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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-05
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1917
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Riesaer O Tageblatt Freitag, S Januar 1817, alienss 78. Jahr« 3 Postordonnartzfn, belieb. Berufs. 8 Kammerarbeiter, möglichst Lageristen, Kürschner 7 Schneider. Montag, den 15. Januar 1V17, vormittags 11 Uhr wird im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschast Grobenhain Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung hänat im Anmeldezimmer daselbst aus. Großenhain, am 5. Januar 1917.vr. Ublemann, Amtshauptmann. und Anzeiger (AdedlM Atyriger). Amtsblatt für die Kvnlgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Richß, sowie den (Nemeinderat Grvba. Sparkasse der Stadt Riesa. Wegen des im Monat Januar bei uns besonders regen Verkehrs können wir Zinscn- znschreibungen nur bei Ein- oder Rückzahlungen vornehmen. , , Wir weisen hierbei mit darauf hin, daß es auch durchaus nicht notwendig ist, in Sparbücher die Zinsen gerade am Jahresbeginn zuschreiben zu lassen. Dies kann vielmehr ganz gelegentlich, wenn auch erst nach Jahren erfolgen, weil ein Ainsverlnst ausgeschlossen ist. Alle Zinsen, auch wen» sie nicht im Svarbuche stehen, werden nach jedem JahreS- schluß zum Kapital geschlagen und mitverzinst, bis die Höchsteinlage, die bis auf weiteres ovvv Ni. betragen kann, erreicht ist. Sparkassenverwaltung Riesa, am 18. Dezember 1916.R. Stavtbilcherei, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von „7—'/»9 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des Änabenschulgebäudes Goetheftr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf., 3 Wchu. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücheret. I. V.: Lohmann. 1. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1648 bis 1685 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 329 bis 333 einschließlich aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 395 bis 406 einschließlich aus dein SerumlaboratoriumRuete-Enoch inHamburg, 251 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 120 bis 130 einschließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden lind, soweit sie nicht.bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Januar 1917 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gcwührdauer zur Einziehung bestimmt. 2. Ferner sind die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummcrn: 287 bis 293 einschließlich aus den Höchster Farbwerken und 102 bis 104 einschließlich aus den Bchrinawerken in Marburg . wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Januar 1917 ab ebenfalls zur Ein»? ziehung bestimmt. 3. Das Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 101 aus den Behringwerken in Hamburg ist ein Trockenserum und unterliegt daher nicht der Einziehung. Dresden, am 2. Januar 1917. 1269HH16 — Ministerium des Innern. 47 Anmeldung schulpflichtiger Kinder. Zu Ostern 1917 werden alle die Kinder schulpflichtig, die bis dahin das 6. Lebens jahr vollenden: außerdem ist auf besonderen Wunsch der Eltern die Aufnahme von Kindern zulässig, di« bis einschließlich 30. Juni 1917 ihr 6. Lebensjahr erfüllen. Die Anmeldung der Kinder, die in eine der hiesigen Bürgerschulen aufzunehmeu sind, hat Persönlich durch die Eltern oder Pfleger bei den Unterzeichneten zu erfolgen, und zwar sind anzumelden: l) in der K a r o l a s ch n l e ») die einheimische« Knaben und Mädchen, für die Höhere Bürgerschule am 9. Januar (Dienstag) von 8—12 Uhr vormittags; i>) die Mädchen für die Mittlere Bürgerschule am 10. Januar (Mittwoch) von 8—12 Uhr vormittags; „ d)dtea«»wärttge« Knaben «nd Mädchen, die für die nnterste Klaffe Auf Grund von Abschnitt UI der hiesigen Gemcindesteucrordnuna, die Hundesteuer betreffend, hat am 10. Januar die allgemeine Auszeichnung der hier gehaltenen Hunde zu erfolgen. Es werden deshalb alle Hundebesitzer, sowie auch die Hausbesitzer anfgsordert, dem aufzeichnenden Beamten auch ungefragt genaue Auskunft über die Zahl der von ihnen gehaltenen sowie in ihrem Grundstücke vorhandenen Hunde zu geben. Die Hundesteuer beträgt für einen Hund 12 Mark. Für jeden weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund find 15 Mark zu entrichten. Die Steuer ist bis zum 31. dieses Monats in unserer Steuerkasse, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4, zu entrichten. Steuerpflichtig sind alle am 10. Januar hier gehaltenen Hunde, jedoch mit Ausnahme derjenigen, die an diesem Tage noch säugew Diese werden jedoch nach Ablauf von 2 Monaten nach der Geburt auch steuerpflichtig. Diese, spwie alle spater angeschafften und hier Angeführten Hunde- sind bei unserer Steuerkaffe nachzumelden und auf die weiteren Monate des JabreS zu versteuern. Gröba (Elbe), am 3. Januar 1917.Der Gemeindevorftand. Da» Riesaer Tageblau erschein» jede« Lag abends'/.? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezngSpret», gegen Barauszahlung, durch unser, Triiger stet -au» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S,W Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer be» Ausgabetages sino bis 10 Uhr vormittag» auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir ha» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prer» für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 80 Pf., OrtSvrerS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz enti iorechtnd höher. Nachweisung», und VermittelungSgrbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur» gerat. Zahlung»-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung veS Bezugspreise»." Rotationsdrucktmd Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbestratze 59. Verantwortlich für Rebaktwn: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nisia» staben 0—2); die Knaben für die Mittlere Bürgerschule am 12. Jauüar (Freitag) von 8—11 Uhr (Anfangsbuchstaben A) und von 2—ü Uhr (Anfangsbuch staben 0—2); lll) in der Nlbor 1 schule die Mädchen für die Einfache Bürgerschule am 16. Januar (Dienstag) von 8-12 Uhr (Anfangsbuchstaben d) die Mädchen für die Einfache Bürgerschule am 17. Januar (Mittwoch) von 8—12 Uhr (Anfangsbuchstabe» 0—2). Porzulegcn sind bei der Anmeldung: ' ») der Impfschein jedes anzumeldondcn Kindes, d) die standesamtliche Geburtsurkunde für die Kind«, die nicht i« Riefa geboren find, o) die Tanfbescheiniguug sämtlicher Kinder römisch-katholische« Bekenntnisses und aller anderen, die nicht in Riesa getauft sind. Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen in eine öffentliche Schule nicht ausgenommen werden können, und solche, deren Aufnahme wegen Gebrechlichkeit, Kränklichkeit oder geistiger Unreife aufgeschoben werde« soll, find unter Beibringung eines ärztliche« Zeugnisses zu melde». Riesa, den 6. Dezember 1916. Die Direktoren der Bürgerschule«. Dankwarth. Fritzsche. , MslwWkl MW. Aufforderung des Garnisonkommandos Großenhain zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. ») Die 6 in Großenhain sucht 129 nicht wehrpflichtige Leute und zwar: 1. 41 Sckreiber, möglichst Kaufleute, Lehrer, Beamte. 2 15 Ordonnanzen, möglichst Boten. 3. 3 Postordonntmzfn, belieb. Berufs. Hundesteuer betreffend. Die Besitzer der im Stadtbezirk Riesa befindlichen Hunde werden hiermit aufaefor- dert, bis zum 1v. Januar 1N17 die gehaltenen Hunde bei der Stadthauptkaffe schriftlich anzumelden und die Steuer für die Hunde auf das Jahr 1917 bis zum 31. Januar LV17 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer anpedrohten Strafe an unsere Stadt hauptkaffe abzuführen. Hinterziehung der Steuer wird nach 8 7 des Gesetzes vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. Die Steuer beträgt für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund ohne Unterschied des Geschlechts jährlich SV Mark. Wenn innerhalb eines Haushalts, gleichviel ob von dessen: Vorstand oder seinen Angehörigen oder Bediensteten mehrere Hunde gehalten werden, so beträgt die Steuer für den 2. Hund SV Mark, für den 3. und jeden weiteren Hund 4V Mark jährlich. Von der städtischen Aufsichtsperson über das Hundewesen werden diejenigen Hunde weggefangen, die nach dem 31. Januar 1917 außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschloffenen Räume ohne die für das Jahr 1917 giltige Steuermarke an: Halsband be- troffen werden. Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß 8 34 der Gememdesteuerordnung für die Stadt Riesa vom 20. September 191« mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark zu belegen. Riesa, am 29. Dezember 1916. .Der Rat der Stabt Riesa.Lt. der Höheren Bürgerschule vorgemerkt werden sollen, am 13. Januar (Sonnabend) von 11—12 Uhr vormittags; il)im Schnkbause au der Goethestraste ») die Knaben für die Einfache Bürgerschule am 11. Januar (Donnerstag) von 8—11 Uhr (Anfangsbuchstaben ä—A) und von 2—5 Uhr (Anfangsbuch. v Handelsschule Riesa. für Handelslehrlinge und junge Leute anderer Berufszweige. Uuternchtsdauer 3.Jahre, wöchentlich 12—15 Stunden. fiir Knaben, die vor ihrem Eintritt in die Lehre eine kaufmännische Ausbildung erhalte» sollen. Wöchentlich 30 Stunden Unterricht. v. zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächern. Ünterrichtsdauer 1 Jahr mit wöchentlich 20 Stunden. Entgegennahme von Anmeldungen für Ostern 1VL7 und nähere Auskünfte durch die Direktion der Handelsschule - E. O e h m e, Direktor. Volksküche in Grölm. Die hier im Kellergeschoß dos ZentralfchulneubaueS ne» eingebaute Volksküche soll nächsten DienStag, den v. Januar 1817 in Betrieb genommen werden. Die Volksküche ist zunächst nur an Werktagen (nicht an Feiertagen) geöffnet. Die Spcisenausgabe erfolgt in der Zeit von vorm. V,12—'/,1 Uhr. Die Speisemarkcnausgabe erfolgt am Montag, de« 8. Januar 1817 und künftig jede« Montag mrchm. von L—7 Nhr in de«: Zentral- schnlncubau-Eingaug, Nltrockstrasse, Kellergeschoss rechts gegen Vorlegung der Lebens- mittelkontrollkarte nur an hiesige Einwohner. Es werden nur Wochenkarten für 6 Tage 2 M. 40 Pf. «nd für KriegerSebesranen zum Preise r Lösung der Spctsemarken sind außerdem vorzu-z ^" ^karten nnd die Fleisckmarten. Auf die Waren- „ Mche Hröba beigsbräckt, auf die mit diesem Stempel versehenen Karten können dann nur die Hälfte der zur Verteilung kommenden Waren be zogen werden, die andere Hälfte bezieht die Volksküche. Von den Kartoffelkarten wird je eine Marke über 5 Pfund abgotrennt auf einen Zeitraum von 2 Wochen, sollten die Kar toffeln schon von den Händlern abgehält worden sein, so sind bei der Lösung der Speise marken auf 2 Wochen 5 Pfund Kartoffeln abzuliefcrn. Außerdem sind noch für jede ent nommene Portion Speise Fleischmarken über 100 gr Frischfleisch ohne Knochen abzuliefern. Um rege Beteiligung an diesem gemeinnützigen Unternehmen wird besonders gebeten. Gröba, am 4. Januar 1917. Der Gemeiudevorstarrd. Die Gültigkeit der Zuckerkarten und -vezugsausweise für den laufenden Versorgungs- zeitraum (Reihe 3) erlischt mit dem 6. Januar 1917. Nach diesem Zeitpunkte darf auf Karten der Reihe 3 kein Zucker mehr im Kleinverkaufe abgegeben werden. Die Einlieferung der vereinnahmten Bezugsausweise der Reihe 3 hat spätestens zu erfolgen: seitens der Kleinhändler an die Zwischengrobhändler bis 9. Januar 1917; seitens der Zwischengroßhändler an die der Zuckerverteilungsstelle für das König reich Sachsen angehörendeu Großhändler bis 12. Januar 1917; seitens der letzteren an die Zuckerverteilungsstelle bis zum 20. Januar 1917. Vom 7. Januar 1917 ab gelten die Zuckerkarten und Bczugskarten der Reihe 4. Dresden, den 3. Januar 1917. 81I L Vl Ministerium des Inner«. 56 Montag, de» 8. Januar 1817, nachmittags "/«4 U8r wird im Sitzungssaals der unterzeichneten Amtshauptmanuschaft öffentliche BeMsansschuWtzuug abgehalten. Großenhain, am 5. Januar 1917. Königliche Amtshauptmanuschaft.
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