Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-23
- Monat1916-08
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger (Medlatt und AuMger). relegramm-Adress« ß!^ I VemjpKchfta» rag d a » R, sa «e. » für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt MH«, sowie den Gemeinderat Gröba. 19S. Mittwoch, 28. August ISIS, abevvs. SS. Jahrg. Das Riesaer Tageblau erscheint scoen Tag abendsV-7 Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaisers. Postanstalten vierteljährlich -.10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen sür die Stummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcbcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plägen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent brechend höher. Nachweisnngs- und Vcrmittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, ZahlungS- und Erfüllungsort: Nresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VefvrderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich, N ie sa. Geschäftsstelle: Gorthrstrasic 5i). Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, >. > . . .„V . ---n- - Hülscnfrüchte vetr. Nach 8 2 der Bundesratsverordnung über Hülscnfrüchte vom 29. Juni 1916 — Reichsgesetzblatt S. 846 — ist derjenige, der Hülsenfrücbte erntet, verpflichtet, die geernteten Mengen getrennt nach Arten (Erbsen, Bohnen oder Linsen) unmittelbar nach Einbringung der Ernte dem Kommunalverband anzuzcigen. Die Anzeigen sind unter Benutzung von Vordrucken, die bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft erhältlich sind, zn erstatten. Wer am 1. Oktober 1916 Hülscnfrüchte in Gewahrsam hat, die bis zu diesem Zeit punkte noch nicht angezeigt find, hat sie dem unterzeichneten Kommunalverband bis zum 3. Oktober INI« anzuzeigen. Großenhain, am 22. August 1916. 1147 »kll. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. 5. in der Carolaschnle und 6. in der Schankwirtschaft „Elbterrasse". Die Eier werden nm Donnerstag, den 24. August 1916 im Hauptgeschäft der Molkerei-Genossenschaft Riesa, e. G. m. b. -k»., zum Preise von Kl Pfa. fürdas Stuck gegen Brotausweiskarte abgegeben. Jede brotkartenbereclitigte Person cichält ein Ec. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. August 1916. Gßm. Nr. 167 bis 184 des ReichsgesetzblatteS vom Jahre 1916 sind hier eingegangen und können in der Ratshauptkanzlei eingeschen werden. . Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Ter Rat der Stadt Riesa, den 22. August 1916. Der noch rückständige Wasserzins auf das 2. Vierteljahr 1916 ist längstens bis 3V. August 1N1V an die Stndthauptkasse Riesa zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. August 1916. Lt. . LebensmittslrrerkKttf in Gröva. Donnerstag, den 24. August 1K1K, vormittags von 1V—1 Ilhr und nachmittags von i>—7 tthr, werden im Grundstück Weststraße 14 verkauft: Rindfleisch im eigenen Saft, 1 Dose 2 M. 20 Pfg., Grützleberwurst in Dosen, 1 Dose 1 M. 60 Pfg., Oelsardinen, 1 Dose 75 Pfg.. Bouillonwürfel, Stück 3 Pfg., polnische Eier zu 21 Pfg. an Inhaber von ButtervorzngSkarten und dänische Eier zu 24i Pfg. an die übrigen Einwohner. Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorzulegen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Gröba (Elbe), am 23. August 1916. Der Gemeindevorftand. Vielfach hatte in diesem Jahre das Getreide einen starken Wickenbesatz. Die Land wirte werden darauf hingewicsen, daß die Wicke einen beachtenswerten Nährwert besitzt und es infolgedessen in ihrem eigenen Interesse liegt, aus dem Getreide nach Möglichkeit die Wicke auszusondern und diese für die Verfüttern«« zu gewinnen. Großenhain, am 22. August 1916. 1407 8^11. , Der Kommunalverband. Städtischer Eierverkauf. Uns ist ein kleiner Posten Eier überwiesen worden. . Da uns nur eine beschränkte Menge zur Verfügung steht, können bei der Abgabe nur diejenigen Einwohner berücksichtigt werden, die ihre Brotkarten in Empfang nehmen > 1. im Gasthaus „Deutsches HauS", 3. in der 'Schankwirtschaft „Dampfbad", 4. im Realprogymnasium, . r - Berichtigung. In der gestrigen Bekanntmachung des Rates der Stadt Riesa über Lebensmittel-Höchstpreise im Kleinhandel muß cs bei den Fleischwaren unter Schweinefleisch heißen: Kamin 1 Pfd. M. 1,vv. Oertlrches urw Sächsisches. Riesa, den 23. August 1916. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Aula des Rcalprogymuasiums abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten die Herren Stadtv.Romberg und Schneider. Als Vertreter des Rats wohnte Herr Bürgermeister vr Scheider der Sitzung bei; außerdem war Herr Stadtrat Kommerzien rat Schönherr anwesend. 1. Der Sparkassenausschuß hatte mit Rücksicht auf die großen Werte bei der Sparkasse und Stadtkasse, insbesondere die Werte in den Schließfächern und den offenen Depots, die Einrichtung einer Kassensicherungsanlage nach dem auf neuen Grundsätzen aufgebauten System „Atlas" vorgeschlagen, um so eine Sicherheit gegen Ein- hruchsdiebstahl zu schaffen. Der Rat hatte diesem Vor schläge zugestimmt und beschlossen, daß die 1528.25 Mark betragenden Kosten der Anlage zu von der Stadtkasse und zu 3/- von der Sparkaffe getragen werden sollten. Herr Stadtv.-Vizevorst. Ketzer hält es für richtiger, wenn trotz der Alarmanlage noch eine Versicherung gegen Einbruch einge- aangen wird. Herr Stadtv. Hugo erklärt, daß der Spar kassenausschuß die Frage der Versicherung ebenfalls in Be tracht gezogen, aber der Kosten wegen davon abgesehen habe. Es sei auch zu beachten, daß sich die Polizeiwache im Rathaus befinde und die städtischen Kassenstellen nachts mehrmals kontrolliert würden. Herr Stadtv. Langen sei dt spricht sich dahin aus, daß sich die Alarmeinrichtungen un Allgemeinen nicht bewährt haben. Darauf wird ein Antrag des Stadtv. Mende, die Beschlußfassung über die Vorlage zu vertagen, gegen 2 Stimmen und ein Antrag des Stadtv.-Vizevorst. Ketzer, den Rat zu ersuchen, den Abschluß einer Versicherung gegen Einbruch zu erörtern, einstimmig angenommen. 2. Der Spar- und Bauverein zu Riesa hat seine im vorigen Jahre nicht in Erfüllung gegangene Bitte um Legung einer Gasleitung vom Georgplatz nach denHäusern des Vereins an der Südstraße dieses Jahr wiederholt. Für die Wohnungen bittet er Automaten gas in Aussicht zu nehmen, auch sollen einige Laternen an der Südstrabe aufgestellt werden. In den Häusern wohnen jetzt 47 Familien mit 250 Personen. Da alle Mieter GaS entnehmen wollen, sei die Verzinsung der Anlage ge sichert. Nach dem Kostenanschlag des Herrn GaswerkS- virektors Junge betragen die Aufwendungen für die Arbeiten insgesamt 16014.20 Mark, wovon entfallen auf die Haupt rohrleitung vom Georgplatz bis zur Südstraße 8600 Mark, auf die Anschlußleitung 1776 Mark, auf die Jnnenleitungen 5378.20 Mark und auf die öffentliche Straßenbeleuchtung 260 Mark. Der Gaswerksansschnß hat der Ausführung der Arbeiten unter der Bedingung zugestimmt, daß die Kosten der Zuleitung vom Georgplatz nach der Südstraße in Höhe von 8600 Mark vom Spar- und Bauvcrein so lange mit 5 "/„ verzinst werden, als die Entnahme aus der Leitung 12000 Kubikmeter nicht übersteigt. Der Rat ist der Ansicht, daß für eine Straße, an der 43 Familien wohnen, die Straßenbeleuchtung im öffentlichen Interesse liegt und hält es daher nicht für gerechtfertigt, den Spar- und Bauverein mit der gesamten Verzinsung der Zuleitung zu belaste». Er hat beschlossen, dem Spar- und Bauverein mit der Ver zinsung von 4000 Mark mit 5 '/, zu belasten, und zwar so lange, als nicht die Entnahme 9000 Kubikmeter übersteigt. Die Mittel von 8600 Mark sollen dem Erneuerungsfonds des Gaswerkes, die Kosten der Straßenbeleuchtung in Höhe von 260 Mark dem Konto 29 des Haushaltplanes und die übrigen 7154 Mark ans verfügbaren Bestände» entnommen werden Herr Bürgermeister vr Scheider begründete und befürwortete warm die Ratsvorlaae. Bei der bestehenden 4 ) ( l ( ( 6 7 8 9 10 52 61 70 79 88 94 97 100 105 113.50,, ) Knappheit an BeleuchtungSsiosfen sei vorigen Winter in den Häusern an der Südstraße kaum auszukommen gewesen und die Bewohner möchten solche Monate nicht noch einmal durchmachen. In diesem Jahr aber werde der Mangel an Leuchtstoffen noch größer sein. Redner bat daher, den Leuten die Wohltat der Beleuchtung und des Kochens mit Gas zuteil werden zu lassen, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß cs sich uni Arbeiterfamilien handle, also nm Leute, die es besonders bedürftig sein. Die Verzinsung der 4000 Mark mit 5°/„ bedeute fiir den Spar- und Bauvcrein schon ein großes Opfer. Der Verein werde sowieso nach Fricdensschluß genötigt sein, seine Mieten zu erhöhen. Lehne das Kollegium den Natsbeschluß ab und verlange die Ver zinsung der 8600 Mark, so sei dies gleichbedeutend mit der Ablehnung der ganzen Vorlage; denn der Verein könne eine solche Belastung nicht tragen. Herr Sadtv. Langenfcldt hegte die Befürchtung, daß es vielleicht nicht mehr möglich sein werde, die Arbeiten rechtzeitig fcrtigzustellen. Diese Bedenken suchten die Herren Bürgermeister vr Scheider und Stadtrat Kommerzienrat Schönherr zu zerstreuen. Die Arbeiten an der Haupt- und Zuleitung würden beendet werden können; die Inneneinrichtung könne nach und nach fertiggcstellt werden. Herr Stadtv. Mende glaubt, es würden durch die umfangreichen Arbeiten andere Installa tionen in der Stadt verzögert werden. Auch bezweifelt er, daß es richtig sei, zur Deckung den Erneuerungsfonds heran zuziehen. Beide Einwände wurden von Herrn Bürgermeister vr Scheider als unbedenklich erklärt. Die Bezeichnung „Erneuerungsfonds" sei zudem nicht mehr zutreffend. Richtiger werde man sagen müssen „Rücklage des Gas werkes". Diese beziffere sich jetzt auf 92654.47 Mark, könne also die Entnahme unbedenklich vertragen. Die Herren Stadtv. Richter und Bergmann verwenden sich sür die Vorlage. Herrn Stadtv. Hugo gefällt es nicht, daß der Rat entgegen dem Beschluß des Gaswerksausschusses be schlossen hat, nur die Verzinsung von 4000 Mark zu ver langen. Herr Stadtv. Geißler bemerkt jedoch, daß die Natsvorlage annähernd das Nichtige treffe. Es sei nicht unbedingt notwendig, dieVerzinsung der gesamten8600Mark zu fordern. Der Stadt erwachse dadurch eine Aufwendung von nur rund 200 Mark jährlich, während im anderen Falle die Familien an der Südstraßc mit je 10 Mark jährlich belastet würden, ein Betrag, der bei einer Arbeiterfamilie schon ins Gewicht falle. Das Kollegium trat hierauf mit allen gegen 4 Stimmen dem Natsbeschluß bei- 3. Der Bezirksausschuß Großenhain und die Stadt Riesa haben die Zuschläge zu den reichs gesetz lich en Krieg suntcrstützun gen erhöbt. Abgesehen von besonderen Fällen, in denen eine weitere Erhöhung cintreten kann, beträgt darnach die monatliche Gesamt unterstützung (Reichs-, Bezirksverbands- und städtische Unter stützung) vom 1. September d. Js. ab: - für eine Ehefrau 46 M. (bisher 40 M.) 79 88 96 102 106 110 115.50 124 , / Herr Bürgermeister Dr. S ch eider 'begründete die Er höhung, die durch Gesuche der Untcrstützungsberechtigten und die verteuerte Lebenshaltung verursacht worden sei. Nach dem der Bezirksausschuß eine Erhöhung der Sätze habe ein treten lassen, hätte auch die Stadt bei ihren bisherigen Sätzen nicht stehen bleiben können. Das Kollegium trat der Erhöhung der städtischen Zuschläge einstimmig bei. mit 1 Kind 59 „ 2 Kindern 69 Es wurde hierauf noch von einigen Mitteilungen Kenntnis genommen, u. a. von dem Bericht über eine Re vision der städtischen Sparkasse durch Herrn Verbandsrcuisor Eckner, bei der alles ordnungsgemäß vorgcfnndcn wurde. Schluß der Sitzung gegen 8 Uhr. —* An allen Orten, wo, veranlaßt durch den Aufruf des Kriegsansfchusses für Oele und Jette, der Anbau von Sonnenblumen aus zum Ackerbau nicht geeigneten Ge lände erfolgt ist, dürfte die Bestimmung der Bundesrats verordnung vom 26. Juni 1916, durch welche der Preis von 100 Kilogramm Sonnenblumensamcn auf 45 Mk. erhöht worden ist, mit Freude begrüßt werden. Auf Grund der Verordnung werden den Ablieferern nicht 40 Pfg., wie im Vorjahre, sondern 45 Pfg. für das Kilogramm Sounen- blumensamen vergütet werden. Als Annahmestelle für Sonnenblumenkerne kommt jede Station aller deutschen Eisenbahnverwaltnngen in Betracht (zumeist die Eilgüter und GütcrabfertigungSstellen). Außerdem in Dresden sämt liche Filialen des Görlitzer Warencinkaufsvereins, sowie dessen Hauptgeschäftsstelle Trabantengasse 7. Aufmerksam wird darauf gemacht, daß die Kerne von Verkäufern in einem reinen, möglichst staubfreien Zustand ohne Verunreinigung mit Blüten oder Blütenteilcn und unvermcugt mit anderem Samen abgeliefert werden müssen. — Die Reifezeit der Sonnenblumen ist je nach Aussaat und Art verschieden und reicht von Ende August bis Ende Oktober. (Im Westen früher, im Osten später.) Der Kriegsausschuß für Oele und Fette macht darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der vorjährigen Sonncnblumencrnte siu früh geerntet wurde, was zur Folge hatte, daß ein Teil für die Oelgewinnung beziehungsweise für die neue Aussaat unbrauchbar war. Die Bevölkerung wird deshalb dringend ersucht, in diesem Jahre den im Sommer 1915 gemachten Fehler vermeiden und sich streng an die Vorschriften des vom Kricqsausschuß kostenlos jedermann zur Verfügung gestellten Merkblattes halten z» wollen. —MI. Nachdem die Providentia (österreichische), all gemeine Versicherungsgesellschaft in Wien, welche in Sachsen durch einen Hauptbevollmüchtigtcu vertreten ist, erklärt bat, für die von ihr betriebene Kriegsunfallversicherung von einer Inanspruchnahme der Staats- und Gemeindeverwaltungs behörden wegen Vermittlung von Versicherungsgeschäftcn Abstand zu nehmen, stehen ihremGeschäftSbetriebe in Sachsen, wie ihr auf Ansuchen bestätigt worden ist, behördlicherseits keinerlei Bedenken entgegen. — Die Hühnerjagd geht im Königreich Sachsen und in Preußen gesetzlich am 1. September auf. Während in Sachsen dieser Termin unverändert feststeht, kann in Preußen die Eröffnung der Hühnerjagd aus Rücksichten der Landes kultur oder der Jagdpflege durch Beschluß der Bezirksaus schüsse bis zu 14 Lagen vor oder nach dem 1. September festgesetzt werden, sodaß der früheste Zeitpunkt für den Auf gang der Hühnerjagd der 18. August, der späteste der 15. September sein würde. —KM. Nach einer Bekanntmachung der Kriegs-Rohstosf- Abteilung find Gummilösungen meldepflichtig und beschlagnahmt. Aus den beschlagnahmten Vorräten dürfen nur die Mengen entnommen werden, die durch die KriegS-Rohstoff-Abteuung, Sektion v. l„ Berlin 81V 48, Verl. Hedemannstraße 10/11, für den jeweiligen Auftrag bewilligt worden sind. Die Meldungen der meldepflichtigen Mengen Gummilösung müssen an die KriegS-Rohstoff-Äb- teilung, Sektion V. I„ sowie auch an der Kautschuk-Melde stelle, Berlin >v. 9., Potsdamer Straße 10/11, erfolgen. —KM. Nachdem die Verfügung der stellv. General kommandos Xll und XIX vom 5. Juni 1616 betr. die Einschränkung des Fahrradverkehrs durch die am 12. August 1916 in Kraft getretene Bekanntmachung Nr. V. l. 3o4/6. 16 der Kriegs-Rohstoff-Nbteilung vom 12.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite