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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191612152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-15
- Monat1916-12
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1916
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Riesaer G Tageblatt Freitag, IS Dezemver 1916, aveuss 291 69. Animi ... , ,,1. ^.M,>>?.,, .-- - - -->c Freivank Mesa Morgen Sonnabend den 1«. Dezember, von vormittags V 9 Uhr ab. gelangt auf -er Freibank im städtischen Schlachthof Rind- und Schweinefleisch zum Preise von 1,50 Mark pro V- an die Inhaber der grünen Freibankmarken von 350—1000 zum Verkauf. Brotausweiskarten sind mitzubringen. Riesa, am 15. Dezember 1916. Die Direktion des städt. SchlachthofcS. und Arrxrigrr (LldtblM Md Alykigm Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. Dezember 1916. —KM. Kohlen-, Koks-und Brikettlieferung. Erne Bekanntmachung der stellvertretenden Generalkom mandos des 12. und 19. Armeekorps ordnet für die Liefe rung von Kohlen, Koks und Briketts an: Auf Grund des 8 9d des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (G. S. S. 451 ff.) wird hiermit folgendes ver ordnet: 8 1. Insoweit das Kricgsamt (KohlcnauSglcich) einem Lieferer die Lieferung von Kohlen, Kots und Briketts als nicht erforderlich bezeichnet, wird ihm die Lieferung verboten. 8 2. Mit Gefängnis bezm. Geldstrafe wird nach Maßgabe der eingangs genannten gesetzlichen Bestimmung bestraft, wer dieser Verordnung zuwiderhandclt, sofern nicht nach allgemeinen Strafbestimmungen höhere Strafen ver wirkt sind. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem 15. De zember 1916 in Kraft. Die unterzeichnete Kommando behörde bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. —KM. Unbeleuchtete Fahrräder. Die stellver tretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps erlassen folgende Bekanntmachung: Zur Ersparung von Beleuchtnngsstoffen wird auf Grund von 8 4 des Gesetzes vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszustand Versuchs- weise gestattet, daß Fahrräder von jetzt ab während der Dunkelheit ohne Beleuchtung fahren. Die Entgegen stehenden polizeilichen Vorschriften treten insoweit außer Kraft. Unbeleuchtete Fahrräder dürfen jedoch nur solche Gebiete befahren, in denen ein ausgebautes und während der Dunkelheit hinreichend beleuchtetes Straßennetz vor handen ist. Außerdem muß von unbeleuchteten Fahrrädern eine Höchstgeschwindigkeit von 8 Kilometer in der Stunde eingehalten werden. Kraftfahrzeuge jeder Art, also auch Kraftfahrräder, bleiben dagegen von dieser Ausnahmeverfü gung ausgeschlossen. —* Die deutsche Jugend zu Riesa hält Sonntag abend V-8 Uhr eine Weihnachtsfeier ab. Siehe Ein ladung dazu unter „Vercinsnachr." in vorl. Nr. —HD. Kriegsopferstöcke der Stiftung H eimat- dank. Der Zweck des KriegsopfcrstockeS ist es, anknüpfend an die Ueberlieferung der krrchlichcn Opfcrstöcke, Opfer zur Linderung der Kriegsnöte in Empfang zu nehmen und zu verwahren. Daneben kann er aber zugleich ein Denkmal sein, ein Denkstein an eine im Kriege gefallene oder wäh rend des Krieges gestorbene Persönlichkeit des betreffenden Ortes. Ein Kriegsopferstock auf dem Schulhofe könnte dem Andenken eines gefallenen Lehrers, ein solcher vor der Kirche dem Gedächtnis des Pfarrers usw. gewidmet sein. Auf diese Weise wird der Opferstock zugleich ein Denkmal, und vielleicht mit das schönste Denkmal, das man einem für das Vaterland Gefallenen setzen kann. Der Heimat schutz — Arbeitsausschuß der Landesberatungsstelle für Krirgerehrunaen — Dresden-A., Schietzgasse 24, erbietet sich gern, Vorschläge für derartige Kriegerehrungen zu machen und etwaige OrtSbesichtigungen gegen Erstattung der Reise kosten vorzunehmen. In der Nummer 810 der Heimat schutz-Mitteilungen sind die KricgSopscrstocke der Stiftung Heimatdank in Wort und Bild ausführlich behandelt. Kartoffelversorgnug. Zufolge einer soeben eingegangcnen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird hiermit die Gültigkeit der Bekanntmachung des Kommunmverbands vom 16. vorigen Monats — Nr. 1928 ekll —, nach welcher der Vcrbrauckssatz für Kartoffeln vom 20. November 1916 ab aus die Dmrcr von 1 Wochen für Nichtkartosfelerzeuger, jedoch mit Ausnahme aller Schwerarbeiter, auf 5 Pfund, für Kartoffelerzeuger aus 8 Pfund in der Woche herabgesetzt worden ist, di» 31. vsrsmd«s» 1818 ausgedehnt. Tie Gemeindebehörden haben deshalb auf die bis zum 31. Dezember lautenden Ab schnitte der Kartoffclkarten statt 7 nur je 5 Pfund abgcben zu lassen. Die mit der Kartoffel abgabe beauftragten Stellen find mit entsprechender Weisung zu versehen. Wegen der Kartoffelabgabe vom 1. Januar 1917 ergeht weitere Bekanntmachung. Die Ueberschreituna des festgesetzten VcrbranchSsatzcs bez. vorzeitiges Anfzehren der Kartoffeln wird mit Gefängnis bis zn 1 Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. be straft. Großenhain, am 14. Dezember 1916. 2102 ä k lu Königliche Amtshauptmannschaft. Verkauf von Mnderniihrzwieback. Von Anfang nächster Woche ab wird in den Bäckereien von Brauer- Großenhain, Marktgaffe, Jehmlich-Kroßenhain, Radeburger Platz, Schumann- Großenhain, Kirchplatz, Kaube-Großenhain, Herrmannstraße, Tungcr-Bauda, Schilling-Naundorf b./Gr., Junghändel-Gäveruitz, Richard Haugk-Riesa, Otto Berg-Riesa, Theodor Knof-Riesa, Karl Born-Riesa, Hugo Mißbach-Gröba, Martin Naumann-Gröba, Julius Knof-Nüncbritz, Hermann Geßner-Röderau, Hermann Ulbrich-Radeburg, Hermann Klinger-Radeburg und Max Winkler-Radeburg eine beschränkte Menge Kinvernäbrzwiebark zum Verkauf gelangen. Die Abgabe hat ohne Ablieferung von Brotmarken und nur in kleine« Mengen (höchstens V. Pfund) zu geschehen und darf nur an solche Personen erfolge», die nachweisen, daß der Zwieback nur für Kinder unter 1 Jahre bestimmt ist. Sofern die vorstehend aufgesührteu Bäckcreiinhaber hierüber nicht aus eigener Kenntnis unterrichtet sind, haben sie die Vorlegung eines Nachweises (Geburtsschein, Impfschein) zu verlangen. Der Käufer bat sich überdies noch durch Vorlegung der Brotausweiskarte als Einwohner des Bezirks auszuweisen. Die erfolgte Abgabe ist auf der Brotaus- wciskarte zu vermerken. Großenhain, am 14. Dezember 1916. 1470 «I? II. Königliche AmtShanPtmarrnschaft. Ta» Riesaer TagcSlan erscheint jeden Tag abends V-7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Trager frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vvrmUtagS aufzugebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 raw breite Grundschrist-Z-ile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. NachweisungS- und Vcrmitt-lungLgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahIungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Bcförderungseinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung o-S Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich, R ie s a. Geschäftsstelle: Goetdcltr.che 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Nlesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa- und daß das Vorhandensein solcher Wurst Anlaß dazu bie ten rann, letztere unter irreführender Bezeichnung als Wurst aus ariderem Ticrflcisch in den Handel zu bringen. — Dem vom Generalsekretär Dr. Schöne in der vor gestrigen Sitzung des Landeskulturrates über dessen Tätigkeit während des Krieges erstatteten Bericht ist nachstehendes entnommen: In dem Bericht wurde betont, daß, seit es England gelungen sei, den Aushungcrungs-uud wirtschaftlichen VernichtnngSkrieg in gesteigertem Maße zu führen, wir mehr als je auf den Ertrag des heimischen Ackerbodens angewiesen sind. Die Versorgung mit Nah rungsmitteln beruhe nunmehr fast ausschließlich auf der heimischen Landwirtschaft, nnd ste nicht nur auf dem alten Stand zu erhalten, sondern vielleicht noch zu erhöhen, müsse sonach die vornehmste Aufgabe der verantwortlichen Stellen sein, denn ehe verteilt werden kann, muß zunächst erst etwas erzeugt werden. Ost schien es aber, als wenn die Aufgabe, die wir lösen sollen, nur in einer gerechten Verteilung der vorhandenen Nahrungsstoffe bestände. Mit Zwangsmaß nahmen jedoch auch an die Erzeugung hcranzutrctcn, begegne größten Bedenken. Jeder Landwirtschaftsbetrieb sei anders eingerichtet; keiner gleiche dem anderen. Außerdem schreibe die Natur Len Gang der Erzeugung vor, und der Landwirt vermag nur geringen Einfluß auf deren Ablauf auszuüben. AuS diesem Grunde bedeuteten willkürliche Eingriffe ein außerordentliches Wagnis. Es dürfte sich nur darum ban deln, jeden einzelnen Landwirt in den Stand zu setzem seinen Betrieb zu möglichst voller Entfaltung zu bringen. Die Be schaffung von Betriebsmitteln, also von menschlichen und tierischen Arbeitskräften, von Maschinen und' Geräten, von Saatgut, Dünge- und Futtermitteln sei der Schlüssel, um die VolkSernährung U sichern. In diesem Sinne ist der Landeskulturrat für Festsetzung von Höchstpreisen nur bei unbedingter Notwendigkeit für die bisherige Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und das Recht dec Selbstver sorgung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, für Bemessung der Aussaatmcnge nach den örtlichen Verhältnissen und Be lastung des Hintcrkorus bis zu 5"/» an den Erzeuger einge- tretcn. Weiter wurde verlangt, daß die Aufbewahrung der Kartoffeln in DedarfSgemeiuden unter Zuziehung von Sach verständigen geschehe, ausreichende Landflächen mit Gemüse bestellt werden, die Stadtaemcinden für die Gemüsctrocknnng Vorsorge treffen, die Viehzucht mit allen Mitteln gefördert wird, das Verbot der Hausschlachtnngen anfzuhebcn ist, und die Preise der Frischmilch mit den Butter- und Quarkpreiscn in Einklang zn bringen sind. —* Der Lande Saus schuf; des Landes» er- ban des Sächsischer Feuerwehren trat vor eini gen Tagen in Dresden zu einer Sitzung zusammen. Nach Erledigung verschiedener geschäftlicher Angelegenheiten umrbe ein Antrag angenommen, beim Ministerium des Innern dahin vorstellig zu werden, daß eine Beiordnung erlassen werden soll, imch der den freiwilligen Feuer- »lehren während der L^iegSzeit erlaubt fein soll, inuge Männer vom 15. Lebensjahre ab a!s Mitglieder aufzu nehmen und ihnm die den Feuerwehrleuten gewährten vorgiinstigungcn gleichfalls zuzubilliacn. Weiter wurde in der Versammlung mitgeteilt, daß tue Chemnitzer BerufS- —* Hö ch stprei se für Pferdefleisch. Die be stehende Fleischknapphcit und die Tatsache, daß Kartenzwaug für Pferdefleisch nicht besteht, haben die Nachfrage minder bemittelter Schickten der Bevölkerung, besonders in industrie reichen Gegenden, nach Pferdefleisch gesteigert. Die Folge ist gewesen, daß die Preise im Kleinhandel fortgesetzt sehr stark gestiegen sind. Es werden jetzt in einzelnen Teilen des Reiches, besonders in Mitteldeutschland, 1200—1500 Mk. für ein Scblachtpferd bezahlt und für ein Pfund Fleisch im Kleinhandel Preise gefordert, die dis zu 2,60 Mk. für Fett, Leber und dergl. aber sogar 3,00 Mk, ansteigeu. Diese Preis treiberei widerstreitet dem Interesse der ärmsten Bevölkerung ; sie hat auch die bedauerliche Folge, daß Nutztiere bei ihrem offenbar hohen Schlachtwert eyer abgescblachtet werden, als dies im national-ökonomischen Interesse nötig ist. Es ist deshalb aus Kreisen des Handels wie aus Verbraucherkrei- fen die Festsetzung von Höchstpreisen gefordert worden. In den deshalb eingeleiteten Ermittelungen haben sich die ge hörten Bundesregierungen sämtlich für die Höchstprcisfest- setzung für das Reichsgebiet ausgesprochen. Hierbei ist stets betont worden, daß die Festsetzung von Preisen für das le bende Schlachtpfero, sowie für das Schlachtfleisch im Groß handel untunlich sei, weil die Güte der Ware stark nach Älter und Gcbrauchsdauer der Tiere schwankt. Es ist viel mehr für zweckmäßig erachtet morden, nur Kleinhandelspreise für das Pferdefleisch als Höchstpreise festzusetzcn. Der Ein kaufspreis wird sich diesen um so eher anpaffen, als der Ab satz von Pferden zum Schlachten nicht beliebiq verhindert wer den kann. UcberdieS ist mit dem Kriegsministerium ins Vernehmen getreten worden, damit dieses durch entsprechende Verfügung die Abgabepreise der einzelnen Stellen der Hee resverwaltung den künftigen Kleinhandelspreisen anpaffeu kann. Die ans der Verordnung ersichtlichen Kleinhandels preise stellen einen nicht zn niedrigen Durchschnitt der jetzt an den wichtigen Verbrauchsplätzen bezahlten Preise dar. Da es noch erhebliche Reichsteile gibt, in denen zur Zeit billigere Preise gezahlt werden — z. B. im Osten und Süden, — soll 8 2 den LandeSzentralbehörden die Befugnis einräumen, diese niedrigeren Preise durch besondere Preis festsetzungen festzuhalten. Ausnahmen von der Preisfest setzung nach oben sollen nach 8 5 nur dem KriegSernäbrunaS- amt vorbehalten bleiben. Ausländisches Pferdefleisch soll grundsätzlich dem Höchstpreis unterliegen. Da die Preise Kleinhandelspreise sind, muß den Händlern Zeit gelassen werden, sich mit dem Einkauf auf sic einznrichten, weshalb 8 7 eine Frist für das Inkrafttreten vorsieht. Die Gemein den werden zweckmäßig den Absatz von Pferdefleisch bczw. den Ankauf der Schlachtpferdc selbst übernehmen und Sorge tragen, daß Andrang zu den Verkaufsstellen sowie ungerechte Verteilung unterbleiben. Dies ist angängig durch Kommu nalisierung oder UcberwaÄung der Schlachtungen, durch Einführung einer Nummerfolae der Käufer, wie vielerorts für Freibankfleisch üblich, und dergleichen. Die Befugnis der Gemeinden hierzu ist in 8 3 der Bekanntmachung beson ders sestgeleat. Die Landeszentralbehörden können die Ge meinden zur Ausübung dieser Befugnis anhnlcen. Das Ver bot der Herstellung von Dauerwurst ans Pferdefleisch wird damit begründet, daß hierzu keinerlei Bedürfnis vorliegt Am 31. dieses MonatS oder L. Januar 1D17 fällige Zinsscheine lösen wir von heute an spesenfrei ein oder nehmen sie als Spargelder in Zahlung. verwahren und verwalten sichere Wertpapiere, empfehlen unsere Stahlschließsricher und laden zum Anschluß an unseren Giroverkehr — bar geldlose Zahlungswcise — ein. Sparkasse der Stadt Riesa, am 15. Dezember 1916. Die am 31. Dezember Ivia bezw. S. Januar 11)17 fälligen Zinsscheine lösen wir von heute ab kostens re i ein. Sparkasse zn Gröba. Lpas-Nssss SnAd«. Unter Garantie der Gemeinde. CMagenzinssilß 3V-7- Tägliche Berziiisnng Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Einlagebücher gebührenfrei. Kontrollmarken zur Sicherung »ege« ««berechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Nbr.
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