Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-27
- Monat1916-11
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1916
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Riesaer ^»«d A«;eiger Meblatt a«r AMigert. Amtsötatt für die Königs. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt «ielch , sowie den Gemeinderat Grvba. 275^ Montag, 27. November 1916, ilvenvs. ' 6S. JMral Da» Riesaer Tageblatt erscheint tcvea Tag abend« '/,7 Uhr mit 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Trager frei Hmr« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen siir die Nunimer des 'Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugeben und iin voraus zu bezahlen; «ine Gewähr silr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breite Grundschrift-geile <7 Silben) 20 Ps., OrtSprelS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. Nachwcisungs- und VermittslungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, ntznn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber iu Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des 'Betriebet» der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung-der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugvp.ciseS. Rotationsdruck und Verlag: L an o «r L Win te r lich, R ie s a. Geschäftsstelle: Goethestraste LS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Riesa» Nachstehend wird die Verordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. No vember 1916 — R. G. Bl. S. 1277 — noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. November 1916. 1168 1111, Ministerium deS Inner«. 5783 Verordnung über den Handel mit Sämereien. Vom 15. November 1916. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnabmen zur Sicherung der Volks ernährung vom 22. Mai 1916 (ReichS-Gcsctzbl. S. 401> wird verordnet: 8 1. Der Handel mit Klee-, Gras-, Futterrüben und Futterkräutersamen ist nur solchen Personen gestattet, denen eine besondere Erlaubnis zum Betriebe dieses Handels erteilt worden ist. Personen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits Handel mit solchen Sämereien treiben, dürfen ihren Handel bis zum 1. Dezember 1916 und, wenn sie bis zu diesem Tage den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, bis zur Ent scheidung über den Antrag ohne Erlaubnis fortführen. ' Tie Vorschrift in Abs. 1 Sah 1 findet keine Anwendung auf 1. Personen, die ausschließlich Sämereien verkaufen; die in der eigenen Wirtschaft gezüchtet sind; 2. Behörden, denen die Beschaffung und Verteilung von Sämereien übertragen ist. 3. Inhaber von KleinhandelSgeschäftcn, die Sämereien ausschließlich im Kleinver kauf in Menge» bis zu 50 Kilogramm an Verbraucher absetzen. 8 2. Die Vorschriften in 8 3, 8 4 Abs. 1 88 5 bis 10 der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 581, 674) finden entsprechende Anwendung. Tie Erteilung der Erlaubnis ist davon abhängig zu machen, daß der die Erlaubnis Nachsuchende beim Ein- und Verkauf der Sämereien bestimmte Bedingungen und Preise einhält; die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn dieser Verpflichtung zuwidergehandelt wird. 8 3. Der durch diese Verordnung vorgcschriebenen Erlaubnis bedürfen auch solche Personen, denen eine Erlaubnis zum Handel auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (Reichs-Gcsetzbl. S. 581) erteilt worden ist. 8 4. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulaffen; er kann UcbergangSvorschriften erlaßen. 8 5. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Or. Helfferich. Es ist mehrfach wahrzunehmen gewesen, daß Hunde frei auf den Fluren herumfansen und reviere». Hierdurch wird uicht nur der Jagdpächtcr geschädigt, sondern cS erleiden auch die für die menschliche Nahrung nutzbare» Fleischquellen eine Beeinträchtigung. Die Eigentümer von Hnnden werde» daher darauf hingcwicsen, daß sie nach 8 35 des Jagdgesetzes vom 1. Dezember 1864 verpflichtet sind, das Revieren ihrer Hunde zu verhindern und wenn sie dies unterlaßen, Bestrafung zu gewärtigen haben. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, daß jeder steuerpflichtige Hund außer halb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschloßenen Räumen die für das laufende Jahr gültige Steucrmarke am Halsband zu tragen hat und Zuwiderhandlungen nach 8 7 des Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., vom 18. August 1868 geahndet werden. Großenhain, am 25. November 1916. 2843 s k Königliche Amtshaupturannschaft. - ——- Rurrkelrirven-Äerklms in Gröörr. Dienstag, den 28. 11. 16, von 9—2 Uhr werden bei Craßelt <L PistoriuS Runkel rüben zu FutteMvccken zum Preise von 4 Mark für den Ztr. verkauft. Gröba, am 26. November 1916. Der Gemcindevorstand. Viehzählung in Gröba. Nach der Verordnung des Bundesrates vom 4. November 1916 findet am 1. Dezember 1916 in Gröba eine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich ans Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen und Federvieh. Sie erfolgt durch freiwillige Zähler. Die hiesigen Vichbcsitzer werden aufgefordert, den Zählern jede gewünschte Ausknnft wahrheits gemäß zir erteilen. Gröba, am 24. November 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 27. November 1916. —* Mit den. Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Unteroffizier Paul Leus chner im Jnfant.-Rcgt. 178, Sohn des Schneidemühlenarbeiters Richard Leuschner in Riesa. ES wurde ihm vor kurzem die Friedrich-August- Medaille verliehen. —* Sc. Majestät der König hat dem Unteroffizier Her mann Wilsdorf aus Riesa für die von ihm am 13. Sep tember 1915 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Er rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in dem Orzycfluß in Polen die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis verliehen, sie am weißen Bande zu tragen. X—* Eiserne Uhrketten für Herren sind in der Gold ankaufsstelle eingetroffcn. Allle Herrschaften, die in den Monaten August und September Uhrketten hergegebe» haben, können eiserne dagegen gegen Bezahlung voll Mark 2.50 am Donnerstag, den 30. November und Freitag, den 1. Dezember an der Reichsbank, nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr in Empfang nehmen, j Gedenkblatt als Aus weis mitbringen. —* Im Zeichen des Gedenkens an unsere Toten stand der gestrige Totensonntag. Während des ganzen Tages bis zu den späten Abendstunden wurde der Friedhof stark be sucht, und viele Kränze und Blumen bedecken die Gräber der Verstorbenen. Insbesondere weist auch das auf unserem Gottesacker zu Ehren unserer gefallenen Helden aus dem Weltkriege aufgestellte R'riegSkreuz reichen Blumenschmuck auf. Gibt es doch auch unter uns so viele, die nicht im stillen Gebet an den letzten Ruhestätten derer weilen konnten, die weit draußen im Osten, Westen oder auf kühlem Meeres gründe ruhen. Aber ihrer gedenken konnten sie aus ge weihter Stätte, und bei all dem stillen Leid, welches sie ringsum sahen, eine tröstliche Milderung ihres eigenen schweren Leids suche» und finden. —HD. Der letzte Kursus zur Ausbildung Kriegsbeschä digter zu Ringofenbrenner» im Winterhalbjahr 1916/17 beginnt an der Zieglerfachschule in Zwickau am 4. Dezember 1916. Anmeldungen nimmt Ingenieur von Wi- lucki in Zwickau entgegen. —KM. Die Landesfleischstelle schreibtunS: Neber den kürzlich in Dresden abgehaltenen Flcischcrobermtztster- tag hat die Preße berichtet, daß aus der Mitte der Ver sammlung geklagt worden sei, Sachsen werde bei den Vieh lieferungen seitens der anderen Viehhandelsvcrbände sowohl bezüglich der Qualität wieder Quantität vernachlässigt. Demgegenüber kann darauf hingewiesen werden, daß er freulicherweise in der letzten Zeit dank dem Eingreifen der Reichsfleischstelle die Viehlieferungen aus den anderen Bundesstaaten voll erfüllt worden sind, sodaß also jeden falls hinsichtlich der Quantität die Klagen zurzeit unbegrün det sind. —* In der Nacht vom 22. zum 23. November 1916 ist aus der Bahnhofsvorhalle Mesa ein auSgehängteS Re klamebarometer geftohlen worden. ES war un gefähr 40—50 Zentimeter groß und mit starker Glasplatte oersehen. Hinter der Glasplatte ist das Barometer und Thermometer und darüber eine Nachbildung des Handels schiffes Imperator angebracht. Auf der Glasplatte steht mit Goldschrift Hamourg-Amerika-Linic. Irgendwelche Wahrnehmungen, die zur Ermittlung Le« Diebes führen, wolle man bei der uächftgelegenen Polizeibehörde oder Gendarmerie-Station melden. —* Unermittelte Heeresan gehörige, Nam- laß- und Fundsachen. Bei der Zentralstelle für Nachlaßsache« im König!. Sachs. Kriegsministerium, . Dresden-N., Köniqstr. 15, werden Uhren und andere Gegen stände verwahrt, deren frühere Besitzer nicht ohne weiteres zu ermitteln sind. Der sehnliche Wunsch der Angehörigen manches Gefallenen und Vermißten nach Aufklärung über dessen Schicksal und nach einem Andenken könnte erfüllt werden, wenn von Dienststellen und Privatpersonen alle zweckdienlichen Mitteilungen an die Zentralstelle für Nach- laßsacben in DreSden-N., Königstr. 15, unter der bei jedem Gegenstände bezw. jeder Gruppe von Sachen vermerkten Gcschäflsiiummer verlangten. Die Uhrmacher werden ge beten, die aufgcftthrtcn Ubr-, Verkaufs- und Reparatur- Nummern mit ihren Unterlagen zu vergleichen und von den Feststellungen die Zentralstelle für Nachlaßsachen oder die Angehörigen zu benachrichtigen. Die Angehörigen wiederum wollen bei Eingaben eine Bescheinigung über Uhr- und Reparatur-Nummern von dem Uhrmacher bei bringen, dem die betreffende Ubr durch die Hände gegangen ist. — Ein Verzeichnis der verwahrten Gegenstände ist der Sächsischen Verlustliste Nr. 362 beigefügt und kann in der Geschäftsstelle dieses Blattes eingeseben werde». —* Einschränkungen im Zug sverkehr. Vor kurzem wurde bereits angekündigt, daß wegen der großen Anforderungen, die gegenwärtig an die Eisenbahnen heran treten, auch im Bereiche der Sächsischen Staatseisenbahnen die Zahl der Personenzüge werde eingeschränkt werden müßen. Einzelne geringfügigere Fahrplanändcrungen sind ja mit Rücksicht auf Aendcrnngen im preußischen Schnellzugs verkehr bereits am 15. November in Sachsen eingctreten. Wie wir hören, wird nun die Sächsische Staatseisenbahnver waltung Anfang Januar 1917 einen vollständig umgearbei- tetcn Fahrplan einführen. Die Generaldirektion der Staats eisenbahnen beabsichtigt, zwischen 15. und 20, Dezember den kleinen (grauen) Taschenfahrplan und das (grüne) Kursbuch für Sachsen neu herauSzugeben, sodaß M dann die Reisenden rechtzeitig mit den Aenderungen vertraut machen können. Schon vor dieser allgemeinen Aenderung des Fahrplans werden aber bereits vom 1. Dezember d. I. an eine größere Anzahl von Personenzüaen — zum Teil nur an Werktagen oder nur an Sonn- und Festtagen — eingezogen werden. Es handelt sich dabei zumeist um weniger stark benutzte Züge, namentlich auch solche in den späteren Abendstunden. Der Schnellzugverkehr bleibt zunächst noch unberührt; auch treten in den Verkehrszeiten der Züge, die bestehen bleiben, jetzt keine Acnderungen ein. Ein Verzeichnis der Züge, die am 1. Dezember eingezogen werden, sowie der am 15. November bereits durchgeführten Fahrplanänderunaen wird auf allen Bahnhöfen ausgehängt und durch die Fahrkartenschalter an die Inhaber des kleinen (grauen) Taschenfahrplans und des (grünen) Kursbuches für Sachsen unentgeltlich abgegeben. — In dersächsischenVerlustliste Nr. 362 (aus- gegeben am 25. November 1916), die iu unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auSlieqt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 107, 178, 329, 345, 846, 351, 374, 381, 391. Reserve-Regiment 242. Landwehr-Regimenter Rr. 350, 388. Kavallerie; Gardereiter; Karabinier-Regiment; Ulanen Nr. 17, 18, 21, Reserve-Ulanen- (Schützen-) Regiment; Husaren Nr. 19, 20, Reserve-Husaren, Landwehr-Eskadron Nr. 2, 19. Fuß artillerie: Bataillone Nr. 27, 38, 58, 64, 404. Batterien Nr. 430, 646. Württcmbergische Verlustliste Nr. 498 und Liste Nr. 7 der aus Frankreich zurückgekehrten Austausch- Gefangenen. —MI. Um die Abwickelung unseres inneren Wirt schaftslebens ohne größere Störungen zu ermöglichen, ist cS u. a. auch unbedingt erforderlich, daß alle kleinen Münzen nicht etwa in irgend welchen Sparbüchsen oder Klcir.kassen aller Art nutzlos aufgespeichert, sondern daß sie so schnell wie möglich wieder dem Verkehr zugcführt wer den. Der Bevölkerung soll damit keineswegs nnhcgclegt werden, ihre wertvolle Sparbctätigung, die zum Durch halten in nicht geringem Maße mit beiträgt, irgendwie einzuschränken. Jeder aber, der so viel Sparpfennige und Spargroschen zusammengebracht bat, daß sie sich durch ent sprechendes Papiergeld ersetzen lassen, möge unverzüglich das angesammelte Kleingeld umtauscheu. Aber auch die gröberen Silbermünzcn sollen nicht länger als unbedingt nötig dem Umlauf entzogen werden. Größere Mengen entbehrlicher Münzen werden am besten der nächsten Reichs bankanstalt zuqeleitct, damit die Reichsbank die Münz verteilung in den verschiedenen Gegenden ausgleichen kann.. Glaube niemand, daß es auf seine „paar Münzen" uicht ankomme, jeder Mennig im Umlauf stärkt unsere wirt schaftliche Kraft, jeder unbenutzt liegende Groschen dagegen tut ihr Abbruch. —* Der Landcsausschnß der Vereine vom Noten Kren; im Kömgreich Sachsen hat soeben seinen Bericht, über seine Tätigkeit im zweiten Kriegsjahre herausgege- ben. Die Einnahmen betrugen 19 667 433 Mark, die Ans-, gaben 18 905 971 Mark; es blieb also ein Bestand am 31. Juli 1916 von 761 462 Mark. Außerdem waren vor handen 2800 000 Mark in deutscher 5 pro;. Reich tanleihe und 13000 Mark als Spende überwiesener Jndustrieaktien. Durch die sächsischen Lazarettzüge wurden bisher 43 805 Verwundete in die Heimat befördert. Als Hilfe an säch sische Kriegerwitwen und Kriegerwaiscn wurden in 6815 Einzclfällen 202 075 Mark anfgcwendet und für die Unter stützungen an Familien des männlichen Personals der frei willigen Krankenpflege im Königreich Sachsen in 14 658 Einzclfällen 216 367 Mark «usgegcben. —* Der Münster des Kultus und öffentlichen Unter richts, Dr. Beck, veröffentlicht folgendes: Seine Majestät der König haben von dem erfreulichen Erfolge der auf die fünfte Reichskriegsanleihe in den Schn len des Lan des bewirkten Zeichnungen, die iin ganzen 5 115 3M Mark (1474 261 Ufark in den höheren Lelurmstalten, 1412 716 Mark in den Volksschulen der städtischen und 2198 323 Mark in den Volksschulen der ländlichen Inspektion "bezirke) erbrachten, wiederum mit lebhafter Befriedigung Kenntnis genommen und huldvollst geruht, mich mit Ucbcriuittluug Allerhöchstscines DaukeS an alle beteiligten Lehrer und Schüler zu beauftragen. Zugleich haben Seine Majestät ebenso die von allen Kommandostellcn wiederholt hervor gehobene Bewährung der Lehrer im Felde, Ivie auch die opferwillige vaterländische Betätigung freudig ancrkcnnü, mit der Schulbehörden und Lehrerschaft in der Heimat die immer mehr gesteigerten Aufgaben ihres Berufes auf sich nehmen und darüber hinaus durch tatkräftige Mitwirkung cm den Werken der KricgShilfe sich in den Dienst der All gemeinheit stellen. — HD. Die „Nationalstiftung für die Hin terbliebenen der im Kriege Gefallenen" er streckt zwar ihre Tätigkeit über das ganze Reich, i» Sach sen aber wird bekanntlich für die Zwecke der K'ricgShinter- bliebenenfürsorge nicht' unmittelbar auf den Namen der „Nationalstistung" gesammelt, sondern nur auf den Na men des „Heimatdank", der beiden Aufgaben, der Kriegs beschädigten- und auch der KriegSlfintcrbliebenenfürsorge dient, den letzteren Dienst jedoch als Organ der National stiftung leistet. Nun wird zwar nach der zwischen deN »^heimatdank" und der „Naricmalstistung" getroffenen Ver einbarung die Hälfte dessen, was der Stiftung Heimat dank für ihre Zwecke zuflictzt, auf die KricgShiutcrbliebcncil- sürsorge gerechnet und dem Vermögen der Nationalstistung als „sächsischer Anteil" ^geschrieben. Dieser Anteil wird.
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