Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-12
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mesaer OTageblatt 212 Dienstag, 12. September 1916, abends 69. Jahrs Gtzm. «nd A«r»1ger (LlbtdlM mü> Anzeiger). r*rrgramm-Mma« t! yiriikinchft» rag bla t «1 ,» «L» flkr die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht «nd den Rat der Stadt Rieß», sowie den Gemeinderat Grvba. triebe an Saatgut zur Herbst- und Frühjahrsbestellung bei Winterroggen 155 „ Somnrcrroggen 160 „ Winterwcizen 180 „ Sommerweizen 185 .. Spelz 210 „. Bel Mischfrucht gelten diese Sätze nach dem Mischverhältnis der Früchte. Für einzelne Gemeinden mit geriugsrem Boden kann auf Antrag die zulässige Höchstmenge für Winterroggen um 10°/», d. i. auf 170,5 bx für den da, erhöht werden. Anträge sind seitens der Gcmeindevorstände und Gutsvorsteher mit größter Be schleunigung und spätestens bis zum 20. dieses Monats hierher einzureichen. Die vorstehend angegebenen Höchstmengcn sind bei der Aussaat genauestens einzu halten. Eine lieberschreitung hat Bestrafung nach 8 9 der Bekanntmachurra vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. zur Folge. Großenhain, am 11. September 1916. 1506 a k II.Königliche Amtshauptmannschast. Riesa, den 12. September 1916. —* Der Gold an kauf ist auch in der letzten Woche zufriedenststellend gewesen, es wurde» für 1904 M. 88 Pf. Gold angekauft. Jin Ganzen sind seit dem 14. August 15541 Bi. 63 Pf. für Gold vorausgabt worden und konnten 11 Kilo 353 g des edlen MctnlleS an die Schmclzstätte ab gesandt werden. Von den 15541 M. 63 Pf. entfallen 11757 M. an Bewohner von Riesa, 3784 M. 63 Pf. an solche der Umgegend. An letzterer Summe beteiligen sich die einzelnen Ortschaften wie folgt: Bobersen mit Rittergut 130 M. 71 Pf., Bvritz 11 M. 84 Pf., Elsterwerda 1 M. 40 Pf., Forberae 47 M. 69 Pf., Glaubitz mit Rittergut 55 M. 35 Pf., Grödel 17 M. 62 Pf., Gröditz 73 M. 36 Pf., Gröba 922 M. 49 Pf., Neu-Gröba 66 M. 51 Pf., Haide häuser 43 M. 05 Pf., Hayda 73 M. 35 Pf., Jahnishausen 76 M. 50 Pf., Kalbitz 14 M. 70 Pf-, Lauchhammer 9 M. 16 Pf., Langcnberg 58 M. 80 Pf., Leutewitz 18 M. 99 Pf., Lichtensee 60 M. 01 Pf., Mehltheuer 183 M. 40 Pf., Mergerr- dorf 50 M. 23 Pf., Oelsitz 39 M. 17 Pf., Ovpitzsch mit Rittergut 86 M. 88 Pf., Pausitz 211 M. 31 Pf., Pocbra 40 M. 12 Pf., Poppitz 1 M. 12 Pf., Prausitz 99 M. 57 Pf., Promnitz 352 M. 55 Pf., Rödcrau 127 M. 72 Pf., Salbitz 12 M. 15 Pf., Seerhausen 25 M. 70 Pf., Strehla 17 M. 93 Pf.. Streumen 248 M. 92 Pf., Weida 94 M. 70 Pf., Neu Weida 123 M. 20 Pf., Zeithain 123 M. 67 Pf., Ba racken Lager Zeithain 270 M. 74 Pf., Zschepa 4 M. 62 Pf. Noch ist es Zeit diese Zahlen und damit die Wehrkraft des Vaterlandes zu erhöhen. —* Die neueste Verlustliste der Schutz truppen für Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwest afrika erscheint in der am 12. ds. Mts. veröffentlichten preußischen Verlustliste Nr. 631: „Verlustliste der Kaiser lichen Schutztruppe Nr. 23". Es wird nochmals ausdrück lich bemerkt, daß an zuständiger Stelle weitere Angaben als in den Listen angegeben nicht gemacht werden können, und daher gebeten, von etwaigen Anfragen Abstand zu nehmen. Der Einzelverkaufspreis für ein Stück dieser Ausgabe beträgt einschließlich Porto 15 Pfennig. Be stellungen sind unter genauer Bezeichnung der Stummer und unter Beifügung des Betrages an die Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin 8>v. 48, Wilhelnr- straße 32, zu richten. In dem nächsten deutschen Kolonial blatt wird diese Verlustliste gleichfalls veröffentlicht. (Amt lich) . . Mimischer Mer-Berkanf. Mitttvorb, den 18. September ISIS gelangen im Hauptgeschäft der hiesigen Molkereigenoffenschaft, e. G..m. b. S., Wettiner straße 24, wiederum Eier an hiesige Einwohner zum Preise von 24 Pfg. für das Stück zum Verkauf. Jede brotkartenbezugsberechtigte Person erhält ein Ei. Beim Verkauf können diesmal nur berücksichtigt werden diejenigen Personen , die ihre Brotkarten erhalten: 1. in der Knabenschule, 2. im Ratskeller, 3. in der Polizeiwache, 4. im Gasthaus zum Stern. Der Rat der Stadt Riesa, den 12. September 1916. —* Der unter der Schirmherrschaft Sr. Majestät des Königs stehende Sächsische Landesverband „Gabelsberaer", der 379 Vereine und Untervrrbände mit rund 20000 Mit gliedern umfaßt, hielt am 10. September d. I. seine 56. Haupt versammlung im Handwerkervereinshause zu Chemnitz ab. Mit Rücksicht auf dis Zeitverhältnisse fiel die Festsitzung weg nnd die Ordnung sah nur eine geschäftliche Vertreter sitzung und einen Spaziergang nach der Küchwaldschänke vor. Die allgemeine Aussprache war sehr rege. Sie knüpfte an einen Vortrag von Regierungsrat Professor Ahnert über den Stenographieunterricht an den sächsischen höheren Lehr anstalten an und betraf im weiteren u. a. die Tätigkeit der Verbände und Vereine während des Krieges. Die Ver sammlung war von gegen 250 Vertretern besucht und ver tief in jeder Hinsicht befriedigend. — Der Ständige Ausschuß desLandeskultur- rats erledigte in seiner letzten Sitzung u. «.folgende Gegen stände: In einem Gutachten über die Versorgung mit Schlachtschweinen ist zu betonen, daß die Unlust, Schweine zu mästen, in der Hauptsache auf das Verbot des Haus- schlacktenS zurückgesührt werden muß, das formell zwar aufgehoben ist. Die Genehmigung wird aber von manchem Kommunalverband mit Bedingungen verknüpft, die einem Verbote gleich zu erachten sind. Eine Erleichterung in dieser Beziehung und vor allem eine gleichmäßigere Hand habung der Bestimmungen im ganzen Lande ist unerläß lich, wenn die Schweinemast nicht einen noch weiteren Rück gang erfahren soll. Weiterhin möchte der Bekämpfung des Rotlaufs, der in manchen Landesteilen geradezu in er- schreckendem Umfange anftritt, ein erhöhtes Augenmerk zugewendet werden. — Die Gewährung von Druschprämien möchte im ganzen Lande gleichmäßig durchgeführt werden. Bet dem jetzigen Verfahren werden vorzugsweise solche Be- triebe benawteiligt, die in sich unter größeren Schwierig keiten wirtschaften. — Das KriegsernährungSamt hat Hafer zur Verfüttcrung an Pferde, Zuchtbullen und Zugochsen freigegeben. Unberücksichtigt sind geblieben die Zugkühe. Es soll deshalb von neuem der Antrag gestellt werden, zu zulassen, daß auch Zugkühen etwas Hafer gegeben werden darf. — Haus sch lach tun gen sollen nach einer soeben er lassenen Bekanntmachung des Ministeriums des Innern unter den Bedingungen der Reichsfleischordnung auck schon vor dem 1. Oktober genehmigt werden, wdnn der Master einem der vom Viehhandelsverband beauftragten Vieh händler mit großem Viehhandelsschein (nicht Fleischer) ein zweites, mindestens ebenso schweres Schwein von nicht unter Das Riesaer Tagebian erscheint jeven Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer ve« Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufMgeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr filr das Erscheinen an bestimmten Tagen rind Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher. Nachweisungs- und AcrmittelungSgcblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezoaen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungLeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gortüeftraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa». 100 Kilogramm Lebendgewicht käuflich liefert. Die Vieh händler stnd ermächtigt worden, dem Verkäufer des zweiten Schweines bei dessen Ablieferung eine Anweisung auf einen Hausschlachtungsschein auszubändigen. Diese Anweisung hat der Mäster dem Kommunalverband einzuscnden, welcher daraufhin dem Mäster den HauSschlachtuugsschein zustellen wird. Jeder Mäster darf jedoch vorläufig nur einen solchen Hausschlachtunqsschein erhalten. Mäster, die von der vor stehenden Vergünstigum, Gebrauch machen wollen, haben sich an einen der vom Viehhandelsverband bestellten Vieh- Händler mit großem Viehhandelsschein zu wenden. — Der Kriegsausschuß für Konsumenten-Jntcressen in Leipzig schreibt: Neuerdings tauchen wieder zahlreiche An preisungen von Bouillonwürfeln dänischer Her steller oder Verkäufer aus Kopenhagen, Aarhus, Kantep usw. in deutschen Zeitungen auf. Wir halten es für unsere Pflicht, demgegenüber die Verbraucher auf ein Urteil des Kopenhagener Gesundheitsamtes aufmerksam zu machen, das auf „Schwindel" lautete, da es sich um nichts weiter als um eine Mischung von Salz, Wasser und einigen Un erklärlichen bandele. Zudem seien diese „Nahrungsmittel" Träger schlimmster Krankheitskeime, da sie gegen Hunger lohn in den unsaubersten Proletarierbebausungen in Heim- arbeit hergestellt werden. Der notwendige Boykott der deutschen Verbraucher sollte unterstützt werden durch Ein beziehung aller eingeführten „Bouillonwürfel" in die Ober aufsicht der Z.-E.-G., da der habgierige Sinfuhrhandel keinen Verbrauchcrschutz gewährleistet. —MI. Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß die jenigen Zivtlgefangenen, deren Freilassung auf diplo matischem Wege betrieben worden ist, ihren jetzigen Aufenthalt und den letzten Ort der Gefangenhaltung alsbald nach Rückkehr aus Feindesland der Zentral - Auskunftsstelle für Aus wanderer (Reichskommission) in Berlin, am Karlsbad 10, oder der ihr angeschlossenen Oeffcntlichen Auskunftsstelle für Auswanderer in Dresden, Kanzleigäßchcn 1, mttzuteilen haben. Uebriaens können Freilassungsanträge für Zivil gefangen« in Rußland nur dann gestellt werden, wenn be stimmte Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Betreffen^ den eine Abreiseerlaubnis aus Rußland nachgesucht haben und von den russischen Behörden an der Abreise verhindert werden. —" Eine besondere Frachtermäßigung für frische Kartoffeln zu Speisezwecken, die durch die Kommunalverwal tungen bezogen werden, wird mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1916 bis 80. Juni 1917 a-möbrt. und zwar wird für Nachstehend wird die Bekanntmachuna, betreffend den Uebergang der Geschäfte der Reichsprüfungsstclle für Lebensmittelpreise auf das KriegSeruähruugSamt vom 1. September 1916 — NcichSacsetzblatt Seite 997 — zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 9. September 1916. 156951181» Ministerium deS Innern. 4329 Bekanntmachuna, betreffend den Uebergang der Geschäfte der Ncichsvrüfungs- stelle für Lebeusmittelvreise aus das Kriegsernährungsamt. Vom 1. September 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 «Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Die durch 8 11 der Bekanntmachung über die Errichtung von PreisprüfungS- stellen und die Versorgungsregelnng vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 607) für das Reichsgebiet errichtete PrcisprüfungSstelle wird aufgehoben. Ihre Aufgaben und ^tfugniffe gehen auf das KriegsernährungSamt über. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 1916 in Kraft. Der Reichskanzler trifft die zur Ueberleitung erforderlichen Anordnungen. Berlin, den 1. September 1916. Der Stellvertreter deS Reichskanzlers. Dr. Helffericb. Ssmtgnt lretr. Die Rcichsgetreidestelle hat nach 8 6 Absatz 4 der Bekanntmachung des Bundesrats über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erutejahr 1916 vom 29. Juni 1916 — Rcichsgesetzblatt S. 781 — bestimmt, daß Unternehmer landwirtschaftlicher Ve- für den Hektar verwenden dürfen: l'S, Bekanntmachung. Wir haben feststellen müssen, daß die Bestimmungen -in Ziffer 1 der Verordnung über den Aushang ron Lebensmittelpreisen des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Juni 1916, wonach das zum Aushang bestimmte Preisverzeichnis in 2 Abschriften, also in S Stricken, an die hiesige Polizeiwache abzuliefern ist, nicht allenthalben beachtet werden. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1915, Aushang von Lebensmittelpreisen betreffend in Verbindung mit unserer Bekanntmachung vom 16. August 1915, den Aushang von Lsbensmittelpreisen betreffend,' fordern wir die Händler und Gewerbetreibenden hiermit auf, künftig die in der Polizei wache zur Abstempelung gelangenden Preisverzeichnisse in 3 Stücken einzureichen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M., im ÜnvermögenSfalle mit Haft bis zu 4 Wocken bestraft. Der: Rat der Stadt Riesa, am 11. September 191Y. ^_^SLdr.- Sammlung von Zeitnrrgsbapier. Die bereits angekündigte Sammlung von Zeitungspapier soll Donnerstag, de« 14. September 1V1S stattfinden. Schüler des hiesigen Realprogymnasiums, die durch Tragen der Schülermütze erkennt lich sind, werden an diesem Tage im Lause des Nachmittags in den einzelnen Haushal tungen vorsprechen und das Zeitungspapier, das als Strohersatzmittel zum Stopfen von Militärstrohsäcken Verwendung finden soll, sammeln. An die Einwohnerschaft richten wir die herzliche Bitte, die Sammlung gütigst unter stützen und den Sammlern Zeitungspapier, das wir bitten, möglichst in Bündeln zu packen, recht zahlreich übergeben zu wollen. Papier aus Wohnungen, in denen ansteckende Krankheiten herrsche« oder in letzter Zeit geherrscht haben, und Papier von Zeitungen, die an ansteckenden Krank heiten Leidende in den Händen gehabt haben, bitten wir nicht mit abznliefer«. Der Rat der Stadt Riesa, den 12. September 1916. Gßm. Die für die Gemeinde Gröba aufgestellte Heberolle der Landwirtschaftlichen Berufs genossenschaft für das Königreich Sachsen für das Jahr 1915 liegt vom 13. bis mit 23. September 1V1« im Gemeindeamts — Zimmer Nr. 5 — zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Gröba (Elbe), am 12. September 1916. Der Gemeiudevorstand. 3 Tagen hier abzuholen, andernfalls über dasselbe nach den bestehenden gesetzlichen Vor schriften verfügt werden wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. September 1916. Auf Verfügung der Reichsstelle für bürgerliche Kleidung dürfen Scheuerhader, Fußlappen und Waschlappen nur gegen Bezugsschein abgegeben werden. Auch sind hierüber Bestandsmeldungen zu erstatten. Unter Hinweis auf die bestehenden Strafbestimmungen werden alle Geschäftsinhaber, die obengenannte Artikel führen und die diese Meldungen noch nicht erstattet haben, hier mit aufgefordert, umgehend im Zimmer Nr. 15 amtliche Meldescheine dafür ns-zustmen und sie ausgefüttt bis Donnerstag, den 14. September 1S16, abends 6 Uhr daselbst wieder eirrzureicheu. Der Rat der Stadt Riesa, den 11. September 1916. Am 11. September 1916 ist hier ein schwarzer Zughund (mit über 40 ow Schulter höhe) eingsfangen worden, da er ohne Steuermarke betroffen worden ist. Der rechtmäßige Eigentümer diefes Tieres wird hiermit aufgefordert, cs binnen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite