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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-23
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1916
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247. Montag, 23. Oktober 1916, abends 69. Aabrg Wgck m Ächchdmrkri sir SAmckitn md jWWtPnsmn iiWba. Diejenigen hiesigen Einwohner, die auf Grund des Kommunalverbandes Großenhain vom 16. Oktober 1916 (Riesaer Tageblatt Nr. 245) Anspruch auf Brotzusatzmarken haben, werden hiermit aufgefordert, entsprechende Anträge bis 26. Oktober 1916 im Gemeinde amt Zimmer Nr. 3 zu stellen. Die Antraasstellung hat unter Vorlegung entsprechender Nachweise über Leistung schwerer Arbeit, Nachtschicht oder Nachtdienst, sowie über Einkommen und Älter seitens der Haushaltungsvorftände zu erfolgen. Um Andrang zu vermeiden, haben die Bewohner des Ortsteil südlich des Hafens Mittwoch, den SS. Oktober, Die Bewohner des Ortsteils nördlich des Hafens Donnerstag, den s«. Oktober vormittags von 8—1 Uht hier zu erscheinen. Gröba, den 23. Oktober 1916. . Der Gemeindevorftand. WeWrantverkanf in Gröba. Dienstag, den 24. Oktober 1916, vormittags von 8 Uhr an wird am Elevatorsveicher in Gröba, Georg-Müller-Straße, eine Ladung Weißkraut verkauft. Preis 5'/? Pfg. für 1 Pfund. Lebensmittelkontrollkarten sind vorzulegen. Gröba, am 21. Oktober 1916. Der Gemeindevorftand. Schöffenlifte betreffend. Das für das Jahr 1916 aufgestellte Verzeichnis der in der Stadt Riesa wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffe« und Geschworenen berufen werden können, liegt vom SS. Oktober INI« ab 1 Woche lang im Rathause, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Verzeichnisses kann innerhalb 1 Woche, vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Oktober 1916. Erdm. Gcrichtsverfafsungsgesetz vom S7. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtltcher Verurteilung ver loren haben, 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: " ' 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansaftädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamt« der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Vollftreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Äolksschullehrer, , 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende.Militärpersoncn. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zn dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste sür die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfafsungSgesetzes vom S7. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 187N. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Nbteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistorimns, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. liesset O Tageblatt »«d Atrxrigrr (Elbedlatt m» M-riger). Amtsblatt -LV- für die König!. Arntshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rieft», sowie den Gemeinderat Gröba. Da» Riesaer Tageblatt erscheint )«»»« Lag qvendS'/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis» gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS ober bei Abholung am Schalter ' der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr flir ha» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher: NachiveisungL- und VermittelunaSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: isoetheftraste 58. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niesa. für die gegenwärtigen Verhältnisse, sondern auch deshalb, weil zwischen beiden innerlich ein bedeutungsvoller Zu- sammenbang obwaltet. Auf dem sogenannten „Rennsteig" un Thürinäer Wald steht mitten im Hochwald, halbver- funken in Moos und Gesträuch, ein verwitterter Stein mit der Inschrift: „1813 wurde gepflanzt für 1870". Ein Forst zeichen ist es, im Jahre des Freiheitskrieges gesetzt, das weiter nichts besagt, als daß der 1813 gepflanzte Wald 1870 geschlagen werden soll. Aber klingt es nicht wie eine unbewußte Weissagung, daß im Kriege von 1870 geerntet werden sollte, was tm Freiheitskrieg von 1813 gesät worden ist? Und waS unsere Heldenväter, die „aus Himmelsauen niederschauen", 1813 begonnen und 1870 vollendet haben, das gilt es jetzt in furchtbarem Kampfe gegen übermächtige Feinde zu verteidigen und zu wahren. Aber nicht nur unsere neben Kämpfer draußen sollen das tun und tun eS mit staunenswerter, mit rührender Treue und unbeugsamer Kraft, nun das sollen auch wir alle hier in der Heimat mit tun. Das geschieht auch getreulich. Das „Heimasiheer" kämpft wacker mit seinen Waffen aller Art. Eine Waffe jedoch wird noch nicht Lenug gehandhabt, die gold W kfc. Zwar in der Kriegsanlethezeichnung ist das t«nM wieder in dankenswerter Weise geschehe «»derer Hinsicht fehlt' vielfach noch der rechte Waffe zur Geltung zu bringen. Es wird dem dringenden Bittrufe lange nicht genug Folge geleistet, der von den Goldankaufstellen im Lande hin und her in unser deutsches Volk bineinklingt, dem Bittrufe: „Opfert dem Vaterland euer Gold! Gebt Gold für Eisen!" — „Gebt Gold für Eisen!" Das war eine der Losungen, die 1813 zum Siege verhalfen. Auch bei dieser Losung traf es zu: „Der König rief und alle, alle kamen." O, üaß es auch heute wieder so wäre! „Der Kaiser ruft und nut ihm das deutsche Vater land, ruft nach „Gold für die Reichsbank", aber viele kommen nicht aus mancherlei Gründen. . . . Auf, deutsche Brüder und Schwestern, von Riesa und Umgegend, kommt ihr und bringt nur Gold, das ihr, wenn ihr es schon nicht mehr tragt, wie so manche andere, doch aufheben wollt, um es später wieder zu tragen, und so dem bedrängten Vaterland entzieht! Kommt alle, kommt bald, ehe es zu spät ist und ihr euch vor euch selbst und vor andern schämen müßt! Kommt gebt „Gold für Eisen" in dieser eisernen Zeit! Die Goldankaufstelle in der Neichsbank, Kaiser Wilhelm-Platz 4 b, ist jeden Mittwoch und Freitag von nachm. 4—6 Uhr geöffnet. —y Die vierte Strafkammer des Dresdner Landgerichts verhandelte als Berufungsinstanz gegen den Monteur Albert Georg H. wegen Unterschlagung. Der Angeklagte war inGröba in dem Eisenwerk Lanchhammer beschäftigt. Er hatte daselbst für die ihm unterstellten Arbeiter die Lohnliste zu führen und die Beträge auszuzahlen. Am 13. April dieses Jahres wurde H. aus seiner Stellung plötzlich entlassen. Es wird ihm beigemessem 397 M. 80 Pf. unterschlage» zu haben. Das Kgl. Schöffengericht Riesa hielt den Schuldbeweis für erbracht und erkannte auf 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Gefängnis. H. legte Berufung ein, mit der Begründung, er sei vertragswidrig entlassen worden und habe von der Firma Lauchhammer noch 443 Mark zu beanspruchen. Das Landgericht kassierte das vorinstanzliche Urteil und erkannte auf kostenlose Freisprechung. — Eine Beratungsstelle für bäuerlich»» Be st tzwechsel hat der Landeskulturrat mit Zustimmung des Ministeriums des Innern errichtet. Diese Beratungsstelle hat die Aufgabe, Kriegerwitwen und Kriegsteilnehmer, aber auch sonstige Landwirte bei Fortsetzung ihres Betriebes, bei dessen Verkauf oder Uebernahme einer neuen Wirtschaft zu beraten. Insbesondere wird sie behilflich sein, die Geld verhältnisse zu regeln, Kaufverträge zn begutachten und Be wirtschaftungspläne unentgeltlich aufzustellen. Die Geschäfts stelle befindet sich Dresden-Ä., Sidonienstraße 14. —88 Aus Dresden wird uns berichtet: In Dresden fand am Sonntag der erste, im Zeichen des Bezugsscheines stehende sächsische Jahrmarkt statt. Hat auch die Be deutung der Jahrmärkte in Dresden in den letzten Jahren wesentlich abgenommen, so war dem Oktobermarkt in Dresden dennoch ein nicht unerheblicher Umsatz namentlich in Textil- waren beschieden, den die Ladengeschäfte durch größere Re- klame wieder auszugleichen suchte». Der diesjährige Oktober- mqrkt aber ließ an Umsatz und Absatz viel zu wünschen übrig, dtnu die Vorschriften der BundesratSverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk, und Strickwaren vom 10. Juni 1916 hat auch den Jahrmarktsverkehr in er heblicherer Weise als man sich wohl gedacht hat, beeinflußt. Oertliches «ns Sächsisches. Riesa, den 23. Oktober 1916. —* Seine Mai. der König haben zu verleihen ge- niht: das Ritterkreuz des Militär-St.-Heinrichs Ordens: Major Hegemeister im Feldart.-Regt. 32, Ltnt. Neumann, Ltnt. d. R. Seyfert (Hans) im Feldart.-Regt.32; die silberne Militär-St.-Heinrichs-Medaille: Vizewachtm. Reichel, Secgt. Salzmann, Kanonier Jehmlich, Res. Landgraf im Feldart.- Regt. 32, Vizefeldw. d. R. Rozek im 1. Pion.-Bat. 22; das Kriegsverdienstkreuz: Div.-Pfarrer a. W. Lunderstädt beim eoang. Garn.-Pfarramt Riesa, Laz.-Ober-Jnsp. Mirtschin beim Res.-Laz. Ehemnitz, Stabsarzt d. R. a. D. Dr. Bau mann, Stabsarzt d. L. Dr. Mangin, Laz.-Jnsp. Grimm beim Res.-Laz. Zeithain Stabsärzte d. R. Dr. Oehl- schlegel, Dr. Hofmann, Mönch, Laz.-Jnsp. Kühnel beim Res.-Laz Zeithain 0, Garn.-Verw.-Jnsp. Schuster in Riesa, Bufe in Zeithain, Major z. D. Frhr. v. Hodenberg beim Bez.-Kdo. Großenhain, Zeugfeldwcbcl Offiz.-Stellv. Ullrich beim Art.-Dep. Riesa. —* Der Gefreite Paul Iop e^im Res.-Jnf.-Regt. Nr. 102, Inhaber der Friedrich-August-Medaille, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Er war langjähriger Vorarbeiter bei der Firma Mar Weinhold, hier. —* Dem Landbriefträger Roßberg, Wehrmann im Schützen-Regiment Nr. 108, ist die K. S. bronzene Friedrich August-Medaille am Kriegsbande verliehen worden. —* Hinter uns die Tage des 16., 18. und 19. Oktober, denkwürdige Tage mit unaustilgbarer Schrift in die TaftlN der Geschichte unseres deutschen Volkes eingeschrieben. Wie manchmal sind sie in dieser Kriegszeit schon vor unsere Seele getreten, die Tage der Völkerschlacht bei Leipzig, nicht nur deshalb, weil uns das Völkerringen jetzt an das Völker ringen von damals erinnert, das nach damaligen Verhält nissen ebenso gewaltig und unerhört war, wie das von jetzt für die gegenwärtigen Verhältnisse, sondern auch deshalb, weil zwischen beiden innerlich ein bedeutungsvoller Zu- sammenbang obwaltet. Auf dem sogenannten „Rennsteig" un Thürinäer Wald steht mitten im Hochwald, halbver- sunken in Moos und Gesträuch, ein verwitterter Stein mit der Inschrift: „1813 wurde gepflanzt für 1870". Ein Forst zeichen ist es, im Jahre des Freiheitskrieges gesetzt, das , weiter nichts besagt, als daß der 1813 gepflanzte Wald 1870 geschlagen werden soll. Aber klingt es nicht wie eine unbewußte Weissagung, daß im Kriege von 1870 geerntet werden sollte, was tm Freiheitskrieg von 1813 gesät worden ist? Und waS unsere Heldenväter, die „aus Himmelsauen ntederschauen", 1813 begonnen und 1870 vollendet haben, das gilt es jetzt in furchtbarem Kampfe gegen übermächtige ^ebenKämpferdraußen "sollen . staunenswerter, mit rührender Treue und unbeugsamer Kraft, nun das sollen auch wir alle hier in der Heimat mit tuy. Das.geschieht auch getreulich. Das „HeimaHeer" kämpft wacker mit seinen Waffen aller Art. Eine Waffe jedoch wird noch nicht Lenug gehandhabt, die goldene W kfe. Zwar in der Kriegsanleihezeichnung ist das erst jmpM wieder in dankenswerter Weise geschehen. Aber in «lderer Hinsicht fchlt vielfach noch der rechte Wille, diese Das Dresdner Gewerbeamt hatte eine Bekanntmachung er lassen. die die strenge Einhaltung der Vorschriften einschärfte. Die Marktpolizei überwachte genau, daß Web-, Wirk- und Strickwaren, soweit sie nicht für den Handel ohne weiteres freigegeben sind, nur gegen Eingabe eines von der zustän digen Vekleidungsstelle abgestempelten Bezugsscheins aus gehändigt wurden. Der Dresdner Oktobermarkt hat schon von jeher einen reichen Zuspruch von Landbewohnern aus den Ortschaften der Amtshauptmannschaften DreSden-A. und DreSden-N. aufzuweisen gehabt, aber auch viele Be wohner aus den Städten Meißen, Riesa, Pirna, Königstein usw. pflegten sich auf dem Dresdner Oktobermarkt für den Winter mit Woll- und Webwaren einzudecken. Man kann wohl sagen, daß diese Absicht der Landbewohner zu einem großen Teile nicht zur Ausführung gekommen ist. Die Land bewohner sind zum Teil mit dem Wesen der neuen Bezuqs- schein-Einrichtnng noch nicht völlig vertraut, sie kamen viel fach ohne Bezugsschein an die Stände der Jahrmarktsver käufer und waren nun völlig überrascht, als ihnen die gewünschten Wintersachen nicht verkauft werden durftem Viele auswärtige Marktbesucher hatten es überhaupt vor gezogen, ihren an ihrem Heimatsorte gelösten Bezugsschein beim Kaufmann ihres Wohnortes umzusetzen. Im allge meinen konnte man aber die Beobachtung machen, daß aus wärtige Marktbesuchcr, soweit sie überhaupt im Besitze eines Bezugsscheines waren, nur das Notwendigste kauften. Es schien nicht so sehr an Geld zu fehlen, aber man hörte viel fach die Leute äußern, daß die Vertrauensmänner bei de» Ausstelluug des Bezugsscheines sehr strenge vorgcaangen seien und nur die dringendsten Bedürfnisse bewilligt hätten. Wer sechs Paar Strümpfe beantragt habe, habe nur drei Paar bewilligt erhalten usw. Am meisten gefragt waren Kleiderreste und Schuhwaren und namentlich die letzteren fanden schnellen Absatz. Die Jahrmarktsverkänfer sind mit dem Hauptlage des diesjährigen MichaelismarktcS inbezug auf Absatz und Erlös nicht sonderlich zufrieden. „O, der Bezugsschein" hörte man sie klagen. Die Kauflust war, was als ein gutes wirtschaftliches Zeichen zu deuten ist, wohl vorhanden, aber die Polizei hatte ein wachsames Auge, daß die vielbegehrten Winterurtikel nur gegen Bezugsschein den Stand des Berkäufers verließen. Der Besuch des Michaelis marktes war infolge des herrlichen Herbstwetters ein sehr starker. Dampfschiffe, Eisenbahnen und Straßenbahnen, brachten ungezählte Tausende nach Elbflorenz' Oktobcrmarkt. —* Wir haben zur Wintervcrsorgung des Heeres und der Bevölkerung große Mengen von Sauerkraut und von Dörrgcmüse nötig. Der starke Zugriff der Kommu- nalvcrbände und der Einzclhaushalte auf den Weiß kohl zum sofortigen Verbrauch hat eine solche Steigerung der Preise herbeigeführt, daß die Sauerkraut- und Dörr- gemüse-Jndustrie nicht mehr kaufen kann, ohne daß eine unerträgliche Verteuerung der Erzeugnisse eintretcn müßte. Mit einer Höchstpreisfestsetzung ist dagegen nicht anzukämpfen, da sie erfahrungsgemäß bei Gemüse wie bei Obst wegen der zahlreichen behördlich nicht wirksam zu. verhindernden Umgchungsmöglichkeiten versagt. Der Stell vertreter des Reichskanzlers hat deshalb auf Antrag des Präsidenten des KricgsernährungSamtes durch eine Ver ordnung über den Absatz von Weißkohl der RetchSstelle
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