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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-23
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1916
- Autor
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für die Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 222. Sonnabend, 28. Sezttemhsr MW, abends 69. Iahrq. Das Riesaer Tageblatt erscheint jrvca Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- nnd Festtage. BeztlgSPVtici, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer des AnSgavetages sind bi« 10 Uyr vormittags aufzugcüen und im voraus zu bezahlen: eins Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plage» nsird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite (Ärundjchrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf.,' OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höKer. Nachweisung«- und VermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. 'Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbs". — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderuunSeinrnchiungcn — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitmig oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: 2 an g er L Win te r lich, N i e sa. Geschäfts stelle: (Loetsiesirastc lii). Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hahnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa» HklmimMWii Skt MmMtü W Mli! m Wkk Mil AsMkn. Nachstehende Bekanntmachungen werden zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden/ den 22. September 1010. 3ö2a ll il Vl Ministerium deS Innern. 4552 Die Kriegsgesellschaft für Oüstkonserven und Marmeladen m. v. H. (Kockstraße 6, Berlin 08), Telegramm-Adresse KriegSobst, gibt bekannt, das; Obsigroßhändler gegen Vorzeigung einer Handel-Konzession und sonstiger Empfehlungen NuLweiSkarten des KrregS- ernahrungsamteS für dell Ankauf von Aepfeln und Zwetschen für die Kricgügescllschast in den Geschäftsräumen der Kriegsgesellschaft für sich und ihre Aufkäufer sofort in Empfang nehmen können. Bei schriftlichen Anträgen ist an Stelle der Handelskoiizcssion eine be- hordliche Bescheinigung cinznsenden, dass der Antragsteller im Besitze einer Handelkonzession ist. Die Karten werden auf den Namen des Grosshändlers sowie der Aufkäufer ausgestellt, zu welchem Zwecke genaue Angabe der Namen und Adressen erforderlich ist. Die Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H., Berlin gibt be kannt, daß Ausweiskartcn des Kriegsernährungsamts für den Ankauf von Zwetschen, Pflaumen und Aepfeln an alle Marmeladenfabriken sowie an eine grobe Anzahl Obst händler ausgegeben sind, deren Namen den Kommunalvcrüändcn mitgetcilt wurden und bei diesen zu erfragen sind. Im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Grobenhain gilt die van den stellv, kommandierenden Generalen Xll. und XIX. Armeekorps am 18. September 1010 ausgesprochene Beschlagnahme der gesamten »och nicht im Kleinhandel befindlichen Aepfel, Zwetschen nnd Pflaumen nicht mehr. „Ter Absatz dieses ObsteS wird innerhalb des Bezirkes und nach Bezirken, in denen dre Beschlagnahme auch nicht gilt, gemiitz 8 3 der Bescblaqnahmeverfügung vom 18. Sep tember 1016 freieegebe» und kann in der bisherigen Weise stattfinden. Grobenhain, am 23. September 1016. 1602 ck k ll. Königliche Amtshauptmannschaft. MarMNneverteilung detr. Von Montag, den 25» dieses MonatS ab wird in den bisherigen Margarinever» terlungsstellen bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die LcbensmittclaÜgabe ein gerichteten Ausgabestellen Margarine gegen Vorzeigung der Fettkarten abgegeben. Es entfallen 50 sr auf die Person. Wer den auf ibn entfallenden Teil bis späte stens Sonnabend, den 3«. dieses MonatS nicht abgeholt hat, dessen Anspruch verfällt. Die Verkaufsstellen haben die Fettkarte abzutrennen. Diejenigen in der Stadt Riesa und in der Landgemeinde Gröba wohnhaften Per sonen, die auf die Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 1. September 1016 bereits 50 «r Margarine gegen entsprechenden Vermerk auf der Rückseite der Fettkarte 6 entnommen haben, haben bei der diesmaligen Margarineverteilung auszuscheiden. Fettkarte 0 wird deshalb bei diesen Personen bei der nächsten Margarineverteilunq auf Marke D mit abge trennt werden, soweit nicht im Nachsteheirden wegen der Minderbemittelte« in Gröba etwas anderes bestimmt ist. Der Breis für die Margarine beträgt 2 Mark für das Pfimd, zuzüglich 5 Pfennige Zuschlag für die Verteiluug. Die Bestandsanzeigen sind von den Gemeindebehörden spätestens bis zum 3. Oktober 1916 hierher einzusenden. Für die Stadt Radeburg und die zu dem amtshauptmannschastlichen Bezirk gehörige« Landgemeinden wird hiermit noch folgendes bestimmt: Der Preis für je 50 gr Margarine stellt sich bei einem Preise von 2,05 Mk. für das Pfund auf v!». 21 Pfennige. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör des Ernährunqs- und Bezirks ausschusses beschlossen, bei der diesmaligen Ausgabe die Margarine an dre minderbe mittelte Bevölkerung in der Stadt Radeburg, sowie in den Landgemeinden des Bezirks zum Preise von 5 Pfennige für 50 gr abgeben zu lassen. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich die Per sonen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr als L8VV M?. beträgt. Jeder Haushaltungsvorstand mit einem Einkommen von weniger als 1000 Mk. kann so viel mal 50 xr Margarine für jo 5 Pfennige gegen Fettkarte 0 beziehen, als er Personen rn seinem Haushalte zu beköstigen hat. Wer sich zu den Minderbemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Margarine zu dem herabgesetzten Preise beziehen will, bat sich vorher bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts dre Nettkarte V auf der Rückseite mit dem Gemeindestempel abstempeln zu lassen. Die Verkaufsstellen wollen auf die so abgestempelten Fettkarten 0 je 50 Margarine zu dem herabgesetzten Preise von 5 Pfennige verabfolgen, die abgestemveltcn Karten 0 be sonders sammel« und der Gemeindebehörde vorlege«, die über die Anzahl der nbgelie- fertcn Karten eine Bescheinigung ausrustellen hat. Die Bescheinigung wollen die Ge schäftsinhaber der Königlichen Amtshauptmannschaft einsenden, auf Grund deren alsbald der Preisunterschied von je 16 Pfennigen für jede abgestempelte Karte ü erstattet wer den wird. Den in der Landgemeinde Gröba wohnhaften zur minderbemittelten Bevölkerung im obigen Sinne gehörigen Personen die bereits auf die Bekanntmachung vom 1. Septem ber dieses Jahres Margarine auf Marke 0 entnommen und deshalb bei der jetzigen Ver teilung auszuscheideu haben, wird, um ihnen ebenfalls die Preisherabsetzung zugute kommen zu lassen, nachgelassen, ihre Fettkarte 0 von dem Gemeindeamte abtrcnncn und sich dort die Preisherabsetzung von je 16 Pfennigen für jede mit dem vorgeschriebenen Abgabevermerk versehene Fsttkarte 0 auszahlen zu lassen. Großenhain, am 22. September 1016. 1104bl?II. Der BezirkSverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Äommunatoerbands vom 13. April 10l6, «ach welcher die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke des Kommnnalverbands Grossenhain verboten ist und Ausnahme» von diesem Verbot nur mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft zulässig sind, wird hiermit bekanntgeaeben, daß derartige Ausnahmen künftig nur noch in ganz besonderen und dringenden Fälle» er teilt werden können. Denjenigen, die Kartoffeln noch ans dem Kommunalverband auSzufüüren beabsich tigen, wird deshalb empfohlen, sich, bevor sie die Kartoffeln kaufen bez. sich den Ankauf sichern, zunächst der Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu verge wissern. Großenhain, am 22. September 1016 1515bkll. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshanvtmannschaft. VutterverLauf. In Abänderung der Bekanntmachung des Kommunalvcrbands Großenhain vom 26. August 1016 wird hiermit bekanntgegeben, daß in der nächsten Woche, noin 25. Sep tember bis 1. Oktober 1016, in der Stadt Riesa und in der Landgemeiudr Gröba au die dasigen Einwohner die volle auf der Vutterkarte abgedruckte Mengs, mithin h» Pfund — V, Stück, abgegeben werden darf. Die in den Verkaufsstellen in der Stadt Riesa und in der Landgemeinde Gröba in der vorbu>a..nrcn Woche auf die für diese Woche gültige Butterkarte '/, Stück Butter be anspruchenden Personen haben sich durch Vorlegung der Brotanslveiskarte als Einwohner Niesa'S bez. Gröba's auLzuweiscn. Großenhain, am 23. September 1916. 1393 »l?u Der BezirkSverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Mittwoch, den 2S. September Ittltt, vorm. 10 Uhr soll in Riesa ein Grabdenkmal von schwarzem Granit mit geschliffenem Kreuz versteigert werden. * Sammelort für Bieter: Gastwirtschaft „Germania", Poppitzcr Str. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. ÄOckiW ritt Wk!, ZwMtn uuri MlMN. Wir geben hiermit bekannt, das; der Absatz von Aepfeln, Zwetschen und Pflaumen innerhalb des Stadtbezirks Riesa und nach Bezirken, in denen die Beschlagnahme auch nicht gilt, auf Grund von 8 3 der Verfirnung der kommandierenden Generale des Xll. und XIX. Armeekorps vom 18. September 1910 allgemein freikegeben wird und daß der Ver kehr mit Pflaumen und Achseln wieder in der bisherigen Weise stattsindcn kann. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. September 1910. Fnd. WMtt Mim m WWlze M NMkkrMeMH. Durch Herrn Flcischerrncrster Karl Rcrchelt, Hauptstrasse 46, gelangen, soweit der Vorrat reicht, zmn Verkauf: Fierschsülze in I-Pfund-Dosen, Preis pro Dose Ä M. 85 Pfg. feinstes konserviertes entschälteS Nordseekrabbenfletsch in 1 - Pfund - Dosen, Preis Pro Dose D M. — Pfg. Für jede Dose Flcischsülze sind 3 ans die betreffende Woche gültige Fleischmarken abzugebcir. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. September 1916. Gßm. Verkehr mit Eiern. i. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des VezirkSverbandeS der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain vom 19. September 1910 — abgedruckt in Nr. 219 des Riesaer Tageblattes vom 20. September 1916 — geben wir hiermit bekannt, daß die Ansaabc der Eierbezngskarten auf die Zeit vom 25. September bis 31. Dezember 1916 auf Antrag Montag, de« »5. September ISIS vormittags vo« 8—IS Uhr in den bekannten Brotmarken-AuSgabestelle gegen Vorlegung der Brotausweiskarten erfolgt. Selbstversorger haben nur gegen Verzicht auf das Recht der Selbstversorgung und nur dann Anspruch auf Eierkarten, wenn sie Nachweisen, daß sie durch die Selbstversorgung einen der allgemeinen Verbrauchsregelung entsprechenden Anspruch auf Eier nicht befriedigen können. Die Ausgabe der Eierkarten für die Selbstversorger erfolgt von Dienstag, den 26. dieses Monats ab in der Ratshauptkanzlei. ll. Die in der Stadt Riesa wohnhaften Eierhändler Und -Händlerinnen werden besonders auf die obengenannte Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshaupt mannschaft Großenhain hingemiesen. Insbesondere wird auf 8 1 aufmerksam gemacht, wonach diejenigen Personen, die sich auch weiterhin mit dem Aufkäufe von Eiern zmn Weiterverkauf an Verbraucher befassen wollen, verpflichtet sind, unverzüglich um die erforderliche Genehmigung bei der König lichen Amtshauptmannschaft Großenhain nachzusuchcn. Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, baß auch Diejenigen um die Genehmigung des Eicrhandels gciipiß 8 1 obengenannter Bekanntmachung nachzusuchcn haben, die sich bereits im Besitze eines von der Königlichen Amtshauptmannschaft ausgestellten Aufkaufscheines für Eier, Quark und Geflügel befinden. Das 'Ansuchen kann in der kürzesten Form geschehen. - Die in 8 4 der mehrgcnannten Bekanntmachung des Bezirksverbandes der König lichen Amtshauptmannschaft Großenhain genannten Grossverbraucher haben den Antrag auf Ausstellung eines Eier-BezugsscheineS schriftlich bei dem unterzeichneten Rote zu stellen. In dein Anträge ist o.uzngeben, wieviel Eier bisher wöchentlich verbraucht worden sind, wieviel Eier in Zukunft wöchentlich unbedingt gebraucht werden und welche Vorräte an Eiern noch vorhanden sind. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. September 1916. Gßm.st Wir lösen Zmsscheme, die am 30. September oder 1. Oktober fällig werden, von heute an spesenfrei ein oder nehmen sie als Spargelder in Zahlung. 'Wir errichten offene Depots und übernehmen in solchen bis auf weiteres kostenlos dre Verwahrung und Verwaltung von Kriegsanleihen und anderen sickeren Wertpapieren. Nähere Auskunft hierüber, sowie über Stahlschlietzfächer, die wir für de« rnMrgru Preis von jährlich Ä M. 50 Pfg. an vermieten, erteilen wir jederzeit bercitwiliigst. Sparkasse der Stadt Riesa, am 15. September. 1916- . Zsichumlge« auf die bis DonuerStag, den 5. Oktober mittags ausüegendc f8«ste NriegsSAleihe Iir8.oo v. H. für fl'gige Rrichsanleihe — Freie Stucke — KrrrS: i 0^.80 „ „ „ „ „ Rcichsschuldbuchsorderuugen IN5.00 „ „ „ 4V,°/,igs Reichöschahanweisuttgett nehmen wir zur kostenfreien Vermittelung entgegen. " SPsx'mffe Ssr StsdL Mess. WWWenWrMttmi in «M». Llm Sonntag, den L4. September 1016, nachmittags 2 Uhr, haben sich alle in Gröba, Forbercre und Lcuterreussen aufhältlichen männlichen Perso nen im Alter von 22 Jahren zu einer Feuer,vehrübnng Pünktlich am hiesigen izeuerwehrgerät-eschuppen — Strehlaer Straße — einzusindcn. Befreit sind nur kranke und gebrechliche Personen, landwirtschaftliche Arbeiter, Lehrer, Reichs-, Staats-, Gemeinde- und Eiscnbahnoeamte, sowie die Mitglieder der in den Gemeinden bestehenden freiwilligen Feuerwehren. ,. , Aus die Bestimmungen in 88 17 und 20 der Fcuerlöschordnimg vom 26. »Juli lONö, me rin Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3 Angesehen werden können, wird besonders hingc- >wrcscu. Gröba (Elbe), am 21. September 1916. De« Gemeindsvorstanv.
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