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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-28
- Monat1916-11
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1916
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«nd Anzrigrr lEldtblatt Md Arykigkkt. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht vnd den Rat der Stadt VNela, sowie den Gemeinderat GrSba. 276. Dienstag, 28. November 1916, abenvs. 69. ZEt*. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr nttt Ausnahme der Svnu- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HnuS oder bei Abholung am Spalter der Kais«!. Postanstalten vierteljährlich 2,m Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Ilbr vormittags auszugebeu und im voraus zu bezahlen: eine Gewahr für bas Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 40 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., Orlspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- wrechend höher. NachweisungS- und Bermrtteiungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Silage eingezogeu werden muh oder der 'Huslraggebcr in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Bcsörderungscinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des BezugSpieiseS. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetlicstrastc 5i>. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil; Wilhelm Dittrich, Riesa, Vollmilch für Moder über 6 Jahre. Der starke Rückgang der Milchzufnhr nach den Großstädten nötigt bis auf weiteres d«u, die Gewährung von Borr»r»skarten kür Vollmilch an Kinder von 7 und 8 Jahren am höchstens V, Liter täglich zu beschranke» und für ältere Kinder überhaupt auszu schließen. Die Kommunalverbände haben bis zum 1. Dezember 1916 die darüber hinaus ge wahrten Vorzugskarten wieder einzuziehen. Dresden, den 20. November 1916. 489 »UVV ——Ministerium dc4 Jn«eru.5,886 Handel mit ausländischen Zwiebeln bett'. Mit Rücksicht darauf, daß vom 1. Dezember LNLK ab der Handel mit ausländi schen Zwiebeln seitens der Reichsstelle für Gemüse und Obst in Berlin näher geregelt bcz. unter Kontrolle gestellt werden soll, haben diejenigen, die z. Z. ausländische Zwiebeln auf Lager haben, Vorsorge zu treffen, daß diese Mengen, wenn irgend tunlich, spätestens bis zmn 1. Dezember 1V1K an die Verbraucher abgesctzt werden, da von da ab nur noch der kontrollierte Handel mit ausländischen Zwiebeln stattfinden darf. Etwa noch am 1. Dezember vorhandene Vorräte, deren Absatz nicht möglich war, sind umgehend und spätestens bis zum 3. Dezember INI« unter Angabe deren Höhe dem unterzeichneten Kommunalverband anzuzeigcn. Großenhain, am 28. November 1916. 1943 sl?ll. Der Kommnualverband. Das im Grundbuche für Riesa, Blatt 93, auf den Namen der Gastwirtin Anna verw. Rudolf geb. Suber jetzt verehel. Roskovec in Horltz in Böhmen eingetragene Grund stück soll am 1«!. Januar LS17, vormittags S Uhr — an der Gerichtsftelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs 27,5 Ar groß und auf rund 83 800 M.— Pfg. geschätzt, wovon 2800 M. auf das bewegliche Zubehör entfallen. Es besteht aus einem Wohn- und Schankwirtschaftsaebäude, einem Tanzsaalgebäudc, zwei Nebcnwohngebäudcn und Anbauten, ferner aus Hofraum und Garten und enthält Einrichtungen zum Betriebe einer Schankwirtschaft. Brandversicheruug 51890 M. ES liegt in Riesa an der Haupt straße und führt den Namen „Weißes Schloß". Die Einsicht der Mitteilungen des Gruudbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung ans dem Grundstücke sind, soweit sic zur Zeit der Eintragung des am 20. September 1916 verlautbarten Versteigerungsvermerkcs aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Nersteigernngstermiue vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerungSerlöscS dem Ansprüche des Gläubigers «nd den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgcgenstekcndcs Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführcn, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös au die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Riesa, den 25. November 1916. , Königliche? Amtsgericht. MchZWmW. Am 1. Dezember INI« findet eine Viehzählung statt. Diese erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schweine, Gchase, Liesen nrrd Federvieh, Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzcrn und wird durch die hiesige Schutzmannschaft vorgenommeu werden. Den Zählern find die erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu erstatten. Wer wesentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch kann Vieh, dessta Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Ter Rat der Stadt Riesa, am 28. November 1916. Gßm. BestauöSEMen! Die Vordrucke zn den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 3. Dezember 1916 nach 8 M der Bekanntmachung des KommunalverbandcS vom 2. November 1915 zu erstattenden BestandSanzeigen sind hier eingcgangeir und im Nathause, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Ter Rat der Stadt Riesa, am 28. November 1916. Kr. MiWMe W MW- UsMrlnOckck nus M bktr. Die Anmeldevordrucke sind im Stadtbauamte zn entnehmen und daselbst bis zum 30. November auSacfMt wieder einzureichen. Der Rat der Stadt Riesa. EtiMWM. .WnsenmmertiMf. Mittwoch, den LÄ. November LO1O. vormittags von IS Mir, findet im früheren Braucrciwohugebäude hinter dem Rathanse Verkauf von Fleischkonserven statt. Zum Verkauf gelange», soweit die vorhandenen Bestände reichen: Rindfleisch in Brühe, 4VO ar netto, Preis Äll. pro Dose. Leberpastetc, 400 -,-r nettm Preis S M. — Pro Tose. Von der Lebcrpastete können, da nur ein geringer Vorrat vorhanden ist, an eine Familie bis zu 5 Köpfen nur 1 Dose, an eine Familie mit über 5» Köpfen nicht mehr als 2 Dosen abgegeben werden. Die BroiausweiSkarte ist beim.Kauf vorzulcgen. Hierbei machen wir. darauf aufmerksam, daß die Brotanswciskarten, welche durch Ausbringen von Notizen auf der Rückseite unbrauchbar geworden sind, im Nathause, Ein wohnermeldeamt, nmgcschricben werden. Abzugeben sind für jede Lose Fleischkonserven 10 Flcischmarken mit den Buchstaben U oder I auf die Wacken vom 2O.—26. November bezw. 27. November—3. Dezember 1916. Eine Gewähr für längere Haltbarkeit der Konserven kann nicht übernommen werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 28. November 1916. Gßm. VoWMDMH in GröLm. Am 29. und 30. November werden den hiesigen Haushaltungsvorständen für die am 1. Dezember 1916 vorznnehinendc Volkszählung Listen zur Ausfüllung znaestellt werden. Diese Zählnngslistc» sind bitz zum Mittag des 1. Dezember It-ilLi durch die -Saushalticngsvorstände oder deren Beauftragte anszufüL: :«. Die Richtigkeit nnd Vollständigkeit der Angaben sind durch Unterschrift zn bescheinigen. Von Freitag, den 1. Dezember 10L6, mittags an sind die ansgefülltcn Zähk- sormulare zur Abholung durch die Zähler bereit,zuhalten. Bei der großen Wichngtcit der Volkszählung vertrauen wir unseren Einwohnern, daß alle Beteiligten d>e erforder lichen Angaben vollständig und gewissenhaft machen und die Zählung nach Möglichkeit unterstützen werden. Insbesondere werden die HanShaltnngsvorstnnde und deren Stell vertreter ersucht, den ein Ehrenamt verwaltenden Zählern alle geforderten Auskünfte vollständig und bereitwillig zn erteilen und ihnen unnötige Gänge und Arbeiten zn er sparen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß über die Angaben das Amtsgeheimnis zu wahren ist. Gröba (Elbe), am 27. November 1916. Dor Gemeindevorstaud. Die GenossenschaftSversammluna hat beschlossen, auf 1917 einen Beitrag von 3 Pfg. für die Veitragscinhcit zu erheben. Die Höhe des von jedem Mitglieds zn zahlenden Be trags wird schriftlich mitgeteilt. Die Beiträge sind, soweit sie jährlich weniger als 10 M. betragen, am 1. Januar 1917, im übrigen je zur Hälfte am 1. Januar und 1. Juli 1917 fällig. Die Bezahlung hat an die Ortsbchörden, von denen, die schriftliche Mitteilung vom Gcnoffenschaftsvorstande direkt zugesandt erhalten, an diesen zn erfolgen. Meißen, am 23. November 1916. Der Vorstand der UttLerhaltnugsürnosseufchaft für die Elbe im Ilk. Eibstrombezirk. ve. Sly. Oertliches imS GKchMHes. Riesa, den 28. November 1Y16. —* Mit dem Eisernen Kreuze 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Unteroffizier Max Ni ebner von hier, im Jnf.- Reat. 177. Er ist bereits im Besitze der Friedrich-August- Medaille. — Das Ministerium des Innern hat auf ein Gesuch des Sächsischen Gastwirtsverbandes und des Landesver bandes der Saalinhaber um Gewährung staatlicher Dar lehen für notleidende GastwirtSbetrieüe ablehnend ge antwortet, will jedoch den Gemeinden empfehlen, gegenüber den Gesuchen von Gastwirten um Gewährung von Dar lehen aus dem gewerblichen Genosseuschastsstock besonders wohlwollende Stellung einzunehmeu. —KM. Se. Majestät der König hat an den General der Infanterie v. Falkenhayn am 21. November folgendes Telegramm gesendet: Erst heute in der Lage, die ganze Größe und Bedeutung unserer glänzenden Erfolge in Nord west-Rumänien zu übersehen, spreche ich Ew. Exzellenz für die hervorragenden, unter den denkbar schwierigsten Ver hältnissen vollbrachten Leistungen Ihrer heldenmütigen Armee meinen wärmsten Glückwunsch aus. Gott helfe uns weiter! — In der sächsischenVerlustliste Nr. 363 (ans- aeaeben am 27. November 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 179, 182, 392, 415. Reserve-Regimenter Nr. 101, 243. 244. Landsturm-Bataillone: Dresden (12. 2), Meißen (12. 4), Pirna (12. 5), Zittau (12. 7), 12. 15, Leipzig (19. 1 u. 4), Wurzen (19. 9), Chemnitz (19. 10 u. 11), Plauen (19. 16), Zwickau (19. 18). Landsturm-Ersatz-Bataillonc: Nr. 1, 12. (12. 10), Leipzig (19. 6). Jäger-Bataillon Nr. 12. Feld artillerie: Regimenter Nr. 12, 28, 32, 48. Ersatz Regi menter Nr. 45, 47. Weitere Verluste. Preußische Verlust listen Nr. 685, 686, 687, 688, 689 und Liste Nr. 13 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschge- fangeneu. Bäuerische Verlustliste Nr. 318. Wnrttem- bergischc Verlustlisten Nr. 499,500, 501. Kaiserliche Marine, BeiDrftttste Nr. 94. Lifte 6 über die aus englischer Ge fangenschaft zurückgekehrten sächsischen Heeresangchörigen (Anstanschgefangenc). —KB!. Die stellvertretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps erlassen folgende Versagung: Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird allen Ausländern soweit sie nicht Angehörige eines dem Deutschen Reiche ver bündeten Staates sind, verboten, die Jagd oder Fischerei in unseren KorpSbezirren persönlich auszunöcn. Es bleibt ihnen freigcftcllt, die Jagd oder Fischerei für sich durch ge eignete deutsche Staatsangehörige ausüben zu lassen. Ein wandfreien neutralen Ausländern, die zur Zeit schon jenseits der deutsch-österreichischen Reichsgrenze jago- oder stschcreiüerechtigt find, können für unmittelbar anstoßende sächsische Jagd- oder Fischereigcbiete mit Gcnehmignng des zuständigen stellvertretenden Generalkommandos Aus nahmen von diesem Verbot bewilligt werden. Zuwider handlungen werden auf Grund des 8 9d des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Reicksgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestraft. —* Die Reichsgeritegescllschast m. b. H. gibt bekannt zur Gestaltung der Gerstenpreise: Der Reichs kanzler (KricgsernährungSamt) hat ausschließlich die ReichS- gcrstegcsellschnft m. b. H. in Berlin ermächtigt, bet ihren Einkäufen den gesetzlichen Höchstpreis für Gerste, der zurzeit Mark 28.— für den Doppelzentner beträgt, zu überschreiten. Die Gesellschaft darf demgemäß einschließlich der Drusch prämie derzeit bis zu Mark 34.— für den Doppelzentner zahlen. Illach bestimmter Anweisung darf sie aber diesen Preis nur so lange anlegen, bis sie das erste Drittel der durch sie nuszukaufcndcu Gesamtmenge erworben hat. Für das zweite Drittel muß der Preis auf Mark 32.—, für das letzte Drittel auf Mark 30.— herabgesetzt werden. Zu den Preisen dürfen die Gcrstebesitzer ihre gesamte» geernteten Mengen an die Beauftragten der Rcichsgersteqesellschaft gegen Bezugsschein verkaufen, also sowohl die abliescrungs- pflichtiaen sechs Zehntel, wie die ablieferungssreien vier Zehntel und auch die darüber hinaus frciaelasscnen kleinsten Mengen bis zu 10 Doppelzentnern. Diejenigen Produ zenten, die die ablieferungspslichtigen sechs Zehntel ihrer Ernte nicht freiwillig an die R. G. G. zn den genannten höheren Preisen oder an die Kommunalverbände zu dem gesetzlichen Höchstpreise abliesern, haben zn gewärtigen, daß ihnen die Gerste höchstens zn dem gesetzlichen Höchstpreise enteignet wird, der zurzeit Mart 280.— beträgt und mög licherweise demnächst eine weitere Herabsetzung erfährt. Die N. G. G. wird in allernächster Zeit das erste Drittel der Gesamtmenge erworben haben. Der Einkausepreis wird in den ersten Tagen des Dezember d.J. von Mark 34.— auf Mark 32.— für den Doppelzentner gesenkt werden. Unverzügliches Angebot an die Beauftragten der N. G. G. ist notwendig, wenn der Höchstpreis noch znr Zahlung kommen soll. Die Hoffnung auf eine nachträgliche VrciL- erhöhuug ist völlig unberechtigt; iin Gegenteil wird hiermit nachdrücklich erklärt,.daß eine Erhöhung der Gcntenein- kanfspreise unbedingt ausgeschlossen ist, daß vielmehr nach den erteilten Anweisungen die vorgesehene Preisherabsetzung rücksichtslos durchgefnhrt werden müsse. — Die Zentrnl-EintaufSgescllschaft m. b. H. Waren abteilung 13, Käse, gibt bekannt, daß mit Rücksicht auf die Verteuerung der Schweizer Zahlungsmittel der zulässige Ladcnhöchstprcis bei dem Verkauf von Schweizcr H art - käse (Emiuentbaler Käse) an den Verbraucher mit Wirk- knna vom 25. November an von 2.30 M. auf 2.40 M. für ein Pfund erhöht wird. Die bisherigen Hnndclszuschlüge, welch« ans den von der VereünmngSstellc für Schivei eriase in München erhältlichen Bedingungen zn ersehen sind, bleiben dagegen auch weiterhin unverändert. Es wird besonders darauf hinqeiviesen. daß die zngclasscncn Höchst',»schlüge für den Großhandel und den Zwischenhandel nicht gefordert werden dürfen von den Vertretern der Schweizer Exporteure, welche lediglich den Berkans der Ware zwischen dem Schweizer Verkäufer und dem deutschen Käufer vennittclu. —KM. Bei den dienstlichen wie privaten Eisenbahn sendungen zmn Feldheer kommen häufig Fehllcituugcn infolge unrichtiger Adresse vor. Die Heeresocrwal- tnng hat deshalb am Sitz der stellvertretenden General kommandos und in anderen größeren Garnisonen dereits seit mehreren Monaten militärische Prüfungsstellcn ein gerichtet, denen die Frachtbriefe «sw. zn solchen Feld sendungen vor der Auslieferung bei der Eisenbahn vorgclcgt werden müssen. Das Verfahren hat sich cingcicbt und so gute Wirkung gehabt, daß fortan nicht nur die nm Sitze
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