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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-25
- Monat1916-08
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1916
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'S'. SS Freitag, ÄS. August ISIS, avenss 1S7 68. Jahr« zeichneten zur Verteilung, für Rinder, Schweine und Ziegen. die cr ^'1 relesramm-Sduff« ra,eblatt^«t«k6. y«n sprech strL» Nr. M Mit Genehmigung der Königl. AmtShauptmanuschaft Groszenhain wirb der nen- beschotterte Teil der Abendrothstraße (Reichshof—Eisenbahnübergang) noch weiter bis 2. September d. I. für den Fährverkehr gesperrt. Tr. P. Zeithain, am 23. August 1916. Der Gutsvorstcher. Meieverteilnug Weida. Sonnabend, den 26. August, von 8—12 Uhr vonnittags kommt Kleie beim Unter- . Der Gemeindeuorstand. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen 8 1 werden auf Grund von 8 17 der Bundesrats- 2!>. September Verordnung vom ^Röveilrber" *015 - N. G. Bl. S. 667 und 728 - mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M., Zuwiderbandlungen gegen 8 2 nach den im 8 3 genannten Gesehen mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafe bestraft. Dresden, nm 23. Nngnst 1916. 167IIU VI — Ministerium des Innern., 3976 Viehzählung. Den Kommunalverbändcn und Gemeindebehörden wird in Erinnerung gebracht, datz am 1. September ds. IS. eine Zählung des Rindviehes (cinschl. Kälber), der Schafe und Schweine vorzunehmen ist. (Verordnung vom 12. Juli, Sächsische Staatszeitung Nr. 161 vom 14. Juli 1916.) Dresden, den 23. August 1916. 1417U Ü1U Ministerium deS Inner». 3975 Es werden auf meine Veranlassung Einrichtungen ge troffen werden, um alles auf dem Lande Entbehrliche an Butter. Fett, Eiern, Gemüse, Obst usw. aufzukaufen und der Verpflegung des Heeres oder den groszstädtischen ärmeren Familien zuzuführen. Mit Zwang läßt sich, wie gesagt, dabei nicht viel erreichen, auch mit immer weiterer Steige rung der Preise nicht, die jetzt schon für viele ärmere Fa milien unerschwinglich geworden sind. Stur durch vernünftige freiwillige, von vaterländischer Gesinnung getragene Mit arbeit der Landleute kann das Ziel erreicht werden, dasz niemand für sich und die Seinigen mehr an Nahrungs mitteln verbraucht, als unbedingt nötig und datz alles irgend Entbehrliche dem allgemeinen Verbrauch zngeführt wird. Hierbei mir zu helfen, ist meine herzliche Bitte au alle deutschen Landleute, Landfrauen, Landkindcr und länd lichen Dienstlcnte. Denkt nicht! „Auf eiir halbes Pfund Butter, auf meine Mandel Eier kommt es nicht an: was ist das unter so viele?" In Millionen von Landfamilicn befindet sich zu . einem oder wenigen Stücken die große Mehrzahl unserer Milchkühe, unseres Federviehs, unserer Obstbäume. Aus Millionen von Rinnsalen muff der Strom an Ware znsam- menflieffen, den das Heer und die städtische Arbeiterschaft zum Leben braucht. Viele Wenig machen ein Viel. Vereinte Kräfte führen zum Ziel. An dem vaterländischen Sinn, an der opfer willigen Selbstbeschrnnknng unserer Landbevölkerung im Verbrauch ihrer Erzeugnisse wird der niederträchtige AnS- hnngernngsplan unserer Feinde zu schänden werden. Oertliches rmv Sächsisches. Riesa, den 25. August 1916. , —* Zu dem im „Dresdner Anzeiger" am 21. Angu't erschienenen Artikel über den gegenwärtigen Stan > e Frage der st a atl i ch e n E lc ktr izi t ä tS v e r s v c g > g. S a ch s e n s geht Wolffs Sächsischem Landesdienst vrs ständiger Stelle folgende Mitteilung zu: Nach den n Abmachungen mit der ElektrizitätS-LicferungSgcsellsä : Berlin soll nicht nur das Elektrizitätswerk HirscS . sondern auch das daz» gehörige Leitungsnetz innerhalb Königreichs Sachsen glerchzeitig auf den Staat überg . Es handelt sich dabei nicht um einen bloßen Vectra p- cntwurf, sondern um ein Dertragsanerbicten der Elen zitäts-Gcfellschast, das für die Gesellschaft rechtlich binde - ist, dessen Annahme oder Ablehnung aber der Regier»»; freisteht. Zutreffend ist, baff sich die Bindung der Gesell- schäft bis zum 31. Oktober 1916 erstreckt. La die gnn'.e Angelegenheit in der Zwischendeputation der Zweiten Kammer bereits nach allen Seiten hin ans das eingehendlle erörtert worden ist, dürste es recht wohl möglich sein, ine ElektrizitatSvorlagc bis zu dem genannten Zeitpnn'S in beiden Kammern zu verabschieden. Ter Inhalt de - wähnten VertragSanerbictenS wird durch den demuächs erwartenden Bericht der Zw'.schcndeputaiion der Zwe Kammer zur allgemeine» Kenntnis gelangen. Daff ... Vertragsbedingungen, die wesentlich ans Grund sachver ständigen Gutachtens sestgestellt worden sind, nunmehr als durchaus angemessen anzuschcn sind, ist von der Zwischen- deputation der Zweiten Kammer, deren Voriit.cnVcr nnd A» Deutschlands Landfrane«. Vom Präsidenten des Kriegsernährungsamtes v. Batocki. An die deutschen Landfrauen wendet sich mit herzlicher und ernster Bitte der Mann, dem von unserem Kaiser die schwere Verantwortung aufcrlegt ist, für die Ernährung des deutschen Heeres und des deutschen Volkes aus den Er zeugnissen deutschen Bodens im dritten Kriegsjahre zu sorgen. An die Landfrauen, ob sie in einem großen Be triebe stehen, oder ob ihr Wirtschaftsbctrieb aus einem Stück Acker, einer Kuh und ein paar Schweinen und Hühnern besteht, an diejenigen Landfrauen, die so glücklich sind, ihren Mann zu Hauie zu haben und ihm in der Wirtschaft zur Seite zu stehen, wie an die vielen Hundert tausende von Frauen, deren Mann beim Heere steht oder nach Gottes Willen schon sein Leben für die RetturWdes Vaterlandes hingeaeben hat. " Die Ernte ist im allgemeinen reichlich. Das Vieh hat sich nach der Hungerszeit, die im vorigen Winter die Miß ernte rn großen Teilen Deutschlands ihm gebracht hätte, wieder erholt, neue Ferkel sind, wo das Futter cs erlaubte, wieder eingestellt, durch junge Legehühner ist der Hühner bestand wieder vermehrt. Die Arbeitstreuc der deutschen Landleute, vor allem der Landfrauen, bat fast überall die Anfechtungen, den Aerger und den Nachteil, den ihnen die durch den Krieg veranlaßten, vielfachen und häufig wechselnden Anordnungen der Behörden bereitet haben, siegreich über wunden. Aber mit der Fortführung der Wirtschaft, mit der Pflege von Acker und Vieh, mit der Aufrechterhaltung der Erzeugung allein ist cs nicht getan. ES gilt, das Erzeugte auch richtig denen zuzuführen, die es brauchen. Millionen von Soldaten stehen an der Front im härtesten Kampf und müssen gut und reichlich ernährt werden, Hnnderttauscnde liegen verwundet in den Lazaretten und bedürfen reich licher und guter Nahrung, um das für das Vaterland ver gossene Blut wieder zu ersetzen. Aber andere Millionen von Männern und Frauen in den Großstädten, in den Bcrgwcrksgcgenden wirken auch in treuer Arbeit für den Sieg. Sie gewinnen die Kohlen und das Erz, sie bearbeiten den Stahl zu Waffen und Geschaffen, sie fertigen die Aus rüstung für die Btillionen von Soldaten und alles, was das Heer sonst braucht und ohne das der Sieg nicht er rungen werden kann. Und sie haben keine Landwirtschaft, die ihnen selbst Nahrung gewährt, meist nicht einmal ein Stückchen Garten, das ihnen Gemüse, ein Huhn, das ihnen ein paar Eier gibt. Aber sie wollen wie ihr satt werden, am arbeiten zu können, sie haben wie ihr Kinder, die weinen, wenn ihnen die Mutter nicht das nötige Essen geben kann, .i.d sie verlieren dadurch den Mut und die Kraft zur iröc'ck. Für die Soldaten, wie für die Kämpfer im Ar- ' efiskictel gilt cs, Nahrung zu schaffen. Die Pflicht ist ZG ernster, je schärfer der Feind jede Zufuhr abschneidet, e dinvercc die Versorgung der städtischen Bevölkerung auf dem im Frieden üblichen Wege gemacht wird. Nene unbequeme und leicht als verärgernd empfundene Eingriffe in die Wirtschaft des Landmannes und der Land scan werden nötig werden, um neben dem Brot auch die übrigen nötigsten Lebensmittel in ausreichender Menge zu siche, !, für das Heer, für Munitionsarbeiter und für alle. und Arrx^ignvMbedlM ma^kyer-ch Amisötatt für die Königl. Amtshauptmcmnschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und dm Rat der MM Mchd, sowie den Gemeinderat GröVa. MchzttüschenMluug. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern findet am 1. September dieses Jahres eine Vieh-Zwischeuzähluug stakt. Sie erstreckt sich auf Rindvieh, Schafe nnd Schweine. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzern und wird durch die hiesige Scknltzmannschast vorgenommen werden. Den Zählern sind die erforderlichen Angaben vollständig nnd wahrheitsgetreu zu machen. Viehhalter, die den mit Vornahme der Zählung beauftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderte Auskunft über ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 25. August 1916. Gßm. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeven Tag nbcccds Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalte» vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcven und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz eni- sprechend höher. Nachweisungs- und VermittclungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage cuigezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zablungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im-Falle höherer Gewalt — ä krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungscinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LackgerLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethcstraffe 5!). Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; fiir Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Nies».- die sonst zum Siege hinter der Front mitzuhelfen berufen find. Alles irgend im eigenen Haushalt Entbehrliche muß die Landbevölkerung dazu heransgeben! „Das geht nicht", hat mir mancher Zweifler in den letzten Wochen gesagt. „Du kannst der Bauerfrau, der Eigcnkütner- und Land arbeiterfrau nicht vorschrciben, wieviel Milch, wieviel Butter, wieviel Eier sie abliefern soll. Sie ist gewöhnt, darin aus dem Vollen zu wirtschaften, ihren Mann, Kinder und Gesinde reichlich damit satt zu machen, und nur das noch übrige zu verkaufen". „Cs mnff gehen", habe ich den Zweiflern entgegnet; kein Soldat, kein Verwundeter, rein Munitionsarbeiter, keine deutsche Fran und kein deutsches Kind in der Stadt wird durch die Schuld der deutschen Landfrauen hungern, wenn diesen der Ernst der Lage und und der Ernst ihrer Pflicht nur klar wird. Mit Strafan drohungen ist es freilich nicht gemacht. Das Gesetz schreibt sie vor, nnd in den seltenen Fällen böswilligen Verhaltens müssen sie rücksichtslos augewcndet werden aber Mißbrauch mit der Strafge.valt gegen den Landrnann ist in solcher Zeit das Unvernünftigste, was man sich denken kann. Auch mit hohem Preisangebot ist es nicht getan. Mir klingt es ivie eine Beschimpfung der Landleute, wenn inan hier und da sagt, nur durch den Anreiz gesteigerter Preise ist etwas von ihnen herauszuholen. Nein, nicht durch För derung ihrer Gewinnsncht wird sich die deutsche Landfrau bewegen lassen, Mann, Kinder und Gesinde knapper zu zu halten, um mehr ablieseru zr können. Helfen kann nur der gute Witte, die verständige Einsicht, nur die Erkenntnis der Gefahr, die jedem deutschen Mann, jeder deutschen Fran und jedem deutschen Kinde droht, wenn der feind liche AuShnngerungsplan gelingen sollte. Einschränkungen find überall nötig, je länger der Krieg dauert, desto größer. Auch im Landhaushalt müssen sic im dritten Kriegsjaüre vermehrt werden. „Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterland", steht schon seit einem Jahr als Auf schrift in vielen Blättern. Aber mit dem Brot allein ist es nicht getan. Auch der, welcher auf dem Lande ans alter FricdenSgcmohnheit nur ein halbes Liter mehr Milch, nur ein Viertelpfund mehr Butter oder Speck, nur ein Ei mehr verzehrt, als unbedingt nötig, wer nicht alles, was er irgend wie entbehren kann an die zur Abnahme bestimmten Stellen schafft, damit es aus dem vorgeschricbcncn Wege unseren Soldaten nnd unseren städtischen Volksgenossen zufließt, auch der versündigt sich am Vaterland! Zeigt dieses Blatt euren Kindern, damit auch sie dein Paterlande zuliebe freiwillig auf alles an ihrer Nahrung Entbehrliche verzichten, zeigt es euren Dienstboten, die auf dem Lande so gern eine Ernährung wie im Frieden als ihr gutes Recht beanspruchen, macht auch ihnen klar, daß jede Scheibe Butter, jedes Stück Speck, jedes Ei, das sie mehr als unbedingt für die Erhaltung ihrer ArbciSkraft nötig verzehren, einen unserer Soldaten oder unserer Munitionsarbeiter fehlt, vielleicht einem, der sich im letzten Jahr oft gefreut hätte, wenn er für sich und die Seinigen halb so viel an Butter, oder Fett zu essen gehabt hätte, wie es der ländliche Tienstbotc in manchen Gegenden auch im Kriege als sein ffeldstuerstündlicheS gutes Recht anfieht. Berordmrug über Sm VerMttf Wu FMobst mW PAkmmcm. 8 1. ES ist verboten, Pflaumen in unreifem Zustande zu pflücken, abznsctzen oder sonst in den Verkehr zu bringen. 8 2. Für Fall- und Prcßäpfel dürfen folgende Preise nicht überschritten werden; beim Verkaufe durch ch den Erzeuger: 5 M. für den Zentner, d) den Großhändler: 8 M ,, e) den Kleinhändler: M. 0.12 für das Pfund. Kleinhandel ist der Verkauf vom Händler an den Verbraucher. 8 9. Die in 8 2 bezeichneten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. S. 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 21. Januar 1915 iReichsgesetzblatt S. 25) und vom 23. März 1916 (R. G. Bl. S. 183). Mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern wSrden die sogenannten fleischlosen Tage für den Verkauf i» Läden und offene» Verkmifsständeu hiermit auf gehoben. Es können sonach fortan Dienstags und Freitags in Lüden und offenen Ver kaufsständen Fleisch, Fleischwaren nnd Speisen, die ganz oder teilweise ans Fleisch bestellen, gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Großenhain, am 23. August 1916. 1421 a t'il. Der Kommunalperband. ( Zur Mndsallsnchie von Mnsmllkln m I. SkStkmlm IM. Bei der Verteilung der ErhebungSuordrucke für die Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel am 1. September 1916 (Verordnung vom 10. August 1916) ist daraus zu achten, datz die Gewerbe nnd »äandeltreibenden außer dein Vordruck v, der für die Ein tragung der zum Verkauf bestimmte» Vorräte dient, auch einen Vordruck L für die Vor räte, die sic im eigenen Haushalt verwenden, erhalten. In den Vordrucken ist ein sinnstörendcr Druckfehler stehen geblieben. In dem Absätze der Vorbemerkung auf der Vorderseite, der mit den Worten „Die Ausnahme er streckt sich auf . . ." beginnt, heißt es statt: „Mengen von weniger als 1 Pfund jeder Warengruppe insgesamt brauchen nicht angegeben zu werden" fälschlich „abgegeben zu werden". Wie aus dem übrigen Wortlaut des Vordrucks sowie aus den ihm auf der Rück seite aufgedruckten Erläuterungen klar heroorgeht, kommt ein „Abgcbcn" der zur Verwen dung im eigenen Haushalt erforderlichen Vorräte überhaupt nicht in Frage. Dresden, am 23. August 1916. 1363 oliv la Ministerium des Innern.3974
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