, vormittags von Gil bis 1" ilhr, in den bekannten Karten ansgabpstelicn gegen Vorlegung der Brotaüsweiskarte ausgegcben. Ans die Bestimmung, daß beim Eeifcnbezug für den Monat August außer der Seifen karte auch die BrolnuLweiskarte mit vorzulegen ist, wird u.och besonders uiugeiviesen. Die SeifeuhäuLlcr werden besonders noch darauf anfmerksam geuiacbt, daß sie übe» den Umfang der verkauften Waren Auch zu führen und die vereinnahmten Seifenkarten- abschnitle zu sammeln, monatlich anfzurecknen und im Geineiudeamte — z',immer Rr. 10 - abznlieferu haben. Auch auf 8 Ist der Bekanntmachung der Königlichen Amtshanplmann- schaft «Großenhain vom st. August 1916 werden sie-besonders hingewiesen. Gröba (Elbe), am 18. Angnst 1916. Ter Gcmeindcvorstand. Der BeLirkssÄorustciufeger Weisthorn bat gemeldet, daß von Montag, den 21. bii DienStas, den SV. August LBLK, die Schornsteine in Gröba gereinigt »»erden. Gr öba, den 19. August 1916. Ter Gemeindevorstaud. Die noch nicht abgeholten Stücke der lk. Lrrieasauleihe sind baldigst in Empfan» zu nehmet!. Sparkasse Glaubi ß, am 18. August 1916. Die Verwaltung. Händler, Landwirte» Molkereien, Biitterfraue» «sw., welche in der Stadt Riesa und in den Gemeinde,! Gröba und Möderau Butter zum Verkauf bringen, dürfen irr der Woche von; ÄL. bis löT. August LUI« auf eine Butterkarte nur Pfund --- Pc Stück Butter abgeben. OrMiHes Sächsisches. Riesa, den 19. August 1916. —* Wie uns mitgcteilt wird, hat sich dem Leipziger Münncrchor, der heute abend im Hotel Stern ein Wohl- tätigkeit S ko nzert zum Besten des Vereins „Heimat dank" Riesa gibt, Herr Pfarrer 'Mühlhausen aus Leipzig angeschloffen. Er wird bei der Begrüßungsfeier eine An sprache halten. —* Auf den morgen Sonntag nachmittag im Hotel Stern-Saal stattfindenden öffentlichen Vortrag vom Landes verein Sächsischer Kaninchenzüchter (Referent Herr Neif- Radeveul) über „K a n inchenz n ch t und -Pfleg e" sei hiermit besonders hingewieseu. Dec Zutritt ist kostenfrei. Man beachte die Anzeige in vorliegender Nummer d. Bl. —* Mit Allerhöchster Genehmigung Er. Majestät des Königs ist den» Seelsorger der hiesigen katholischen Gemeinde, Herrn Kaplan Espositos Werner, der Titel „Pfarrer" verliehen worden. —* Platzmusik spielt morgen, bei nicht dienstlicher Verhinderung, von 11 Uhr bis 11.45 auf dem Kaiser-Wil- Helm-Platz das Hornistenkorps des Ersatz-Pion.-Btlls. 22. Musilfolge: 1. „Gruß au Bern", Marsch von Friedemann. 2. Ouvertüre „Der Calif von Bagdad" von Aoieldieu. 3. WotanS Abschied und Feuerzauber aus „Walküre" von Wagner, st. Die Böge! und der Bach, Intermezzo von Stults. 5. Gammel-Jäger, Marsch von Morena. —KM. Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Fried rich Christian ist das Eiserne Kreuz 1. Klaffe verliehen worden. — Während der Deutsche und Preußische Städtetag sich bekanntlich gegen die lleberführung der Elektrizitätsver sorgung in die Hand des Staates ausgesprochen haben, ist iin Königreich -Lachsen als Vorbedingung für diese Ueürr- führung ein neuerer Vertrag zwischen dem sächsischen Staate und der Berliner Elektrizitätslieferungsgescllschaft erfüllt worden. Zwischen beiden ist ein Vertrag über den staat lichen Ankauf des Elektrizitätswerkes Hirsch felde zustande gekommen, der gegenüber einem früher abgeschlossenen Vertragsentwürfe bedeutend bessere Be dingungen für den Staat enthält. Infolgedessen hofft man, daß die beiden Kammern des Landtages nunmehr diesem Vertrage und der ganzen Regierungsvorlage über die Ein führung des Stromliefecungsmonopols zustümnen, nachdem schon der Ausschuß der Zweiten Kammer dies einstimmig getan hat. Der Landtag dürfte, da der Vertrag bis zum 1. Oktober unterzeichnet werden muß, voraussichtlich schon im September zusammentreten. — Die sächsische Regierung hat sich entschlossen, aus freie», Stücken sämtlichen Beamten die Gewährung eines verzinslichen Vorschusses bis zur Höhe eines vollen Monatsgehalts anz,»biete», um für die Wintermonate noch bis zum 1. Septeinber Feuerung und Kartoffeln einzu kaufen. Die Gewährünades Darlehens erfolgt ohne weitere Schwierigkeiten siegen Vorlegung der unqnittiertcn Rech nungen. Die Rückzahlung kann in Raten innerhalb der nächsten acht Monate erfolgen. — Das Ministerium des Innern macht bekannt, daß die in 8 3 Absatz 2 der Verordnungen über die Ver arbeitung vo»» Obst und Gernüse vom 5. August d. I. erforderte Genehmigung nur znr Erfüllung von Ver trägen der in 8 3 Absatz 1 der erwähnten Verordnungen bezeichneten Art notwendig ist. Die Bestimmung gilt also nur beim Erwerbe der dort aufgezähltcn Obstsorten zur Herstellung von Obstkonservcu oder Obstwein bzw. beim Er werbe der genannten Gcmüsesorten zur Herstellung von Sauerkraut oder Dörrgemttse. Von ihrem Eintrittsrechte in bereits abgeschlossene Verträge werden die Kriegsgesell schaften, irr der Regel nur dann keine»» Gebrauch machen, wenn die vereinbarten Preise als übermäßig hoch nnzuschcn sirrd. In solchen Füller» gilt, falls ein Eintritt in den Ver trag oder eine fristgemäße Erkläruno nickt erfolgt, der Ver trag als aufgeh ober». — Nach den bisherige,» Erfahrungen der Kreis-Obst- sammclstellen ist das Har tobst, insbesondere die besten Apfelforteu, meist viel zu früh abgeuommeu worden. Um eine gute Dauerware an Harrobst zu erhalten, sind die besten Sorten Aepfel nicht vor Michaelis, d. i. am 29. Sep tember, zu pflücken. —" Nach Miitcftung des stellv. Generalkommandos Hl verstoßen zahlreiche Firmen gegen 8 9 der Beschlagnahme- vcrfügnug für Web-, Wirk- und Strickwarcn vom 1. Februar 1916 insofern, als sie größere als halbe Stücke abgebcn, mehrere solche Stücke auf einmal verkaufen oder zur Ab sendung bringen, diese Stücke, wem» auch einzeln berechnet, als eine Sendung aufgeben, oder umgekehrt verfahren. Die Handelskammer Dresden macht daher die Beteiligten noch mals ausdrücrlich auf die Vorschriften aufmerksam. Es darf mit hin jedesmal nur bis zu einem einzelnen halbcuStück verkauft, berechnet und versandt werden. Zuwiderhandelnde Firmen werden für die Folgen vom stellv. Generalkommando un- nachsichtlich znr Verantwortung gezogen. —* Der Reichskanzler macht im „Reichsanzgr." bekannt, daß für die bei Entrichtung der außerordentlichen Kriegs abgabe ni» Zahlungsstatt anzuuehmendeu 4 st, Schntzan- weisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reiches ein Kurs von 96,50 zugrundcgelegt werden wird. — Tie Reichssackstelle gibt im Reichsnnzciger bekannt: Der Verkauf leerer Säcke durch Sackhändler und an Sackhändler ist durch besondere Verfügung geregelt. Die Genehmigung der Reichssackstcllc ist nicht erforderlich, wenn leere Säcke von einem Verbraucher an einen anderen Verbraucher in Mengen bis zu 100 Stück abgesctzt werden. —" Zi»m Ware i» u m satzsten» pcl schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.", daß der Abgabe erstmalig alle Zahlungen unter liegen, die der Inhaber eines stehenden Gewerbes in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1916 für die aus seiner inländischen Niederlassung gelieferten Waren erhält, ganz gleichgültig, ob die Zahlungen für Waren geleistet werden, die vor oder nach dem 1. Oktober geliefert worden sind. Entscheidend für die Abgabepflicht ist allein der Um stand, daß die Zahlung unter der Herrschaft des Waren- umsntzstcmpelgcsetzes, also nach dem 1. Oktober 1916, ge leistetwird. Auf Bestellung und Lieferung kommt cs nicht an. — Nach einen» Rundschreiben des Präsidenten des Lkriegsernährnngsamtes an oie Bundesregierungen ist in zahlreichen Fällen geklagt worden, daß notwendige Ve- darfsartikel der Landwirtschaft, besonders Dünge- und Futtermittel, nur im Au s t a u s ch mir landwirtschaftlichen Erzeugnissen abgegeben würden. Abgesehen davon, daß in vielen Fällen eine Umgehung der Höchstpreise vorliegt, lann auch in den übrigen Fällen eine derartige Erzwingung von Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht ge billigt werden, da ne die üblichen Absatzverhültuisse und damit die Versorgung stört. Angebote auf solche Tausch geschäfte, auch in den Zeitungen, sind cbensalls verboten. — Die günstige Nauhfuttererntc und die derzeitigen hohen Preise für Schlachtriuder, verbunden mit der.Knapp heit au Magcrvieh zur Winterstallmast und au Jungvieh, haben für dieses in manchen Bezirteu in ich,ter Zeit eine bedenkliche Preistreiberei bervorgerusen. Master und Inhaber großer Heuvvrräte suchen sich durch Zahlung über mäßiger Preise in den Äcfth, des nach Friedeusgewohuheit für den Winier erforderlichen Viehs zu setzen. Auch Ab- mcltwirte neigen bei der Knappheit au Abmelltübeu zu wirtschaftlich unberechtigtem Preisangebot. Die Zahl der insgesamt für den Winter verfügbaren Rinder wird durch solche ungesunde Preistreiberei nicht vermehrt. Die zu- rückgeaattgcne Gesamtzahl der Rinder macht es unvermeid lich, das; manche Stalle zum Winter ungenügend besetzt bleiben und daß deren Inhaber ihre Fniterverwertiing und Stallinistcrzcugung nicht in der gewünschten Art för dern können. Die gegeuseicige Ueberbietuug der Kauf lustigen kann für sie zu schweren Verlusten sichren, da sie nicht darauf rechnen können, daß übertriebene Preise, die »ie kür Nutz- und Magervieh gezahlt haben, bei Muf ti ger Regelung der Verkaufspreise berücksichtigt werden Das Kripase»mährungsamt sicht sich veranlaßt, vor soll cher Preistreiberei ernstlich zu wanken. Wer diese Waruuue unbeachtet läßt, wird unter Umständen die Folgen in Ge stalt von Verlusten bei der späteren Verwertung des ViehH tragen müssen. -- Zur Lage d er E l b e s ch i f f a h r t wird geschrie- beu: Der Wasserstand der Elbe ist in den letzten ach! Tagen weiter zurückgegangen, wodurch eine neue Herab, setzung der Tauchtiefe für den Bergvcrkebr nach Elbhäfcr und Mark ans 1/10 Meter notwendig wnrde. Im Brann, lohleuvertehr ab Böhmen ist mit stark verringerter Be ladung der Fahrzeuge zu rechnen, wodurch sich erhöht» Staffelzuschläge zu den unveränderten Gruudfrachtcn (Magdeburg 260 Pf., Unlerelbe 360 Pf. für die Tonne) er, geben. Der Brauukohlenvcrsaud ist mittleren Umfanges der Kahn raum wird bei verringerter Ladefähigkeit etwas schneller verbraucht. Das Geschäft in Sachsen und ar der Mittelelbe ist im allgemeinen unverändert, aus ersteren» werden außer Kohlen auch andere Güter umgeschlagen. Das Hamburger Bcrggeschäft verharrt in seiner Luftlosig« keil, weshalb auch von einer Ausbesserung der Fruchtet nicht die Rede ist: nach Magdeburg und Dresden Werder für Massengut weiter 15 bezw. 30 Psg. für 160 Kilogramir, gezahlt, während die letzte Kolsteusracht nach Berlin mit 27 Pfg. für lOO Kilogramm notiert wurde. — Erneute Verhandlungen zwischen den Zentralstelle» für die Fleischvcrsorguug von Heer und Volk haben er geben, daß zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Heeres diesem eine bestimmte Menge Schweinefleisch sofort gesichert werden muß. An der irgend zulässigen Spar samkeit fehlt cs nicht, da bei der Heeresverwaltung voll stes Verständnis für die Bedürfnisse und Kricgsnöic der Zivilbevölkerung herrscht. Aber wie die Verhältnisse jetzf liegen, kann der Zivilbevölkerung in den nächsten Wochcis eine noch stärkere Einschränkung in den» Verbrauch von Schweinefleisch nicht erspart werden. Das ist ucstürlich vor allem auf den außerordentlichen Mangel au schlacht-, reifen Schweinen zurückzuführeu. Bei Erlaß des Kar- toffelverfütternngsverbotes bestand kein Zweifel darüber, daß duS Verbot sehr fühlbare Folgen für die Schweine mast haben müsste. Der zu befürchtende Notstand in der Kartofselbersorgnug ließ leine Wahl. Wenn nun diese vorausgesehenen Folgen ei» treten, so müsse»» sie hi »ge nommen werden. In höchstem Grude unwirtschaftlich wär« cs, die noch mageren Schweine aus den Ställen zu reißen. Einen schlechteren Dienst löunte man der Bevl lle: nng nicht leisten. Die jetzt gtzgeschlachteteu unreifen Schweine wür den im Hcrbst und Winter, wo die dank des zuwach,enden Futters gemäsrcteu Tiere an den Markt gebracht werden könnten, fehlen und damit für die Fettversorgung aus fallen. Mau würde ein Loch stopfen, um ein größeres zu erschließen. —* In dersäcksis ck eu Verlnstlistc Nr. 319 (aus gegeben am 18. August 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste sengender Truppen verzeickin-t: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 104, 178, 182, 183; Reserve-Regiment Nr. 106; Ersatz-Regiment Nr. 32. Feldartillcrie: Regiment Nr. 245; Reserve Regi menter Nr. 32, 40. Feldflicger-Truppcu. Hierüber: Königl. Prcuß. Feldflicger-Truppcu. Preußische Verlustlisten Nr. 603, 604 und weitere Verluste. Bäuerische Verlustliste Rr. 290. Württembcrgische Verlustliste Nr. 443. * M crzdor f. Tein früher hier als Lehrer angcstelltcn, Herrn Vizeseidwebcl Fritzsching wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. , Coswig. Eine Stiftung von 5000 Mark hat Ockono- nuerat Robert Steiger zur Erinnerung an seine verstorbene Gattin für Freistetten im Wettiustifte zu Coswig, und zwar zunächst für Arbeiter der Rittergüter Löthain und Korbst; zur Verfügung gestellt. Dresden. Wege» Betruges wurde der ft» Dresden wohnhafte Kaufmann Mar Arthur Nalitzsck vor» der --
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