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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-18
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1917
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««d Anzeiger Medlaü >m-Züricher). Amtsötatt für die Könfgl. AmtShauptmanuschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 14. Doiurrrstag, 18. Januar 1S17, aNenvs. 70. Jalsra. Da» Rieja-r Tageblau errchelrrt lcvcn Tag aveudS V? Uhr mit ÄuSnuhm- der Sonn- und Festtage. vezus-preis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Dräger strl Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstallen vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen siir die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gemähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plänen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtsprerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. NachwcisuugS. und B-rmittelungSgebiihr '.!0 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage cingezogen werden mich oder der Auftraggeber in Konkur» gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderungSeinr.chtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises... Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Nie s a. tz'-eschäftSstelle: lLoetheftraste 58. Verantwortlich siir Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Liiela. zm'MW Mde m NnMemfWti bckM. > Wir geben hiermit bekannt, daß die in unsrer Bekanntmachung vom 3. Januar 1917 festgesetzte Frist zur freiwilligen Ablieferung von Fahrradbereifungen laut Bekannt machung der stellv. Königlichen Generalkommandos Xll und XIX vom 15. Januar 1917 auf die Zeit vom 1«. Januar bis S. Februar 1017 verlängert worden ist. Ablieferungen können werktäglich vormittags von 9 bis 12 Uhr in der von uns errich teten Sammelstelle im Rathaus, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 1ü erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Januar 1917. Schdr. bingewiesen, daß die öffentlichen Sparkassen über die Ein lagen der Sparer nur an diese selbst Auskunft erteilen, nicht aber an andere Privatpersonen oder an Behörden. Insbesondere wird an Steuerbehörden über die Einlagen der Sparer keinerlei Auskunft erteilt. —* Po st verkehr mit den in Spanien inter nierten Deutschen. Wie uns die AuSlunfrsstelle der Zwcigvereins vom Noten Kreuz in Großenhain (Königliche Amtsbauptinannschaft) mitteilt, ist der Postverkchr mit de» in Spanien internierten Deutschen nunmehr als KriegSae- fangcnensenduna -ugelasscn. ES kommen hierbei in Betracht: gewöhnliche Briefe und Wertbriefe, ferner Pakete bis zu 5 Kilo. Postanweisungen sind an die Obrrpostkoutrolle in Bern zu richten, wo sie in spanische Währung unrgeschrieben werden. Ter Empfänger des Geldes ist auf der Rückseite des PostanwcisungsabschnitteS auzugeben. Dis Festgehal tenen in Spanien sind auf den Sendungen als Internierte (Internes) zu bezeichnen. Auch solche Sendungen, die für Internierte bestimmt sind, deren Aufenthaltsort nicht be kannt ist, werden von den Postaustalten angenommen. Diese Sendungen sind unter genauer Angabe des Vor- und Zu namens des Internierten an die „Estafcta Militär. Ministore de la Guerre, Madrid" zu richten. Wenn jedoch Nachfor schungen über die Internierten gewünscht werden, so bittet die Auskunftsstelle, die betreffenden Angaben an sie zu richten. —KM. Seine Majestät der König hat am 16. Januar Seiner Majestät dem Kaiser im Grogcn Haupt quartier einen Besuch abgestattet. —* Dank für Weihnack tssendnng en. Außer ordentlich zahlreich sind die Danksagungen, die auf Feldpost karten und in Briefen jetzt beim LandcsauSschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen eingehen und den Empfang der Wcihnachtsscndungen bestätigen. Alle diese Mitteilungen lassen, oft in rührenden und ergreifenden Worten, erkennen, daß die Weihnachtsspenden ihre erhebende und ermutigende Wirkung auf die Stimmung unserer un vergleichlichen Krieger nicht verfehlt haben. Erkannten sie doch aufs Neue, wie dankbar und liebevoll die Heimat ihrer gedenkt. Ter Landesausschuß, der für mehr als 45000 Mann Weihnachtsliebesgaben allein durch die Abnahmestelle des Xll. Armeekorps zur Derseudung brachte und im ganzen über 235000 Mark für die WcihnacktSsendungen an die Front und die Etappen, sowie rund 40 000 Marc für die Feiern in heimischen Lazaretten aufwendete, hofft alle, deren opferwillige Beiträge ihm in dankenswerter Weise die Aus führung eurer großzügigen Liebestätigkeit auch bei dem dritter» Kriegsweihnachten ermöglicht haben, durch die Mit teilung des schönen Erfolges der Spenden zu erfreuen. —KM. Keine Verdrängung von Arbeits kräften durch Hilfsdicn ftp Nichtige ES ist darüber Klage geführt morde», daß die KciegSinonstrie vielfach die Entlassung weiblicher Arbeitskräfte ins Auge >aßt, weil. Durch die Bekanntmachung der stellv. Generalkommandos Xll und XlX vom 10. Januar 1917 (Nr. u 1/12. 16. lk.tt.il.) b-tr. Beschlagnahme, Bestandserkebnng und Enteignung von Prospcktpfcifen aus Zinn von Orgeln »nd freiwillige Ablieferung vor« anderen Zinnpfeifeu, -schalleitcrn usw. von Orgeln und sonstiger, Musikinstrumente» — abgedruckt in Dir. 7 der Sächsischen Staatszeituna vom 10. Januar 1917 — werden sämtliche auS Zinn bestehenden stummen und sprechenden Wrospeklpfcifen von Orgeln mit Ausnahme derjenigen Prosvektpseife», welche nicht vollständig aus Zinn hergestellt find (z. B. Holz mit Zinnriberzug, Vorderseite aus Zinn, aber Rückseite ans Zink usw.), betroffen. Unter Prospektpferfen werden verstanden alle dreienigen zinnernen Orgelpfeifen, welche im Prospekt einer Orgel von nutzen sichtbar untergebracht sind oder untergebrncht waren oder untergebracht werden sollen. Diese Orgelpfeifen gelten mit der Wirkung vom 10. Januar 1917 als beschlag nahmt. Befreit von der Beschlagnahme sind solche beschlagnahmte Gegenstände, für welche ein besonderer kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert durch anerkannte Sachver ständige festgestcllt wird. Als solche bat das Königliche Ministerium des Innern den Direktor des Kunstgewerbemuseums, Herrn Professor vr Berling, Tresden-A., Eliasstraße 34 bestimmt. Andenkenwert entbindet nicht von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung. Zur Durchfiihrung dieser Bekanntmachunq wird über die BcstandSerhebuug für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Großenhain einschließlich der Städte Großen hain und Riesa bestimmt: 1. Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände sind vom Besitzer oder Gewahrsamsinhaber — siehe 8 4 der Bekanntmachung ll. 1/12 L.L. L. — in der Zeit von» 22. Ionnsn bis 2. >817 bei der fürjkde» Lagerort zustäudigeü OrtSbehördo (Stadtrat, Gemeinde vorstand, Gutsvorsteher) zu melden. Zu den Meldungen sind dis amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu ver wenden, die bei den Ortsbehörden unentgeltlich zu entnehmen sind. Die Bordrucke sind mit Sorgfalt richtig und vollständig auszu füllen. 2. Die Ortsbehörden haben die Meldungen auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen, bei Unvollständigkeit ihre Ergänzung zu veranlassen und sie gesammelt bis zum 8. Februar bei der Amtshauptmannschaft abzuliefern. Ev. ist Fehlschein einzureichen. 3. Anträge auf Befreiung von Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung (vergl. 8 9 der obengenannten Bekanntmachung) sind bei der Königlichen AmtS- hauptmannschaft einzureichen. Tie Antragstellung befreit nicht von der Meldepflicht. ^ertliches rrnN SWAsches. Riesa, den 18. Januar 1917. —* Saison- und Inventurausverkäufe. Irr verschiedenen Tageszeitungen sind jetzt wieder In venturausverkäufe für GlaS- und Porzcllanwar.-n, Dirt- schaftSartckel, Leder- und Galantem waren, Toikct carüke! (Kämme, Bürsten, Schwämme, Riech- und Schönh. itrmit- tel), Schreibwar n usw. angekündigt worden. Demgegen über macht die Handelskammer Dresden darauf arurnerl- sam, daß nach ihren Feststellungen Saison- und Inven turausverkäufe im Handel mit derartigen Waren irn ordent lichen Geschäftsverkehr irn Bezirke der KreiShanptmcmn- 4haft Dresden nicht üblich sind. Infolgedessen sind so wohl Saison- wie namentlich auch Inventurausverkäufe in diesen Waren nach den Bestimmungen des Wettbetverb- gesetzes in Verbindung mit der Ausverkaufsverordnung der Königlichen Kreishauptrnannschaft Dresden vom 18. De zember 1914 im Bezirke der Kreishanptmannschast Dres den nicht erlaubt. Verstöße hiergegen werden von dein Auster auf'auS chnß der Handelskammer unverzüglich zur Anzeige gebracht werden. —KM. Sächsischer OffizierS-Hilfsbund. Es dürfte erwünscht sein, zu erfahren, daß neben dem Deutschen Hilfsbund für kriegsverletzte Offiziere in Ber lin in» Jahre 1916 unter dem Schutze und Schirm Seiner Majestät des Königs von Sachsen der Sächsische Offiziers- Hilfsbuud i»S Leben gerufen wurde. Beide Vereine geilen zwar Hand in Hand, insoweit sie bemüht sind, für die kriegsbeschädigten Ofiiziers und zwar für alle Offiziere deS Aktiv-, des Beurlaubten- usw. Standes, je nach ihrer Befähigung, ihrer Arbeitskraft und ihrer Verwendbarkeit lohnende Beschäftigung zu vermitteln. E-Z ist selbstver ständlich, daß man jetzt in vielen Zweigen der Volkswirt schaft und in den Beamtenstellen hofft, die vor dem Kriege bereits angestellten bewährten Kräfte wieder in ihre Stellen aufzunehmen. Daher handelt es sich für den Bund nur um Ermittelung eines freiwerbenden oder neuzobcsehenden Arbeitsfeldes, welches für die Osfiziere zugänglich zu machen wäre. Schon jetzt machen sich viele Lücken fühlbar, und so manche Stelle ist mit Arbeit überbürdet, so daß vielleicht diese Anregung von Nutzer» sein wird, um den Gedanken weiter aufbauen zu könne». Manchmal sind über diese Stellenvermittlungen irrige Auffassungen ent standen, die der Bund gern beseitigen möchte, will er doch für die kriegsbeschädigten Offiziere nur als Vermittler zwischen Arbeitsuchenden und Nrüritoebe.n wirken. Nelen Vieser Fürsorge steh: aber der Sächsische Ossi ie sh'lfSbund auch den Hrnterbliebeneu gefallener Offiziere treu zur Seite. ES soll besonders den Hinterbliebenen Wa sen und Halbwaisen eine weitere gute Erziehung ermöglicht wer den, damit diese dereinst nutzbringende Kräfte für die Allgemeinheit werden. Gerade für diesen Zweck sind dem Bunde in außerordentlich erfreulicher Weise reiche Beiträge »ugegaagen, die -um Teil jetzt schon manche Sorge ge ¬ lindert haben und gewiß auch ferner lindern werden. Der sächsische Bund erfreut sich allseitig deS größten Wohl wollens und findet überall segensreiche Unterstützung. Na türlich bedarf ein so jünges Unternehmen rrock eines viel seitigen und erweiterten Ausbaues. AuS allen Kreisen des Volkes ist durch zahlreiche Beitrittserklärungen den gefallenen und kriegsbeschädigten Offizieren in hochher ziger Weise der Dank de-Z Vaterlandes -um Ausdruck ge- bramt worden und beweist dies, daß auch für diesen Zweck ein Bund für Sachsen nötig war. Zum Vorsitzenden deS Sächsischen OffizierS-HilfSbundeS ist vom sächsischen KriegS- ministerium Generalmajor D. Zschille bestimmt wor den. Ta-Z Geschäftszimmer deS Bundes befindet sich DrcZ- den-A., Winckeimamlstrcrtze 3l, wo gern und bereitwillig in jeder Beziehung Auskunft erteilt wird. Aber auch in anderen sächsischen Städten befinden sich Bezirksausschüsse bei den BczirkskommandoS, die mit dem Vorstand deS Bundes in dauernder Verbindung arbeiten. — Die Volksschule im Dien st e des Vater landes. Das Kultusministerium hat am 29. Dezem ber 1916 verordnet: „Zur Aufklärung der Bevölkerung über Kriegsereignisse, forme über kriegswirtschaftliche und sonstige Fragen, die mit dem Krieg zusammenhängen, ist beabsichtigt, in weitestem Umfang und in jedem einzelnen Fall mit größter Beschleunigung Druckschriften zur Ver teilung zu bringen. Als der geeignetste Weg zur Er reichung dieses Zieles ist die Heranziehung der Volks- und Fortüildungsschüler bei der Verterlung erachtet worden. Das Ministerium vertraut, daß die in allen Lagen de§ Krieges bewährte hilfsbereite Vaterlandsliebe der Lehrer schaft sich auch der neuen wichtigen Aufgabe gern unter ziehen wird und daß die Schüler freudig ihre Mitarbeit dem Dienst des Vaterlandes zur Verfügung stellen werden. — Erhöhung der Gebühren "kür Viehbe zug S scheine. ES wird den „DrSdner Nachr." geschrie ben: Der Dorstcnrd des DiehkiandelSverbandes deS König reichs Sachsen hat die Gebühren für ViehbczugSschcine. welche den Fleischer und Truppenschlächter berechtigen, Vieh zur Selbstschiachtung einzulaufen, erhöht. Diese Erhöhung ist hauptsächlich deswegen beschlossen, um durch deren Ein nahmen den Preis für Gefrierfleisch mit den bestehenden Frischfleischpreisen in Einklang zu bringen, so daß also künf tighin das Gefrierfleisch nicht teurer ist als das Frisch fleisch. Die Erhöhung der ViebbezuaSscheingebühren hat um so mehr Berechtigung, als die Rindslcischpreise trotz Erniedrigung der Slatlhöchstprcise für Rinder nicht herab gesetzt find und der Fleischer durch Verwertung eines selbst gerauften Stückes Vieh dem Fleischer gegenüber bedenkend irn Vorteil ist, der sein Vieh durch den Kommunalverband zugewiefen erhält. — Das Schwein erecht der öffentlichen Sparkassen. Im Publikum sind immer noch irrtümliche Meinungen verbreitet über das Schweiger echt oder die - „ — — Schweigepflicht der öffentlichen Sparkassen über die Gut- , man hofft, aus den Reihen der Hilfsdienstpflichtigen kräf- haven ihrer Einleger. Es sei deshalb hier nochmals darauf < tigere, ausdauerndere und anstelligere Hülfen zu erhalten. Wer vorsätzlich die angeordnete Meldung »richt in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder uirvokstäudige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 10000 M. bestraft. Auch können Gegenstände, die verschwiegen sind, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die angeordnete Meldung nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis 3000 M. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 0 Monaten bestraft. Ueber die Enteignung und Ablieferung der Gegenstände — auch wegen der bereits gemeldeten Zin »deckel — ergeht eine besondere Bekanntmachung. Großenhain, am 18. Januar 1917. 33 » Vie. Die Königliche AmtShauptmanuschast. FnlM'adbernfrmgett betr. DaS König!, stellv. Generalkommando Xll Kat zur Ablieferung von Fahrrad» bereifungrn eine weitere Frist bis zum 6. Iebruav LSI«' festgesetzt. Die Sammelstellen des hiesigen Bezirks wollen daher bis zu diesem Zeitpunkte Be reifungen annehmen. Großenhain, am 17. Januar 1917. 416 bv. Die Königliche AmtLüauptmarmschaft. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Fleischcruwisters Paul Otta Strehle in Grob« ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein wendungen gegen das Schlutzverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde rungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögerrsstücke * der Schlusstermin auf den IS. Februar 1817, vormittags 11 Uhr vor dM, hiLfigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Aresa, den 18. Januar 1917. König!. Amtsgericht.
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