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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-26
- Monat1916-08
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1916
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und A^xriger (WdkdlMrrndAWsa), ^.s »aI .sri s^ «^W. für die Könfgl. AmtShcmptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Gtadt RMk sowie den Gemeinderat Gröba. 198. Sonnavend, 26. August 1916, aveuds. 69. Jayrg. DaS Riesaer Tageblan erscheint jeveil Tag avends '/,7 Uhr nut 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mar", monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprciS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent sprechend höher. NachweisungS- und VennitielungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage cingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Aeförderungscinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Notattonsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthrstrafic 5S. 'Verantwortlich für Redaktion: Arthnr'Hähnsl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa- Freibank Pausitz. Morgen Sonntag früh 7 Uhr wird ein Schwein vcrpftmdet. Pfund 1.— Mark. Der Verkauf findet in Nr. 31 statt. Der Gerneindevorftand. kanntmachungen vom 21. Januar 1015 (Reichs-Gesetzbl. S. 2k", 23. September 101.» (Reichs-Gesetzbl. S. 603) und vom 2. März 1016 (Reichs-Gesetzbl. ,S.'140) anfzubrrngen. Nach der letztgenannten Bekanntmachung wird im 'Falle der-Entcigining em um 30 Br. niedrigerer Preis für die Tonne gewährt. Bei der Durchführung der Kartoffelbeschaffung und -Versorgung find die Kartoffel händler und Genoffenschaftcn nach Möglichkeit heranzuziehen, die dies Geschäft schon vor dem Kriege betrieben haben. Die Bestellung sachverständiger Mittelspersonen (für den Abschluß von Lieferungsvcrträgen und für die Abnahme der Kartoffeln) wird den Kommunalverbänden zur besonderen Pflicht gemacht.«Vergl. Punkt-10 der Umlagegrund- siitze der ReichSkartoffclstelle vom 3. Ängnst 1916. Zu 8 6. Die Kommunalvcrbände und Gemeinden haben die ihnen durch 8 6 der Bekannt machung vom 26. Juni 1916 auferlegtcn Verpflichtungen genau zu erfülle»,. Sie müsse»» darauf Bedacht nehmen, daß beim Einsetzen der Kartoffellieferunaen eine schnelle Abnahme und Entladung der Kartoffeln mit den erforderliche»! Arbeitskräften ge währleistet ist, sowie daß dielgeeigneten Mieten, Keller und Lagerräume zur Aufnahme aller Vorräte bereit stellen. , Eine sorgfältige 'Aufbewahrung, eine ununterbrochene Pflege und Beobachtung der Kartoffeln nicht nur in den Mieten und Lagerräumen, sondern auch m. den Kellern der Verbraucher können alle!»» vor großen und nicht ersetzbaren Verlusten schützen. Es ist zweckmäßig, die Verbraucher über die Pflege zu belehren, die die ihnen zmn Ein kellern überlassenen Kartoffeln über Winter unbedingt beanspruchen. Vergl. auch Punkt 9 der Umlagegrundsätze der Neichskartoffelstelle vom 3. August 1916. Die mit der Ueberivachung des Einmietens und Emlagerns betrauten Sachverstän digen find der KreiShauptniannschaft und der Landeskartoffelstelle bis zum 1b. September 1916 namhaft zu machen. Die beim Verbraucher eingekellerten Vorräte sind unter Heran ziehung dieser Sachverständigen zu überwachen. Die Ueberwachung, die auch dem Ueber- verbrauch entgegentreten soll, ist durch eine Anordnung über-die-Verbrauchsregelung sicher zu stellen. Dresden, den 25. Angust 1916. 11S6II6IV Ministerium des Inner«. 3993 Bekanntmqchuug, eine Abänderung der Satzung des Viehhandelsverbandes für das Königreich Sachsen vom 15. Februar 1916 betreffend. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes wird um 2 Mitglieder vermehrt, vorr denen das eine der Landwirtschaft angehören, das andere ein Viehhändler sein soll. In 8 12 der Satzung des Viehhandelsverbandes ist deshalb in Absatz 1 statt 4 Mit gliedern 6 Mitglieder zu setzen. In Absatz 2 hinter „Handelskammern Dresden und Leipzig" einzuschatten „und vom Vorstande des Viehhcmdelsverbandes'lündsstätt-„eincs vorn Landes- ikulturrat" „zwei vorn Landeskulturrat" zu "setzen. Dresden, den 25. August 1916. 1340aII8Ill Ministerium des Inner»,. 3994 Für frisches Obst sind in letzter Zeit Preise gefordert und gezahlt worden, deren Höhe sich jedenfalls durch die jetzigen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht rechtfertigen läßt. Nun find zwar Höchstpreise für frisches Obst im allgemeinen noch nicht festgesetzt worden, das ist nur hinsichtlich der Fall- und Preßäpfel durch diez in dxn Amtsblättern erschienene Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 23. August 1916 geschehen. Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft mochte insbesondere, auch um Bestrafungen vorzubeugen, darauf Hinweisen, daß Personen, die für Gegenstände des täglichen Bedarfs — und hierunter gehört frisches Obst — Preise fordern, die unter Berücksichtigung der gesäurten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage einen übermätzigen-Gewinn-enthalten, oder solche Preise sich oder e»nem anderen gewähren oder versprechen lassen, nach 8 5 Ziffer 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 rnit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit . einer dieser Strafen bestraft werden. - .'N Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft ist gehalten, ihr bekannt-werdende Fälle dieser Art zur Bestrafung zu bringen. In, übrigen wird nocstdarguf hingewiesen, dast es verboten ist, Obst in unreifem Zustande (vor der Baumreife) abzupflücken, abznsetzen oder sonst in den Verkehr zu bringe». Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 17 der Bundesratsverordnung vom ?4° Novemb^' 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1500 Mark bez. mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Großenhain, am 26. August 1916. 349 d l'II. Die Königliche Amtshauvtmannschaft. Der noch rückständige Wasserzins auf das 2. Vierteljahr 1916 ist längsten-- b is SV. Angust ISIS an die Stadthauptkaffe Mesa zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Augustk19l6. . z Lt. Mrordnmm zur Ausführung der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Kartostel-Vcrsoranng von» 26. Juni 1916 (Reicbs-GesetziBl. S. 590). I. Zu 88 7 und 11. Allgemeines. Vermittlungsstelle für das Gebiet des Königreichs Sachse»» im Sinne des 8 7 der Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 ist die Sächsische Landeskartoffslstelle. Sie hat ihre»» Sitz irr Dresden und ist der 'Abteilung KO des Ministeriums des Innern (Landeslebens- mittclaintt ungegliedert. Wer als höhere Verwaltungsbehörde, als zuständige Behörde, als Komnulnalverband und als Gemeinde in» Sinne der Bekanntmachung von» 26. Juni 1916 anzuschcn ist, bestimmt sich nach der Verordnung des Ministeriums des Inner»» vom 27.Juli 1915,10IIL l» (Nr. 181 der Sachs. StaatSzcitung vom 7. August 1915). Die den Komnnmalverbänden und Gemeinden durch die Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 anferlegten Verpflichtungen^sind durch derer» Vorstand zu erfüllen. Jin Einzelnen. Zu 8 1. Die Kommunalverbäudc, in deren Bezirk der Bedarf der Bevölkerung an Speise kartoffeln sowie an Kartoffeln zur Brotstreckung in der Zeit vom 16. August 1916 — 15. August 1917 nicht aus de»» innerhalb des Komwunalverbandes verfügbaren Vorräten gedeckt werden kann, haben den Bedarf nach den Vorschriften der Bekanntmachung vorn 26. Juni 1916 durch Vermittlung der NeichSkartoffcistclic zu beschaffen. Zur Brotstrcckuug können Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei mit Kartoffelstärke fabrikation voraussichtlich in mäßigem Umfangs frühestens von» 1. Oktober 1916 ab, in. vollem Umfange erst vom 15. Dezember 1916 ab durch die TrockenkartoffelverwertungS- Gcscllschaft geliefert werden. Zu 8 2. Die Kommunalverbände haben Anordnungen über die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffcln auf Grund der in der Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 anfgeführten Bestimmungen zu treffen. Die 'Abgabe von Kartoffel»» an die Verbraucher ist vorsorglich so zu regeln, daß sich der Verbrauch in den vorgcschriebenen Grenzen hält. Die Frage, wie diese Regelung dnrchfübrbar sein wird, bedarf besonders gewiffenhaftcr Prüfung der Kommunalverbänöe. Die Entschließung soll grundsätzlich ihnen überlassen bleiben, wobei Folgendes zu erwägen sein wird. Der Teil der Bevölkerung, der in der Lage ist, für den Winter ausreichende Vorräte sich in» Voraus anzuschaffcn und einzukellern, wird hierzu zur Entlastung der Geineinden ai'.zuhalten fein. Wer sich in dieser Weise vorgesehen hat, muß alsdann vor» der Beschaffung in» Kleine»» ausgeschloffer» bleiben. Dein anderer» Teile der Bevölkerung, der zu solcher Vorsorge außer Stande ist, wird die regelmäßige, in gleichen Zeitabschnitten wiederkehrende Zuteilung der notwendigen Mengen von Kartoffeln, aber auch nur diese und nicht mehr, jederzeit zu sicher»» sein. Dieser Erfolg wird in viele,» Bezirken, vor allem in den Städten, sich nur dann erreichen lassen, wenn für den einen Teil der Bevölkerung auf längere Zeit ausgestellte und auf den Namen lautende Bezugsscheine, für den anderen Teil (etwa mit Wocheneintcilung versehene) Kartoffelkarten eingeführt werden. Wo das Ernkcllern von Vorräten in der» Haushaltungen der Verbraucher für längere Zeit bisher üblich war und nach den räumlichen Verhättuiffen ohne Gefährdung der Vorräte angängig ist, sind bei der Vcrbrauchsregelung Maßnahmen zu treffen, die das Einkelleri» ermöglichen. Die Gemeinden sind ihrestcils verpflichtet, die ihnen auf Grund ihres Fehlbedarfs vom Kommunalverbände zugewiesenen Kartoffelmengen abzunehmen und können sich nur »nit Zustimmung des Kommunalverbandes Kartoffeln selbst beschaffen. Zur.Uebertragung der Versorgungsregelung aus die Gemeinden ist eine Anordnung des Kommunalverbandes erforderlich. Die Kommltnalverbände haben Anordnungen zu treffen, die die Ablieferung der von ihnen aufzubrinqcnden Kartoffelmengen »»»»bedingt gewährleisten. Sie haben zu deren Sicherstellung die 'Ausfuhr genau zu überwachen. Die Ueberwachung der Einfuhr wird sich im eigenen Interesse der Kommuualnerbände empfehlen. ? Vergl. Punkt 12 der Umlage grundsätze der Neichskartoffelstelle vom 3. Angust 1916. Es ist verboten, die durch den Kommunalverband gelieferten Speisekartoffeln zu verfüttern. Es ist unzulässig, die Abgabe von Kartoffeln von der Entnahme anderer Waren abhängig zu machen. Zr» 8 4. Auf die voi» der Reichskartoffelstelle am 15. Juli 1916 festgesetzten „Bedingungen für Speisekartoffeln" wird besonders hingewiesen. Es ist notwendig, daß bei Zeiten feste Lieferungsverträge nach diesen Bedingungen abgeschlossen werden, ine auch für die Abnahme maßgebend sind. i Zu 8 5. Den Kommunalverbände»» wird bei der Aufbringung der abzuliefernden Kartoffel menge die Berücksichtigung des freiwilligen Angebots der Kartoffelerzeuger empfohlen. Nötigenfalls sind die Mengen iin Wege der Enteignung auf Grund des Höchstpreisgesetzes vom 4. August/17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Be- Zum Erntefest. S.E.K. -Nun ist auch die dritte Kriegsernte nahezu: geborgen. Das Erntefest steht bevor. Kann es wirklich ein F e st werden, wie sein Name besagt? Was in Friedens zeiten, zumal auf dem Lande, mit zu diesem Feste ge hört: Erntetanz und ErnteschmauS, das .mußte ja schon in Zen beiden letzten Jahren zurücktreten. Aber es'-straf - sickf so, das; dafür die Erntefeste zu wohl ernsten, aber ; doch frohen Sieg cs festen »nit wehenden Fahnen und Siegesgeläut werden konnten. Diesmal sind die August- Siegesmeldungen ausgeblieben. Der Krieg ist zu einem - beiderseitigen wütenden Ringen um die wohl letzte Ent scheidung geworden. Da kann's jetzt noch rein fröhliches Ziegen gebe», wie in den Angnsttagcn 1914 und 1915. lind während wir so über den» furchtbar blutigen Ringen den Atem anhaltcn, sollen wir Erntefest scicrn? Wirds gehen? Besinnen wir uns — ob wir Städter oder Land leute sind, spielt dabei gar keine 9kollc — was die Kriegs ernte 1916 für nnser Volksganzcs bedeutet: Rettung vor dein sicheren Untergang im Hungertod! Darum kam» kein Zweifel sein: gerade das diesjährige Erntefest auch für üch allein ei», Sieges fest, wo das „Tcdcum laudamus, '.'nn danket alle Gott!" genau so ertönen muß, festlich froh, wie nach einer gewonnenen Schlacht! Wir über setzen es nicht: gerade die Ernte 1916 ein mühsam er kämpft er Sieg, aber wir vergessen es dabei nicht: ge rade die Ernte 1916 ein gnädig geschenkter Sieg, ein tzohcs heiliges "Gottesgeschenk für das meistgchaßte Volk der Erde! Ein mühsam erkämpfter Sieg! Ganz gewiß! Ein Sieg chemischer Wissenschaften und Betriebe, »vo es galt, unentbehrliche, sonst ans dein Auslande kommende Dünge- c mittel zirrrsetzen. Ein-Sieg deutscher Ordnung und Spar samkeit, wo cs galt, jedes Plätzchen selbst in der Stein- i wüste der Großstadt, selbst in» verwüsteten, eroberte»» ..Feindesland für Feldbestellung ausznnützcn! Ein Sieg halber Kräfte, schwacher 'Anne von Alten, Frauen und selbst Kindern, die für die Söhne, Männer, Väter, Brüder helfend eintrcten mußten, ein Sieg stiller, treuer Beter, die iin Kindcsvcrtraucn nicht anshörten zu flehen: Unser täglich Brot gib uns heute! Und doch, weder unser Ar beite»» noch unser Beten konnte statt der Mißernte 1915 uns für dies Jahr eine gute Ernte sichern! Ucbcr den ErntcauSfcill entschied doch zuletzt nur der Allmächtige, „der Wollen, Lufr und Winsen gibt Wege, Lauf und Bahn!" Haarscharf ist die Gefahr eines vorzeitigen Frühlings, eines verheerenden Frostes, eines cillznlangen Jnnircgcns an unseren Gauei» vorttbcrgegangen, als ob uns der Allmäch tige hätte zeigen wollen, wie es ihn» ei»» leichtes gcsvcsen wäre, uns zu Schande»» werden zu lasten. Nun ist aber doch auf Feld und Wiesen, in Gärten .'»Md -Weinbergen so viel gewachsen: Der treue Gott hat , doch geholfen. Seine Barmherzigkeit hatte noch kein Ende. Er hilft uns auch mit dieser Ernte zum Sieg, znm Frie den! Möchte unser Volk in dankbarer, demütiger Beugung diese große Wohltat seines, (Hottt-s, recht würdigen und nicht» bloß mit dem Erntcdanklicd, »sondern nzit den» Danke der Tat darauf antworten. GottÄat das Seine. Laßt uns nun auch das unsere tun imMcchtci» Eintcilen, im gegenseitigen Anshclfcn, iin rechten Durchhaticn bis zu der "hoffentlich nicht fernen Zeit, wa.wir unser Brot wieder im-ehrenvoll erkämpften "Frieden festen i-dürfen. Bw OertlicheS n»»S Siichsisches Riesa, den 26. August 1916. —* Mit dem Eiserne»» Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Unteroffizier Otto Händel aus Riesa im Inf. Regt. 178. —* Platzmnsik spielt morgen, Sonntag, von 11'" bi,. 12 Uhr auf den» Albertplatz das Trompeterkorps der Er. Abt. 32/68 nach nachstehe»,der Vortragsfolge: 1. Siem marsch von Ar. Stein. 2. Ouvertüre „Berlik wie cs w i
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