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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160830
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160830
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-30
- Monat1916-08
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1916
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Das Riesaer Tagcbiarr erscheint jede» Tag abends ^/,7 Uhr mit 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nunmicr oeS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« z> rechend höhere NachwcisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in 'lonkurS gercch Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Aeförderungseinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrafje 5b. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa» Sßs«»psi*IK Wtail, de« 1. Sk-tmbtt letztes WWWtitskWlMWemMM MMMImk str MM Äbnismlitl in Mn. Wegen der laut Bundesratsverordnung am 1. September 1016 vorzunehmcnden allgemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel werden die hiesigen Einwohner Empfänger nachtaxiert werden. Es wird daher erneut darauf hinqewicsen, daß im Briefverkchr mit Belgien die Gebührensätze des Weltpostvereinsverkehrs gelten. —* Der Post-, Telegraphen- u. Fernsprechverkehr zwischen Deutschland und Rumänien ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nickt mehr statt. Es werden daher keinerlei Sendungen und Tele gramme nach Rumänien mehr angenommen, bereits vor liegende oder durch die Briefkasten cingelieferte Sendungen werden den Absendern zurückgcgeben. —88 Auf der letzten Kriegstagung des Landesverbandes der Saalinhaber im Königreich Sachsen ist ein Beschluk gefakt wurden, den Sächsischen Staat zu verpflichten, die dnrch die bisher erlassenen Verordnungen der General kommandos (Tanzvcrbvt, Fugend- und Alkoholverbot, Ver kürzung der Musikerlaubnis und Polizeistunde) dem säch sischen Saalgeiverbe zugefügtcu Schäden zu ersetzen. Der Antrag stützt sich auf 8 51 der Gewerbeordnung, wonach die Verwaltungsbehörde wegen. überwiegender Nachteile und Gefahren für das Gemeinwohl die fernere Benutzung einer jeden gewerblichen Anlage zn jeder Zeit untersagen kann. Doch muh dem Besitzer alsdann für den erweislichen Schaden Ersatz geleistet werden. Wegen der Entschädigung steht der Rechtsweg offen. In Sachsen' existieren mehr als 3000 Saalbesitzer, von welchen gegen 2000 dem Landes verbands der Saalinhaber angehören... Für die will der Landesverband die Kastanien aus' dem Feuer holen. Nur ist man sich noch nicht darüber klar,' auf welchem Wege das geschehen soll. Jedenfalls aber soll der sächsische Staat auf Grund von 8 51 der Reicksgewerbeordnung haftbar ge macht werden. Bei der groken Zahl der sächsischen Saal besitzer wird es sich dabei um mehrere Millionen Mark bandeln. Der geschäftsführende Vorstand des sächsischen Saalinhgberverbandes wird zunächst Gutachten namhaften Juristen herbeiholen, ob es jetzt, im Kriege,'empfehlens wert ist, einen derartigen Prozek anzustrengen'und"Lis in die höchste Instanz dnrchzuführen. . — Der Bäckcr-Jnnungsverband „Saxonia" hielt am 28. August im Palmengarten zu Dresden seinen zweiten 'Obermeistertag ab, da infolge des Krieges die alljähr lich stattfindenden Verbandstage ausfallend Der Vorsitzende, Obermeister Kuntzsch, gab einen Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes seit dem letzten Obermeistcrtaqe, darnach sind die Bäcker-Innungen Sachsens für Beibehaltung ) der Tagesarbeit auch nach dem Kriege, nur wünscht man cm gleichmäßiges Nachtbackverbot für alle Betriebe. Der in 'der Oeffentlichkeit verbreiteten Nachricht, dak ein Verfahren ,zum Backen ohne Hefe erfunden worden sei, trat der Redner entgegen, da es unmöglich sei, Weißgebäck ohne Hefe zu backen. An dem in Dresden neugegründeten Submissions amte hat sich der Verband ebenfallsbeteiligt-und zu der vom Kriegsministerium verlaugtcn Haftsumme einen Betrag von - 6000' Mk. gezeichnet. Anschlickend hielt Landtags abgeordneter Obermeister Biener-Eyemnitz einen Vortrag über die Lage des Bäckergewcrbes während des Krieges und nach demselben. Ter Vortragende legte den Erschie nenen ans Herz, ihre Nachkommen vor allem fachtechnisch und theoretisch gut durchzubilden, damit sie nach dem Kriege allen Anforderungen gewachsen seien. Der deutsche Bäcker stand habe seine Pflicht als deutscher Handwerker während des Krieges in vollem Make getan und werde dies auch nach dem Kriege tun. An Stelle des in das Kriegs- crnährnngsamt abberufenen Direktors Mertig von der Ein kaufsgenossenschaft der Bäckerinnnng hielt Obermeister Voigt einen beifällig aufgenommenen Vortrag über den Wert der der deutschen Ehre herauskommen. Vom Kricgscrnährungs- amt wird gesckrieben: Es sind Zweifel aufgetaucht, ob zur Gruppe Flcischkonserven, die bei der Erhebung in den Haushaltungen anszunchmen sind, auch eingekochtes Wild und Geflügel gehören. Die Frage muK bejaht werden. — Das Königl. Sacks. Militärverordnungsblatt ver öffentlicht nachstehenden Erlab Sr. Majestät des Königs: Die Vollstreckung aller Strafen, die während des gegen wärtigen Krieges von einem Militärgericht des sächsischen Kontingents oder von einem sächsischen bürgerlichen Gericht gegen französische Kriegsgefangene — Militär- und Zivil personen (Artikel 13 der Haager Landkricgsordnung) — wegen einer vor oder nach der Gefangennahme bis zum 1. September 1916 einschlicblich begangenen Straftat ver hängt worden sind oder noch verhängt werden, ist bis zum Friedensscklnß auszusetzen. Das Kriegsministerium und das Justizministerium haben das Weitere zu veranlassen. Moritzburg, den 27. Slugust 1916. Friedrich August. Dr. Nagel, v. Wilsdorf. — Die durch den Erlas; verfügte gnadenweise Aussetzung der Strafvollstreckung beruht auf einem mit der französischen Regierung getroffenen, die Gegenseitigkeit verbürgenden Abkommen. Letzteres bezieht sich nicht auf Disziplinarstrafen, die mithin zu vollstrecken sind. — Zur gegenwärtigen Butter kn appheit er scheint es nötig, aufklärend darauf hinzuweiscn, das; die Kommünalverbände ohne jeden Einstich darauf sind, welche ; Menge Butter sie abzuliefcru haben oder zugeteilt bekommen. Seit Gründung der Reichsfettstelle auf Grund der Bundes ratsverordnung vom 20. August 1916 ist es allein deren Aufgabe, die Aufbringung, Verteilung nud den Verbrauch der Butter zu regeln. Sie entzieht den Kommnnalvcr- bänden mit reichlicher Buttererzeugung entsprechende Mengen >.und überweist sie an solche, in denen Buttermangel herrscht. Zur Lösung ihrer Aufgabe bedient sie sich einzelner in den Bundesstaaten zu errichtender Landes- und Bezirksver- teilungsstellen. Für das Königreich Sachsen besteht eine z Landesbutterverteilungsstelle im Königlichen Ministerium i-des Innern zn Dresden und je eine Bezirksverteilunasstelle .bei den Königlichen Kreishauptmannsckaften. Um die Reichs fettstelle in die Lage zu setzen, ihre Aufgabe zu lösen, ist mit Wirkung vom 12. August 1916 ab fcimtliche im Deut sche» Reiche erzeugte Butter beschlagnahmt. Nur die Butter ist noch beschlagnahmefrei, die in gewissen kleineren Be trieben erzeugt wird. Sie kommt jedoch für die Versorgung )der größeren Bedarfsverbände nicht in Betracht, auherdem wird auch über sie zugunsten der Allgemeinheit verfügt werden. Die Bedarfsverbände (das sind Kommunalvcr- bände mit geringer Buttercrzeugung) sind lediglich auf die Butter angewiesen, die ihnen von der Reichsfettstelle durch die Landes- und die Bezirksverteilungsstelle nach dem Ver teilungsplane zugcwiesen wird. Besonders fehlt auch den größeren Bedarfsoerbänden künftig die Möglichkeit, Butter zur Versorgung ihrer Bevölkerung im freien Handel zu be schaffen, wie es vor dem 12. August 1916 noch möglich mar. Daß gegenwärtig die Buttcrvcrbrauchssätze in vielen Be darfsverbänden haben beschränkt werden müssen, kann des- -halb nicht darauf zurückgeführt werden, daß diese Verbände nicht genügend für ihre Devölkermm gesorgt Hütten. —* Dnrck Bekanntmachung des Bundesrats v. 28. Slugust 1916 ist'der Absatz von Petroleum zu Leuchtzwccken sowohl an Wiederverkäufe! wie an Verkäufer bis auf weiteres verboten worden. (Amtlich.) —* Vriessendungen nach Belgien werden von den Absendern immer noch häufig nach den deutschen Jnland- sätzen freiqemacht und müssen infolgedessen zu Lasten der Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 30. August 1916. . - —* Der Schutzmann Werner, hier, zur Zeit im Felde, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, wurde mit der Fnedrich-August-Medaille ausgezeichnet. —* Dienstagnacht sind in einem hiesigen Grundstücke mittels Einbruchs 740 Stück Zigaretten, eine Flasche Portwein, die auf der Etikette u. a. die Aufschrift „Richard .Boden, Riesa (Elbe)" trägt, ferner ein Paar Schnürschuhe mit Lackkappen und etwa 1 Mark in bar gestohlen worden. Unter den gestohlenen Zigaretten befinden sich meistens 4 Stück-Packungen, deren Schachteln blau ausschcn und einen Türkenkopf tragen. ' Der Täter hat sich dadurch Ein gang in das Grundstück verschafft, daß er von außen den Fensterrahmen in der Nähe des Wirbels durchbohr^ und dann von innen den Wirbel ausgehoben und das Fenster geöffnet hat. Ucbrigens sind in der Dienstaquacht hier noch an anderen Stellen Einbrüche versucht worden. In Oschatz sind,vergangene Nacht zwei Einbrüche verübt worden, die ganz in derselben Weise ausgeführt worden sind wie oben beschrieben. — Die allgemeine Bestandsaufnahme von wichtigen Lebensmitteln'findet in ganz Deutschland in dieser Woche, an: Freitag, den 1. September, statt, um den maßgebenden Stellen einen zuverlässigen UeÜcrblick über die vorhandenen Vorräte zu geben, nachdem die etwa noch erforderlichen Maßnahmen getroffen werden sollen. Die Verteilung der Formulare ist in diesen Tagen erfolgt.' Aus ihnen ergibt sich, daß den Haushaltungen nichts Un gebührliches zugemutet wird. Für die Haushaltungen bis zu dreißig Personen, und das sind dock alle privaten Haus haltungen, sind nur eng begrenzte Angaben zu machen; für solche über 30 Personen, Gewerbebetriebe, Anstalten usw. erweitert sich der Kreis der vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aber auch hier wird den Anforderungen unschwer genügt; werden können. Das Aufnahmeformular trägt am Kopfe/ die beruhigende Versicherung: „Zur Verwendung im eigenen Haushalt§erforderliche Vorräte werden nicht be-i schlagnahmt werden." Die Aufnahme erstreckt sich auf alle, am 1. September 1916 in Gewahrsam der Haushaltung gehaltenen Vorräte an den nachstehend aufgeführten Waren, gleichgültig ob sie dem Haushaltungsvorstande gehören oder nicht. Mengen von weniger als 1 Pfund von jeder Warengrupve brauchen nicht angegeben zu werden. Eier sind nach der Stückzahl anzugeben. Der Vorstand des Haushaltes von weniger als 30 Personen hat also zu be richten über seine Vorräte an. folgenden Warengruppen: 1. Fleischdauerwaren (Schinken, Speck, Würste, Rauchfleisch, Pökelfleisch u. a.); 2. Fleischkonserven (reine Fleischkonserven); 3. Fleischkonserven mit Gemüse oder anderen Sachen ge mischt; Eier. Die verlangte Arbeit ist also nicht groß. Vor der Unterschrift findet sich solgcnder Vermerk: „Ich versichere, daß die vorstehenden Angaben wahrheitsgetreu nach bestem Wissen und Gewissen .gemacht sind. Es ist mir bekannt, daß wissentlich unrichtige Angaben mit Gefängnis bis zu 12 Monaten und mit Geldstrafe bis 10000 Mark und fahrlässig unrichtige Angaben mit Geldstrafe bis zn 3000 Mark bestraft werden." Neben der Strafe können Vorräte, die verschwiegen worden sind, eingezogen werden. Die Behörden haben das Recht, Durchsuchungen vorzu nehmen. Was hier gefordert wird, wird im Interesse des deutschen Vaterlandes verlangt, es ist also zn erwarten, daß mit Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit die geringe Mühewaltung übernommen wird. Auch hier soll ein Sieg noch besonders auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain im Riesaer Tageblatt vom 28. August 1916 hingewiesen. Am 31. August 1916 werden den hiesigen Hausbesitzern oder deren Stellvertretern Anzeigevordrucke zugestellt werden. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben die Anzeigevordrucke sofort an die einzelnen Haushaltungen, bez. Betriebe und Geschäfte zu verteilen. Die ansgefüllten Anzeigevordrucke oder Fehlanzeigen werden am 2. und 3. September wieder einqesammelt werden. Die Hausbesitzer und alle Nnzeigepfltgsttgen haben dafür zu sorgen, daß die Anzeigevordrucke an diesen Tagen zur Abholung bereit liegen. Wer bis zum 1. September keinen Anzeigevordruck erhält, hat sich einen solchen so fort im Gemeindeamte — Zimmer Nr. 10 — abznholen. Daselbst sind auch alle versehent lich etwa nicht abgeholten Anzeigevordrucke spätestens am 4. September abzugeben. Auf die in der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast enthaltene» Strafbestimmungen wird noch besonders hingewiesen. .. . Gröba (Elbe), am 29. August 1916. Der Gemeindevorftand. Die Verordnung über Milderungen bei Durchführung der verschärften Mastregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche; vom 11. Mai 1916 (Sächsische Staats zeitung und Leipziger Zeitung Nr. 111) wird in ihrem ersten Absatz dahin abgeändert, daß die verschärften Maßregeln gegen diese Seuche nur noch in Wirkung bleiben für Her- Klauenvieh aus folgenden Gebieten: 1. Magerviehhof Friedrichsfelde bei Berlin; 2. Bayer. Regierungsbezirke Oberbayern, Nnterfranken und Schwaben. Im übrigen bleibt die Verordnung vom 11. Mai 1916 allenthalben in Wirksamkeit. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 26. August 1916. 630uv Ministerium des Innern. , 4048 Die Abteilung ili; des Ministeriums des Innern, der die Regelung und Ucberwachung der Versorgung des Landes mit Lebens- und Futtermitteln obliegt, bezieht am 1« Sep tember d. I. neue DiLnst-räume in Dresden-Neustadt, Hauptstraste 6, I. Obergeschoß. Fernsprechanschluß: 25166. Telegrammadresse: Landesnahrung. Vie Abteilung führt künftig die Dienstbezcickunng: Ministerium des Innern, Laudeslebensmittelamt. Die Verwaltungsgeschäfte der Landeskartoffelstelle, Landesfleischstelle, . Landes- verteilungsstellc für Butter und Speisefette, Landesverteilungsstelle für Eier und der Landesfuttermittclstelle werden bei ihr erledigt. Sie führt auch weiterhin die Aufsicht über die Landesvreisprüfungsstelle und den Vichbandelsverband für das Königreich Sachsen und die Einkaufsgesellschaften Ost- und Westsachscn. . Dresden, am 29. August 1916. 1607 II v I» - Ministerium des Innern«4058 Leliensmittelverkartf in Gröva. Donnerstag, den 31. August 1S1K, vormittags von N—1 Uhr und nachmittags von k»—V Uhr, werden im Grundstück Weststraße 14 verkauft: Rindfleisch im eigenen Saft, 1 Dose 2 M. 20 Pfg., Grützleberwurst in Dosen, 1 Dose 1 M. 60 Pfg., Oelsardinen, 1 Dose 75 Pfg., Eier zu 21 Pfg. an Inhaber von Buttervorzugskarten und Eier zu 2« Pfg. an die übrigen Einwohner. Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorzulegen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Gröba (Elbe), am 30. August 1916. Der Gemeindevorstand. Der 2. Termin Gemeindeeinkommensteuer und das Schulgeld auf das 3. Vierteljahr 1S1K werden am 1. September dieses Jahres fällig und sind binnen 14 Tagen an unsere Steuerkaffe abzuführen. Gröha (Elbe), am 29. August 1916. Der Gemeindevorstand. 201 Mittwoch, 3V. August ISIS, abends 6S Jahrs. »il-Airxeiger iEldkdlM«chMycksch, fürdie'König^' Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riek, - . . . sowie den Gemeinderat Grvba.
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