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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-01
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1916
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98,— Mark, v. Grimm. 97,80 Mark, 95,— Mark, s» «kn. lablungen. Zünfte Kriegsanleihe. 50/0 Deutsche Kriegsanleihe, unkündbar bls 1924. 4'/- 7« Deutsche Reichsschahanweisungen. Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5Schuldverschreibungen des Reichs und 47-7° Neichssch ahauweisungen hiermit zur öffentliche« Zeichnung ausgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht Mndbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werde«. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibuyaen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Berkans, Verpfändung usw.) verfüge«. 1. «anahm«. ZeichnnngSstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Montag, de« 4. September, bis Donnerstag, den 5. Oktober, mittags 1 Ahr bei dem KontorderNeichshauptbankfürWertpaPierein Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten ver Reichsbankmit Kaffeneinrichtung entgegengenonnnen. Die Zeichnungen können aber auch durch Bermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-tSeaosferrschaftSkasse in Berlin, der Königlichen Lauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer, Verbände, jeder deutschen Leben-versicherungSgesellschaft, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und jeder deutschen Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzekchnungen siehe Ziffer 7. Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von ZeichnungSscheinen brieflich erfolgen. r.MnteNuns. Die Reichsanleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit ZinSscheinen zahlbar am 1. April und Ziulenlauf. i, Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1917 fällig. Die Schahanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ebenfalls in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, aber mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. 3uli jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1917, der erste Zinsschcin ist am. 1. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Auslosung. Die Tilgung der Schahanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jede- Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ausgelosten Stückekönnen statt der Barzabluna viereinhalbvrorentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern. ' S.Zelchnungs» Der Zeichnungspreis beträgt: für die 5°/o Reich-anlethe, wenn Stücke verlangt werden .. , , 5°/» » wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1917 beantragt wird . » 4'/, °/oRetchSschahanweisungen . . . . . - . - . . . » . . . . . . . . . . . . für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stttckzinsen (vgl. Ziffer 6). 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im Stückelung. Libyen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Lohe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittluugs, stellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.*) Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Ncichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen apf Antrag vom Reichsbank-Direktonum ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgiltige Stücke das Erforderliche später öffentlich bckauntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleuniauna fertiaaestellt und voraussichtlich im Februar n. I. ausgegeben werden. Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. I. an voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30°/o des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober d. 3., 20°/o „ , , , „ 24. November d. Z., . 25"/, „ „ , , * 9. 3anuar n. I., 25°/o „ „ „ ,, 6. Februar n. I. zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwert- gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel:. Es müssen also spätesten- zahlen: die Zeichner von 300: 100 am 24. November, lOO am S. Zanuar, 100 am 8. Februar; , , , 200: 100 am 24. November, 100 am S. Februar; „ „ , 100: .«I 100 am 6. Februar. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen,bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Laufe befindlichen »«verzinslichen Schatzscheine des Reiches werden — unter Abzug von 5°/o Diskont vom Zahlungstage, frühesten- aber vom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. 6,.Stsickzlnst», Da der Zinsenlauf der Neichsanleihe erst am 1. April 1917, derjenige der Schatzanweisungen am 1. Januar 1917 beginnt, werden vom Zahlungstage, frühestens vom 30. September 1916 ab, , - s) auf sämtliche Zahlungen für Neichsanleihe 5 °/o Stückzinsen bis 31. März 1917 zu Gunsten des Zeichners verrechnet, d) auf die Zahlungen für Schatzanweisungen, die vor dem 30. Dezember 1916 erfolgen, 4V,°/o Stückzinsen bis dahin zu Gunsten deS Zeichners verrechnet. Auf Zahlungen für Schatzanweisungen nach dem 31. Dezember hat der Zeichner 4'/,°/o Stückzinsen vom 31. Dezember bis zum Zahlungstage zu entrichten. Beispiel: Von dem in Ziffer 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schah- «»Weisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 Mark Nennwert. 7. Poflzelch- Die Postanstal 1 en nehmen nur Zeichnungen auf die 5<7o Neichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann di« Vollzahlung am vunge». 30. September, sie muß aber spätestens am 18. Oktober geleistet werden. Auf bis zum 30. September geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 180 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. Oktober, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 162 Tage vergütet. (Vgl. Ziffer 6, Beilniele Is und It>) > » .-) Die zugeteilten Stück« werden ans Antrag ber Zeichner von dem Kontor der Relchshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der den^Darlehn-kassen wie °di«Werlpap^^ Still — zuMmdmM Die ypn dem 8»Mr für Wertpapiere auSgefertigtea Depotscheine werden von w AuM is,«. Reichsbank-Direktorium. Lav enstetn. 1. bei Begleichung von Reichsanleihe a) bis zum 30. Sep- tember b) am 18. Oktober c) am 24. No- vember II. bei Begleichung von Reich Sschatz- anweispygen ä) bis zum 30. Sep' tember e) am 18. Oktober 1) am 24. November 5°/° Stückzinsen für 180 Tage 162 Tage 126 Tage /. 4 Vs °/° Stückzinsen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage «ns: 2,50°/° 2,25°/° 1,75°/° SS-- Tatsächlich zu zahlender Bettag also nur 1,12«°/° 0,90 V. 0,45°/°^ Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur Stücke 95,50°/° 95,75°/° 96,25 °/° 93,87"/» 94,10'/° 94,55°/» Schuldbuch- l eintragung 95,30°/° 95,55°/« 96,05°/.
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