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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-10
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1916
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68. Jahrtz. 2» — Da« Riesaer Tageblatt etschewt wdeN Latz avend» '/,7NLr rMt Ausnahme der Sonn- und Festtag«. v«z»»A«preiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter ter Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,1 V Mark, monatlich 70 Pf. Auzetgen- für die Stummer oe« Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestürmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 2l) Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und Bermittelunasgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes b«r Drucker«!, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langrrt Winterlich, Riesm Geschäftsstelle: ütoetheftraste öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich.Niesch- und Anzeiger (Eldedlatt mn Ädriger). Amtsblatt für die Mnlgl. AmtShauptmarmschast Großenhain, das KSnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Sttehu, sowie den Gemeinderat Gröba. - 2367 Dienstag, 10. Oktober 1916, abends. M. RattzanS, 2,75 1,85 0,90 2,35 1,65 0,70 2,75 M. 1,95 „ 1,00 „ 2,25 „ 1,65 „ 1.00 „ mer Freund aller künstlerischen Bestrebungen, insbeson dere seiner engeren Heimat. Auf schriftstellerischem Ge biete Hut sich Dr. Rumpelt selbständig betätigt. — In Sachsen wird, wie schon gemeldet, in allen Städten mit über 3000 Einwohnern und in allen Land gemeinden mit über 5000 Einwohner» am 12. Oktober eine Erhebung über die bewohnten und leerstehenden Wohnungen stattfinden, die sich demgemäß aus zwei Drittel der Bevölkerung erstrecken wird. Diese Erhebung kommt einem allseitig geäußerten Wunsche entgegen: im Mündelflchere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen hastenden Stadtgemeinde. Vermietung von Stahlschlteflfächern. — Anfbewahrrmg rmd Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !I Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor- schristlicher Austräae. !s kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. s Montags bis mit Freitags: 10—12 und 2—4 Uhr Kassenstände«: Sonnabends: 10-2 Uhr. , Giro-Kasse des Verbandes sächsischer Gemeinden. Kostenlose Ueberweisunge«. 2.50 » 1,80 „ 1,00 „ 2,00 „ 1.50 , 1,00 „ 6,00 „ 5.70 „ 1,80 , 1.70 „ , ... 5,25 . b) Hennen, das Stück 4,25 „ ür Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an die Stelle dieser Preise Bekanntmachung über den Absatz von Dörrobst. Nachstehende Bekanntmachung der KriegSgesellschaft für Obstkonserven und Marme lade G. m. b. H. vom 5. Oktober 1916 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 7. Oktober 1916. 436U S VI Ministerium deS Inner«. 4938 Mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers wird bestimmt, daß Dörrobst bis ans weiteres von den Dörranstalten nicht abgesetzt werden darf. Betriebe, die sich mit der Herstellung von Dörrobst befassen, haben der Kriegsaesell- schäft binnen 8 Tagen ihre Vorräte und ferner allwöchentlich die von ihnen neu herge- stellten Mengen an Dörrobst nnzuzeigen. Berlin 8V 68, Kochstraste 6. den 5. Oktober 1916. KriegSgesellschaft für Obstkonscrve» und Marmeladen m. b. H. Hartwig. s) für Nücke» und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm l>) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm . . . . ... . S. ber Wildschweinen L. bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich s) für Rückeck und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm d) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm . . . . . «) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm ......'. . 8. bei Tieren über 35 Kilogramm «.) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm l>) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm . o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm -., 4. Sei Hasen ' ») mit Balg, das Stück b) ohne Balg, das Stück , ..L4* 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg, das Stück . b) ohne Balg, das Stück v. bei Fasanen -o Hähne, das Stück . . i>) Hennen, das Stück - Für Gemen " folgende Preise: 1. bei Rehwild ») für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm ........ 2. bet Rot- und Damwild «) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm d) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm °) für Ragout oder Kochfleisch für 0.5 Kilogramm S. bei Wildschweinen bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich ») für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm d) für Blatt oder Äug für 0,5 Kilogramm e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm L. Bei Tieren über 35 Kilogramm ») für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm l>) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm AttsfschrmRWerordmtttg zu der Bekanntmachung über die Regelung der Wildpreise vom 24. August 1916 (Reichs-G-setzbl. S. 959). ,. Auf Grund der 8Z 3 und 4 der vorbezeichneten Bekanntmachung wird folgendes be stimmt: I. Für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an Stelle der von dem Herrn Präsidenten des KriegsernährungsamteS durch dis Bekanntmachung über die Fest setzung der Preise für Wild vom 17. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1046) für den Großhandel mit Wild festgesetzten Preise folgende Preise: 1. bei Rehwild (niit Decke) für 0,5 Kilogramm . . . . 1,45 2. bei Rot-rmd Damwild (mit Tecks) für 0,5 Kilogramm . . . . 1,25 3. bei Wildschweinen (mit Schwarte) n) bei Tieren im Gewichte bis zu 35 Kilogramm einschließlich für 0,5 Kilogramm . 1,30 l>) bei Tieren über 35 Kilogramm für 0,5 Kilogramm ..... 1 . 1,10 4. ber Hasen " a) mit Balg, das Stück . 5,75 ö) ohne Balg, das Stück 5,45 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg, das Stück ........ . 1,65 b) ohne Bälg, das Stück . . . . . 1,55 6. bei Fasanen «) Hähne, das Strick ............... . 4,85 i>) Hennen, das Stück . . . . 3,85 II. Für die Abgabe von Wild im Kleiuverkauf an den Verbraucher «erden folgende Preise festgesetzt: 1. bei Rehwild ») für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,50 M. b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,70 „ . «) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm 0,90 . 2. der Not- und Damwild - - - -- - 2,10 _ 1,50 „ 0,70 . Dr. Rumpelt in die Verantwortliche Stelle als Personal referent in das Köntgl. Ministerium des Innern berufen und »um Geheimen RegierungSrat ernannt. Nach acht jähriger Tätigkeit im Ministerinnr deS Innern wurde Dr. Rumpelt Kreishauptmann von Dresden und trat dann im Fahre 1909 als Nachfolger deS Geh. 8lat? Lr. Merz als Abteilungsdirektor wieder in das Ministerium des Innern über. In Geh. Rat Dr. Rumpelt ist nicht nur ein äktßerst vielseitiger BerwaltungSbeamter von großem Wissen um» Können dahingegangen, sondern auch ein war Sermnf Vkr. Einlagenbestand r 14 Millionen Mark. , Verzinsung der Einlage« da» 3*2 Prozerrt. rage »er M«;«-,««« «s ms M« Tage der Rückzahlung. Aus Anlaß der nächstjährigen Einschätzung zur Staatseinkommen. und Ergänzungs steuer sind den Haus- und Grundstücksbesitzern bez. deren Stellvertreter» die Hauslisten zugestellt worden. Die Ausfüllung der Hauslisten hat nach dem Stande vom IS. Oktober INI« zu erfolgen. Sie sind binnen 10 Tagen, vom Tage der Behändigung ab gerechnet, jedoch keinesfalls vor dem 13. Oktober, durch eine erwachsene Person, welche über die Ein träge und Verhältnisse im Grundstücke genau Auskunft geben kann, bei unserer Steuertaffe, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4, wieder einzureichen. Ihrer Rückgabe wird besonders in de» Nachmittagsstunden <8—« Uhr) der Tage von» 18.—SO. Oktober entgegengesehen, da die Steuerkassc während dieser Tage, jedoch nur r«r Annahme von Hansliste», auch nachmtttags geöffnet ist. Bei der Ausfüllung der Listen sind die auf der Titelseite abgedruckten Bemerkungen zu beachten. Besonders ist darauf -inzuweisen, daß alle männliche» und weiblichen Per sonen, welche ein eignes Einkommen haben, aufzunehmen sind. Ehefrauen und erwachsene Kinder sind dann wegzulafseu, wenn sie keinen eigenem Erwerb nachgehen oder Vermögen besitze:,. Ferner sind auch alle diejenigen Personen mit aufzunehmen, welche, obwohl sie nicht in dem Grundstück wohnen, doch in demselben ein Gewerbe betreiben oder Wohn- und gewerbliche Räume gemietet haben, dagegen weazulaffen alle diejenigen Personen, die ihren Familienwohnsitz an einem anderen Orte des deutschen Reiches Haven. Im Kriegsdienste befindliche Personen einschließlich der Untermieter und Schlafstellen inhaber sind in die Hausliste anfzunehmen, wenn sie die Wohnung beibehalten haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Vermerk: «im Kriegsdienste" oder abgekürzt: «i. K." kenntlich zu machen. Gröba (Elbe), am 10. Oktober 1916. Der Gemeindevorftand. Maschmerrschreiverin zum baldigen Antritt gesucht. Gesuche mit GehaltSansprnch werden bis zum 14. d. M. erbeten an den Gemeinderat Gröba. 4. bei Hasen mit Balg das Stück ........ 6,50 M d) ohne Balg das Stück. . ' ... 6,20 „ 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg das Stück 1,65 . b) ohne Balg das Stück. .............. . «V» - 1-85 « 6. bei Fasanen ») Hähne, das Stück 5,70 « l>) Hennen, das Stück. 4,60 „ m. Wird Wild im Kleinverkause durch den Jäger selbst an den Verbraucher abgegeben, so dürfen die für den Großhandel mit Wild^gesetzten Preise nicht überschritten werden. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, Abweichungen von diesen Preisen nach unten zu bestimmen. Auch bleibt es ihnen überlassen, Kleinverkaufspreise für zerleste Hasen und Kaninchen festzusetzen. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Entgegen stehende frühere Verordnungen des Ministeriums des Innern werden aufgehoben. Dresden, den 7. Oktober 1916. 1683 ll »M Ministerium deS Inner«. 4937 StäMscher Konservenvsrkanf. Mittwoch, de« 11. Oktober ISIS, vormittags von 8—IS UhM findet im früheren Branereiwohngebäude Himer dem Rathanse wiederum VerkWs HW» Fleischkonservcn statt. Zum Verkauf gelangt lediglich Rindfleisch in Brühe, 40« «o netto, Preis s.4« M. pv» Dose. Abzugeben sind für jede Dose Fleischkonserven 10 Fleischmarken mit dem BuchftvchM tl oder v auf di« Wochen vom 2.-8. bezw. 9.—15. Oktober 1916. Die Fleischkonserven find zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt. Der Rat der Stadt Riesa, den 10. Oktober 1916. Freitag, den 18. und Sonnabend, de« 14. Oktober INlL 7 finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sache« iHv« Erledigung. , Die Sparkaffe bleibt jedoch während der üblich«» KaffenAruder» geöffnet ..." Im Königlichen Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen Über Totgeburt«, »md Sterbefälle vormittags von 8—8 Uhr angenommen. . . Die Ausgabe von Bezugsscheinen für Stoffe erfolgt an beide« Tagen in der L« von vormittags 8—1 Uhr im Quartieramt. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Oktober 1916. Frch- Ocrlliches »«!> Sächsisches. Riesa, de»» 10. Oktober 1816. — Nach kurzen, Kranksein starb gestern nachmittag an Herzschlag Herr Geheimer Ra- Dr. jur. Alexis Anselm Rumpelt, Mtlfist-erialdirektor im Königlich Süchfiscycn sterium des Innern. Dr. Rumpelt war geboren am ßruar 1853 in Radeberg bei Dresden. 1888 wurde terungSrat, 1891 AmtShauptmann in Glauchau und tShauptmann in Chemnitz. Im Jahre 1898 wurde 10. er
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