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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-24
- Monat1916-11
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1916
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Riesaer H Tageblatt «A. Jahrg Freitag, 34. Rovemver ISIS, atzravs. Die Entnahme hat bis zum 8. Dezember 1010 zu erfolgen. Die Bestandsanzeigen gemäß 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 19. Oktober 1918 sind bis zum 8. Dezember an die Königliche Amtshanptmanuschaft einzureichen. Vordrucke zu den Bestandsanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Großenhain, am 23. November 1916. 2008 b l? il Der Kommunalverband. irnd Arrrrigrv Mrvlatt rwd Aiyeigrrj. Amtsötatt '^7- für die Könlgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht mrd den Rat der Stadt Rteßa, sowie den Gemeinderat Gröba. ' Da« Riesaer Tageblarr erscheint lesen Lag abends'/,? Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere TrSger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für dal Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS iS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung«- und Permittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung;- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises.^ Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Woethestraße SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries») Höchstpreise für Wild. Punkt m der Ausführungsverordnung zu der Bekanntmachung über die Regelung »er Wildvreise vom 24. August 1916 (Neichsgesetzblatt Seite 959) erhält folgende Fassung: Wird unzerlegtes Wild im Klemverkauie durch den Jäger selbst an den Verbraucher abgegeben, so dürren die für den Großhandel mit Wild festgesetzten Preise nicht über schritten werden; für die Abgabe einzelner Stücke zerlegten Rehwildes, Schwarzwildes, Rot» und DammwildeS verbleibt es bei den unter Ziffer ll festgesetzten Preisen, wenn die Zerlegung nach Entfernung der Decke oder Schwarte stattgefunden hat. Dresden, den 17. November 1916. 1709»KLm , Ministerium des Innern. 5798 Das Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern: 10 und 68 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung be stimmt worden. Dresden, den 21. November 1916. 1168KK Ministerium des Innern. - 5791 Am 1. Dezember dieses Jahres findet nach Beschluß des Bundesrats ein Volkszäh lung im Deutschen Reiche statt, welche im Königreich Sachsen nach Maßgabe dec Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 18. November dieses Jahres — Nr. 270 der sächsischen Staatszeitung — vorzunchmen ist. Die Königliche Arntshauptmannschaft nimmt Veranlassung, auf die Wichtigkeit der Volkszählung hinzuweisen und gibt sich der Hoffnung hin, daß diejenigen, deren Mit wirkung hierbei erforderlich ist und in Anspruch genommen wird, insbesondere die von den Gemeindebehörden angenommenen Zähler, ihrer Aufgabe mit Umsicht und größter Ge wissenhaftigkeit sich unterziehen werden. Die Ausführung der Volkszählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Ge meindebezirk einschließlich der am Orte befindlichen Gutsbezirke ob. Es wird denselben daher die genaue Befolgung der oben erwähnten Verordnung zur Pflicht gemacht und dabei noch folgendes hervorgehoben: 1. Mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte können die Gemeindebehörden unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit Zählnugskommissionen beauftragen. Für die Zählungskommissionen sind solche Personen zu beftinrmen, welche die Mäch tigkeit der Volkszählung zu beurteilen im Stande sind, Interesse an deren zweckent sprechender Ausführung nehmen und außerdem das Vertrauen der Gemeindeangehörigen und Kenntnis der örtlichen Verhältnisse besitzen. Die Teilnahme an der Zählungskommis sion ist ein Ehrenamt. Die Aufgabe der Gemeindebehörden und Zählungskommissionen besteht hauptsächlich in ». der Einteilung der Gemeinden in den Zählbezirken (8 6 der Verordnung) und der entsprechenden Vorbereitung der Kontrolllisten k8 7,2 der Verordnung), h. der Annahme und Anweisung der Zähler und der Verteilung der Zählpapiere an diese (8 7 der Verordnung), s. der Prüfung und soweit nötig, Berichtigung der Angaben in den auSgefüllten Zählungslisten (8 8 der Verordnung). 2. Die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke und die Annahme der Zähler ist bis spätestens am 26. November dieses Jahres zu beenden. 3. Es empfiehlt sich, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß sie höchstens 50 Haushaltungen umfaffen und sich an die in den Gemeinden bereits bestehenden Ein teilungen tunlichst anschließen. Jeder bewohnte selbständige Gutsbezirk bildet einen be sonderen Zählbezirk. Tie Zählbezirke sind innerhalb der Gemeinden durch laufende Nummern zu unterscheiden. 4. Die Heranziehung geeigneter Frauen zum Zähleramte wird sich hie und da in diesem Krieqsjahre nicht vermeiden lassen. 5. Die Gemeindebehörden und die Zählunyskommissionen haben dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten vollständig vertraut machen. 6. Die Ansteiinng der Zählurraslisten an die einzelnen Haushaltungen und An stalten muß spätestens am 30. November dieses Jahres beendet sein. Die Zählung er folgt nach dem Stande vom 1. Dezember. 7. Die Ablieferung der Haushalt,rngs- und Anstaltslisten, sowie der Kontrol- listeu durch die Zähler an die Gemeindebehörden oder die Zählnngskommissionen soll bis zum Abend des S. Dezembers erfolgen. 8. Der Gemeindebehörde und der Aählnngskommission liegt eS ob, das von dem Zähler zurückgelieferte Zählungsmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel zu beseitigen, soweit nötig, auf Grund unmittelbarer, in den einzel nen Haushaltungen mündlich emzuziehender Erkundigungen. Ergibt sich nachträglich das Vorhandensein von Häusern und Haushaltungen, die in der Kontrolliste des Zählers fehlen, oder die bei der Bildung der Zählbezirke reinem Zählbezirke zugewiesen worden waren, so sind die entsprechenden Nachtraguugen zu veranlassen und die erforderliche» Haus- Haltungs- und Änstaltslisten noch auszufertiqen. 9. Nach Beendigung des Zählers- und Kontrollgeschäftek. haben die Gemeindebe hörden sämtlich ausgcfüllte Listen samt den etwaigen unbenutzt gebliebenen Vordrucken spätestens bis zum 15. Dezember dieses Jahres wieder anher cinzureichen. Wenn irgend möglich, sind die Listen u. s. w. jedoch schon früher wieder einzusenden. 10. Die erforderlichen Zählpapiere werden den Gemeindebehörden bis spätestens den 25. dieses Monats zugehen; wegen Erlangung noch fehlender Vordrucke haben sie sich an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmännschaft zu wenden. Großenhain, am 23. November 1916. 2887 » L Königliche Amtshauvtmnnnschaft. Kartoffelversorgnng. Von Sonnabend, den 25. November 1916 ab können die Inhaber von Kartoffel» bezngskarte«, die ihre Brotkarten in der „Elbterrasse" abbolcn, bei den hiesigen Kartoffel händlern die volle, auf den Bezugskarten angegebene Kartosfelmenge entnehmen. Die Brotausweiskarte ist vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, den 24. November 1916. Fnd. Verkauf vou Blumen pp. am Totenfestsonntage betr. Der Verkauf von Blumen, Topfgewächsen und Bindereien zum Schmücken der Gräber wird am Totenfestsonntage — 26. November 1916 — in der Stadt Riesa für die Zeit von V-11 Uhr vormittags bis Vz5 Uhr nachmittags zugelaflen. Der Rat der Stadt Riesa) am 24. November 1916. Schdr. Nr. 17—20 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1916, sowie Nr. 213—257 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1916 sind hier eingegangen und können in der Ratshauptkanzlei Angesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. November 1916. Fnd. Volksküche in Gröba. Die Vorbereitungen zur Einrichtung einer Volksküche sind soweit beendet, daß die selbe Anfang Dezember ds. Js. in Betrieb genommen werden kann. Die Speisen aus der Volksküche werden nur an Werktagen ausgegeben und eS, können nur hiesige Einwohner Speisen aus der Volksküche entnehmen. Der Preis für! 1 Liter Portion beträgt SO Pfg. für Familienangehörige von Kriegsteilnehmern und chO 'Psa, für alle übrigen Einwohner. Da von" detii Kvmmunalverband Volksküchen nicht besonders beliefert und die, Lebensmitttl nur schlüsselmäßig verteilt werden, so müssen von den hiesigen Einwohnern, die Speisen aus der Volksküche entnehmen wollen, die zugeteilten Lebensmittel zum Teil für die Volksküche verrechnet und dieser zugeführt werden. Die Einwohner, welche Speisen aus der Volksküche entnehmen wollen, sind verpflichtet, bei der Markenentnahme, die wöchentlich am Montag für 6 Tage erfolgt, Fleisch-Marken über 100 Gramm und Kartoffelmarken über 2 Pfund abzuliefern, während bei Ausgabe von Tcigwaren, Graupen usw. die Hälfte der zugeteilten Mengen für "die Volksküchen-Teilnehmer gekürzt und der Volks küche überwiesen werden sollen. Nm einen Anhalt über den Umfang der Beteiligung zu erhalten, werden die hiesigen Einwohner, die Speisen aus der Volksküche zu entnehmen gedenken, ersucht, sich am Dienstag, den 28. November 1916, vorm. von 8—1 Uhr, im Gemeindeamts — Zimmer Nr. 8 unter Angabe der Portionenzabl zu melden. Grüba (Elbe), am 23. November 1916. Der Gemcindevyrstand. Einquartierung in Gröda. Am 25. 11. 1916 werden die Mannschaftsguartiere der Riesaer Strast«, Schul» straste und des Georgplatzes mit Einquartierung belegt. Gröba, am 24. November 1916. Der Gemeindevorstand. FleiMarten-Ansgave in Gröba. Die Flcischkarten auf die nächsten 4 Wochen werden Sonntag, den SO. Novem ber ISIS vormittags von 11—IS Uhr in den bekannten Markenausaabestellen aus gegeben. Außerhalb der vorgenannten Zeit können Fleischmarken nicht ausgegeben werden. Gröba, am 23. November 1916. Der GemeindcvorSand. Griefzkarten-Attsgabe in Gröba. Die Grießkarten auf die nächsten 14 Tage werden an die bezugsberechtigten Personen nur Sonntag, den SO. November INI» vormittags von 8—1 Uhr im Gemeindeamte ausgegeben. - . - - Gröba, am 23. November 1916. Der Gemeindevorftand. Mttchlarten-Vnsgabe in Gröba. Die Milchkarten auf die Zeit vom 27./11. bis 24./12. 16 werden Sonntag, den SS. November INI« vormittags 8—1 Uhr im Gemeindeamte gegen Rückgabe der mit Namen und Nummer versehenen jetzigen Stammkarte ausgegeben. Milchrarten werden ausgegeben für Kinder im Atter bis zu 7 Jahren, Kranke, werdende und stillende Mütter, nach den Vorschriften des Kommunalverbandes. Bescheinigungen vou Aerzten oder Hebammen sind, soweit sie nicht auf längere Zeit ausgestellt waren, zu erneuern. Außerhalb der vorgenannten Zeit werden Milchkarten nicht ausgegeben. Gröba, am 23. November 1916. Der l-emci »Ärvorstand. KohLrübeuverkanf in Gröba. Sonnabend, den 25. November 1916, vormittags von 8 Ubr an werden Speise- Kohlrüben beim Speicher der Firma Crasselt <L Pistorins verkauft. Preis 5V- Pfg. für 1 Pfund. Ten hiesigen Einwohnern empfehlen wir, sich im eigenen Interesse Kohlrüben zur Streckung der Kartoffelvorräte anznschaffen. Gröba, am 23. November 1916. Der Geurcindcvorstand. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 25. November von vormittags ' ,9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof Schweinefleisch znm Preise von 1.50 pro , , an die Inhaber der gelben Freibankmarken von 751 bis ca. 850 znm Verkauf. Rresa, am 24. November 1916. Die Direktion des städt. S'chlachthofcs. LebensmittelverteUuug. Don Sonnabend, de« S5. dieses Monats ab werden in den Geschäfts- und son stigen Lebensmittelverteilnngsstellen gegen Abschnitt L der Warenbezugskarte Graupen, Grütze und Hirse, gegen Abschnitt 0 der Warenbezugskarte Teigwaren abgegeben. Auf di« Person entfallen 100 gr Graupen oder Grütze oder Hirse bez. 4 1S5 gr Teigwaren. 7-n i—-------- Oertlichrs uns Sächsisches. Riesa, den 24. November 1916. —* Im Namen Sr. Maj. des Kaisers hat der Ober befehlshaber einer Armee, General d. Inf. v. Beloiv, dem Sergeanten Kilian der 2. Batt. F.-A.-R. 68 das Eiserne Kreuz 1. Klaffe verlieben. —y. Die fünfte Strafkammer des Dresdner Königl. Landgerichts beschäftigte eine Anklage gegen den 24 Jahre alten ehemaligen Postboten B. aus Dresden weaen Unter schlagung tm Amte und Unterdrückung von Postsachen. Während seiner Tätigkeit als Postbeamter bei dem Kaiser!. Postamt auf dem Truppenübungsplätze inZeithain stahl der Angeklagte aus dem Sortierraum fünf Feldpostpakcte, öff- nete diese und eignete sich dep Inhalt zu. Außerdem unter schlug V. einen zur Ablieferung an einen Offizier bestimmten Brief. Da es sich nm einen großen Vertrauensmißbrauch handelt,, erkannte das Gericht auf 1 Jahr Gefängnis und 3jäl)rige» EhrenrechtSverlust. —* Bei der gestern stattgefundenen Reichstags ersatzwahl in Oschatz-Grimma erhielt der konser vative Kandidat Dr. Wildarube 7978 Stimmen, Lipinski (soz. Arbeitsgemeinschaft) 6322 Stimmen. Wildgrube ist somit gewählt. —* In der kürzlich abgebattenen Gesamtwuslauds- sitzung des Verbandes Sächsischer Industrieller, über die wir bereits früher berichteten, nahm der Gcsamtvu'itcmd, der sich bereits früher wiederholt sür die Schaffung «iueS Donau-Elbe-Kanals ausgesprochen hatte, »aus Berichte» des Herrn Landtagsabgcordnete» Dr. Zöpbcl uud Gustav Petters, Direktor der Vereinigte» EldeschiHah ll^qese!!- schasten A.-G-, auch zu den, Elster-Saale-KGual- Projekt Stellung und gab seiner Meinung cahiu Ans-
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