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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-14
- Monat1916-11
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1916
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Riesaer OTageblatt ( Dienstag, 14 November ISIS, aveiivs sss 69 Aavrg Pfennige und UVMr vom WWM^'WWDWWDWW Z 1916 einschlieU. 14 Pf. 1916 . 15 . 1917 , 16 , 1917 , 17 . 1917 , 18 . 1917 » 19 . . . . 20 .. Zahlung, durch uns«« LrSger frei Hau« »d« bet Abholung am Schalter - - . - 'Kn; Gewähr für . . tabellarischer Satz ent» >en werden mutz oder der Auftraggeber in ;r sonstiger irgendwelcher Störungen de« GnetzkarteuauSgabe. Die Ausgabe der Grießkarten für die nächsten 14 Tage erfolgt am Mittwoch, de« 15. November. ISIS, nachmittags von S—O Uhr, in der Polizeiwache. Die bei der letzten Griestkartenansgabe geforderte« Nachweise find anch diesmal wieder mit vorznlegen. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. November 1916.Erdm. 15. November bis 14. Dezember 1916 . 15. Dezember 1916 bis 14. Januar 1917 15. Januar bis 14. Februar 1917 . . . 15. Februar bis 14. März 1917 . . . . " ^ärz bis 14. Avril 1917 15. Avril bis 14. Mai 1917 15. Mai 1917 ab Veranstaltung von hoher Warte aus bewertet werden soll und muh, im Hinblicke auf das Uebcrmaß der gewiß wohl gemeinten Hinweise und Fingerzeige vor dem Konzerte, von ästhetischen Momenten ausgehend, andrer Ansicht sein, der Ansicht, daß es durchaus nicht von Vorteil für die mit wirkenden Künstler sein kann, ihre allerorts anerkannte Kunst von vornherein unter den Gesichtswinkel etwas über flüssig wiederholter Anpreisung gestellt zu sehen. Oder sollte nach Meinung des Veranstalters, vielleicht um einen Gegensatz zwischen dem großstädtischen Konzertpublikum und dem einer mittleren Stadt zu dokumentieren, die Riesaer Zuhörerschaft zu einem Teile Noch so naiv sein, daß sie ohne vorherige lebhafte Notiz über die Künstlerschaft z. B. eines Klengel oder Pembaur noch nicht genug Unterrichtet sei?! Wie dem auch sei — jedenfalls ist es Herrn Dr. Seibel zum Verdienste anzurechnen, daß er zum zweiten Male für eine hiesige Veranstaltung Kräfte gewann, die einen vollen künstlerischen Genuß nicht nur verbürgten, sondern auch zur Tat werden ließen. Julius Klengel nicht nur als Meister seines Instrumentes, sondern auch als Interpreten eigener Schöpfungen zu hören, gehört mit zu den: Präch tigsten, was Kunst an Sonne ausstrahlt. Und wie er den Zuhörer in liebevollem Durchdringen und virtuosem Können zu lichten Höhen emporführte, so holte Jo sev h Pein da u r am Blüthner aus den Tiefen das Gold Cvopin'scher und ««d Anzeiger lSlbedlM vn» 2uy»igaj. Amtsblatt -rr* für die König!. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rießa, sowie den Gemeinderat Gröda OerMchrs uns Sächsisches. Riesa, den 14. November 1916. —* Wie uns mitgeteilt wird, hat die Königliche Amts- haupttnannschaft einigen Butter- und Eieraufkäufern wegen Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen über die Aus sicht und die Ablieferung von Butter und Eiern die Be- rechtigung zum Aufkauf wieder entzogen. Es liegt daher im Interesse jedes Auftäufers die erlassenen Bestimmungen genau einzuhalten und die aufgekausten Mengen an Butter und Eiern, ohne sie auch nur vorüber gehend aus dem Bezirke zu bringen, voll an die Sammel- ftrllen abzuliefern. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Kriegsfreiwillige Unteroffizier Kurt Fr oh berg, Sohn der H. verw. Frohberg in Riesa. —* Der musikalisch-literarische Abend Dr. Seibels vereinte gestern eine ganze Anzahl von Künstlern, darunter einige von besonderem Rufe, auf der Konzertbübne. Man kann, sobald cs sich um Wohltätia- keitSveranftaltungen bandelt, vom reinen Nützlichkeitsstano- vunkte aus andrer Meinung sein, der Meinung nämlich, daß eS mit Rückficht auf den materiellen Gewinn deS Abends vorteilhafter gewesen wäre, sich in der Zahl der Künstler mehr zu beschränken. Man kann auch, wenn die Liszt'scher Muse. Hier triumphierte nicht die bloße Tasten- technft, die in der Liszt'schen Rhapsodie durch ihre absolute Prägnanz geradezu verblüffte, hier teilte ein tiefinnerlich angelegter Mensch und Künstler aus einer Weltenfern« sein Bestes mit. Else Siegel'S Gesänge entzückten, wie letzthin im Leipziger Hegar-Konzert, durch Tragfähigkeit der Stimme, Reinheit der Intonation und feines Em pfinden. Den Huldigungen des Publikums dankend, spendeten die Künstler Zugaben von Nob. Schumann, Fr. Liszt und Hans Hermann. Wenn auch eine Notwendig keit, die Vortragsfolge durch Rezitationen zu bereichern, nicht eingesehen werden kann, so wandte sich doch dem Meistersprecher Bruno Tuerschmann, in den Dich tungen Goethe's und Hebbel's mehr als in Schillers Ballade, reges Interesse zu. Die unbestritten in ihren Bann zwingende Kraft seiner Ausdrucksmittel führte teilweise zum Miterleben. Svendsen'SRomanze erfuhr, vonDr.Seibel gespielt, eine wohlgelungene Wiedergabe. Als vielseitige Begleiterin waltete Käte Mohn präzis, sicher und bei aller Unaufdringlichkeit thematisch selbständig ihres Amtes. Das Trio Op. 42 von Gadc und das Quartett Nr. 12 vc^ Haydn, letzteres mit Nora Klengel, die hilfsbereit und mit dem Gefühle selbstverständlicher Sicherheit für den unvorhergesehen einberufenen zweiten Violinisten einge- sprungen war, und einem jungen, auffallend sonor und 8 5. Die LandeSzentralbebörden können mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts für besondere Zwlebelarten, wie die roten Littauer Stechzwiebeln und die zweijährigen Bornaer Zwiebeln sowie für aus dem Ausland eingeführte Zwiebeln Ausnahmen von den Höchstpreisen zulassen. 8 6. Das Eigentum an Zwiebeln kann durch Anordnung der zuständigen Behörde einer von dieser bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Be sitzer zu richten. Das Eigentum gebt über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Der von der Anordnung Betroffene ist verpflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf emer in der Anordnung zu bestimmenden Frist zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Der Uebernahmcvreis wird unter Berücksichtigung des zur Zeit der Anordnung geltenden Höchstpreises sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständige» Behörde festgesetzt. Hat der Besitzer einer Aufforderung der zuständigen Behörde zur Ueberlaffung der Vorräte innerhalb der gesetzten Frist nicht Folge geleistet, so ist der Uebernahmepreis um 2 Mark für je 50 Kilogramm zu kürzen. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über Streitigkeiten, die sich aus der Anordnung ergeben, und über die Kasten des Verfahrens. 8 7. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, zuständige Behörde und Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. 8 8. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnung festgesetzte« Preise überschreitet; wer einen andern »um Abschluß einer Vertrage« auffordert, durch de« die Preise (Nr. 1) überschritte« werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; 8. wer der Verpflichtung, die Vorräte aufzubewahren und pfleglich zu behandeln (8 6), zuwidcrhandelt. Reben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, einoezogen werden. 8 9. Liese Verordnung tritt mit dem Lage der Berkuumrug iu Kraft; Berlin, den 4. November 1916. Der Stellvertreter deS Reichskanzlers. vr. Helfferich. und der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSer- 22. Mai 1916 tReichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: o — ^r Preis für Zwiebeln — ? ' . ... Erzeuger an den Großhändler folgende Sätze für je 50 Kilogramm nicht übersteigen; bis 14. November 1916 einschließl.. ? . . 7,50 M. - - ..... 8 25 , 9,00 . 9,75 , 10,50 . 11,25 , 12,00 Da» Rsisa« Tagrblan erscheint i«»etr r« aöends V.7 Uür m« Ausnahm« der Sonn- und FrsttagL ve»«s»prri», gegen Vorauszahlung, durch uns«, Tröger frei Hau« »der bet Ak der Kaiser!. Postanstalt«» vierteljährlich 2,lü Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetage» sind bi« 10 Uhr vormittag« auszugeben und im voran« zu bezahl, ha« Erscheinen a» bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis ftir die 48 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis IS Pf.; zeitraubender und ta sprechend höher. Nachweisung»- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag, eingezogen Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder ... Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderunaSeinruhtungsn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer»-Winterlich. Riesa. GefchöstSstelle: Goetbestratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» beim Weiterverkäufe im . Kleinverkause für je 0,5 I>g 18 — ' 19 20 8 23 24 rv. Lnur « 25 , Im Übrigen finden auf diese Preise die Bestimmungen der 88 1 Absatz 2 und 3, 2, Ausfiihrungsverordming zu der nachstehend unter (D abgedruckten Verordnung des Stellvertreters des Reichs- kanzlers über Höchsttiretse für Zwiebeln vom 4. November 1916 — (RGBl. S. 1257). 1. Beim Verkaufe von zweftährigen Bornaer Zwiebeln aus der Ernte 1916 treten an Stelle der Preise unter 88 1 Absatz 1 und 4 Absatz 1 der HüchstpreiSverordnung vom 4. November 1916 die folgenden Höchstpreise: beim Verkaufe durch den Erzeuger an den Großhändler für je SO kg 12,00 M. 12.75 . 13.50 , 14,25 . 15,00 . 15.75 „ 16.50 . 17,00 . iiriegsfamiliemmterftützung. Auszahlung DmmerStag, de» 1«. November LAI» 1—400 von vormittags 8—9 Uhr, 401-750 . , 9-11 , «ch 751-1180 . . 11—1 . Die Etadthauptkaffe ist an diesem Tage geschlossen. Veränderungen sofort zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. November LVkfi. H. Städtischer Konserverrverkauf. - Mittwoch, de» 1». November ISIS, vormittags von 8—LS Uhr, findet im frühere» Brauereiwohngebände hinter dem Rathause wiederum Verkauf von Fleischkouserve« statt. Zom Verkauf gelangt lediglich Rindfleisch t» Brühe, 400 gr netto, Preis 2,40 «. pro Dose. Abzugeben sind für jede Dose Fleischkonserven 10 Fleischmarken mit dem Buchstabe» > k oder 0 auf die Wochen vom 6.-12. bezw. 13.—19. November 1916. / Die Fletschkonserven sind zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt. Der Rat der Stadt Riesa, den 14. November 1916.Gßm. l bis 14. November 1916 einschließlich . vom vom vom vom vom 15. März bis 14. Avril 1917 . . vom 15. April bis 14. Mai 1917 . . vom 15. Mai 1917 ab ...... . — 3, 4 Absatz 2 entsprechende Anwendung. 2. Die Höchstpreise der Verordnung vom 4. November 1916 gelten nicht für aus ländische Zwiebeln, die von der Reichsftelle für Gemüse und Obst oder ihren Beauftragten verkauft werden. Den Absatz dieser Zwiebeln wird die Reichsftelle für Gemüse und Obst näher regeln. 3. Die Behördenzuständigkeit regelt sich nach der Verordnung des MinfteriumS des Innern vom 27. Juli 1915'11. April 1916 — Sächsische Staatszeitung Nr. 181 und 89 —. Dresden, den 11. November 1916. 577H L VI Ministerium des Inner«. 5624 O Verordnung über Höchstpreise für Zwiebel«. Vom 4. November 1S16. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSer- nährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1. Der Preis für Zwiebeln aus der Ernte 1916 darf beim Verkaufe durch de« Erzeuger an den Großhändle vom 15. November „ 14. Dezember 1916 „ 15. Dezember , 14. Januar 1917 . 15. Januar » 14. Februar 1917 . 15. Februar . 14. März 1917 . 15. März „ 14. April 1917 . 15. April 1917 ab . ,, Maßgebend ist der zu der vereinbarten Lieferungszeit geltende Höchstpreis. D« Preis gilt ausschließlich Sack frei nächster Verladestelle des Verkäufers (Bahn oder Schiff) und schließt die Kosten der Verladung daselbst ein. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 1 Mark und für den Sack der mehr als 60 Kilogramm hält, nicht mehr als 1,25 Mark betragen. Für leihweise Ueberlaffung der Säcke darf eine Sackleihaebühr bis zu 20 Pfennig für je 50 Kilogramm berechnet werden. Werden die Säcke nicht innerhalb 3 Wochen nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr dann um 5 Pfennig für die Woche bis zum Höchstbetrage von 1 Mark erhöht werden. Angefangene Woche« find voll zu be rechnen. 8 2. Verkauft der Erzeuger unmittelbar an den Kleinhändler oder Berbraücher, so darf der im 8 1 festgesetzte Preis zuzüglich der Vergütung für Säcke um einen Betrag bis zu 2 Mark erhöht werden. Der Preis gilt für Lieferung frei Haus, Lager oder Laden des Käufers. ' 8 3. Beim Weiterverkäufe von Zwiebeln im Handel darf vorbehaltlich der Vor schrift im 8 4 zu den im 81 festgesetzten Höchstpreisen nicht mehr als insgesamt 3,50 Mark für je 50 Kilogramm zugeschlagen werden. Der Preis gilt einschließlich Sack frei Lager oder Laden des Käufers. Gemeinden über 100000 Einwohner können bestimmen, daß der Zuschlag (Abs. 1) um einen Betrag bis zu einer Mark für je 5o Kilogramm erhöht werden darf. 8 4. Beim Weiterverkäufe von Zwiebeln aus der Ernte 1916 im Kleinverkaufe dürfen die folgenden Preise für je 0,5 Kilogramm nicht überschritten werde«: bis 14. November 1916 einschließl. 14 Pf. 15. November , 14. Dezember 15. Dezember . 14. Januar 15. Januar . 14. Februar 15. Februar , 14. März 15. März , 14. April „ 15. April 1917 ab - -v, „ Als Kleinverkauf gilt die Abgabe an den Verbraucher m Mengen bis zu 5 Kilo gramm einschließlich. Kommunalverbände und Gemeinden können den Kleinverkaufspreis für ihren Bezirk niedriger festsetzen. Gemeinden über 100000 Einwohner können zu den un Aos. 1 festgesetzten Preisen einen Zuschlag von 1 Pfennig für je 0,5 Kilogramm Anlassen. Kartoffelversorgung. Von Mittwoch, den 15. November 1916 ab können die Inhaber von Kartoffelbezugs« karten, die ihre Brotkarten im Ratskeller und in der Carolaschule abholen, bei de« hiesigen Kartoffelhändlern Kartoffeln entnehmen. Die Brotausweiskarte ist dem Händler vorzuzeigen. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. November 1916. K. Die Pläne über die Auslegung je eines Fernsprecherdkabels in Poppitz und Göhlis liegen beim Postamts Riesa vom 16. ab 4 Wochen aus. Dresden-Ä., den 13. November 1916. Kaiserliche Ober-Postdirektion.
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