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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-19
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1916
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Dmmerstag, IS. Oktober ISIS, abends. "SSl"'gWkL^ MWWWXO—< 244. K«d K«r»rg»r t«dck!M ELvrigry, ^L«a » SN «1 «s^ «e >L für dte König!. AmtshaupLmannfchast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riet«, sowie den Gemeinderat GröVa. > > — Das Riesaer Tageblatt erscheint teLett Lag abend» V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter her Kaisers Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages smb bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr siir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wirb nicht übernommen. Preis für dis 48 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachmcisungs- und Bermittelungsaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerat. Zahlung». und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich- Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrrchtungen — hat der Bez,eher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung osS Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrastc SS. Verantwortlich fiir Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa-- Nachstehend wird eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Herrn Reichskanzlers vom 14. Oktober 1916 zur öffeutlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 17. Oktober 1916. 1572bllöiv Ministerium des Innern. 5113 Bekanntmachung über Kartoffeln. Vom 14. Oktober 1816. . Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherstellung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (ReichS-Gefetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1. Die Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Sveisekartoffeln (8 2 der Bekanntmachung über die Kartoffclversorgung vom 26. Juni 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 590) hat nach dem Grundsatz zu erfolgen, daß bis zum 15. August 1917 nicht mehr als IV, Pfund Kartoffeln für den Tag und Kopf der Bevölkerung durchschnittlich verwendet werden dürfen. Dabei ist vorzuschreiben, daß der Kartoffelcrzcuger auf den Tag und Kopf bis 1'/- Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirt schaft verwenden darf, während im übrigen der TaqeSkopfsatz auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe feftzusetzen ist, daß der Schwerarbeiter eine tägliche Zulage bis 1 Pfund Kartoffeln erhält. 8 2. Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartoffel- troanerei dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift in: Aüs. 2, nicht verfüttert werden. Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabrikkartosseln nicht verwendbar sind, dürfen an Schweine und an Federvieh und, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nicht möglich ist, auch an andere Tiere verfüttert werden. 8 3. Es ist verboten, Kartoffeln einzusäuern und die an die Trockenkartoffel - Ver wertungs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin abzuliefcrnden Mengen zu vergällen oder mit anderen Gegenständen zu vermengen. 8 4. Der Handel und der Verkehr nut Saatkartoffeln ist bis auf weiteres verboten. Verträge über Lieferung von Saatkartoffeln gelten, soweit die Lieferung nicht bis zum 20. Oktober 1916 erfolgt ist, als aufgehoben. 8 5. Als Kommunalvcrband im Sinne dieser Anordnung gilt die von der Landes zentralbehörde gemäß 811 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 590) bestimmte Behörde. 8 6. Wer den Vorschriften im 8 2 Abs. 1, 8 3, 8 4 Abs. 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zn einem Jahrs und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die straf bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sic dem Täter gehören oder nicht, eingezogcn werden. 8 7. Die Bekanntmachung über Verfütterung von Kartoffeln vom 23. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1075) wird aufgehoben. 88. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft, Berlin, den 14. Oktober 1916, Der Stellvertreter des Reichskanzlers. vr. Helfferich. Ausgabe bau Zuckerkarten. Freitag, den 20. Oktober vormittags zwischen 10 und 12 ttbr werden in den Brotkarten-Ausgabestellen die Zuckcrkartcn auf die Zeit vom 20. Oktober 1916 bis 6. Januar 1917 ausgegcbcn. Der Rat der Stadt Riesa, den 19. Oktober 1916. Fnd. ESrrmllchzncker. Die Bezugsscheine über Einmachzucker werden, soweit es noch nicht geschehen, de» Antragstellern in de» nächsten Tagen zuaestellt. Soweit Zustellung nicht erfolgt, hat eine Berücksichtigung der Anträge nicht erfolgen können, da die uns zugewiesenc Zuckermenge nicht weiter ausreichte. Da der Zucker restlos zur Verteilung gekommen ist, wolle man weitere Nachfragen im Rathanse, die durchaus erfolglos sein würden, unterlasse». Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1916. Fnd. Einquartierung betr. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt einquartierten Milttärperfonen auch im Monat November 1916 im Quartier behalten wollen, werden aufgefordert, Meldungen darüber bis Mittwoch, den 25. dieses Monats, bei unserem Quartieramt zu erstatten. Die Meldungen bis einschließlich Dienstag, den 24. dieses Monats können wegen der in diesen Tagen erfolgenden Auszahlung der Einquartierungs - EntschädigungSgelder nur in den Nachmittagsstundon von 3 Uhr ab entgegengenommen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1916. Lt. Volksküche in GröVa. Für die neueinzurichtende Volksküche suchen wir zum sofortige« Antritt eine im Zubereiten von einfacher bürgerlicher Kost durchaus erfahrene Köchin, welcher die Leitung der Volksküche übertragen werden soll. Geeignete Bewerberinnen, die eine gleiche oder, ähnliche Stelle schon bekleidet haben, erhalten den Vorzug. Gesuche mit Zeuamffen sind unter Angabe der näheren persönlichen Verhältmsse und der-Gehaltsansprüche bis zum 25. ds. Mts. einzureichen an den * * Gemewderat M WrSba. —' ' ' Weiden-Auktion. Nächsten Sonntag, de« 22. Oktober, nachmittags 2 Uhr solle« die der Gemeinde Boritz gehörenden gutanstehenden einjährige« Korbholzweid«« an die Meistbietenden ver-' steigert werden. Anfang an der Merschwttzer Fähre. Der Gemetndevvrstand. DerMches mrv Sächsisches. Riesa, den 19. Oktober 1916. —* Durch Herrn Bürgermeister Dr. Scheider wurden beute vor versammelter Beamtenschaft die von Sr. Majestät verliehene» Allerhöchsten Auszeichnungen, nämlich Herrn Stadtkämmerer Riedel das Kriegs - Verdienst - Kreuz, Herrn Stadtsekretär Kreße das Ehrenkreuz und Herrn Polizei-Obermachtmeister Pätzold die Friedrich-Augnst- Medaille in Silber mit der Spange für Kriegsdienste über reicht. —* Der Großenhainer Krcisverein für Innere Mission feiert am kommenden Sonntag in Strießen sein JahreSfest. Von nachmittags 3 Uhr ab findet in der dortigen Kirche ein Festqotresdienst statt, in welchem Herr Superintendent Fiebig-Großenhain die Predigt halten wird. Außerdem wird Herr Pfarrer lio. Stange aus Pulsnitz sprechen über „Ein Gang durch unsere Soldatenheime im Felde." An den Gottesdienst schließt sich im Gasthofe zu Strießen die statutenmäßige Generalversammlung des Vereins. Zur Teilnahme an dem Feste und an der Gene ralversammlung werden alle Mitglieder, Freunde und Gönner der Sache der Inneren Mission eingeladen. —MI. Auf Grund der Verordnung des Reichskanzlers vom 5. August d. Js. dürfen bekanntlich Gemüsekon serven (wozu im Sinne dieser Bekanntmachung auch Faß bohnen gerechnet werden) nur mit Genehmigung der Ge- müsekonserven-Krieasgesellscbaft zu Braunschweig abgesetzt werden. Hierbei ist die Frage aufgeworfen worden, ob diese Verordnung auch für solche Konserven Geltung habe, die bereits vor dem 5. August 1916 hergeftellt sind oder sich bei Erlaß dieser Verordnung im Handel befanden. Als Antwort aus diese Frage ist festzustellen, daß der Absatz sämtlicher Gemüsekonserven, gleichgültig, ob sie aus diesen oder früheren Ernten stammen, gleichgültig, ob sie deutscher oder ausländischer Herkunft sind, der Kontrolle der Kriegsgesellschaft unterliegen. — Zurzeit ist der Absatz von Gemüsekonserven und Faßboynen überhaupt verboten. Fraglos ist diese Bestimmung, die imJntvreffe der Ver sorgung der Bevölkerung im künftigen Winter hat getroffen werden müssen, für viele Händler und Fabrikanten sehr unbequem, besonders in solchen Fällen, wo Konserven zu hohen Preisen aufgeknuft worden sind und die inzwischen festgelegten Höchstpreise die Händler zwingen, diese Kon serven mit Verlust zu verkaufen. Ist im Einzelfall die Festlegung der Höchstpreise mit einer unbilligen Härte gegen einen Händler verbunden, so wird es sich empfehlen, den Tatbestand mit fämtliche» Unterlagen der Gemüfokonserven- Kriegsgesellschaft zu Braunschweig zu uuterbreiten. —KM. Nach einer Bekanntmachung der KriegSgesell- schaft für Dörrgemüse m. b. H. in Berlin wird mit Ge nehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers der Absatz von Dörraemüse durch Hersteller und Händler bis 15. November 1916 einschließlich verboten. Die Lieferungen an die Heeres- und Marineverwaltnng für die mobilen Truppen sind von dem Absatzverbot ausgenommen. —KM. Die Verfügung oes stellvertretenden General kommandos, 12. A.-K., wonach die Ausfuhr von Pfer- den aus einem Gemeindebezirk in einen anderen bis zum 31. Oktober 1916 unter Strafandrohung verboten worden ist, hat über den 31. Oktober 1916 hinaus bis auf weiteres Gültigkeit. Pferde, die nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes krieqsunbrauchbar oder noch nicht vier Jahre alt sind, unterliegen dem Verbote nicht mehr. Sie dürfen auf Grund einer Bescheinigung der Verwaltungsbehörde z (Amtshauptmannschaft, Stadtrat) ausgeführt werden. — Nach zuverlässigen Nachrichten beabsichtigt die Mor» monenkirche, die bekanntlich ihren Sitz in den Ver einigten Staaten Nordamerikas hat, nach Beendigung des Krieges in Deutschland eine starke Propaganda. Besonders soll sie unter wohlhabenden Witwen gefallener Helden ihre Werbetätigkeit planen. Die Propaganda soll bereits vor bereitet sein. Zur Warnung des Publikums sei darauf hin gewiesen, daß dis Missionare der Mormone» bei ihren Hausbesuchen sich unter dem harmlosen Namen einfühven: „Vertreter der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage." In seinem eigenen Interesse sei jeder vor dieser amerikanischen Sekte gewarnt! Wer näheres wissen will, kann es von jedem Pastor erfahren. —HD. Ein Vertreter der Grobherzoglich Badischen Regierung weilte 3 Tage in Sachsen, um hier die KriegS- hinterbliebenenfürsoräe des „Heimatdank" kennen zu lernen. Begleitet von dem Geschäftsführer der Stiftung Heimatdank nahm er beim Verein Heimatdank Dresden- Stadt an einer Sitzung des Ausschusses für die Krieas- kinterbliebenenfürsorge, beim Verein Heimatdank Chemmtz- Stadt an einer Koniercnz der Helfer und Helferinnen teil und wurde bei den genannten Vereinen und dem Verein Heimatdank Leipzig-Stadt nicht nur in die Geschäftsein richtungen der Kriegshinterbliebenenfürsorae im allge meinen, sondern insbesondere auch in die Berufsberatung für Kricgerwttwen eingeführt. Die Herren Stadlrat Matthes-Dresden, Bürgermeister Roth-Leipzig und Stadt rat Dr. Otto-Chemnitz ließen sich eingehende Auskunfts erteilung angelegen sein. Bekanntlich sind auch im Groß herzogtum Baden die beiden Zweige der Fürsorge (für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) unter dem ge meinsamen Namen „Heimatdank" zusammengefaßt. —* Unermittelte HeereSangehörige betref fend. Der Deutschen Verlustliste Ausgabe 1191,92 vom 5. Oktober 1916 ist eure Lifte Nr. 1 vom 1. Oktober 1916 über Nachlaß- und Fundsachen von unermittelten Heeres- angehörigen mit einer zugehörigen Bildertafeln Nr. 1 bei gelegt. Diese Liste liegt beim Sächsischen Nachmeisebüro, Dresden, Königstraße 15, zur Einsicht aus und kann durch die Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 48, Wilhelmstraße 32, gegen Einsendung von 15 Psg., einschließlich Porto, bezogen werden. Eine gleiche Liste wird in einiger Zeit durÄ die Sächsische Zentralstelle für Nachlatzsachen im Kriegsministerium veröffentlicht werden. — In der fächsisckenVerlustliste Nr. 346 (aus- gegeben am 18. Oktober 1916), die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 103, 104,106, 354. Reserve-Regimenter Nr. 100,101, 102,106, 241. Landwehr-Regimenter Nr. 100, 106. Landsturm- Regiment Nr. 19. Ersatz-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40. Jäger-Regiment Nr. 7. Feldartillerin Regimenter Nr. 28, 32. 68, 78, 192. Reserve-Regimenter Nr. 32, 40, 53, 54. Ersatz-Regiment Nr. 45. Fußartillerie: Regiment Nr. 19? Reserve-Regiment Nr. 12. Preußische Verlustlisten Nr. 654, 655, 656, 657 und weiter« Verluste. Bayerische Ver lustliste Nr. 308. Württembergische Verlustlisten Nr. 477.' -478. — Preffemeldtmgen über die Abfichten der Fortschritt, lichen Volksvartei gegenüber der konservativen Reichs- tagSwahlkandtdatur Wildgrube im Wahlkreise Oschatz. Grimma sind so ausgelegt worden, als beabsichtige die Partei eine eigene Kandidatur dort aufzustellen. Von Parteiseite wird dem „L. Tgbl." dazu mitgeteilt, daß diese Auffassung falsch sei. Die Fortschrittliche Volkspartei werde in Oschatz-Grimma den Burgfrieden aufrecht- ^erhalten. — Dem Landtag ist ein Antrag sämtlicher Parteien des Hauses eingegangen, die Regierung zu ersuchen, um gehend einen Gesetzentwurf an die Stände zu bringen, durch welchen das ausschließliche Recht des Staates eingeführt wird: Kohlen aufzufuchen und, soweit der Abbau noch nicht begonnen hat, zn gewinnen, und zwar unter Wahrung der berechtigten Interessen der Grundeigentümer nnd unter Bekämpfung aller spekulativen Rechtsgeschäfte; diesem Ge setze auch rückwirkende Kraft vom 18. Oktober 1916 an zu geben. * Weida. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe aus gezeichnet wurde der Krankenträger Richard Schulze von hier im Res.-Gren.-Reat. 100. " Lichtensee. Der Obergefreite Emil Spranger bei der 2. Batterie des Bataillons 64 erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klaffe. * Streu ni en. Nachdem in Streumen und Marksied- litz der Opfertag für unsere Marine 151,85 M., ferner die Rote-Kreuz-Sammlung 200,— M. ergeben batten, wurde vorgestern aus beiden Ortschaften eine hochgelndens zwei- spännige Sammelfuhre Liebesgaben, Feld- und Garllen- erzcugniffe, für die Verwundeten nach dem Lazarett Zeit hain gespendet. Leisnig. Fabrikbesitzer Hermann Böttger, hier, hat zum Andenken an seinen auf dem Felde der Ehre gefallenen Sohn Paul Böttger, Leutnant der Reserve, eine Stiftung von 10 000 Mk. gemacht, deren Zinsen bedürftigen Krieger- witwen, denen die Erziehung von Kindern obliegt, oder solchen, die krank und arbeitsunfähig sind, und Kriegs beschädigten, deren Einkommen dadurch geschmälert ist, zn- gute kommen sollen. In erster Linie sollen Angestellte der Firma Heinrich Böttger, Tuchfabrik, hier, berücksichtigt werden. Mittweida. Die Bevölkerung unserer Stadt uimmt weiter ab. Ende September 1914 wurden nach der Fort schreibung gezählt 18921 Einwohner, Ende September 1915 17923, am 30. September 1916 nur noch 16978 Einwohner. Die Bevölkerung ist danach während der Kriegszcit bis jetzt uin rund 2000 Personen zurückgegangen. Neusalza. Tödlich verbrüht hat sich das zweijährige Söhnchen des Arbeiters Großmann, indem es sich einen Topf heißen Wassers über den Körper goß. Der Vater des Kindes ist seit April vorigen Jahres in russischer Ge fangenschaft.
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