Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160918
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160918
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-18
- Monat1916-09
- Jahr1916
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.09.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt Js S17 Gßm. R. > ' ' Jahrmarkt in Riesa Der Hervstmarkt (Kram- und Viehmarkt) findet in diesem Jahre nicht statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. September 1916. z»«d K«srig»r MtdlaU »P Atyrigch. für die König!. AmLShauptmannschast Großenhain, da- König!. LmLSgerkcht «nd den Rat der Statt RieH sowie den Gemeinderat Grvba. hat ein Alter von 68 Jahre» erreicht. Im politischen Leben, Sachsens hat er in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglie des Konservativen Landesvereins im Königreich Sachsen stets eine führende Rolle gespielt. Dr. Giese war u. a. auch Leiteri LeS Konservativen Vereins in seiner Heimatstadt Oschatz/ Vorsitzender -es Zweigvereins Oschatz vom Roten Kreuz, Stadtverordneter und Kirchenvorsteher. DaS Hinscheiden des verdienten, allgemein geachteten Mannes wird, überall leb hafte Anteilnahme erwecken. Bischofswerda. Der Vorstand des Gewerbevereins befaßte sich mit dem geplanten 7-Uhr-Labenschluß während des Winterhalbjahres und der KviegSzeit uirL nahm einen ablehnenden Standpunkt ein. Zittau. Um die Bekämpfung des Preiswuchers besser durchführen zu können, hat der Rat beschlossen, eineu Revisor anzustellen, der die gesamten Lebensmittelpreise in den Ge schäften usw. überwachen soll. — Eine städtische Schweine- Mästanstalt soll hier im Schlachthofe errichtet werden. Zu- Versuchszwecken haben die städtischen Kollegien zunächst 1006 Mark bewilligt. Lohnt sich der Versuch mit einem kleinen Teil Läuferschweinen, so soll dann eine größere Anzahl Schweine gekauft und eingestellt werden. » Mittweida. Ein von Hof kommender Zug, der etwa 1000 russische Kriegsgefangene brachte, machte zwecks Ver pflegung am hiesigen Bahnhof halt. Bei der Abspeisung versuchte plötzlich ein Gefangener einen zum Zuge gehörigen Lanbsturmmann niederzuringen. Ein hinzuspringenber Soldat des BahnhofskommandoS kam dem LcrnLsturmmann zu Hilfe. Trotzdem machte der Russe noch den Versuch zu entfliehen, was den Soldaten veranlaßte auf ihn zu schießen. Es gelang schließlich den Ausreißer, der eine Verwundung am Kopfe erlitten hatte, noch auf dem Baynhofsgclände fest zunehmen unö ihn dem Gefangenenzugc wieder znzuftthren. Falkenstein. Im benachbarten Neustadt brannte ver^ mutlich infolge Selbstentzündung des Getreides das Guts anwesen des Gutsbesitzers August Lunger mitsamt der Ernte rrnd des Inventars vollständig nieder. Reitzendorf. Bei einem in guten Verhältnissen le benden WtrtschastSbesttzer wurde ein großes Dicbeslager ent deckt und aufgehoben. Bauarbeiter von Beruf, hatte er cs besonders auf Neubauten abgesehen. Zum Fortschaffen -er Diebesbeute brauchte man zwei Wagen. U. a. fand man über 200 Zementsäcke. Letpztg. Am Donnerstag früh gegen 8 Uhr überraschte ein Schutznrann in der ReichSstratze zwei unbekannte Männer bei einem Einbruchsversuch. Der eine war eben im Begriff, die Labentür zu einer LcbenSmittclhandlnng mit einem Dict-- ricü zu öffnen, während der andere, wie üblich, den Aufpasser posten versah. Plötzlich hatte -er letztere doch den vorsichtig MmIMW öder die 8Mr m 8möse ud W. Nachstehende Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Ein fuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916 — Reichsgesetzbl. S. 1015 — wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 27 1915 Zu 8 9 wird auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom ii7Aprill916 — Sachs. Staatszeitung Nr. 181 und 89 — verwiesen. Dresden, am 16. September 1916. 315 US VI Ministerium deS Innern. 4450 Bekanntmachung über die Einfuhr von Gemüse «ud Obst. Vom 13. September 1916. „Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der Volks ernährung vom 22. Mai 1916 (NeickS-Gesctzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1. Wer aus dem Ausland Gemüse und Obst aller Art, frisch, getrocknet, gedörrt, eingesäuert oder in irgendeiner Art konserviert, auch in Mischungen mit anderen Erzeug nissen, einführt, ist verpflichtet, den Eingang in das Inland dem an der Grenzstation be findlichen Bevollmächtigten der Reichsstelte für Gemüse und Obst, GcschnftSabteilung, G. m. b. H. in Berlin unter Angabe der Art, der Mcnae, der Verpackungsart und des bezahlten Einkaufspreises unverzüglich anzuzeiaen. Falls kein Bevollmächtigter an der Grenzstation bestellt ist, ist die Anzeige telegraphisch an dis ReichSstclle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, Berlin 57, Potsdamer Str. 75 (Telegrammadresse: Reichsgcmnse Berlin) zu richten. Als Gemüse im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Zwiebeln, als Obst auch Tomaten, Weintrauben und Südfrüchte. Als Einführender im Sinne des Abs. 1 gilt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungsberechtigte mcht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger. 8 2. Die Vorsteher der Grenzeisenbahnstationen, an denen ein Bevollmächtigter der Reichsstelle (8 1) bestellt ist, haben dem Bevollmächtigten durch Vorlage der Begleitpapiere unverzüglich Auskunft über die vom Ausland eintreffendcn Gemüse- und Obstsendungen zu erteilen. 8 3. Waren der in 8 1 genannten Art, die nach dem Inkrafttreten dieser Vor schriften in das deutsche Reichsgebiet eingeführt werden, dürfen nur durch die Rerchsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin oder mit deren Genehmi gung in den Verkehr gebracht werden. Auf Verlangen sind solche Waren an die Reichs stelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin oder eine von ihr bestimmte Stelle zu verkaufen und zu liefern. 8 4. Wer Waren der im 8 1 genannten Art in das Reichsgebiet einführt, hat sie bis zur Abnahme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handels üblicher Weise zu versichern und auf Abruf zu verladen. 8 5. Dre Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin oder ihr Bevollmächtigter (8 1) hat unverzüglich nach Empfang der Anzeige (8 1) zu er klären, ob und wie über die Waren verfügt wird. Es genügt eine Erklärung gegenüber dem Frachtführer mit der Verfügung, wohin die Waren gesandt werden sollen. Falls die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsstelle, G. m. b. H. in Berlin oder ihr Bevollmächtigter (8 1) den Verkauf und die Lieferung an die Reichsstelle verlangt <8 3). geht das Eigentum an den Waren auf die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Ge- schdftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin mit dem Zeitpunkt über, in dem die Erklärung dem Verpflichteten oder dem Gewahrsamsinhaber zugebt. 8 6. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin setzt im Falle des 8 5 Abs. 2 den Uebernahmepreis nach Entladung an dem von ihr oder ihrem Bevollmächtigten festgesetzten Bestimmungsorte der Waren endgültig fest. ab Leipzig Hbf. abends 6,40 mit Ankunft in Dresden Hbf. 8,24 und in umgekehrter Richtung abends 7,13 mit An kunft in Leipzig Hbf. 9.05. — Linie Chemni tz—R iesa— Röderau. Der Vormittagsschnellzug ab Chemnitz Hbf. 6,58 nach Berlin fährt künftig bereits 6,56 von hier ab, während der jetzt nachm. 5.11 auf dem Hbf. Chemnitz ein treffende Eilzug von Berlin künftig erst 5,17 nachm. den hiesigen Hauptbahnhof erreicht. — Wie verlautet, wird Rechtsanwalt Dr. Klien, Se kretär der Handelskammer Leipzig, mit deren Einwilligung zu Neujahr als Hilfsarbeiter ins Ministerium des Innern berufen werden. —* Ueber die Frage der „PensionSschmeine" be stehen in der Oesfentlichkeit noch immer Unklarheiten. - DaS Kriegsernährungsamt weist nochmals darauf hin, das Haus schlachtungen bereits nach der vor Errichtung des Kriegs ernährungsamts erlassenen Bekanntmachung des Bundes rats vom 28. März 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 199) 8 6 Absatz 2 nur dann gestattet sind, wenn der Besitzer das Tier in seiner Wirtschaft mindestens 6 Wochen gehalten hat. Diese Einschränkung ist durch die Verordnung vom 21. August 1916 nicht verschärft, sondern in 8 9 nur insofern erleichtert worden, als Hausschlachtungen auch dann ge stattet werden sollen, wenn mehrere Besitzer ein Tier ge meinsam für den eigenen Verbrauch im gemeinsamen Haus halt (Stall) mästen. Tun sich also eme Zahl städtischer Familien zusammen, um mit Hilfe ihrer Haushaltsabfälle ein oder mehrere Schweine zu mästen, so genießen sie mit Recht die Vorteile des Selbstversorgers. Dem Sinn der ganzen Verordnung würde es dagegen völlig widersprechen, wollte man, wie das manche fordern, als Master und Selbstversorger auch solche Personen anerkennen, die selbst weder einen Stall haben, noch in der Lage sind zu mästen, aber wohlhabend genug sind, nm dem wirklichen Mäster soviel Geld zu zahlen oder Futter für ihn zu kaufen, daß er eines seiner Schweine, statt es der Allgemeinheit zuzuführen, dem „Pensionsschweinebesitzcr" überweist. Würde der Vor teil, der dem Selbsterzeuaer als Lohn seiner Mühen zuge dacht wird, diesem „Pensionsschweinebesitzer auch zufallen, so würde der Fall eintreten, daß eine große Zahl von Schweinen durch Verträge aller Art Einzelnen gesichert würde, mährend die große Masse der Verbraucher, insbeson dere die Minderbemittelten, leer ausgingen und womöglich gar der H:ereLbedarf gefährdet würde. (Amtlich.) Oschatz. In der Sonnabendnacht ist Geheimer Justiz rat Dr. Giese an Herzschlag gestorben. Seit 1880 war er Vor stand des hiesigen Amtsgerichts. Als konservativer Abgeord neter vertrat er 1882—1800 und dann wieder seit 1007 -en 11. sächsischen Reichstagswahlkreis Ofchatz-Grimma. Dr. Giess Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 18. September 1916. — Der am 1. Oktober in Kraft tretende Wink er - fahrvlan kann von Mitte September an in Buchform zum Preise von 20 Pf. und gegen Ende dieses Monats in Aushangform zum Preise von 50 Pfg. von allen sächsischen Stationen sowie von den Auskunftsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz bezogen werden. Ueber am 1. Oktober in Einführung kommende wichtige Fahrplanände rungen sei folgendes mitgeteilt: Linie Leipzig- Ries a—D resden. Der Anschluß von Dresden an den abends 11,48 von Leipzig Hbf. nach Frankfurt (Main) ver kehrenden Nachtschnellzug wird wesentlich dadurch ver bessert, daß der jetzt abends 8,07 von Dresden Hbf. nach Leipzig fällige Personenzug künftig später gelegt und be schleunigt wird. Er verläßt Dresden Hbf. erst abends 8,55, Dresden Wettinerstraße 9, Dresden-Neustadt 9,05, hält dann nicht mehr bis Priestewitz (Ank. dort 9,37) und er reicht — nach Halten an allen Stationen bis Wurzen — Leipzig Hbf. abends 11,30. In Priestewitz bietet sich 9,47 Anschluß nach Großenhain. Die Verbindung nach Cottbus besitzt jedoch dieser Zug nicht mehr. Der Cottbuser Abend zug wird künftig schon von Coswig aus geführt und von dort aus wie folgt verkehren: ab Coswig abends 8,58, in Priestewitz^ 9,25, in Großenhain 9,34, in Cottbus 11,25 abends. In Coswig hat Vieser Zug direkten Anschluß von Dresden durch den Meißner Abendzua, der Dresden Hbf. 8,11 und DreSden-N. 8,21 verläßt. In der Gegenrichtung wird der Abendpersonenzug von Leipzig ebenfalls be schleunigt: er verläßt Leipzig Hbf. (statt 7,33) schon 7,28 abends. Riesa 9,02 (statt 9,08), Priestewitz 9,37, (statt 9,50) und trifft in Dresden-N. 10,10 (statt 10,28) und Dresden Hbf. 10,23 (10,39) ein. Der in Priestewitz anschließende Zug von Großenhain geht dort schon 9,05 abends ab. Der Abendzua von Frankfurt (Oder)—Cottbus, der jetzt 8,18 in Priestewitz endet und dessen Reisende jetzt in Priestewitz etwa 17, Stunden Aufenthalt hatten, wird bis Coswig weiter geführt. Er trifft dort 8,42 abends ein und findet An schluß an den in Coswig abends 9,00 abgehenden Vorort zug, mit dem ukan Dresden Hbf. 9,48 abends erreicht. Der abends 6,47 von Leipzig Hbf. abfahrende und 8,30 in Dresden Hbf. ankommende Schnellzug hält künftig auch in Wurzen (abends 7,09). Hervorzuheden ist noch, daß im Fahrplane zwei Schnellzüge zwischen Leipzig und Dresden ausgenommen worden sind, die jedoch nuralsnachBe- därf verkehrend bezeichnet worden sind. Es sind die bisher meist regelmäßig abgelassenen EntlastungSzüge z» den Lbendschnellzügen; ihre Verkehrszeiten sind folgende: Die Zahlung erfolgt in der Regel sofort nach der Entladung am Bestimmungsorte, spätestens jedoch 8 Tage danach. 8 7. Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten aus der Anwendung der vor stehenden Vorschriften ergeben, werden endgültig von der höheren Verwaltungsbehörde des von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin oder ihrem Bevollmächtigten festgesetzten Bestimmungsort der Waren entschieden 8 8. Ausgenommen von den Vorschriften dieser Verordnung sind geringfügige Mengen, die als Äeiseproviant oder im Grenzverkehr aus dem Ausland eingefuhrt werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszweckcn erfolgt. Weitere Ausnahmen kann der Reichskanzler anordnen. , . 8 9. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. 8 10. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: , 1. wer die im 81 vorgeschriebene Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erstattet; ° 2. wer entgegen der Vorschrift im 8 2 Waren in den Verkehr bringt, oder die Lieferung der Ware verweigert; 3. wer den Vorschriften im 8 4 zuwiderhandelt. ' Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 11. Der Präsident des Kriegsernäbruugsamts bestimmt den Zeitpunkt des In krafttretens dieser Verordnung. Berlin, den 13. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich. , Städtischer Berkans von Teigwaren. § In den durch Anschläge mit der Aufschrift „Städtischer Verkauf von Teigwareü'' kenntlichen Geschäften gelangen bis 25. September 1916 Teigwaren an Riesaer und Promnitzer Einwohner gegen Vorlegung der Brotausweiskarten zum Verkauf. Jede brotkartenbezngsberechiigte Person ist berechtigt zmn Bezüge von 178 xr Teigwaren. Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf der Rückseite der Brotausweiskarte durch Aufschreiben des Zeichens „T 4" mit Tinte oder Tintenstift zu vermerken. Auf eine Brotausweiskarte, die bereits das Zeichen „T 4" trägt, dürfen Teigwaren nicht abgegeben und entnommen werden. Der Veräußerer hat vor der Abgabe genau zu prüfen, ob die vorgelegte Brotausweiskarte schon mit diesem Zeichen versehen ist. . Nach Anordnung der Reichsaetreidestelle dürfen bei der Abgabe der.Teigwaren »an die Verbraucher folgende Höchstpreise nicht überschritten werden: X. Ber Wafferteigwareu aus 75 Proz. Mehlr für 1 Pfund Schnittnudeln 51 Pfg. L. Bei Wafferteiawaren aus 10 Proz. Auszugsmehl:: für 1 Pfd.Teigröbren 78 Pfg, „ 1 „ Teigröhrenbruch 71 „ , „ 1 „ Schnittnudeln 72 „ . Dex Rat der Stadt Riesa, den 18. September 1916. Montag, 18. September ISIS, abenvs Da» Riesaer Tageblan erscheint sevev Laa abends 7,1 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaisers Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugsben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtspreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher. Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät Zahlung»- um» Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrcchtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung ber Zeitung oder auf Rückzahlung dr» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa« 69. Jahrg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht