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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191612218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-21
- Monat1916-12
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1916
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «rrd Anzeiger iLlbetlM «ad L«)cher>. rckegrcumn-Adress« AumfpniHftMl r-g b « » R« s» «L» für die Königs. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Gtadt Rief«, sowie den Gemeinderat Gröba. 2S6 Doiinerstag, 21. Dezember 1916, avenbS. 69. Fabrg. Da» Riesaer Lageblari erfcheiut fevrn Tag abend» ff,7 Ufte nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugebe» und im voraus zu bezahlen; ein.» Gewähr flir da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breite lÄrundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprers 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. NachweisungS- und Wermittclungsgeblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in KonturS gerät. Zahlungs- und ErsiillungSvrt: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzübler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten Oder der BcförderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deü Bezugspreises.. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlieh, N ie sa. Geschäftsstelle: Gaethrftraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für'Anzeigenteil: Wilhelm Dittri'ch, Nies» Verbot der Herstellung von Stollenge-Kck. Die Herstellung von Stottengebäck ist nach den Ministerialverordnunaen vom 13. Dezember 1915 bez. 16. November 1916 nicht mir in gewerblichen Betriebe», son dern auch in den Hansvaltnnacn verboten. Zuwiderhandlungen werben mit Gefängnis bis 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben Anweisung erhalten, die Durch führung des Backverbotes aufs schärfste zu überwachen und Zuwiderhandlungen sofort der Königlichen Amtshauptmannschnst anznzeigen. Großenhain, am 21. Dezember 1916. Nr. 1676 s b'll Könialickie NmLSKkuvtnrannschast. Von der Festsetzung von Höchstpreisen für Tafelävfcl ist auch in der Annahme abgesehen worden, daß die Preise sich in angemessener Höbe bewegen würden. Wenn aber wahrzunchmen gewesen ist, daß für diese Aepfel unerhört koke Preise gefordert werden, die in keinem Verhältnis zu den früheren Preisen und dem tatsächlichen Wert der Ware stehen, so wird einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern gemäß darauf hingewiescn, daß unverzüglich bei der Forderung solcher Preise An zeige an die zuständige PreiSprüsungSstelle bei der Amtshauptmannschnst bez. den Stadt räten zu Großenhain und Riesa zu erstatten ist, damit gegen die Betreffenden ans Grund 8 5 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung in der Fassung vom 26. März 1916, nach welchem Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre und Geldstrafe Lis zu 10000 Mark an gedroht ist, eingeschritten werden kann. Großenhain, am 21. Dezember 1916. Nr. 2203 s l? II. Königliche Nmtskanptmannfchaft. BeneMmft vm HmerflMerr. Von Freitay, den LS. dieses MonatS ab werden in den Geschäfts- und sonstigen Lebensmittelverterlungsstellen gegen Abschnitt L der Warenbezugskarte Hafcrflocken abgegeben. Auf die Person entfallen SO xr. Die Entnahme hat bis zum 4. Januar 1V1T zu erfolgen. Der Preis betrügt 44 Pf. für das Pfund. Die Äestandsanzeigen gemäß 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunal verbands vom 19. Oktober 1916 sind biS zum 8. Iannar 1V17 an die Königliche Amts hauptmannschaft einzureichen. Vordrucke zu den Bestandsanzeigen sind bei den Gemeinde behörden zu entnehmen. Großenhain, am 20. Dezember 1916. 2261 oHl. Der Kommunalverband. __ Mnbohneu, Peluschken und Gemenpe lletr. Nach der Bundesratsverordnung vom 14. laufenden Monats. (R. G. Bl. S. 360)' sind Ackerbohnen aller Art tPferde-, Sau- und Feldbohnen) nnd Peluschken sowie Ge menge, das sich aus Erbsen, .Bohnen, Linsen aller Art einschl. Ackerbohnen und Peluschken zusammensetzt oder mit anderen Getreidearten gemischt ist, beschlagnahmt und dürfen nur durch die Neichshiilsenfruchtstelle abgesetzt werden. Durch Artikel u der Verordnung ist die für Hülscnfrnchte vorqeschriebenc Anzeige pflicht auf die in Vorstehendem anfgeführtcn Hülsenfruchte und Gemenge, mit Ausnahme von Gemenge, in dem sich Hafer befindet, erstreckt worden. Wer daher mit Beginn des LS. Dezember laufenden Jahres Hülsenfrüchte und Gemenge der in Fln>;e stehenden Arten in Gewahrsam hatte bez. für den sich solche unterwegs befinden, hat dies unter Benützung der für diese Bestandsauf nahme vorgeschriebenen Vordrucke, die den Gemeindebehörden in den nächsten Tagen zu gehen werden, bis spätestens den LS. laufenden Monats bei der Gemeindebehörde an- zumelden. Die Gemeindebehörden haben sofort den Bedarf an Vordrucken getrennt ») für Ackerbohnen und Peluschken und b) für Gemenge hier anzuzcigen. Wer die Anzeige nicht erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer Äckerbohnen oder Peluschken in anderer Weise als an die Reichs» Hülsenfruchtstelle absetzt, wird nach 8 14 der Verordnung über Hülfenfrüchte vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 M. bestraft. Großenhain, am 20. Dezember 1916. 2301 »ikll. Der Kommunalverband. Verkauf von Marmelade und mmttgettttche Abgabe an minderbemittelte Personen. Von Freitaa, den 8L. dieses MonatS ab wird in den Lebensmittelgeschäften bez. ! in den von den ein, einen Gemeinden für die Lcbensmiltelnbgabc eingerichteten Ausgabe stellen gegen 'Abschnitt u der Waeenbc'.ugLkarte Marmelade abgegeben. 'Auf die Person entfallen IVO «>'. Die Entnahme hat bis zum 4. Januar 1V17 zu erfolgen. Die VestandSanzcigen gemäß 8 >> Ziffer 2 der Bekanntmachung VeS Kam- munalverbanbs vom 19. Oktober 1916 sind bis znm 8. Januar 101'«' an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen. Vordrucke zu den Befiandsanzcigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Ter Preis für die Marmelade beträgt 60 Pfg. für das Pfund, also 12 Pfg. für 100 8>- Für die Stadt Radeburg und die zn dem anitshnuptnrannschastlichen Bezirk gehörigen Landacmeiuden hat die Königliche Amtshanplniannschait nach Gehör ihres Ernährnngs- und Bezirksausschusses folgendes bestimmt: Die M rrmeigde wird an die minderbemittelte Bevölkerung in der Stadt Radeburg svwje in den Landgemeinden des Bezirks uueut- gettUÄ abgegeben. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich die Per sonen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr als 1900 M. beträgt. Jeder HauShaltungSvorfiand mit einem Einkommen von weniger als 1900 M. kann soviel mal 100 tp' Marmelade unentgeltlich gegen Abschnitt 0 der WnrenbezngSkarte be ziehen, als er Personen in seinem Haushalte zu beköstigen hat. Wer sich zu den Minder bemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Marmelade unentgeltlich beziehen will, bat sich vorher bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts die Warenbezugskartc t> auf der Rückseite mit dem Gcmeindcstempel abstempcln zu lassen. Die VerkaufSstellen wollen auf die so abgestcmpelten WarenbezugSk-irten o ie 100 xr Marmelade unentgeltlich verabfolgen, die abgestcmpelten Marken 0 besonders sammeln und der Gemeindebehörde vorlegen, die über die Anzahl der abgclieferten Marken eine Be scheinigung anszustellcn hat. Diese Bescheinigung wollen die Geschäslsinbaber der König lichen Amtshauptmannschaft cinsenden, auf Gruno deren alsbald der Preisunterschied von 12 Pfg. für jede abgcstempelte Karte O erstattet werde» wild. Großenhain, am 20. Dezember 1916. 2261 ck pli. Der Kommuualverband. Sonnabend, den LS. Dezember d. J„ vorn». 11 Uhr sollen in Riesa ein Sandstein-Grabstein und 1 Marmorkreuz versteigert werden. Sammelort der Bieter: Sckankwirtschaft Germania, Poppitzcrstraße. * * Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. FLeifchtarteir-Msgllve in GrÄm. Die Fleischkarten auf die Zeit vom 25. Mzember 1916 bis 21. Januar 1917 werden Freitag, den LS. Dezember INI«, nachmittags von «—'/.8 Uhr in de» bekannten Markenausgabefiellen ausgegeben. Außerhalb der angegebenen Zeit können Fleisch karten nicht ausgegeben werden. Gröba, am 2S. Dezember 1916. Der Gemeindevorstcnd. MrlchkKrtkSL-Asrsaabe in Grö!m. Die Milchkartcn auf die Zeit vom 25. Dezember 1916 bis 21. Januar 1917 werden Freitag, de» LS. Dezember 1OLL^ nachmittags von bis ff.8 Uhr in der S chulc am GeorgP 1 atz, Zimmer Nr. 14, gegen Vorlegung der jetzigen Milchkarten auS- gegeben. Milchkarien werden ausgegebcn für Kinder im Alter bis zu G Jahren, Kranke, werdende »ud stillende Mütter nach den Vorschriften des Kommunalverbarides. Be scheinigungen von Aerzten oder Hebammen sind, soweit sie nicht auf längere Zeit ausge stellt waren, zn erneuern. Außerhalb der vorgenannten Zeit werden Milchkarten nicht ausgegeben. Gröba, am 20. Dezember 1916. Der Gemeindsvorstand. GneMrMz-Äusgrwe m GriM. Die Grießkarten auf die nächsten 4 Wochen werden au die bezugsberechtigten Per sonen nur Freitag, den LZ. Dezember ISIS, nachmittags von V-S bis V-8 tthr in der Schule am Georgvlatz, Ziuuner Nr. L ausgegeben. Gröba, am 20. Dezember 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 21. Dezember 1916. —* Se. Maj. der König hat dem Oberlehrer am hiesigen Realprogymnasium mit Realschule, Herrn r. m. Ka licb, Titel und Rang eines Professors zu verleihen geruht; feruer ist der ständige wissenschaftliche Lehrer an derselben Anstalt, Herr Dr. phil. Reichel, vom Kgl. Kultus ministerium zum Oberlehrer ernannt worden. —*EineWeihnachtSfreudebeson derer Art wollen morgen die Riesaer Schulen unseren Kindern be reiten, indem sie sie in Bild und Wort knneinsühren in „Das gewaltige Geschehen unserer Zeit". Eine große Reihe prächtiger farbiger Lichtbilder, umrahmt und erläutert durch den Vortrag der besten Gaben zeitgemäßer Kriegsdichtuna sollen die Kinder hinausführcn nach West und Ost und auf die weite See, um sie schauen zu lassem wie ihre helden mütigen Väter und Brüder auf den Schlachtfeldern und im Schützengraben um Ehre und Bestand unseres Vater landes ringen, und die Empfindung in ihnen zu wecken, daß all das Große und Gewaltige, das sie mit durchleben, vor allem für sie und ihre Zukunft geschieht. Vielleicht, daß auch an ihnen das Wort unseres Kaisers zur Wahr heit werde: „Großes Erleben macht ehrfürchtig und im Herzen fest." Am Abend wird der Vortrag nochmals für die Erwachsenen wiederholt. Der Allgemeine Beamten verein ladet als Veranstalter nicht nur seine Mitglieder dazu ein, sondern wird auch Gäste herzlich willkommen heißen. Der Besuch ist völlig kostenfrei. Möchte von dieser freundlichen Einladung recht zahlreich Gebrauch gemacht werden. Der Lichtbildervortrag findet im Hotel Stern statt. i —* Opern-A bend. Man schreibt unS: Am 8. Weihnachtsfeiertag wird uns im Stern-Saal ein inter essanter Opern-Abend durch Dresdner Künstler geboten werden. Die allseits bestens bekannte „Petrenz-Opec" wird zum ersten Male in Riesa ein Gastspiel geben unter Mit wirkung der König!. Hofopernsängerin Henriette Mödlinger sowie des Königl. Hofopernsängers Robert Bussel von der Dresdner Hofoper. ES wird die unverwclklichc Lortzing'scbe Oper „Der Waffenschmied" zur vollständigen Ausführung gelangen, wobei das Orchester der hiesigen Artillerie-Regi ments-Kapelle bedeutend verstärkt sein wird durch Dresdner Künstler. Kapellmeister Felix Petrenz wird die Aufführung persönlich am Dirigentenpult leiten. —* Eingeqangen ist die am 20. Dezember ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 371, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auslicgt. —* Die staatliche Elektrizitätsversorgung. Das vom Landtage angenommene Gesetz über das Verhält nis des staatlichen ElektrizitätSunternchmens zu bestehenden Elektrizitätsnnternchmungen ist jetzt veröffentlicht worden. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß am 1. Januar eine dem Finanzministerium unterstehende Direktion der staat lichen Elektrizitätswerke mit dem Sitz in Dresden errichtet wird. —* Sternpelpflicht. Die Mitteilungen in der Presse über die Bundesratsverordnung vom 14. d. M., betr. die Stempelpflicht ausländischer Wertpapiere, sind teils « un vollständig teils unrichtig. Insbesondere ist die Frist, inner halb deren die Auslandspapiere steuerfrei in das Inland eingeführt werden dürfen, unrichtig auf den 28. Februar 1917 angegeben worden, während diese Frist bis zum 31. März 1917 lautet. Inzwischen ist der Beschluß des Bundes rates vom 14. d. M. im Reichsgesetzblatte Setze 1387 be kanntgegeben worden. 4 —* Zur Lage aufdemKäseinarkt von zuständiger Stelle mitaeteilt: Die letzte Verordnung hat insofern eine günstige Wirkung yehäbt, als die stark eingeschränkte Her stellung von Fertkäien eine willkommene Ersparnis an Fett und Butter ermöglichte. Das Verbot des Postpaketversands hat der ungerechten Bevorzugung wohlhabenderer Bevölke- rungsfchichten Einhalt getan. Wenn trotz dieser Maßregeln die Lage auf dem Käsemarktc zurzeit wenig erfreulich ist, so liegt das an der geringen Einfuhr und der abermals vernnnderten Milchoproduktion. Außerdem hat sich das „Platzgeschäft" in einer Weise entwickelt, daß der größte Teil der ohnehin geringen Produktion im nächsten Umkreis der Käsereien anfgezehrt wird. Unter den Maßregeln, mit denen man versucht hat, diese Zustände zn bessern, sind be sonders die Verhandlungen des KriegSernührungsamtS mit dem KricgSminiskeriums zu nennen, die zu einem weit gehenden Entgegenkommen des Kriegsministerium führten. Es wäre» nu» «och zwei radikale Maßnahmen denkbar: völliges Verbot der Verfütterung van Magermilch und Be wirtschaftung des Hartkäses durch die öffentliche Hand. Die erste dieser Maßregel ist unausführbar, weil sie unsere Viehzucht des letzten Futtermittels beraube» würde; die zweite würde erst Zweck haben, sobald wieder eine nam haftere Warenmenge auf den Markt käme. * Gröba. Zur Verteilung an bedürftige Krieger witwen sowie in Not geratene Familien und ältere er werbslose Einwohner der hiesigen Gemeinde sind Herrn Gemeindevorstand Hans von einem Herrn, welcher nicht genannt sein will, 1000 Mark und von der Großeinkaufs gesellschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg 500 Mark überwiesen worden. Die überwiesenen Beträge komme» noch vor dem WeihnacktSfest zur Verteilung. Großenhain. Wegen Partei-Verrats, versuchten und vollendeten Betrugs und Gebühren-Uevcrschreitung wurde der Rechtsanwalt Dr. Dietrich vom Dresdner Land gericht zu 1 Jahr Gefängnis, 1 Jahr Ehrenrechtsverlust und 2000 Mark Geldstrafe oder weitere 200 Tage Gefängnis verurteilt. Dresden. Der Polizeibericht meldet: Zwei Hcriebene junge Burschen verschafften sich die Adresse von Werkmei ster» hiesiger Fabriken, suchten die Ehefrauen der Werk- meister auf und spiegelten ihnen vor, sie kämen im Auftrage des Meisters, um leere Säcke und Geld zu holen. Der
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