Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191607288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-28
- Monat1916-07
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer D Tageblatt ««d A«xrtgl»r (EldeblM mü> Aryckgerj. Awtsötatt für die KSnlgl. Aurtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 17S. Freitag, 28. Jnli 1916, aheads. 69. Aalm,. De» Riesaer Tageblau erscheint jrSr» Tag abends '/»? Uhr nut AriSnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Poftanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcbcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für baS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dis 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OctSoreiS 10 Pf.; -citraub-nder und tabellarischer Satz ent» iprechend höher. NachweisungL- und DcrmiltelnngSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Nie,«. Wöchentlich- Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Win te rlich, R i e sa. Geschäftsstelle: tSoetbestrsste 5!>. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelrn Dittrich, Riesa, Wg-Be ömr Me'zschmm'kesr für Hastm. Hase« sind Leim Verkauf im Fell und beim Selbflvcrbrauch mit einem Durchschnitts gewichtSsatz von 1000 § in Anrechnung zn bringen; fiir eine» Hasen sind also zehn Fleisch marken abzugeben. Dresden, den 20. Juli 1916. 12O6HNHI U-iniftcvinm VcS Innern.8640 VK'EMter. Diejenigen Imker, die ihren Zuckerbcdarf nicht bereits unmittelbar bei dem Birnen wirtschaftlichen Hanvtvrrein oder einem der ibm angeschloffenen Zweigvereine angemeldct Laben, iverden im Verfolg einer Ministerial-Vcrordnung anfgefordert, ihre Anträge auf Zuweisung von Zucker zur Mencnfütterung zu erneuern und zwar unter Benutzung der bei den Gemeindebehörden zu entnehmenden Vordrucke. Die Angaben in den Anträgen sind von de» Gemeindebehörden zu prüfen und zu bescheinigen. Die Anträge find spätestens biS 1. August lfd. JichreS hierher einzureichen, alle später eingehenden bleiben unberücksichtigt. Großenhain, am 27. Juli 1916. 1222 ä l? II. Der Kommunalvcrband. Im Anschluß und in Abänderung der Bekanntmachung des Kommunalvcrbands vom 11. Juli dieses Jahres, Reise- und GasthauSbrvtschcine beir., wird folgendes bekannt gegeben: 1. Die sächsischen Reisebrotscheine gelten außer in den in 8 3 Absatz 2 aenannten Bundesstaaten auch in dem Herzogtum Sachsen-Coburg. Dementsprechend berechtigen die von diesem Staate ausqcgebenen Reisebrotmarken auch zum Bezüge von Brot und Weiß brot innerhalb des Königreichs Sachsens. Die übrigen Bestimmungen der vorgcdachten Bekanntmachung vom 11. dieses Monats finden entsprechende Anwendung. 2. Die Bestimmung in 8 6 Absatz 2 der Bekanntmachung vom 11. dieses Monats wird dahin abgeändert, daß, nachdem nach einer neuerlichen Anordnung der württembergi- schen Landesoersorgungsstelle auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Württemberg — ohne Rücksicht auf dessen Dauer — württembergische Brotkarten oder -Marken gegen Ab« meldeschei« nicht mehr verabfolgt werden dürfen, bei Reisen nach Württemberg auch zu vorübergehendem Aufenthalt Brotkartenabmeldescheine nicht mehr auszustellen sind, viel mehr die entsprechenden Mengen sächsische Reisebrothefte gegen Rückgabe der entsprechenden Brotmarken hier einzulauschen und mitzunehmen sind. Großenhain, am 28. Juli 1916. 954 <l II. Der KommunalvsrSsnd. Regelung des Fleischuerkchrs in Gast- und Speisewirtschafteu uns ähnlichen Betriebe«. Infolge dec Neuregelung des FleifchverkehrS wird 8 14 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 11. April lfd. I. Ziffer 3 unter II 0 2 der Bekanntmachung vom 19. April und 8 4 Absatz 1 der Bekanntmachung vom 2. Juni dieses Jahres aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt. Die Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften und ähnlichen Betrieben erhalten Fleischkarten nur für den eigenen Bedarf und den ihres Personals. Für die ständigen Verpflegungsgäste werden ihnen Fleischbezugsausweise erteilt (stehe II). Wegen des Bezugs von Fleisch für ihren sonstigen Betrieb bewendet es bei den Bestimmungen in 8 4 Absatz 2 und 3 der Bekanntmachung vom 2. Juni 1910. In Gast- und Speisewirtschaften und ähnlichen Betrieben dürfen Fleisch und Fleisch speisen nur gegen Fleischmarken verabfolgt werden. Die von den Gästen vereinnahmten Fleischmarken sind am Montag jeder Woche an die Gemeindebehörden abzuliefern uud zwar die für Fleisch eingenommenen von den für Wild und Konserven vereinnahmten Marken getrennt, je in Päckchen von 50 Stück ab gezählt. Dabei ist jedesmal die Zahl der in der verflossenen Woche vorhanden gewesenen ständigen Tischteilnehmer und der noch vorhandene Vorrat an Fleisch und Fleischwaren anzugeben. Die Gemeindebehörde stellt hiernach über die durch Marken nachgewiesene Menge unter Anrechnung der Fleischvorräte einen Fleischbe'zugsausweis für die mit dem Tage der Ablieferung beginnende Woche nach untenstehendem Muster aus. Hierbei wird auf die für Fleisch abgelieferten Karten ein Zuschlag von 15 für Knochenverluft gewährt. Für die ständigen Tischteilnehmer ist die sicher zu stellende Fleischmenge (125 gr wöchentlich) zu Grunde zu legen. Dieser Fleischbezugsausweis ist bei der Anmeldung des Bedarfs in Kundenliste 4. niit vorzulcgen und bei der Entnahme von Fleisch usw. an die Verkaufsstelle abzngcben. Wird nur ein Teil der zulässigen Menge entnommen, so ist von dem Verkäufer auf dec Rückseite des Ausweises die entnommene Menge in unverwischbarer Schrift abzuschreiben und durch Unterschrift zu bestätigen. Hl Gleichzeitig wird die Bestimmung unter III der Bekanntmachung vom 4. Juni dieses Jahres besonders noch eingeschärst, wonach die Verabreichung von mit Fleisch belegten Broten und Semmeln in Gast- und Speisewirtschaften usw. nur gegen Abgabe von Fleisch- marken erfolgen darf. Großenhain, am 22. Juli 1916. § II- Der Kvmmunalverband. Muster. Fleisch bezug sau SweiS. Vorderseite. Der . . L . in ist berechtigt, in ver Wo chr vom . .bis . . » . Pfund . ... Fr Fleisch, Fleischwaren, i auf Kunden- Wurst, Speck oder Rohfett l liste oder . . . . Pfund . . . . «r Wildfleisch, Kalbs- oder SchwcinSkopf oder Fleischkonserven anzumelden und zu entnehmen. Ort (Datum) (Stempel) Die Gemeindebehörde . Rückseite. Entnommen wurden am 16 ... Pfd.... er nm ,.. / V», IS ».» Md.... er . *) Das Nichtzutreffende ist wegzustreichrn. Ausgabe Ser Fettkartcn. Die Ausgabe der Fettkarten erfolgt Montag, ve« »1. Juli 4V1A» vormittags von 8—1V Uhr in den bereits bekannten Brotkartenausgabestellen gegen Vorlegung der BröiaüSweiSkartey. Der Rat der Stadt Riesa, den 28. Jun 1916. Gßm, Die Königliche Amtshauytmannschaft zn Großenhain hat genehmigt, daß a. das neugebildete Flurstück 478» des Flurbuchs für Gröba, 6,8 » groß, und d. ein Trennstück des Flurstücks 478 in Gröba von 1 a, verschmolzen mit Flur stück 492 (öffentlicher Weg), aus dem Rittergutsbezirk Gröba aus- und in den Grmeindedezirk Gröba einbezirkt werden. Gröba, am 27. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Fleisch, Fleischwaren, WlttK. Sveck oder Rohfett*) Wildfleisch, Kalbs- oder Schweiuskopf, Fleischkonserven Fleisch, Fleischwaren. Wurst» Speck oder Rohfett*) Wildfleisch, Kalbs- oder Schwemskopf, Fleischkonsrrvek Wir nehmen Bezug auf die Bekanntmachung der kommandierenden Generäle der stellv. Generalkommandos Xll und XIX vom 12. Juli dieses Jahres und weisen hierdurch - ganz besonders daraufhin, das? vorn IS. August INI« ab die weitere Benutzung von Fahrradbereifungen ohne besondere Erlaubnis verboten ist. Die Erlaubnis zur weiteren Benutzimg der Fahrradbereifungen mutz unter Ausfüllung eines vorgcschriebenen Vordrucks, der im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3, zu entnehmen ist. sofort beantragt werden. Dort können auch die erlassenen Bestimmungen eiugesehen und gewünschte Auskünfte eingeholt werden. Gröba (Elbe), am 28. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den Sst. Juli, von vormittags V Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof Rindfleisch, roh und gekocht, zum Preise von 1,20 Bi. pro '/- >-8 gegen Fleischmarken zum Verkauf. Fleisch erhalten die Inhaber von Nr. 294 bis ca. 650. Niesa, am 28. Jutt 1916. Die Direktion deS städt. Schlachthofes. Oerlliches und Sächsisches. Riesa, den 28. Juli 1916. — Die Beisetzung des ReichStagSabyeordneten Dr.Oertel fand gestern nachmittag auf dem Friedhof zu Fördergers- dorf bei Tharandt statt. Ueberaus zahlreich war die Schar der Freunde, die herbeigeeilt waren, um dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben, und so gestaltete sich die Feier zu einer imposanten Trauerknndgebung. Im Trauerhause rn SpcchtShausen fand im engsten Familienkreise eine Feier statt, bei der Herr Pfarrer Ludwig aus Großbothen tief empfundene Worte des Trostes an sie Angehörigen richtete. In dem langen Trauerzuge waren zu bemerken: Die Reichs- taaSabgeordneten Dr. Rösicke, Graf Westarp, Lic. Mumm, Siebenbürger (als feldgrauer Offizier), die Mitglieder dec Ersten Ständekammer Geheime Oekonomieräte Steiger, Kleinbautzen, und Steiger, Leutewitz, die Abgeordneten der Zweiten Ständekammer Hofrat Dr. Böhme, OberlandeS- gerichtSrat Dr. Mangler, Oekonomierat Schade, Gärtitz, Friedrich, Hirschfeld, Oswin Schmidt, Freiberg, Born, Kühnitzsch, und Harter, ferner Geheimer Oekonomierat Andrä, Braunsdorf, Professor Dr. Hamann als Vertreter des Sachsenvereins in Berlin, Direktor Telge von der „Deutschen Tageszeitung". Nachdem Pfarrer Dr. König (Fördergcrsdorf) ein treffliches Lebensbild des Verstorbenen gezeichnet und seines sinnigen Inmitten leben? gedacht hatte, widmeten ehrende Nachrufe im Namen des Bundes der Landwirte und der „Deutschen Tageszeitung" Dr. Rösicke, im Namen der konservativen Fraktion des Reichstages Reichstagsabgeordnetec Graf Westarp und im Namen dek Mitglieder des Bundes der Landwirte im Königreich Sachsen Geheimer Oekonomierat Andrä (Braunsdorf). Für die Mit glieder des Bundes der Landwirte in Württemberg sprach Landtagsabgeordneter Theodor Körner. Im Namen und Auftrage der konservativen Fraktion der Zweiten sächsischen Ständekammer hielt Landtagsabgeordneter Direktor Schmidt einen herzlichen Nachruf. Nachdem noch der Bruder des Verstorbenen, Landtagsabgeordneter Pfarrer Oertel in Crimmitschau, ein herzliches Lebewohl den« Heimgegangenen Bruder gewidmet und darauf hingewiescn hatte, wie jeder zeit Glaube, Liebe und Hoffnung als Dreigestirn über dem Wirken des Heimgegangenen geleuchtet hätten und wie der Verstorbene jederzeit die Weltanschauung der Familie Oertel männlich vertreten und damit erreicht habe, daß der Name Oertel ein Programm im deutschen Vaterlande ge worden sei, wurde die Feier mit Gebet und Segen des Geistlichen geschloffen. — Die Felddieb st ähle haben in letzter Zeit außer ordentlich überhandgenommen. Meist werden die Früchte schon in halbreifem Zustande weggenommen, die Felder sinnlos verwüstet, oft ganze Kartoffelzeilen herausgerissen und die Stauden nach Entfernung der größeren Früchte einfach weggeworfcn. Ans Getreidefeldern werden die Achrcnspitzen abgeschnittcn und viel mehr Getreide zer trampelt, als der Dieb gewinnt. Eine Anzahl von Guts besitzern aus Dresdner Vororten hat deshalb die Dresdner Pouzeidirektion ersucht, ihre Beamte» zu unnachsichtlicher Verfolgung.dyr Felddiebe anzuhalten. Auch werden die Feldeigentümer, die bisher fast stets Rücksicht genommen haben, künftig schonungslos in allen Fällen Strafantrag stellen. —* Das KrieqsernährungLamt veröffentlicht im „Reichs anzeiger" eine Bekanntmachung, wonach die Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte nach Maßgabe der früher erlassenen Ver ordnungen einer unter dem Namen ReichLhüIsen- fr n ch t st e l l e zu bildenden Abteilung der ZentruleinkanfS- acsellschaft übertragen wird. Das gleiche geschieht uum mit der Bewirtschaftung von Buchweizen und Hirse nach Braß gabe der früher erlassenen Verordnung. —* (Amtlich.) Nach einer Bekanntmachung des Bundes rates vom 27. Juli 1916 dürfen die im Inland gewonnenen und aus dem Auslande einschließlich der besetzten Gebiete eingefirhrtcn Stengel der brennenden langstieligen Brenn- ncssel nur an die Nesselfascrver w e c tungsgese! l- schaft rn. b. H. Berlin IV 66, Wclhelmstraße 91 oder an die von ihr ermächtigten Stellen oder von Behörden er richteten Sammelstcllen abgesetzt werden. Die Eigentümer oder Besitzer der Nessclfascr können der Vcrmcrtungsaesell- schäft eine Abnahmcsrist von mindestens 4 Wochen setzen, nach deren Verlauf die Absatzbesthränkung erlischt. Der Höchstpreis ist zunächst ans 14 Mk. für den Doppelzentner festgesetzt. Er kann vom Reichskanzler geändert werden. —88 Gründung eines sächsischen Kriegücr- nährungsanrtcs. Im sächsischen Ministerium des Innern sind augenblicklich Vorbereitungen im Gange, die darauf abziclen, die jetzt bei diesem Ministerium bestehende Abteilung kür Ernährungssragen auszubancn und ans eine
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite