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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-22
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1917
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Montag, SS. Januar 1917. anenvs 70 Jalrra 14dHV. 318 versucht wird, diesen Grundbesitz in der angestammten Familie als genügend rentierendes Gut zu behalten, gestalten sich nach Aeußvrungen sachverständiger Stellen die Ver hältnisse dennocU immer mehr derart, datz nach dem Kriege zahlreiche Besitzveränderungen auf dem Lande unvermeidlich sein werden. DerKriefl hat^n vielen bäuerlichen Betrieben Zustände geschaffen, die die Weiterüemirtschaftung unge heuer erschweren, sa sie in vielen Fällen geradezu unmöglich machen. Für diese Besitzer bedeutet die Veräutzerung des Gutes die Befreiung aus einer qualvollen Lage und Er haltung einer gefährdeten Vermögens, Zahlreiche Land« wirtSsrauen und alte Angehörige im Felde stehender Land wirte haben sich überarbeitet und dadurch gesundheitlich ge schädigt. Mele Kriegerwitwen und ältere Besitzer, deren Söhne den Heldentod erlitten, befinden sich nicht mehr in der Lage, ihren bäuerlichen Grundbesitz selbst erfolgreich weiter zu bewirtschaften, zumal es stark an landwirtschaft lichen Arbeitskräften mangelt. In welcher Weise sich die Besitzveränderung vollziehen wird, läßt sich heute mit Klar heit noch nicht erkennen. Immerhin geben Tatsachen in dieser Beziehung einige Anhaltspunkte. Aus der Um gebung größerer Städte wird berichtet, daß angesichts der Erschwerungen der menschlichen Ernährung vermögende Stadtbewohner bäuerlichen Grundbesitz zwecks Selbstver sorgung mit Nahrung aufgekauft und dabei übermäßig hohe Preise bezahlt haben. Ferner zeigt sich das Bestreben, Gewinne aus der Kriegsindustrie durch Ankauf von Grund besitz zu verwerten. Damit der Prozeß der Verschiebung der Desitzverhiiltniffe auf dem Lande nicht volkswirtschaft lich ungesunde Formen annimmt, deren eine die übermäßige Zusammenballung des Besitzes in wenigen kapitalkräftigen Händen sein würde, haben die Königliche Stantsregicrung und der LandeSkulturrat sowie verschiedene andere gemein nützig wirkende Stellen bereits vor einiger Zeit dieser An gelegenheit ihr Augenmerk zugewendet. Vor einer allzu großen Zertrümmerung ist übrigens der bäuerliche Grund besitz Sachsens bereits durch das Dismembrationsgesetz vom 18. November 1843 geschützt. — Neber Kleinsiedelung und Landarbeit äußert sich der Geschäftsbericht dcS Landes kn ttur ra! cs für das Königreich Dachsen u. a. wie folgt: Es ist nicht rich tig, anzunehmen, daß die Zahl der freien Arbeiter zur Schaffung möglichst vieler kleiner Eigentumsstellen in er heblichem Maße vermehrt werden könne. Solche Klein- siedelung ist möglich als Ziel deS AufsteigenS für die Land arbeiter; aber die Zahl der inländischen Arbeiter ist da durch nicht in kurzer Zeit zu vermelden. Die ausländische WanderarSeit läßt sich dadurch nicht halb cinschrüntcn. Der Landarbeiter, so lange er das bleiben will, crwi bt nicht gern eine Eigentumsstelle, da ihn dies an den Ort und die Arbeitsgelegenheit bindet, er aber lieber frei blei ben will. Eine Kleinstelle erwirbt der Landarbeiter in der Regel nur, wenn er die Möglichkeit hat, durch Zu kauf oder Zupacht Kleinbauer zu werden und dann die Lohnarbeit aufzugebcn. Häufig scheut auch die Fran die mit der Kleinbauerstelle verbundene vermehrte Arbeit. Es besteht a.so keineswegs der Trieb nach Erwerb von Eigen tum bei den Landarbeitern. Die Kleinstcllcn werden von geiverblichen Arbeitern, Beamten oder Gewerbetreibenden La» Riesa» ragebla» erscheint leben Lag abend»'/,? Uhr rmt Ausnahme der Sonn- und Festtage, vezugs-ret», argen Vorauszahlung, durch unser» Träger frei Hau« oder bei Abho der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer vcü Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» 18 Pf.; zeitraubender und tabeü wachend höh». Nachweisung», und BermittrlungSgrbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt »lischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezoa« ' Kontur» gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höher« Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises.. Oerttiches und Süchsisches. Riesa, den 22. Januar 1917. —* Eine außerordentlich erfreuliche Zuwen dung rst in diesen Tagen von der Firma Gebrüder Schönherr dem Verein Heimatdank in der Stadt Riesa gemacht wor den. Nachdem der hier wohnende Mitinhaber der genann ten Firma erst im vorigen Jahre eine wohltätige Stiftung von 20000 M. errichtet hat, sind von ihm jetzt dem Verein Heimatdank 10000 M. in öliger deutscher Reichsanlcihe überwiesen worden. Der Firma gebührt für diese hochherzige Zuwendnng der herzlichste Dank. Möchte das schöne Bei spiel weitere Zuwendungen für den gedachten guten Zweck anregen. Tenn je länger der Krieg dauert, um so größer und kostspieliger werden die Aufgaben, die dem Verein Heimatdank in der Stadt Riesa in der Zukunft erwachsen. Da sich diese Aufgaben nicht bloß auf die ersten Jahre, sondern auf Jahrzehnte nach dem Kriege erstrecken, sind größere Kapitalzuwcndungeu, die in späteren Zeiten das finanzielle Rückgrat fiir das Wirken der Vereine Heimat dank zu bilden geeignet sind, besonders dankbar zu begrüßen. —* Prächtiges Winterwetter zeichnete den »estrigen Sonntag aus. In der vorangegangenen Nacht hatte die Temperatur wohl ihren niedrigsten Stand in diesem Winter erreicht. Dieser führt nun schon seit Wochen das Regiment, aber während er sich zunächst von der freundlichen Seite zeigte, erweist er sich nun seit einigen Lagen ganz als der „harte, kernfeste Mann". Ob er hierin auch von Dauer sein wird, bleibt abzuwarten; für gewöhn lich sollen ja „gestrenge Herren nicht lange regieren". Die Kinder freuen sich des Winters und genießen die Freuden des Rodelns und Schlittschuhlaufens. Auch die Erwachsenen bleiben nicht in den Stuben, zumal die Sonne um die Mittagszeit die Kälte etwas mildert. —* Giro-und Postscheckverkehr. ES wird von neuem darauf aufmerksam gemacht, daß die Giro- und Post scheckkonten zur Begleichung ein- und auszuzahlender Be träge auf Postanweisungen. Zahlkarten und Zahlungsan weisungen benutzt und Zahlungen an Postkaffcu mittels Schecks geleistet werden können. Rote und weiße Reichs- bankschecke, Postschecks und Ueberweisungen des Postscheck- Verkehrs, Privatbankschecke und Platzanweisungen können in Zahlung gegeben werden, a) bei Einzahlungen auf Post- Anweisungen und Zahlkarten, b) beim Einkauf von Wert- »eichen im Betrage von mindestens 20 Mk., c) bei Entrich tung von Zeitungsgeld seitens der Bezieher, d) bei Ent- richtung der Gebühren für außergewöhnliche ZeitungSbei- lagen und der ZeitungSgebübr. Durch Post-, RetchSbank- und Privatbankschecke und Platzanweisungen können ferner alle Beträge, welche die Neichs-Postverwaltung aus einem bestehenden Schuldverhältniffe zu fordern hat, vom Schuld- uer beglichen werden, z. B. Fernsprechgebühren, gestundete Partodeträge und Telegrammgebühren, Beträge für Porto- vauschsummen, Miete für Benutzung von Grundstücken, Ge bühren für die an Privatpersonen zur Benutzung überwie senen Telegraphenleitungen und Kabeladern, Schließfachge- Uhren, Gebühren für Privatbriefkasten. Schecke und Platzanweisungen werden allgemein auch dann in Zahlung genommen, wenn ihr Betrag nur einen Teil der Zahlung ausmacht und der Rest bar gezahlt wird. Schließlich können Fernsprechgebühren und ähnliche Gebühren, die von Reichs« bank-Girokunden an die Post zu entrichten sind, im Wege der Giroübertragung in der Weise beglichen werden, daß nach Vereinbarung mit der Reichsbankanstalt und nach Ab gabe einer dementsprechende» Erklärung beim Vermitt lungsamt die Neichsbank die ihr von den Verkehrsämtern mitgeteilten Gebührenbeträge ohne Ausstellung von Schek- ken den Girokonten der Teilnehmer znr Last schreibt und gleichzeitig dem Girokonto der Postkasse gutschreibt. Ein ähnlicher Ausgleich kann auch in solchen Fällen ausgeführt werden, in denen der Zahlungspflichtige ein Konto bei einer an den Postscheckverkehr angeschloffenen Privatbank nsw. unterhält. Die Begleichung von Postauftrags- und Nachnahmebcträgen mit Scheck ist nicht zugelassen. Eine Gebühr für die mit der Behandlung der Schecks verbundenen Mühewaltung wird nicht erhoben. — Sonnenfinsternis. Am morgigen Dienstag findet eine teilweise Sonnenfinsternis statt. Sie beginnt 6 Uhr 43 Minuten vormittags, wenn die Sonne noch tief unter dem Horizont steht. Ihr Aufgang erfolgt im mitt leren Norddeutschland erst wenige Minuten nach 8 Uhr, und da der Augenblick der größten Verfinsterung um 8 Uhr 28 Minuten eiutritt, so erhebt sich das TageSgcstirn bereits stark verfinstert über den Horizont. Die größte Verfinste rung beträgt, wie im Chemn. Tgbl. mitgeteklt wird, 72 Hundertstel in Teilen des SonnendurchmcfferS. Ganz so stark erscheint in Deutschland die Sonne aber nicht bedeckt; m Ostdeutschland, wo die Verfinsterung am größten ist, be trägt sie etwa zwei Drittel der Sonnenoberfläche: der Grad der Verfinsterung nimmt in der Richtung nach Westen ab. Das Ende der Bedeckung erfolgt um 10 Uhr 13 Minuten vormittags. Sichtbar ist die Sonnenfinsternis in ganz Europa mit Ausnahme des äußersten Westens. Bei uns endet die Finsternis gegen 9 Uhr vormittags; um sie be obachten zu können, muß man also einen frcigelegenen Ort aufsuchen, der den Anblick auf den südöstlichen Horizont ermöglicht, über den im Augenblick ihres Aufganges die Sonne teilweise verfinstert hinaufsteigt. Mit Rücksicht aus die unausbleiblichen schweren Schädigungen der Augen sei dringend davor gewarnt, ohne Verwendung von Schutzmitteln in die Sonne zu sehen. Zur Abblendung des Sonnenlichts eignet sich jedes stark gefärbte GlaS; zur Not tut es ein ganz gewöhnlicher Glasscherben, den man entsprechend stark berußt. — Die Uhr als Schicksalsermittler. Wenn die Angehörigen Vermißter in Beachtung der sächsischen, preußischen, bayrischen und württemberaiswen Sonderlisten „Unermittelte HcereSangedötige, Nachlaß- und Fundsachen„ die Uhr- oder Reparatur-Nummern der Uhr des betreffen den Soldaten beim Uhrmacher feststellen und den in den Sonderlisten genannten Stellen angeben, so kann das Schicksal manches Vermißten aufgeklärt werden. Näheres siehe sächsische Verlustliste 362 vom 25. November 1918 und 377 vom 16. Januar 1917. —8 Rückwirkuug des Krieges auf den bäuerlichen Grundbesitz. Der Krieg wird infolge seiner lange» Dauer auch Rückwirkungen auf den bäuerlichen Grundbesitz in Sachsen haben. Während jetzt noch allgemein Fleischversorgmig. Unter Bezugnahme auf 8 3 der Bekanntmachung vom 2. Juni 1916/4. Juli 1916, Regelung des KleinvcrkaufS von Fleisch an die Verbraucher betreffend, gibt ocr unter zeichnete Kommunalverband bekannt, daß von jetzt ab wöchentlich ISO Gramm (Fleisch, Wurst, Speck oder Rohfett zusammen), für Kinder bis zu 6 fahren 12!» Gramm äuge- fordert und soweit die Vorräte reichen, abgefordert werden dürfen. Weiter wird darauf hingewiesen, datz laut ausdrücklicher Vorschrift Fleischer ihren Kunden immer nur die Kontrollmarke« für die Zeit abnehmen dürfen, für die sie sich in die Kundciiliste haben eintragen lassen, d. h. jetzt fiir 14 Lage. Großenhain, am 22. Januar 1917. Nr. 397 b k'il». Der Kommunalverband. Kriegskaffcewischmig. Um zu verhüten, daß die vom Kommunalverband hergestellte, nur für die Bezirks eingesessenen bestimmte Kaffeemischung abwandert, wird hiermit bestimmt, daß vom 23. lfd. Mts. ab diese Kriegskaffeemischung nur gegen Vorlegung der Brotauswciskarte abge> geben werden darf. Großenhain, am 20. Januar 1917. Der Bezirksverband der Königlichen SlmtSSauvtmannschaft. Eisdecken des Elbstromes. Es wird das Publikum zur Vermeidung von Un glücksfällen vor dem Betreten der an den Ufern des Elbstromes sich bildenden Eisdecken und der schwimmenden Eisschollen gewarnt und ein derartiges Betreten verboten. Insbesondere wird es den Eltern und Erziehern zur strenge» Pflicht gemacht, ihre Pflegebefohlenen von dem gefährlichen Strombereich fern zu halten. Dis Polizeibehörden wollen durch fleißiges Abgehen der Ufer verhindern, datz der Leichtsinn und Wagemut der Jugend wiederum Opfer an Menschenleben erfordert. Die Schulen werden ersncht, die Schulkinder auf das Verbot und die bestehende Gefahr hinzu- weisen. Das Schlittschuhlaufen auf der Elbe darf nur innerhalb abgegrenzter Eis bahnen, deren Sicherheit und Abgrenzung von einer Gemeindehörde durch eine zuver- lässige Person fcstgestellt worden ist, «rfolgen. Eine Eisstärke von mindestens 10 bis 12 <-m ist hierzu erforderlich. Sollte das Eis im Lause dieses Winters auf der Elbe zum Stehen kommen, so ist die Benutzung der Eisdecke zur Ueberschreitung der Elbe nur auf den von den Strombehörden abgesteckten Uebergängen gestattet. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 366" des Reichsstrafgesetzbuchs mit. Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Meißen, am 20. Januar 1917. 78 X. Die Königliche Amtshauptmaunschast als Elbstromamt. In Radeberg ist die Maul- nnd Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 19. Jannar 1917. Ministerium des Innern.' Verkehr mit Süßstoff. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. September vor. Js. wird darauf hin- gewiesen, daß Süßstoff von jetzt ab nur gegen Vorlegung der Brotausweiskarte abge geben wird. Großenhain, am 20. Januar 1917. Ssok'IlS. Königliche Amtskauvtmannfchaft. Strohliefermrg betr. Diejenigen Landwirte im Bezirke, die Stroh zu verkaufen haben werden hiermit im eigenen Interesse des Bezirks, von dem die Lieferung von Stroh, das evtl, zwangsweise zu beschaffen ist, seitens der Militärverwaltung verlangt wird, veranlaßt, dieses an die zuständigen Proviantämter freihändig zn verkaufen. Es wird gezahlt: Flegeldruschstroh » Ztr. 2,50 M., dralitgevresttes Maschinen« stUh — von dem mindestens 160 Ztr. auf einen Rungenwagen geladen werden können — ^Ztr. 2,35 M. und ungepresttes Maschincnttrob ä Ztr. 2,— M. frei Verladestelle des Verkäufers bei Ware mittlerer Art und Güte. Die Anfuhre hat wenn irgend möglich, zur Entlastung der Eisenbahnen durch Gespanne zu erfolgen. Großenhain, am 19. Jannar 1917. 386 K 0. Königliche NmtShauvtnrannschaft. ° Die Gemeinden und Rtttergutsherrschafte» dcS Bezirks wollen alsbald und längstens bis zum 1V. Februar 1817 direkt bei demjenigen Amtsstrastenmerfter, von welchem die Anflicht über die betreffen den Wege geführt wird, anzeigeu, zu welcher Zeit sie die Bczirksstrastenwalze in diesem Jahre benötigen. Zu diesen Anzeigen sind die den Gemeinden und Rittergutsherrschaften kurzer Hand zugegangenen bez. insoweit dies nickt geschehen, bei dem zuständigen Amts st ratzenmeister unentgeltlich zu beziehenden Vordrucke zu verwenden. Nach Eingang der Anzeige wird für jede Bezirkswalze ein Walzcnplan ausgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmaunschast mitqeteilt werden - vergleiche Punkt 3 des II. Nachtrages zu dem Regulative über die Verwendung der Bezrrksstraßenmalzen vom 15. Dezember 1888. Großenhain, am 19. Januar 1917. 25 H Königliche Amtshauvtmannschaft. Vorauszahlung, durch unser» Träger^frei Hau» ob« bei Abholung am Schalter . tabellarisch» Sal; ent« >«n werden muß oder der Auftraggeber in Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthektraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittri'ch.Nielo. ^....^ -- I Riesaer W Tageblatt 's «n- Anzeiger (Lldedlan imd LMigM. ..S'Ä:.. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmaunschast Großenhain, da» König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Sttefa, sowie den (Nemeinderat GrVba.
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