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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-18
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1916
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Messer H Tageblatt ««d («dcklM Md APkiSM- Amtsblatt 'irr- filr ble K0n?gl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Rtesa, sowie den Gememderat Gröba. 243. Mittwoch, 18. Oktober ISIS, abends. «S. Jahrg. Da» Riesaer Lageblan erscheint ievea Lag abends V-7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer des Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortsprers 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. AahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraße SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nies» Bekanntmachung, das Verfüttern von Zuckerrüben betreffend. Auf Grund non 8 2 Absatz 1 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 vom 14. September 1916, Reichsgesetzblatt Seite 1032, wird bestimmt: Von dem Verbote des Verfutterns von Zuckerrüben können die Kommunalverbände im Einzelfalle Ausnahmen zulafsen. Die Bewilligung solcher Ausnahmen darf jedoch nur dann erfolgen, wenn nach sorgfältiger Prüfung die Verarbeitung der Rüben in einer Zuckerfabrik ausgeschlossen ist oder für die öffentliche Ernährnngswirtschaft offenbar von Nachteil wäre. Der Verfüttern«« gleichzustellen und somit untersagt ist übermässiges Köpfe» der Rüben, das heißt Köpfen unter der Blattnarbe. Die Erlaubnis zur Verbitterung darf nicht erteilt werden, falls Rüben absichtlich zurückbehalten worden sind, um ihre Verarbeitung auf Zucker zu verhindern. Zuwiderhandlungen werden nach 8 33 Absatz 1 Nr. 1 der Bundesratsverordnung vom 14. September 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 1032) bestraft Dresden, den 14. Oktober 1916. 439 Il L Vl Ministerium des Innern. 5096 Bergung der Ernte. Wenn wahrzunehmen gewesen ist, daß noch nicht allenthalben die Gewächse in der Weise, wie es geschehen könnte, zur Verwendung kommen bez. kommen sollen, so weist die Königliche Amtshauptmannschaft unter Bezugnahme auf ihre Bekanntmachung vom 2. Okto ber 1915 erneut darauf hin, von dem, was Feld, Wiese, Garten und Rain zur menschlichen und tierischen Nahrung bietet, nichts umkommen zu lassen und vor Eintritt des Winters noch bestmöglichst zu verwerten. So wird unter anderem das Gras, welches zum Teil in nicht unbeträchtlicher Länge noch an Straßenrändern, an Feldwegen, an Rainen steht, nicht umkommen zu lassen sein. Wird dieses nicht seitens der eigentlichen Nutzungsberechtigten benötigt, so empfiehlt es sich, es den Besitzern von Kleinvieh, wenn nicht ohne, so doch nur gegen ein geringes Entgeld zu überlassen. Wenn es jetzt weiter gilt, Kartoffeln und die übrigen Hackfrüchte schleunigst zu ernten, damit sie nicht durch die Witterung, insbesondere durch Frost leiden, so wird in den Fällen, in denen durch Arbeitermangcl sich die Einbringung verzögert, den Besitzern anheim gegeben, Schulkinder mit heranzuziehen und sich zu diesem Äehufe an die Schul vorstände zu wenden, um volle Freiheit vom Unterrichte zu erlangen. Die Schulvorstände sind von der Königlichen Bezirksschulinspektion entsprechend unterrichtet worden. Fehlt es an Gespannen, so sind nach einer Mitteilung der Reichskartoffelstelle Pferde bei den stellvertretenden Generalkommandos anzufordern. Gesuche würden an die Königliche Amtshauptmannschast zu richten sein. Die Herren Gemeindevorstände wollen in vorstehender Richtung helfend, fördernd und vermittelnd wirken. Großenhain, am 18. Oktober 1916. 1567 orn Königliche Amtshauptmannschast — — Nach der Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vom 25. September 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 1076) und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 230) ist die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden ermächtigt worden, für landwirtschaftliche Betriebe hiesigen Bezirks, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rinder üblich war, bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnisse zu bestimmen, daß die Unternehmer in dsr Zeit bis zum 15. November 1916 an ihre zur Feldarbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeits- ochsen oder Zugknhe neben den durch die Bekanntmachungen vom ^September 1916 vom 15. September 1916 bewilligten noch folgende X weitere Hafermengen aus ihren Vorräten verfüttern dürfen: s) an die schweren Arbeitspferde 3 Pfund für den Tag oder IV- Zentner für den - ganzen Zeitraum, l>) an die Arbeitsochsen IV- Pfund für den Tag oder V« Zentner für den ganzen , Zeitraum, <-) an die Zugkühe unter Beschränkung auf 1 Gespann und vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörde IV- Pfund für den Tag oder Vi Zentner für den ganzen Zeitraum. Anträge von Gemeinden oder einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben auf Gewähr ung dieser besonderen Zulagen sind bei dem unterzeichneten Kommunalverband einzu reichen. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, daß Pferde und Rinder bisher mit Kartoffeln gefüttert worden sind und daß ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis für Gewährung der besonderen Zulagen vorlieat. Die Antragsteller haben sich die in ihren Anträgen gemachten Angaben ortsbehörd lich bescheinigen zu lvffen. Großenhain, am 17. Oktober 1916. 27 «v 1.Der Kommunalverband. - Verkehr mit Eiern betr. Infolge Anordnung der Reichsverteilungsstelle für Eier erhält 8 8 Absatz 2 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 19. September 1916 den Verkehr mit Eiern betr., folgende veränderte Fassung: . , Weiter haben die Aufkäufer und Aufkäuferinnen der Königlichen Amtshaupt- mannschaft am Sonnabend jeder Woche auf einem vorgeschriebenen Vordrucke, der den Aufkäufern direkt zugefertigt wird, anzuzeigen wieviel Eier sie in der abaclaufenen Woche aufgekauft, wieviel sie an Verbraucher gegen Eicrkartcn, an Lazarette und Krankenhäuser, an Gewerbebetriebe auf Bezugsscheine abaesetzt und wieviel sie an die Sammclstellen ab geliefert haben. Den Vordrucken sind die für die verkauften Eier in Empfang genommenen Eierkartenabschnitte gebündelt und unter Aufschrift der Anzahl bcizufügen. Alle Geflügelhalter, die Eier unmittelbar an Verbraucher abgeben, haben ebenfalls über die Anzahl der verkauften Eier Buch zu führen und die im vorstehenden Absatz ge dachten Vordrucke, die ihnen zuaestellt werden, auSgefttllt und pünktlich unter Beifügung der vereinnahmten Eierkartenabschnitte einzureichen. 8 10 der vorgenannten Bekanntmachung erhält folgende Fassung: Die Sammelstellen haben aus den bei ihnen abgelieferten Eiern zunächst den noch in dem Bezirk der Sammelstelle vorhandenen Bedarf zu decken und am Sonnabend jeder Woche der Königlichen Amtsbauptmannschaft anzuzeigen a) die Zahl der bei ihnen vorhandenen Eier, b) die Anzahl der bei ihnen im Laufe der Zwischenzeit eingegangenen und verkauften Eier. Hierbei sind die vereinnahmten Eierkartenabschnitte, gebündelt in 50 Stück, beizufügen. Etwa vorhandene Ueberschüsse sind an die von der Königlichen Amtshauptmannschast bestimmte Stelle oder Person abzuliefern. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Großen-atu. am 16. Oktober 1916-. 1698 b x II. Der Bezirksverband der Königliche« Amtshauptmannschast. Pflichtfeuerwehr Gröba, Elve. Sonntag, den 88. Oktober ISIS, nachm. 8 Uhr, haben sich alle in Gröba, For- berge und Unterreußen aufhältlichen männlichen Personen im Alter von 22 bis 30 Jahren zu einer Feuerwekrübung pünktlich am hiesigen Feuerwehrgeräteschuppen — Strehlaer Straße — einzufinden. Ungerechtfertigte und unentschuldigt« Versäumnis wird unnachsichtlich bestraft. Gröba (Elbe), am 18. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Aartoffelbersorgung der Schwcrarvcitcr in Gröba. Laut Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vom 14. Oktober 1916 habe« a»K IV- Pfund Kartoffeln täglich außer de» Kartoffelerzeugern nur Schwer arbeiter (Personen, die tatsächlich mit körperlichen Anstrengungen Arbeiten zu leisten haben) Anspruch. Die hiesigen Hanshaltnngsvorstände werde» aufgefordert, ihre hier abge gebenen Kartoffelbestellungen dahin zu ergänzen, wieviel Schwerarbeiter zu ihrem Haushalte gehören. Diese Meldungen sind Donnerstag, den IS. Oktober ISIS, vor mittags von 8—1 Uhr und nachmittags von S—« Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3 anzubringen. Bescheinigungen der Arbeitgeber über Schwerarbeiter sind möglichst mitzubringen. Nur diejenigen Anträge auf I V- Pfund Kartoffeln, die an vorgenanntem Tage gestellt werden, können Berücksichtigung finde». Gröba, am 17. Oktober 1916. Der Gemcindevorstand. Lcvciismittel-Verkauf in Gröba findet Donnerstag, den IS. Oktober ISIS, vormittags 8—1 und nachmittags von 3—7 Uhr, im Grundstück Weststratze 14 statt. Ein Verzeichnis der abzugebenden Waren ist im Verkaufsräume und im Flur des Gemeindeamtes angeschlagen. Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorzulegen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Es wird ersucht, möglichst passendes Geld mitzubringen. Gröba, am 17. Oktober 1916.Der Gemeindevorstand. Oertliches «ab Sächsisches. Riesa, den 18. Oktober 1916. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Aula des Realprogymnasiums abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Das Kollegium war vollzählig anwesend. Als Vertreter des Rats wohnten die Herren Bürgermeister Dr. Scheider und Stadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei; außerdem war Herr Stadtrat Kommerzienrat Schönherr erschienen. 1. Das Kollegium nahm von den Rechnungen der Stadthauptkaffe, Schulkasse und Sparkasse auf das Jahr 1914 Kenntnis und sprach sie entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Ausschüsse und des Rats richtig. Die vom Verbandsrevisor, Herrn Eckner, gezogenen Erinnerungen wurden für erledigt erklärt und bei der Rechnung der Stadt hauptkasse und Schulkaffe die vorgekommenen Ueberschrei- tungen nachverwilligt. 2. Im Juni ds. Js. hat das Kollegium, wie seinerzeit berichtet, dem Abschlüsse eines Abkommens zwischen der Sparkasse und dem Verbände öffentlicher Lebensversicherungs anstalten Deutschlands zugestimmt, wodurch sich ein Nach - trag zur Sparkaffen-Ordnung notwendig machte. Der Entwurf hiersiir lag jetzt vor und wurde vom Kollegium in der vom Rate empfohlenen Fassung einstimmig gut geheißen. In dem Nachtrag sind auch die Bestimmungen über den zu gründenden Kursausgleichsfonds der Sparkasse enthalten. 3. Für die staatliche Einschätzungskommis- sron bat der Rat folgende Herren gewählt: Stadtrat Pietschmann, Stadtsteuerkassierer Kretzschmann und Kauf mann Krevb als Mitglieder, die HÄrven Privatus Gaschütz, Stadtkämmerer Riedel und Privatus Werner als Stell vertreter. Für das Rittergut wurden Herr Stadtrat Dr. Dietzel als Mitglied und Herr Stadtrat Berg als Stellvertreter in die Kommission gewählt. Das Kollegium wählte die Herren Privatus Thomas, Stellmachermeister Möbius und Stadtv.-Vorst. Bernh. Müller als Mitglieder und die Herren Stadtv. Paul Müller, Otto Müller und Roßberg zu Stellvertretern. 4. Bekanntlich hatte das Kollegium in seiner letzten Sitzung beschlossen, von einer der Straßenbahn bis auf Widerruf zu gewährenden jährlichen Unterstützung in Höhe von 1500 Mk. abzusehen, dagegen eine einmalige Unterstützung in Höhe von 1500 Mk. zu bewilligen. Der Rat teilte dem Kollegium mit, daß er diesem Beschluß bei getreten ist. Bon der Straßenbahngesellschaft lag ein Schreiben vor, worin sie für die ihr gewährte Unterstützung ihren Dank ausspricht. Herr Stadtv. Richter bittet Herrn Bürgermeister Dr. Scheider, einige Aufklärungen über die jetzt dringendsten Lebensmittelfragen zu geben und regt die Gründung einer Volksküche und Beschaffung eines damit verbundenen Speiseraumes an. Herr Bürgermeister Dr. Scheider ging zunächst des näheren auf die zurzeit in der Kartoffel versorgung bestehenden Schwierigkeiten und ihre Ursachen ein, die bereits aus den Verhandlungen des Reichstages und aus an die Presse gelangten Mitteilungen bekannt sind. Hierauf beschäftigte sich Redner mit der Kartoffelab- aabe durch Herrn Gruhle und den darauf bezüglichen in der Stadt umlaufenden Gerückten. Die Kartoffelzusuhr sei eine so bescheidene gewesen, daß nicht allen Handelsge schäften Kartoffeln geliefert werden konnten. Wären ge nügende Mengen Kartoffeln eingegangen, so würden auch die anderen Geschäfte welche erhalten haben. Man würde aber das Publikum zum besten gehabt Haden, wenn angesichts der großen Nachfrage nach Kartoffeln bei Eingang eines Wagens erst eine Verteilung an tue Händler stattgcfundcn hätte, anstatt die sofortige Abgabe durch Herrn Gruhle an das Publikum. Im September habe übrigens bereits eine Verteilung an mehrere Händler stattgefundeu, so am 14. September an vier, am 16. und 17. September an je fünf und an einem anderen Tage sogar an acht Händler. Soweit genügend Vorrat vorhanden gewesen, sei also an mehrere Händler abgegeben morden. In neuerer Zeit hätten einzelne Händler gleich einen ganzen Wagen be kommen. Hinsichtlich der über den Verdienst des Herrn Gruhle im Umlauf befindlichen Gerüchte bemerkte Herr Bürgermeister Dr. Scheider, daß der Stadt der Zentner Kartoffeln unter Hinzurechnung ihrer Selbstkosten auf 4.35 Mk. zu stehen komme. Zu diesem Preis müsse Herr Gruhle die Kartoffeln übernehmen. Beim Verkauf an Händler stehe ihm bei Abgabe eines ganzen Wagens ein Verdienst von 5 Pfg. am Zentner zu, beim Verkauf in kleineren Posten an Händler ein Verdienst von 15 Pfg. am Zentner. Daß dieser Verdienst von 15 Pfg. nicht als ein übermäßiger Gewinn anzusehen sei, suchte Redner durch ins Einzelne gehende Angaben zu beweisen. Es sei zu be achten, daß der Verlust durch Schwund sich auf 21 Mk. am Wagen stelle, den Herr Gruhle tragen müsse. Die Kartoffeln seien auch abzuladen und auszulesen, was Ar beitslohn erfordere, sie müßten auch aufgespeichcrt werden, was Miete koste. Der Gewichtsverlust durch Schmutz sei ebenfalls in Betracht zu ziehen usw. Daß bei Preisüber- gängeu Herr Gruhle am Wagen zugesetzt habe, sei Tatsache. Allein dadurch, daß er wie die andern Händler den Zentner
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