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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-25
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1916
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Riesaer W Tageblatt ««d A«r»rgvr MrdlM »» Aqchrch. Amtsötatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Skat ter Stadt Mela, sowie den Gemeinderat Gröba. 249. Mittwoch, SS. Oktober 1916, «vends. 69. ZMrg. VW? Lt. Das am 1. Oktober ds. Js. fällig gewordene Schulgeld für die städtischen Schulen auf das 4. Vierteljahr 1916 ist längstens bis zum SO. Oktober 1010 an unsere Stadthauxtkasse zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1916. Lebeusrmtter-Berkrmf in Gröba findet Donnerstag, den 26. Oktober 1016, vormittags von 8—1 uns nachmitrags von 3—7 Uhr, im Grundstück Weststraße 14 statt. Ein Verzeichnis der abzugebenden Waren ist am Verkaufsräume und im Flur des Gemeindeamtes angeschlagen. Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorzulegen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Gröba (Elbe), am 24. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. - - - -- 2, 2, 15. 14. Das Königliche Justizministerium hat das Ariedensrichteramt fiir den Bezirk Heyda—Kobel«—Prausitz—Pahrenz—Leutewitz auf die Zeit bis zum 30. September 1918 dem Sattlermeister Karl Robert Böttcher in Heyda übertragen. Riesa, den 23. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht. Zeit zusammengehangen haben. Leider ist dieser Erkran kung nicht gebührend nachgegangen worden, auch hat man nicht den Stuhl der beiden Eheleute oder deren Blut in- bezug aüf Zusammenhänge mit den Paratyvhus-L-Bazillen im Pferdefleisch untersucht, obwohl dies tierärztlicherseits angeregt morden war. Ebersbach. Der 42 Jahre alte, im Ortsteil Spree dorf wohnhafte Landsturmmann Gustav Israel, der von der Firma Oberlausitzer Eisengießerei und Maschinenfabrik Gustav Thiele reklamiert worden und bei ihr während eines sechswöchigen Urlaubs beschäftigt worden war, erschrak am letzten Tage seines Urlaubs über einen herabfallenden Gegenstand dermaßen, daß er die Sprache verlor. Hohenstein-Ernstthal. Spurlos verschwunden ist die 17jährige Martha Wendler von hier, die auswärts in Arbeit stand und sich auf der Reise nach der Heimat befand. Pirk i. V. Eine eigenartige Naturerscheinung ist hier insofern beobachtet worden, als eine große Anzahl von Schwalben zurückgekehrt sind. Infolge der fehlenden Nah rung sind die Tiere jedoch so erschöpft, daß sie sich freiwillig fangen lassen und Fliegen sowie Würmer aus der Havtz fressen. Plaueni. V. Einem schweren Unglücksfall ist Haupt mann d. R. Arno Wolfram, Landst.-Jnf.-Bat. Minden, während der Urlaubsreise vom Felde nach der Heimat zum Opfer gefallen. Er stürzte aus dem Eisenbahnwagen, dessen Türe sich geöffnet hatte, geriet unter die Räder und wurde auf der Stelle getötet- Hauptmann d. R. Arno Wolfram war Mitbegründer und Mitbesitzer der Spitzenfirma Wolf ram <L Wolf hier. Leipzig. Am Sonnabend wurde in einem hiesigen Hotel ein junger Bursche von 17 Jahren verhaftet, der seinem Vater in Fulda mit einer Summe von 1700 Mark durchgebrannt war. Das Geld hatte der Sohu zum An kauf von Vieh erhalten, war damit am 15. dss. Mts. nach Leipzig gefahren und batte hier 700 Mark in wenigen Tagen durchgebracht. Die Polizei nahm ihm den Rest von Ankauf von Schweinen betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Fleischversorgung vom 27. März 1916 und der Bundesratsverordnung über die Einrichtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungsregelung vom 25. September/4. November 1915 wird bestimmt: Der nicht gewerbsmäßige Ankauf von Schweinen im Gewicht von mehr als 60 Kilo gramm bei dem Landwirt oder Mäster zur Weitermast für den eigenen Bedarf oder zur Schlachtung für den eigenen Bedarf ist Verbote«. Die Lieferung solcher Schweine durch den Landwirt oder Mäster auch auf Grund früher abgeschlossener Kaufverträge an Käufer, die den Ankauf nicht gewerbsmäßig be trieben haben, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der genannten Bestimmungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bls zu 1500 Mark bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 23. Oktober 1916. 1745HNHI Ministerium des Innern. 5221 NllcheichmlA betrefferr- Die gesetzlich vorgeschriebene diesjährige Nacheichunq der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge findet nunmehr nach andermeiter Verordnung der Königlichen Kreis- hauptmannschaft Dresden vom 19. September 1916 für den Stadtbezirk Riesa statt am SO. Oktober, 1., 2., s., 6., 7., 8., o., 10., IS., 14., IS., 16., 17., so., S1., SS., L4„ S7., S8., SO. November 1016, je vorm. von 8—IS und nachm. von S—6 Ubr, für ortsfeste Gegenstände am SO. November und 1. Dezember je vorm. von 8—IS uyd nachm. von S—6 Uhr in der Königlichen Nebeneich stelle Riesa, Kaiser-Aranz-Jofevystraste 17. , Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig keiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen, mit Ausnahme der in den nächsten zwe« Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Verkehre ver wendet, hat sie in der von uns einem jeden Beteiligten vorher schriftlich mitgeteilten Zeit, gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande Pünktlich zur Nacheichnng vorzulegen. Andernfalls ist der Eichbeamte befugt, sie zurückzuweisen. Meßwerkzeuge (sogenannte Petroleummaße) sind, wenn sie nicht angelötei sind, ebenfalls im Nacheichungslokale vor zulegen; ebenso hat die Vorlegung der Wagebalken mit den Wageschalen zu erfolgen. Wagen und Gewichte ans Brennereien sind ebenfalls bereit zu halten. Bandmaße von mehr als 2 m Länge und Präzisionsmeßgeräte sind zum Zwecke der Nacheichunabei dem Haupteichamte in Dresden vorzulegen. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last von 3000 i-e und darüber bestimmt find, und für festfundamentierte Wagen ist die Nacheichungnach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Hanpteichamte in Dresden zu beantragen. Die Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsorte in nicht oder nur schwer lösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Zu diesem Zwecke find neben den Wagen, nicht auf denselben, tote Last in Höhe von mindestens der Hälfte der Tragkraft der Wage bereit zu halten. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten anzumelden, der die Zeit der Nacheichung bestimmen kann. Wir weisen noch darauf hin, daß die Gebühren für die Nacheichung sofort bei der Nacheichung zu entrichten sind und daß ohne Bezahlung der Gebühren die vorgelegten Meßgeräte nicht ausgehändigt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1916. Schdr. Verordnungen unterliegt. Wer Stroh absetzen will, hat es nach Maßgabe der Verordnung vom 8. November 1915 zu nächst der Bezugsvereinigung anzubieten. — Daß sich die in der Futtermittelverordnung vom 5. Oktober 1916 ent haltenen Ausnahmen lediglich auf diese Verordnung selbst beziehen und alle anderen Verordnungen unberührt lassen, ist so klar, daß bei Umgehung der Angebotspflicht von einer gutgläubigen irrtümlichen Gesetzauffafsung nicht die Rede sein kann. Wiederholungen werden daher grundsätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht werden. Oschatz. Ein Eisenbahnunfall erfolgte Montag morgen 8 Uhr auf der Strecke zwischen Haupt- und Süd bahnhof in der Nähe des Schlachthofes dadurch, daß die mit einem kohlenbeladenen Güterwagen rangierende Loko motive 1430 auf der abschüssigen Strecke nicht zum Stehen gebracht werden konnte, die noch geschloffenen Weichen und damit das Ende des Normalspurgleises überfuhr. Die Maschine wühlte sich tief in den Bahnkörper ein und drückte die eine Stirnwand des Güterwagens ein. Da hierdurch das Gleis der Kleinbahn gesperrt war, konnte der Mügelner Zug nur bis an den Bahnübergang am Schlacht hof fahren. 88 Oschatz. Die nunmehr abgeschlossenen staatSan- waltschaftlichen Untersuchungen über die Fleischvergiftungen in Oschatz haben nichts neues ergeben, sodaß das Ver fahren gegen den Roßschlächter, der das krankmachende Fleisch in Verkehr gebracht hatte, eingestellt wurde. Auch sonst konnte keinen« der Beteiligten, vor allem auch nicht dem Tierarzte, der die Beschau der in Betracht kommenden Pferde voraenommen batte, ein Verschulden nachgewiesen werden. Obwohl die Paratyphus-v.tzazillen, die als Ur- fache der Vergiftungen nachgewiesen worden sind, angeblich in dem Pferdefleische selbst aufzufinden waren, ist es doch höchstwahrscheinlich, daß es sich um eine postmortale In sektion des Fleisches mit diesen Mikroben gehandelt hat. Und zwar dürste diese mit einer ruhrartigen Erkrankung des Pferdeschlachters und seiner Ehefrau in der kritischen Dar Riesaer Tageblau erscheint jede« Tag abends V-7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vezngapreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» ober bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. ««zeigen fiir die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugebeu und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätze» wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., OrtspreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-, und Erfüllungsort: Stresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungIeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung ve» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Winterlich, Ri e sa. Geschäftsstelle: Gocthestraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa* — in der Polizeiwache, — in der Polizeiwache, — im Zimmer Nr. 7, , OerMches imd Sächsisches. Riesa, den 25. Oktober 1916. O—* Bei einem hiesigen Bäckermeister wurde vergangene Nacht ein Einbruch verübt. Der Täter, der es auf die Erlangung mehrerer Brote abgesehen hatte, wurde in seinem Vorhaben gestört und mutzte unverrichteter Sache die Flucht ergreifen. Bei einem weitere«« in letzter Nacht hier verübten Einbruch wurden aus einem Geschäft 10 Paar wollene Strümpfe gestohlen. In beiden Fällen sind die Täter noch unerrnittelt. Von etwaigen sachdienlichen Wahrnehmungen wolle man der Polizei Mitteilung machen. —KM. Seine Majestät der König traf am 23. Ok tober mittags auf dem östlichenKriegsschauplatze ein. Auf dem Bahnhofe hatten Mannschaften sächsischer Staatsangehörigkeit Aufstellung genommen, die vor« Sr. Majestät dem König ins Gespräch gezogen wurden. Se. Majestät stattete dem Oberbefehlshaber Prinzen Leopold von Bayern seinen Besuch ab und hörte am Abend den Vortrag eines Generalstabsoffiziers über die Kriegslage. Außerdem besichtigte Se. Majestät eine«« sächsischen Flieger abwehrkanonenzug. ...... . . —Noch immer suchen viele KriegSinvaliden sowie solche Personen, die im Jnvalidendank Theaterkarten oder Lose kaufen bezw. Zeitungsanzeigen, aufgeben wollen, die früheren Geschäftsräume des Jnvalidendank in der See straße auf. Zur Vermeidung unnötiger Wege, die nament lich de«« beinverletzten Invaliden erspart werden möchten, sei deshalb erneut darauf hingewiesen, daß die Beratungs stelle für Kriegsinvalide sowie sämtliche Geschäftsstellen des JnvalidendankS sich jetzt nur König Johann st raß» 8, Erdgeschoß und 1. Stock, befinden. , —* Die BezugSvereinigung der deutschen Landwirte, Strobabteilung Berlin L, Genthinerstraße 88, weist aus Anlaß wiederholter Umgehungen des Strohverkaufs, rechtes nachdrücklich darauf hin, daß der Verkehr mit Strob und Häcksel nach wie vor den bestehenden besonderen AWde m MiiArkn sitz Wmdntzüe md jyeMt P»smi. Die Anträge ans Brotzusatzmarken für schwerarbeitenve und jugendliche Person«« — Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vom 16. Oktober 1916, Riesaer Tageblatt Nr.-245 vom 20. Oktober 1916 — werde» . * Freitag, den S7. Oktober 1016, nachmittags von S—7 Uhr un Rathause entgegengenonnnen und zwar von denjenigen, die ihre Brotmarken abholen u» Hotel zum Stern ' " ' in der Polizeiwache im Ratskeller in der Knabenschule „ „ Elbterrasse „ ,, Karolaschule im Realprogyinnasium in der Dampfbadschänke im Hotel Stadt Dresden im Hotel Deutsches Haus Zusatzmarken werde«« auf Antrag gewährt 1. an schwerarbcitenoc über 14 Jahre alte Personen mit einem Einkommen Lis zu 2500 M. und zwar lediglich für ihre Person und nicht etwa also auch für ihre Familienangehörigen, ' 2. an alle jugendlichen Personen vor« 12 bis einschließlich 17 Jahren, soweit sie nicht bereits vorstehend nach Ziffer 1 als Schwerarbeiter Zusatzmarken erhalten. In besondere«« Fällen können die Zusatzmarken auch Personen «nit eine«»« höheren Einkommen als 2600 M., so insbesondere Lokomotivführern und solchen Personen, die wöchentlich mehr als 2 mal Nachtschicht oder Nachtdienst zu leisten haben, gewährt werden. Bei Stellung des Antrags sind vorzulegen die Brotausweiskarte, der Steuerzettel und soweit jugendliche Personen infrage kommen, Geburtsschein, Impfschein oder Familien stammbuch. Die Personen mit einem höheren Einkommen als 2500 M., die Antrag auf Zusatz- marke»« stellen wollen, haben überdies den Nachweis über die tatsächliche Leistung von Nachtschicht oder Nachtdienst durch ein Zeugnis des Arbeitgebers (Firma, Behörde) zu erbringen. Anträge können nur vom Haushaltungsvorstand oder einer von diesem beauftragten erwachsenen Person entaegengenormnen werden. Kinder werde,« zuriickgewicsen. Ge gebenenfalls werden die Brotmarken sofort ausgehändigt. Riesa, am 25. Oktober 1916. Der Rat der Stadt Riesa. Für ein Mädchen (Fürsorgezögling) im Alter von 13 Jahren werden Pflegeelter««, möglichst auf den« Lande, gesucht. Angebote mit Angabe der Höhe des Pflegegeldcs sind zu richten an den Stadtrat (Fürsorgeamt) Riesa. Die für Gröba auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Geschworeucn- Urltstc liegt eine Woche lang, und zwar vom 26. Oktober bis mit 2. November 1916, irn Gemeindeamt — Zimmer Nr. 3 — zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll hier erhoben werden. Hierbei wird auf die im Flur des Gemeindeamtes aushängendcn Gesetzvorschriften der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des deutscher« Gerichtsverfassungsgesetzes nnd des 8 24 des Königlichen Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestiminungen zur Ausführung des Gesetzes enthaltend, ver wiesen. Gröba, den 24. Oktober 1916.Der Gemeindevorstand.
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