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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160908
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160908
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-08
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.09.1916
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srr- Anzeiger lElüedüm mw AvMger). -»Nk. Amtsökatt für die KSniyl. AmtShcmptnttmnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. ' 2VS. Freitag, 8. September ISIS, adeuvs. KV. Aährg." Das Riesaer Lagebia« ersHr!»t jede» Lag abends '/-? liljr mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Triiger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaisers. Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Nhr vormittags aufzuaevon und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr siir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprcrS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. ^rechend höher. NachwelsungS- und VermittclungSgebiihr SO Pf.' Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbs". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderuugLeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goctheftraste 8S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa» - .. ... 7- - n Bekanrttmachnnft über den Stbfatz vo» Dörraemüse und die Verarbsituu» von Obst. Nachstehende Bekanntmachungen werden zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 6. September 1916. 247ULV1 Ministerium des Inner«. 4288 für 200.- 185, s. 10. 11. 6. 7. 8. für 100 Kg netto 180. ,, » >« » 195. „ „ . . 258. » - „ » 240. „ 180. 220. „ „ . „ 225. Absatz von Dörraemüse. Lio KciegSgcscllschaft für Dörrgcrnüse m. b. H., Berlin, hat auf Grund des 8 2 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichs kanzlers beschlossen, den Absatz von Dörrgemüse ab 1. September 1916 allgemein freizu geben, wenn die nachstehend angeführten Preise nicht überschritten werden: I- Der Erzeugerpreis betrügt: 1. "" --- - „ — 2. 3. 4. für Steckrüben roh. . . . „ gekocht . . Karotten Wisingkohl Weißkohl Grünkohl Rotkohl Suppcngemüse (Ju- lienne) s) l. Sorte (höch stens 807« Kartoffeln) b) il. Sorte (höchstens 50°/« Kartoffeln) . . . o) m. Sorte (höchstens 607« Kartoffeln) 170.- . Spinat „ „ 340.— , Zwiebeln 365.- . n. „ grüne Bohnen„ 480.— . tL Die Preise gelten für sorgfältig nnd sauber geputzte, sachgemäß getrocknete Ware, blanchiert oder nicht blanchiert unverpackt und frei Empfangsstation. Hl. Für Verpackung in Säcken ist ein Aufschlag von 8 M. für je loO Kg (für 4 Säcke zu 25 dz oder 2 Säcke zu 50 1§), für Kistenpackung em Aufschlag von 10 M. für je 100 Lz zulässig. IV. Für abfallende Ware darf nur ein entsprechend niedrigerer Preis gefordert werden, bei Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht. Ueber seine Zusammensetzung und das von ihm einzuscklagende Verfahren bleiben nähere Bestimmungen vorbebalten. V- Die Erzeugerpreise werden auch solchen Verbrauchern gewährt, die mindestens 500 KZ derselben Sorte auf einmal abnehmen. Beim Absatz im Großhandel darf auf den Erzeugerpreis ein Zuschlag von 77,7« berechnet werden. VII. Der Kleinhändler darf auf den Großhandelspreis weitere 207« zuschlagen, wobei der Preis nach oben auf volle 5 Pfg. abgerundet werden kann. VUl. Den Erzeugern ist gestattet, beim unmittelbaren Absatz an den Kleinhandel den Großhandelspreis zu berechnen. Die Hersteller von Dörrgemüse haben alle Verträge über den Absatz von Dörr gemüse jeweils unverzüglich der Kriegsgesellschaft nach Menge, Art, Preis und Erwerber aW,zeigen. Berlin, den 1. September 1916. KricKSkieseAschaft für Dörraemüse m. b. H. Koppel. vr. Bach. Durch Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die KriegSaesellschaft für Dörr gemüse den Absatz von Dörrgemüse bis auf weiteres zu den in dieser Bekanntmachung ge nannten Preisen und Bedingungen freigegeben. Die Hersteller von Dörrgemüse werden aber gemäß 8 4 der Verordnung vom 5. August 1916 verpflichtet, alle Verträge über den Absatz von Dörrgemüse jeweils ohne Verzug der Gesellschaft anzumelden. Ueber die Höhe des den einzelnen Herstellern zuzuweisenden Kontingents werden demnächst Bestimmungen erlassen werden. Alle am Absatz von Dörrgemüse Beteiligten (Hersteller, Großhändler, Kleinhändler) werden noch besonders darauf hingewiescn, daß die Ueberschreitung der für den Absatz von Dörrgemüse vorgeschriebenen Preise nach 88 2 und 9 der Verordnung vom 5. Slugust 1916 mit hohen Strafen bedroht ist und daß Hersteller von Dörrgemüse, die sich solcher Ueber- schreitungen schuldig machen, Gefahr laufen, hinsichtlich der Kontingentierung besonders benachteiligt zu werden. Die Preise und Bedingungen gelten auch für die Erfüllung solcher Verträge, die vor dem 1. September abgeschlossen, aber nunmehr erst ganz oder teilweise erfüllt werden. Solche Verträge muffen daher gegebenenfalls entsprechend abgeändert werden, Berlin, den 1. September 1916. Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel. vr. Bach. Bekanntmachung. Auf Grund des 8 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 911) wird bestimmt: 8 1. Aepfel und Birnen dürfen in der Zeit bis 16. September 1916 in Gewerbe betrieben nicht gekeltert werden. ' Ausnahmen von diesem Verbot können bezüglich des Kelterns zu sogenanntem Obst most — im Gegensatz zu Obstwein — von den Landeszentralbehörden oder den von ihnen bestimmten Behörden zugelassen werden. 8 2. Obst darf qewerbSmäßig nur in solchen Betrieben zur Branntweinherstellung benutzt werden, die im Jahre 1915 Obstbranntwein hergestellt haben. Betriebe, die im Jahre 1915 weniger als 1 dl Obstbranntwcin hergestellt haben, düfen nicht mehr Obst branntwein Herstellen als im Jahre 1915. Größere Fabriken dürfen zur Herstellung von Obstbranntwein Obst nur in einer von der Rcichsstelle zugclassenen Menge verwenden. Anträge auf Zulassung sind unter Angabe des im Jahre 1915 verarbeiteten Obstes und des bereits im Jahre 1916 verarbeiteten Obstes nach Art und Menge bei der Reichs stelle für Gemüse und Obst, Verwaltungs-Abteilung, Berlin iv. 57, Potsdamer Straße Nr. 75, zu stellen. 8 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer dem Verbot in 8 1 zuwider Aepfel »md Birnen keltert? 2. wer entgegen den Bestimmungen des 8 2 Obst zur Branntweinherstelluns ver wendet. 8 4. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, Berlin, den 2. September 1916. Neichsstekle für Gemüse und Obst. Tenge. Bekanntmachung. Alle garnison- oder arbeitsverwendungsfähigen Landwirt« und landwirfchaftlichen Arbeiter müssen mit ihrer Einstellung am 81. 10. ds. Jahre- rechnen (einfchliestlich diejenigen, die auf Grund der Verfügung des Königlichen stellv. Generalkommandos Hl No. 4070 Ilo vom 12. 2. 18. bis auf weiteres oder über den 81.10. 16 vom Waffendienst zurückaestellt sind). Die auf Grund genannter Verfügung ausgesprochenen Zurückstellungen aarnifo«- oder arbeitsverwendungsfähiger Landwirte oder landwirtschaftlichen Arbeiter, die bei der jetzigen Musterung k r t e a s verwendungsfähia geworden sind, haben von dem Tage des neuen Musterungsergebniffes an keine Giltigkeit mehr. Diese Leute find also schon fetzt zur Einstellung frei. Großenhain, am 7. September 1916. IV 2533. Königliches Bezirkskommando Grostenhai«. Brot- nnd Bntterkarten-Ansgave in Gröba. Die Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 11. September bis 8. Oktober ISIS werden Sonntag, de« 10. September 101«, vormittags von 7,11 bis IS Uhr gegen Vorlegung der BrotauSwetskarten in den bekannten Brotkartenausgabestellen ausaegeben. Gröba (Elbe), am 7. September 1916.Der Gemeindevorstand. De« Georgplatz in GrSva vetr. Wir machen hierdurch erneut darauf aufmerksam, daß das Bettete« der Anlage« ans dem Gcorgplatze in Gröba ansterhalb der Wege sowie jede Beschädigung der Anlagen durch Abbreche« von Zweigen und Aesten von Bäume» und Sträuchern, Abvflückem von Blume« und dergl. verboten ist. Das freie Umherlanfen von Hunden in den Anlagen, und zwar auch auf den Wegen, ist ebenfalls verboten. , Eltern und Erzieher sind verpflichtet, ihre Kinder und Pflegebefohlenen zu beauf sichtigen und von Uebertretungen dieser Vorschriften abzuhaltcn. Hunde sind in den Anlagen an kurzer Leine zu führen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Ge setzen höhere Strafen enrzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Etwa verursachter Schaden ist zu ersetzen. Die Anlagen des Georgplatzes werden dem Schutze des Publikums empfohlen, das gebeten wird, Uebertretungen obiger Vorschriften hier anzuzeigen. Groba (Elbe), am 8. September 1916.Der Gemcindevorstaud. Freibank Riesa. . -Morgen Sonnabend, den V. September, von vormittags 7.9 Uhr ab, gelangt auf oee Freibank des städtischen Schlachthofes Rindfleisch zum Preise von 1.L0 M. pro 7. tg gegen Fleischmarken an die Inhaber der gelben Fleischmarken von 801-1000, sowie au die Inhaber der roten Marken von 1 bis ca. 150 zum Verkauf. Niesa, am 8. September 1916. Die Direktton des städt. Schlachthoscs. OerMches mrd Sächsisches. Mesa, den 8. September 1916. —* Der Sieg von Tutrakan. Das bulgarische Blatt „Voenna Jsvestia" schrieb zur Kriegserklärung Bul gariens an Rumänien, daß der bulgarische Angriff mit deutscher Methode und bulgarischem Unqestüm vorgetragen werden würde. Unsere tapferen Verbündeten haben oen Worten schnell die Tat folgen lassen. Der schöne Erfolg von Tutrakan ist natürlich auch in Deutschland allenthalben mit großer Freude begrüßt worden. In unserer Stadt stiegen gestern nachmittag auf die erfreuliche Kunde an vielen Gebäuden die Flaggen empor. Ter erste Hieb gegen Rumänien sitzt gut und dürfte in Bukarest zu denken geben. Mehrfach war in letzter Zeit zu lesen, daß es um die Rüstung Rumäniens nicht zum allerbesten bestellt sei. Umso empfind licher wird das hinterhältige Land die Einbuße von 20000 Mann an Gefangenen und der Verlust von 100 Ge schützen treffen. Wir aber bitten mit unserem Kaiser: Gott helfe weiter. —* An die Angehörigen der Feldformationen des 2. Ptonier-Bataillons Nr. 22 sind im weiteren Per- lause des Feldzuges noch folgende Auszeichnungen ver» liehen worden: Militär-St. Heinrichs-Orden, Ritterkreuz, dem Oberst Conrad, dem Major Planck, dem Ltnt. Richter, den LtntS. d.R. Wilhelmi, Schleider, Burkhardt, dem Ltnt. d.L. Voigt; die Silberne Militär-St. Heinrichs-Medaille dem Offiz.- Stellv. Kind, dem Vzfldw. Kunze, dem Vzfldw. d. R. Kertzscher, dem Vzfldw. d. L. Wolke, den Unteroffizieren Rolle, Franke, Göbel, Vetterlein, Joch, Schneider, Sadomsky, Engel, den Gefreiten Sander, Helbig, Gröning, den Pionieren Mdnicke, Glauß, Richter, Einhorn, Unger, Schurig, Müller VI; die Krons zum Ritterkreuz 1. Kl. des AlbrechtSordenS mit Schwertern dem Major von Kobyletzki, dem Hptm. Guericke: das Ritterkreuz 1. Kl. zum Albrechtsorden mit Schwertern den Hauptleuten Rüde und Pfeiffer: das Ritterkreuz 2.Kl. zum Albrechtsorden mit Schwertern dem Oberltnt. Schönfeldcr, dem Oberltnt. d. R. Kees, den LtntS. Hüttner, Richter, Demme, Reinicke, den LtntS. d. N. Nowotnik, Knops, Schilling, Schuhknecht, Lehmann, Roeder, Uhlig, Schleider, Lorenz, den LtntS. d. 2. Voigt, Schmidt, Kummer, den Ass.-Aerzten d. R. Dr. Richter. Dr. Lehmann; die Bronzene Lebensrettungs-Medaille dem Ltnt. d. A. Brenthel: das Ehrenkreuz mit Schwertern dem Feldwebel Hamann; die Friedrich August-Medaille in Silber den Offiz.- Stellv. Schneider, Kahler, dem Fähnrich (jetzt Ltnt.) Hilgen stock, dem Vzfldw. (Einj.-Freiw.) Krüger, Vzfldw. Domscbke, Lunzenauer, Köbler, Kühn, den Vzfldw. d. R.Dietrich, Müller, den Sergeanten Stüber, Richter, Pcrsli, Voigt, Leithold, dem San.»Sergeant Boldt, den Unteroffizieren Kunze, Preß, Weael, Müller, Jursch, Linke, Bruder, Döhler. FiAert, Kaatz, Reihlen, Kühnast, Ahnert, Gündel, Werther, Matzold, Baum, Müller, Neumann, Totcl, Fuhr, Weber, Schelleuberg, Bräuer, Schellenberger, Jentzsch, Weihmann, Anackec, Preußucr, Lehnert, Männel, Lorenz, Stoll, Hübler, Hercld, Zeidler, Schurz, Frömsdors, den San.-Unteroffizieren Marquardt, Köther, den Gefreiten Alter, Georgi, Hauschild, den Laud- sturmmännern Schreiber, Prcuß, dem Pionier Hentschel; die Friedrich August-Medaille in Bronze den Unter offizieren Haubold, Ziegler, Deichsel, Bach, Hänsel, den Ge freiten Lorenz, Scholdt, Bauch, Lesche, Stühle, Neübert, Kutzschke, Liebe, Seidler, Pommern, Demmrich, Dietrich, Langheinrich, Göllnitz, Grahl, Körnig, Hänig, Reuther, Sacks, Eifert, Leisering, Rühling, Schulisch, Bemann, Hauckelt, Schwabe, Förster, Huster, Selbmann, Weißbach, Laubcrt, Gierisch, Petzhold, Fröhlich, Ludwig, Eckuer, Meißner, Wagner I, Fobriaer, Gaumnitz, Heilemann, Gürtler, Jahr, Fischer, Klaus, Kühn, den Pionieren Pontinus, Leymann, Mühlman», Seiferti, Neinhold, Uhlemann, Brunner, Kaiser, Nadler, Knorr l>. Löffler, Künzel, Weidhase, Mans, Nötzcl, Müller X, Schütze, Netzscher, König, Nehmert, Schubert, Krämer, Dreße, Pohle, Bischof, Rose, Gräfe, Muck, Mensul, Oertel, Rau, Pohl, Müller, Decker, Wadcwitz, Burkhardt, Harnisch, Gehmlich, Buckmann, Heinischen, Müller UI, Mit- dan»7 Walter, Hempel, Söll, May, Bartke, Pankatz, Mauers berger, Zipprodt, Lewinsky, Meyer, Große, Lieder, Zübisck, Meyer U, Ungethüm, Kölbel, Schümann, Schuster, Richter VII l, Pietzsch, Schwabe, Roth, Tittel, Jllgcu, Nockstroh; Grant, Hilbig, Böhme, Simon, Kautzsch, Hendel, Müller U, Klokick, Frohmut, Schulze U, Graf, Oehmig, Dictze, Kästner, Stüh!- Müller, Nitzscher, Weber, Wagner, Brimning, Großmann,
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