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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-13
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1917
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10. Sonnabend, 13. Januar 1917, adenss. 79 Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint sedeu Tag abends '/,7 UKr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. SernzspreiS, gegen Vorauszahlung, durch uns«, LrSger frei Hau» oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltsn vierteljährlich 2,l0 Alark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer veS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprcü» IS Pf.; zeitraubender nnd tabellarischer Sag ent« >;>rechend höher. NachweisungS- und BermittclungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingrzogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung!» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilaos „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderuugSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, R iesa. Geschäftsstelle: Goctbestraste 89. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähne!. Riesa; für Anzeigenttil: Wilhelm Dittrich,Riesa» Öefferttliche Aufforderung. Veranlag«^ der Kricgtzabvabe von Gesellschaften und anderen juEiitcherr Versalien Auf Grund des 8 26 Abs. 2 des KriegSsteuergesetzeS vom 21. Juni 1916 (R. G. Bl. S. 561) werden die Vorstände, persönlich hastenden Gesellschafter, Repräsentanten, Geschäfts» führer oder Liquidatoren r>) aller inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerksckaftcn und anderer Bergvan treibenden Vereinigungen, letzterer, soweit sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränkter Haftung nnd eingetragenen Genossenschaften, d) aller Gesellschaften der vorbezeichneten Art, die ihren Sitz im Auslands haben, aber im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten, aufgefordert, die KriegSsteusrerklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck bis zum 81. Januar INI? an die Gemeindebehörde des Ortes, in deren Bezirke sich der Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person oder bei ausländischen Gesellschaften die BetricbSstätte befindet, schrift lich unter der Versicherung adzuaeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. »Soweit die KriegSsteuerelklärung nicht die sämtlichen in Betracht kommenden Kriegs« aeschaftsfahre umfaßt, ist eine weitere Steuererklärung zum Zwecke der endgiltigen Fest setzung der Kriegssteucr binnen sechs Monaten nach Abschluß des letzten Kriegsgeschäfts, jahrs abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der KriegSsteuerelklärung verpflichtet, auch wenn ihnen ekne besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht znaegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebsnen Vordrucke von heute ab von den Gemeinde behörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Kriegsstcuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Kriegssteucrerklärun« versäumt, ist gemäst tz 54 des Gesihstcncrgesctzes vom 8. Juli 1913 <R. G. Bl. S. 324) mit Geldstrafe bis zu 30V Mark zur Abgabe anzuhaltcn. Auch wird der von ihm ver tretenen Gesellschaft oder juristischen Person ein Zuschlag von 5 bis 10°/, der gc« schuldeten Kriegsabgabe auferlegt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der KricgSsteuererklärnng sind in den 88,76 bis 78 des BesitzsteuergeseneS verbunden mit 88 38. 34 des KriegLstencr- gesetzes niit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu einem Jähre und neben der Gefängnisstrafe mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht. Großenhain, am 12. Januar 1917. Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteneramt. Oefstntliche Aufforöermrg. Veranloairvä der Br sitriirncr vvS V ver Kirnelyersanen. Auf Grund des 8 52 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (R.-G.-BI. S. 524) und des 8 26 Abs. 1 des Kriegssteuergcsetzes vom 21. Juni 1916 (R.-G.-Bl. S. 561) werden v) alle Personen mit einem steuerbaren Vermöge« von 20000 Mark und da- - rüber, welche nicht znm Wehrbeitrage veranlagt sind, sowie alle Personen, deren Vermögen sich seit der Beranlagung zum Wehrbsitrag mn mehr als 10 000 Mark erhöht hat, l>) alle Personen, deren Vermöge» sich seit dem 1. Januar 1914 bis 31. De zember 1918 um mehr als 3000 Mark auf miudestens 11 OOO Mark er höht hat, o) alle Personen, die andere Personen zu vertreten haben, auf welche die Voraus setzungen unter » oder i> zutreffen, aufgefordert, die Steuererklärung nacb dem vorgeschriebenen Vordruck in der Zeit vom 25. Januar bis einschlicstlich 15. Februar 1917 an die Gemeindebehörde ihres Wohnorts schriftlich unter der Versicherung abzugsben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. lieber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Steuererklärungen abzugcben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zngegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeinde- behörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Steuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer dis Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, ist gemätz K 54 des Besitzsteuergefetzes mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe an- »«batten auch bat er einen Zuschlag von 5—10°/, der geschuldeten Besttzstcner und Kriegsabgabe verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung find in den 88 76 bis 78 des BefitzfteuergesetzeS verb. mit 88 33, 34 des Kriegsstouergesetzes mit Geldstrafe» und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu einem Jähre und neben der Gefängnisstrafe mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht. Wegen der Vorauszahlung der Kriegsabgabe wird auf die Bestiminungen in 8 31 Abs. 4 des Kriegssteuergcsetzes verwiesen. Großenhain, am 12. Januar 1917. Königliche Bezirksstenereinnabme alS Besitzsteueramt. Miegsfamttienmlterstütznng. Auszahlung Dienstag, den IS. Jammr 1917 in der bekannten Weise. An anderen Tagen findet Unterstützungsauszahlung nicht statt. — Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Januar 1917. H. Herr Hilfsexpcdient Ernst Gernot Schneider,' hier ist von uns als NaLSexpcdient in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Januar 1917. Fnd. MOe dkr WWrten M der NeiWöMümlen. Montag, den 15. Januar 1917 vormittags von 9—12 Uhr findet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Reichsfleischkarten und der Fleisch kontrollmarken auf die Zeit vom 22. Januar—18. Februar 1917 statt. Eine spätere Ausgabe der benannten Karten an Ratsstelle erfolgt nicht. Der Rat der Stndt Riesa, den 12. Januar 1917. Gtzm», HolzversteMnmK im Stavtpark. Dienstag, den IS. Januar 1917 vormittags 10 Utzr sollen im Stadtvarke 20 Stück Eschen bis 12 w lang und bis 25 «m Mittenstärke» S „ Nüstern und verschiedenes andere Brennholz gegen sofottige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Die Ablehnung einzelner oder aller Angebote bleibt Vorbehalten. Treffpunkt: Parkfreitreppe. » Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Januar 1917. Gßin., Spiritusmarkettausgalie in Gröba. Montag, den 15. Januar 1917 nur vorm. von'8—1 Uhr, erfolgt die Ausgabe von Spiritusmarren im Gemeindeamt Zimmer Nr. 6, an diejenigen Personen, die auf der Brotkarte die Nr. 1—70 erhalten haben. Gröba, am 12. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Wir machen hierdurch erneut darauf aufmerksam, daß jeder Grundstücksbesitzer ver pflichtet ist, bei Schneefall und Frost den an seinem Grundstücke hinführendcn Fußweg von Schnee und Eis reinigen zu lassen. Tritt der Schneefall über Nacht ein, so sind die Reinigungsarbeiten bis spätestens 10 Uhr morgens zu beenden. Bei Glätte hat der Be sitzer durch wiederholtes Streuenlaffen von Sand oder Kies für Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen. Bei Eintritt von Tauwetter hat die Beseitigung der auf den Fußwegen lagernden Schncemaffen sofort zu erfolgen. Wer es unterläßt, den ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen wird un nachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 30 Mark belegt. Gröba, am 13. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Fleischkarten-Arrsgalre Ur Gröba. Die Reichsfleischkarten und Fleischkontrollmarksn auf die Zeit vom 22. Januar bis 18.Februar 1917 werden Moutng, de» 15.Januar 1917 abends von «—'/-8Nhr in den bekannten Markenausgabestelle ausgeqeben. Außerhalb dieser Zeit werden Fleischkarte» nnd Kontrollmarken nicht verabfolgt. Die Anmeldungen zu den Kundenlisten der Fleischer haben unter Abgabe der Kontrollmarken bis Mittwoch, den 17. Januar zu erfolgen. In den Bezirken der Herren Richter, Oschatzer Str. 1 und Hanke, Strehlaer Str. 32 erfolgt die Markenausgabe bereits nachmittags von 3—5 Uhr. Gröba, am 13. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Emquartterung in Gröba. Kirchstraße, Gartenweg, Dammweg und Steinstrabe werden voraussichtlich vom 15. Januar ab mit Einquartierung belegt. Gröba, am 13. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. mit mit im Wiegner, Bauer. Loße l, Ritter, Seidel VH, Spitzner, Drei ßig, Paatz, Jefumann, Handschuhmacher, Leinert, Reif, Heil mann II, Grimm, Heinze, Hönicke, Bechmann, Hofmann, Vetterte,n, Schubert l, Arnold, Kästner, Nitzmann, Klemm, Friedrich. Brückner, Stahr. —* Kriegs ft rickabend. Auf die Einladung zur Versammlung des Kriegsstrickabends in den Vereins nachrichten machen wir aufmerksam. —* Fahrraddieb st ah l. Aus dem Hausgrnndstück Elbstraße 3 (st ein Fahrrad, Marke „Edelweiß", Nr. 515 657, gestohlen worden. — Festnahme. Der vom Amtöanwalt zu Großenhain steckbrieflich gesuchte Tuchweber Rod. Hörm. Weinart aus Hartha wurde h,er festaenommen. —* Der Winter, der es seit Hohneujahr mit seinen Pflichten etwas ernster nimmt, hat uns in den letzten Tagen die schönste ScbneelandsSaft beschert. Dem Landwirt wird die weiße Decke für die Saaten sehr willkommen sein, aber auch unsere Jugend begrüßte sie mit Jubel, dein, nun kamen endlich einmal die langentbehrten Winterfreuden zu ihren. Recht. Unsere „Ruschelbahnen" (Wilhelmstraße, An der Gasanstalt usw.) hatten lebhaften Besuch anszuweisen. Gestern und heute zeigten sich in der Stadt auch Schlitten- geschirre^und eS dürfte daher der morgige Sonntag wohl — R Deluna de rBi er preise fürganzNord- deutsch! and. Dem Vernehmen nach steht der Erlaß einer Bundesratsverordnung unmittelbar bevor, die eine Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 13. Januar 1917. —* Beförderung. Musikmeister Sonnenberg beS Feldart.-Regts. 32 wurde zum Obermusikmeifter befördert. —* Ordensverleihungen. Den Ltnts. Eydam und Dehne, sowie den Ltnts. d. N. Kreis und Ribken im Feldart.-Reqt. 32 wurde das Ritterkreuz 2. Klaffe des AlbrechtsordenS mit Schwertern verliehen. —"Auszeichnung. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Gefreite d. R. Bruno Lorentschk im Res. Jnf.-Regt. 102. —" Eingeaangen ist die am 12. Januar 1917 ausaegebcne Sächsische Verlustliste Nr. 376, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auslieat. —" Ordensverleihungen undAuSzeicknun- gen. An die Angehörigen der Feldformationen des 2. Pio nierbataillons Nr. 22 sind im weiteren Verlaufe des Feld zuge» folgende Auszeichnungen verliehen worden: Ritterkreuz des Militär-St.-Heinrich-Ordens: Ober- Leutnant Hübner. Militär-St.-Heinrtch-Medatlle in Gold: Unteroffizier ^""^lli^tär-St.-Heinrich-Medaille in Silber: Dizefcldwebel Müller. Unterosfiziere: Schönherr, Hegewald, Sowada, Aünert, Wagner. i Ehrenkreuz mit Schwertern: Feldwebel Köller. Vize- feldwebel: Weigel, Lenk. I Friedrich August-Medaille in Silber: Vizefeldwebel Bannier. Unteroffiziere: Körnig, Sicgmeyer, Rolle, Schnei der, Fuhrmann, Nelck, Köllncr. FriedrichAuqust-MedailleinBronze: Gefreite: Bemmann, Buschmann, Rietz, Nostitz, Hofmann l^Stein, Zschiebsch. Pio niere: Ehrhardt, Dauer 0, Plötncr, Weißflog,Müller I, Pla tow, Schittelkop, Schirmer l, Neubert, Rasch, Regel ll, Rothe, Rudolph l, Günther, Weigclt l, Schneider V, Müller Vtll, Riedel kV, Friedrichsen, Rauch l, Fischer III, Weise, Paul, Wächtler, Aurich l, Marx, Ulbricht, Zschorler, Sckönert, Wähnert, Liebscher, Thomas, Winkler, Koch U>, Engel hardt l. Trainfabrer: Wendler, Prager. Großherz. Sachs. Allgem. Ehrenzeichen in Gold mit Schwertern: Offizier-Stellvertreter Sturm. Fürstl. Reuß ä. L. Silberne Verdienstmedaille Schwertern: Pionier Jesumann. Fürstl. Reuß j. L Silberne Verdienstmedaille Schwertern: Pionier Weiß 0!. Herzog!. Meining. Ehrenmedaille für Verdienste Kriege: Unteroffizier Priese. Eisernes Kreuz 2. Klasse: Hauptmann Hivvner. StabS' , arzt Dr-AlbanuS. Unterzahlmeister: Oope, Meier. Unter- auch zu Scblittcnpartten benutzt werden, oistziere: Groh, Schicbold, Kupfer, Riedel. Gefreite: "" ' " ' ' Vuchmann, Mildner, Große, Oertel, Kloppisch, Lichtenstein, i Eschner. Pioniere: Glaß, Koch ll, Oehmig, Friedrich, Koch, Riesaer H Tageblatt «nd Anzrlgrr iLldedlatt Md AsMger). Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mefa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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