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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-16
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1916
- Autor
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Riesaer H Tageblatt Montag, 16. Oktober 1916, abends 241 69. Jahrg !«. KL 12. 12.80 III. IV. V. GMMtAeckmlW in tziinWiWkvWOst U Sie Klde im!!!. ZimWrlk Sonnabend, den 28. Oktober 101«, vormittags /.IS Uhr im Rathause zu Meißen, Zimmer IS. Tagesordnung: 1) Kaffenbericht auf 1918. 2) Richtigsprechung der JayreSrechnung auf 1918. 3) Haushaltplan auf 1917. >4) Bestimmung-der Bcitragserhebuna auf 1917. 8) Anträge. Der Vorstand. Dr. Ay. 8pai-Isa«ss Li«Lks. Unter Garantie der Gemeinde. Cinlagenzinsfutz 3 /-°/» Tägliche Verzins,mg Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Ans-ewahrnng und Verwaltung von Wertpapiere«. Einlagebücher gebührenfrei. Noutrollmarten zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. . Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—3 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. MpqAMjtgrr MtdlM WMMch. ^elegramm-Mnger ßI N I rag blatt Rl k^ dla-1 für die Königs. Amtshauptmaunschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Rich», sowie den Gemeinderat Gröba. bis zum 30. September 1916 auf 300 Mark, von da ab bis auf weitere Festsetzung auf 280 Mark bestimmt wurde. I'n welcher Höhe der Höchstpreis endgültig festgelegt wird,' steht noch nicht fest. Die weitere Herabsetzung wird aber/ da der Heercsbedarf für die nächsten Monate noch erheblich ist, nicht vor Ende.November erfolgen. Bis dahin wird', es den Landwirten, auch wenn mau die Verspä tung der Ernte und die sonstigen Schwierigkeiten berück- sichtigt, möglich sein, den Hafer in der für das Heer zu nächst erforderlichen Menge zum Preise von 280 Mark zur , Ablieferung zu bringen, ohne daß die ordnungsmäßige Durchführung der Herbstbestellung und die Einbringung der Hackfruchternte unter der Beschleunigung der Hafer anlieferung leidet. (Amtlich.) — Tie .Bezugsvereinigung der deutschen Landwirie, Krastfutterabteilung, Berlin W. 33, Gcnthincrstraße 31, weist darauf hin, das; durch die Bundesratsvcrorduung vom 5. Oktober 1916 (RcichSgesctzblatt 222) nunmehr sämt liche Futtermittel, die nicht ausdrücklich ausgenom men oder von anderen Verordnungen erfaßt sind, nur durch die BezugSvcreinigung abgcsetzt werden dürfen. Noch unerfüllte Liefcrungsverirägc begründen keine Ausnahme. Etwaige Vorräte und die voraussichtliche NicrteliahrScr- zeugnng sind anmeldepflichtig. Tie Herstellung von Futtermitteln, außer von Mischfuttcr, wird durch die neue Verordnung keineswegs beschränkt, ebensowenig die Ein fuhr. Der Hersteller oder Einführer setze sich mit der Be- zügSveceinigung in Verbindung; sie wird voraussichtlich in der Lage sein, jede im allgemeinen Interesse liegende Herstellung oder Einfuhr von Futtermitteln durch ent sprechende Festsetzung der etwa noch nicht gesetzlich ge regelten Ncbcrnahmepreise auch «veiter zu ermöglichen. Die getroffenen Verfügungen über Naßhese bleiben bis auf wei teres bestehen; ,m übrigen darf Naßhefe, sofern keine Trock- nungSgclcgenheit vorhanden ist, unter Einhaltung der ge setzlichen Höchstpreise vorläufig noch freihändig abgesetzt werden. Bekanntmachung. Sämtliche im Königreiche Sachsen befindlichen Gewerbe-, Industrie- und Handels betriebe, Genossenschaften und Lieserungs-Berbände, die Heeres- oder Marinelieferungen unmittelbar oder mittelbar ausführcn, ' — mit Ausnahme der Lieferungen von AusrüstungS- und Bekleidungsstücken, sowie sämtlicher Heeres-Näharbeiten (das sind die mit den Ber- und Bearbeiten von Web-, Wirk- und Strickwaren verbundenen reinen Schneider- und Näharbeiten), der Lieferung von NaürunaS-, Genuß- und Futtermitteln, sowie der Arbeiten und Lieferungen für Bauten der Heeresverwaltung — haben dies bis Ende Oktober d. I. bei der Handels- oder Gewerbekammer, zu der sie wahlberechtigt und beliragspftichtig sind, anzumelden. Hierzu ist ei» besonderer Meldeschein zu benutzen, der bei den Kammern oder den von ihnen genannten Stellen kostenlos abgegeben wird. In gleicher Weise ist auch jede künftige Uebernahme von Heereslieferungen — und zwar sobald wie möglich — anzuzeiflen ohne Rücksicht darauf, daß eine frühere Meldung schon vorliegt. Hierbei ist cs gleichgültig, ob der Auftrag unmittelbar von einer Behörde, oder als Unter-Auftrag von einem Unternehmer oder Vermittler erteilt wurde und für welchen Bundesstaat oder für welchen Teil des deutschen Heeres bezw. der deutschen Marine oder seiner Verbündeten die Lieferung bestimmt ist. Meldescheine müssen auch von solchen Betrieben usw. eingesendet werden, die Hceres- lieferungen noch nicht ausführen, aber bei günstiger Vergebung berücksichtigt zu werden wünschen. Die Handels- und Gcwerbekammern stellen das Ergebnis der Meldescheine über sichtlich geordnet zusammen und reichen bis zum 23. November d. I. die Zusammenstellung, sowie später etwa notwendig werdende Nachträge an < das Königliche Sächsische Kriegsininistcrium — Abteilung Vl - in Dresden ein. Unterlassung oder Falschmeldung zieht den Ausschluß von Heereslieferungen und je nach Umständen den Entzug bereits erteilter Aufträge nach sich. Dresden, den 14. Oktober 1916. 1124oillLl Ministerium des Innern. 3042 Kricgsmittisterrum. - Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 16. Oktober 1916. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtvcr- ordneten-Kollegiums am Dienstag, den 17. Oktober 1916, nachmittags 6 Uhr. 1. Rechnungen auf das Jahr 1914: s der Stadthauptkasse, b der Schulkasse, « der Sparkasse. 2. Nachtrag zur Sparkassen-Ordnung. 3. Wahl von Mit gliedern und Stellvertretern für die staatliche Einschätzungs kommission. 4. Mitteilung, Straßenbahn betr. — Nichtöffent liche Sitzung. —* Der 43 jährige Müllergehilfe Köhler, in der Schloß- straße hier wohnhaft, ist heute mittag in der Schönherr'schen Mühle dadurch tödlich verunglückt, daß er beim ver botswidrigen Benutzen des Fahrstuhles vier Stockwerke hoch abstürzte. —* Heute früh ist hier die Scheune des Fuhrwerks besitzers Möbius in der Bnichgaffe vollständig nieder- gebrannt. Infolge des schnellen Umsichgreifens des Feuers sind auch etwa 100 Zentner Stroh, die in der Scheune lagerten, und einige landwirtschaftliche Maschinen den Flammen zum Opfer gefallen. An der Brandstelle waren das hiesige Freiw. Rettungskorps mit der Motorspritze und die Eisenwerksfeucrwehr tätig. Die Entstehung des Brandes ist auf fahrlässige Brandstiftung durch den 13 jährigen Sohn des Besitzers zurückzusühren. Dieser hatte einen an der Spitze mit einem Buntfeuer-Streichholz versehenen Fitschc- pfeil abgeschossen, der in dis Scheune fiel und das Stroh in Brand setzte. Er wurde dem hiesigen Königlichen Amts- geeicht zuaeführt. —* Wie seinerzeit berichtet, wurde im Juli d. I. in der Trinkhalle am Gaswerk, hier, ein Einbruch verübt. Als Täter sind jetzt in Pirna zwei Arbeiter ermittelt worden. . —* Am Sonnabend abend in der sechsten Stunde ist auf der Hauptstratzc ein vor einem Geschäft stehendes Fahrrad, Marke »Adler", gestohlen worden. Die Griffe der Lenk stange tragen die Aufschrift „Paul Wiede". Das vordere Aad hat einen grauen, das Hintere einen roten Gummi- Dar Riesaer Tageblan erscheint )even Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag- aufzugcbcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für baS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und VcrmittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BefvrderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich, R ie s a. Geschäftsstelle: Goethrstraße 8V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa» Mk. 11.-F Mittwoch, de» 18. Oktober 101«, vormittags 11 Uhr wird im Sitzungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche BezirtsansschnMtznng abgehalte,l. Großenhain, am 14. Oktober 1916. Königliche Amtshauptmannschast. Nachstehende, von der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin.festgelegten Richtpreise werden hiermit zur Kenntnis gebracht. Großenhain, am 14. Oktober 1916. > . 1230 d k II Der Kommunalverband. Richtpreise der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H„ Berlin. SA.-"!«F'n?- 1. Weistkohl der Ztr. mit Mk. 3.— zuzüglich 12'/.. Pf- Makler- oder 23 Pf. Händler- llrel. Maklergebühren, frei Verladestation oder Fabrik in geputztem Zustande. 2. Sauerkraut. Vom 1. Oktober 1916 ab ist der Absatz von Sauerkraut allgemein freigegeben, wenn die nachstehenden Preise nicht überschritten werden; I. o) Beim Absatz durch den Hersteller frei Verladestation des Her ¬ stellers für 30 Kilogramm ohne Verpackung d) Beim Absatz in Gebinden von 50 Kilogramm und darüber frei Haus oder Lager des Empfängers für 50 Kilogramm o) Beim Absatz in Gebinden unter 50 Kilogramm frei Haus oder Lager des Empfängers für 50 Kilogramm II. Beim Absatz an den Verbraucher einschließlich handelsüblicher Verpackung für 0.5 Kilogramm „ —.16 Die Erzeugerpreise sind auch solchen Verbrauchern zu gewähren, die mindestens 50 Ztr. auf einmal abnehmen. Die Preise unter I dürfen auch vom Händler nicht überschritten werden. Die Gebinde dürfen nur zum Selbstkostenpreise berechnet werden und müssen, wenn Rückgabe vereinbart ist und in brauchbarem Zustande erfolgt, 'zu diesem Preis zurückgenommen werden. Nach einer Mitteilung der Neichsfuttermittelstelle ist dieser die Ermächtigung erteilt worden, diejenigen Bctriebsinhaber, die weniger als 25 ä-- Gerste geerntet haben, soweit von der Lieferungspflicht zu befreien, als ihnen nicht mindestens 10 ä? verbleiben würden. Unternehmer, die hiervon Gebrauch machen wollen, haben entsprechenden 'Antrag bei dem Kommnnalverband zu stellen, der die Aptrngc an die Rcichsfuttermittelstelle weiterleiten wird. Großenhain, am 14. Oktober 1916. 1691 II. Der Kommuualverband. Wir geben erneut bekannt, daß bei der im Mai dieses Jahres crfölgteilAnSlosung Riesaer StaStschuldverschreibunge» von der Anleihe des JahreS 1001 folgende Nummern gezogen worden sind: Lit ü über 1000 M. Nr. 183, 190, 240, 337 und 386, „ O „ 500 M. Nr. 416, 448, 494, 573, 630, 680 und 726. ' Die Betrüge der Schuldverschreibungen, deren Verzinsung am 81. Dezember 101« aufhört, können vom 15. Dezember dieses Jahres an gegen Einreichung der Stücke und der noch laufenden Zinsscheine bei unserer Stadthanptkaffe, wie auch bei der Sächsischen Bank zu Dresden, der Dresdner Bank und bei den Filialen dieser Banken erhoben werden. Von den in früheren Jahren ausgclosten Stadtschnldvcrschreibungcn;dcr 1001 er Anleihe sind noch nicht zur Einlösung gebracht worden: Lit 0 über 1000 M. Nr. 303, ausgelost für Ende 1912, „ 0 „ 500 M. Nr. 442, ausgelost für Ende 1913, „ 0 „ 500 M. Nr. 642, „ v „ 200 M. Nr. 1129, beide ausgelost für Ende 1915. Ter Rat der Stadt Riesa, am 12. September 1916. WeiMantöerkanf in Gröba. Dienstag, den 17. Oktober 101« vorm. von 8 Uhr an wird am Eleoatorfpeicher in Gröba, Georg Müller Straße, eine Ladung Weißkraut ver» kauft. Preis 5^. Pfg. für I ,Pfund. Den Einwohnern wird empfohlen, sich mit Rücksicht auf die Knappheit an sonstigen Lebensmitteln mit Weißkraut für den Winter einzudeckew Lebensnnttelkontrollkartcn sind vorzulegen. Gröba (Elbe), am 16. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. mantel. Etwaige sachdienliche Wahrnahmen werden an die I gesetzt worden, das; der Höchstpreis für die Tonne Hafer PoÜAb! eröelen. sii^ rirnr AO (^piitl'riilipr IHlli cklirs Hlil) M/11? — KM. Seine Majestät der König hat dem In fanterie-Regiment Nr. 182 folgendes Telegramm gesendet: „Ich habe durch Generaloberst Frhrn. v. Hausen, den Chef des Regiments, Meldung erhalten von den sehr schönen Kämpfen des Regiments in den letzten Tagen. Nachdem es sich bei mehreren Gelegenheiten sehr ausgezeichnet hat, benütze Ich die jetzige Kampfhandlung mit besonderer Freude, um dem Regiment für seine guten Leistungen Meine vollste Anerkennung und Meinen wärmsten Dank auszu sprechen." — Seine Majestät der König hat ferner gestern dem Divisionskommandeur Generalleutnant Bärensprung folgendes Telegramm gesandt: „Mit großer Freude habe Ich heute die Meldung von dem herrlichen Angriff auf den ÄmboS-Wald erhalten. Die 3 zu Ihrer Division ge hörigen Regimenter haben, würdig ihrer ruhmvollen Vet- ganqcnheit, dem übermächtigen Feinde gezeigt, daß Meine Sachsen noch nickt zermürbt sind. Bitte sprechen Sie Ihren Regimentern Meine wärmste Anerkennung und Meinen herzlichsten Dank aus." — Der Vorstand des Viehhandelsverbandes des Königreichs Sachsen schreibt: Mit dem 5. November d. I. werden auf Veranlassung des Zentralviehhandelsverbandes die Stallhöchstpreisc für Rinder in jeder Klaffe um 5 Mark erniedrigt. Es liegt im dringenden Interesse der Landwirte, sämtliche schlachtreifen Rinder sowie Kümmerlinge, alte Milchkühe mit wenig Milch, überzählige Bullen bis zu diesem Zeitpunkte abzngebcn, damit die Tiere noch zn dem alten Preise verwertet werden können. Ein starker Auftrieb von Rindern an den Vieh höfen ist besonders in gegenwärtiger Zeit dringend er wünscht, weil der Auftrieb von Schweinen bedeutend nachgelassen hat. — Das KriegScrnährungsamt gibt bekannt: Um die recht zeitige Deckung des Hcrbslbedarss der Heeresverwaltung an Hafer sichcrzustellen, ist für die frühzeitige Abliefe rung des Hafers eine Frühdruschprämie in d-.r Form scst-
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