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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-23
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1917
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i e saer G Tageblatt und Anzeiger <Med«M«a AiychM. Amtsblatt -rr- für die KSnlgl. AmtShauptmmmschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Meka, sowie den Gemeinderat Gröba. ^8. Dienstag, 23. Januar 1917, abends. 79. Jakra. SS Äet uns ist . 1 Persianer-Atoll«: als gefunden abgegeben worden. Eigrntumsansprüche sind binnen einem Jahre Lei un geltend zu macken. Gröba, am 22. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich fiir die Genossenschaft zeichnen und Er- klärnnnen abgeben. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststnnden des Gerichts jedem gestattet. - Riesa, den 20. Januar 1917. Königliches Amtsgericht.' Die SchrilamrrelSttttg irr Weida hat zu erfolgen Mittwoch, den 31. Januar oder Freitag den S. Februar nachmittags von V,4 biS s Uhr in der neuen Schule. Schulpflichtig sind alle Kinder, dis in der Zeit vorn 1. Juli 1910 an geboren sind und bis Ostern das 6. Lebensjahr vollenden: darüber können auch die Kinder, die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden, auf besonderen Wunsch der Eltern Aufnahme finden. Anzumelden sind alle Kinder, auch die Lier geborenen. Bei-wbringen ist für alle Kinder der Impfschein, für auswärts geborene außerdem dir Geburtsurkunde und das Tauf zeugnis. Weida, am 23. Januar 1917. Der Ortöfchuiinivrktor. OertUches und Sächsisches. Riesa, den 23. Januar 1917. —* Fleisckversorgung. Man schreibt uns: Mit Befriedigung werden die Leser des „Riesaer Tageblattes" aus der gestrigen Bekanntmachungdcs KoinmunalverbandcS ersehen haben, daß für jeden Bezugsberechtigten 150 «c Fletsch u. s. w. wöchentlich sicher gestellt werden solle. Diese Menge kann aber nach dem Vorbilde in anderen Kommunat oerbanden noch erhöbt werden, wenn jeder Bezugsberechtigte dadurch mitwirkt, daß er, sei es im Fleischerladen oder in der Gastwirtschaft sich von seiner Fleischkarte nur so viel Marken «btrennen läßt, als er tatsächlich Fleisch erhält. Heute kann man aber beobachten, daß in Läden oft die doppelte Anzahl Marken abgenommen werden, weil sie für den In haber keinen Wert hätten; in Gastwirtschaften werden »ft aus demselben Grunde mehr Marken angeboten, als Fleisch entnommen wird. Auf diese Weise wird eine Menge Fleisch der geregelten Verteilung entzogen. Es sei aus drücklich bemerkt, daß Fleischer und Gastwirte sich strafbar machen, wenn sie zuviel Marken absckneiden und sollte sich Niemand scheuen, solche Fälle zur Anzeige zu bringen. — Eise «bahn ratS-Sitzung. Am Donnerstag, den 1. Februar d. I. mittags 12 Uhr findet in Dresden die 73. Sitzung des der Königl. Generaldirektion der Säch sischen Staatseisenbahnen beigeordneten Eisenbahnrates statt. Zur Verhandlung kommen folgende Angelegenheiten: 1. Mitteilung über die Gewährung einer Frachtermäßigung für Vacklagesteins und Steinsckrottcn im sächsischen Binnen verkehr. 2. Verhandlung über Anträge, die von der Gsneraldirektiou der Sächsischen Staatsbahnen Lei der ständigen Tarifkommission der deutfcben Eisenbahnverwal tungen gestellt worden sind, und zwar: a) Festsetzung des Ladegewichts des gestellten Wagens als Mindestgewicht der Hauptmassen für Waaenladungsgütcr bei bestimmten Gütern, b) Prüfung der Bestimmungen über die Beförde rungen der Güter in gedeckten und oßenen Wagen. 3. Mit teilung über die seit der 72. Sitzung aus Anlaß des Krieges getroffene» besonderen Maßnahmen im Personen- und Güterverkehr und über die Verkehrsentwicklung. — Kein Verbot des FreiumherfliegenS von Haustauben. Im KreiSouSsckuß wurde die An regung der Amtshauptmgnnschaft Dresden Altstadt betref- send eine allgemeine Verordnung zur Verhütung des Frei- umhersiiegenS der Haustauben während der Zett der Feld- und Gartenbestellung besprochen. Geh. Ockonomierat Stei ger befürchtete, daß bei einer derartigen Maßnahme die Tauben abgeschlachtet werden würden, da siksiich in den Schlägen wochenlang nickt halten würden. Hierdurch würde «in Schaden für die Volkscrnährunq entstehen, der größer fei, als wenn die Tauben frei umherfliegen. Nachdem sich auch noch weitere Redner im gleichen Sinne ausgesprochen hatten, beschloß der Kreisausschuß, den Erlaß einer der artigen Verordnung sowohl für den Regierungsbezirk Dres den, als auch für das ganze Land nicht zu empfehlen. — Allgemeine Kirche nkollekteamKaiser- GebnrtstaaS-Sonntage. In einer Verordnung empfiehlt das Eo.-luth. Landeskonsistorium, die diesjährige Geburtstagsfeier des Kaisers, Sonntag, den 28. Januar, mit dem Hauptgottesdienst zu verbinden. Das Landeskon- fiftorium setzt voraus, daß dieser Gottesdienst, wie in den Vorjahren, besonders festlich gestaltet wird. Die in Lvavgs- ueis beauftragten Herren Staatsminister haben genehmigt, daß an diesem Sonntag eine allgemeine Kirchenkollektc für die Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege, und zwar zur Er- rtchtung von Soldatenhcimen, gesammelt wird. —*DerHöchstpreiSfürHafer. beträgt bis zum »1. 1. 1917 Mk. 14.-, vom 1. 2. 1917 ab Mk. 12.50 für den Zentner. Es liegt daher im Interesse jedes Landwirts, soviel wie möglich Hafer noch bis 31. 1. 1917 abzuliesern. Auf Bezahlung des Höchstpreises von Mk. 14.— für den nach dem 31. 1. 1917 in das Magazin des Proviantamts Gelieferte» Hafer ist nur iu besonders begründeten Ans- nahmefällen zu rechnen: Verordnung vom 4. 12. 1916 ReichSaesetzblatt Seite 1327. —KM. Geldverkehr nach dem Auslände. Auf Grund des 8 vb des Gesetzes über den Belagernngs- rechnung weist Lei einer Einnahme von 8522,24 M. und einer Ausgabe von 2792,70 M. einen Kassenbesiand von 5729,34 M. auf. In 26 Todclfällen wurden lie satzungs gemäßen Unterstützungen gcwötz.t, davon an die Angehörigen von 5 im Felde gebliebener Mitglieder. Die vom Gesamt vorstand vorberateiren Satzungen wurden mit einer Ab änderung, betr. die Militärverhäliniffs der Mitglieder, ein stimmig angenommen. * Zeithain. Seit Anfang des Krieges besteht hier bis heute eine örtliche KrieqSfürsorge, die denen zuteil wird, die nur ReickSuntersttttzung erhallen oder sich in besondrer KriegSnot befinden. Sie wird getragen einzig durch frei- willige, also Liebesgaben der Parockie. die schon manche Tausend Mark aufgewendet und auch jetzt wieder gegen 450 M. sammelte. Erträgnisse von parochialcn Kirch-Ge meindeabenden sind ihr dabei zu gute gekommen. Wir dürfen hoffen, daß die Liebe der Gemeinde cü ermöglicht, bis zum Ende des Krieges mit dieser Fürsorge durchzuhalten. Es wird ihr wie zur Ehre so auch zum Segen gereichen. Aufrichtigen Dank aber allen, die auch diesmal geholfen haben. )l( Ostrau i. Sä. Aus dem Kückenofen einer hiesigen Wohnung fiel am vorigen Freitag glühende Asche in einen mit Hobelspänen und Holzstückchen gefüllten Eimer. Es entstand eine starke Rauchentwicklung und zwei kleine Kin der, die sich in der Wohnung allein befanden, erkrankten schwer, sie konnten nur durch sofortige ärztliche Hilfe ge rettet werden. )l( Döbeln. Im hiesigen Postamt I an der König straße erfolgte gestern Nachmittag "/.,6 Uhr eine starke Gas explosion, als der Hausmann mit Lickt sich den Abor ten auf dem Hofe näherte. Im Postgcbände sowie in der nebenan gelegenen Duchdrnckerei Heinrich Lux wurden zahl reiche Fensterscheiben zertrümmert; der Hausmann wurde durch Verbrennung am Kopfe glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Postbetrieb erlitt eine kurze Unterbrechung. Im Posthof war durch den Frost ein Gasrohrbruch ent standen. «Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist gerade zur Zeit des Frostes doppelt Vorsicht geboten.) Pirna. Ein seltsamer Unfall traf auf der Copitzer Brücke ein etwa 5'/,jährigeS Bübchen, das nack einer alten Kinderunsitte gedankenlos eine eiserne Leiste am Brücken geländer beleckte. Plötzlich hörte der Aermste buchstäblich „die Engel singen", er war nämlich mit der Zunge an dem Eisen angefroren. Mitleidige Vorübergehende erwärmten (nach allerlei sonderbaren Ratschlägen, wie „einfach los- reißen!" oder „kochendes Wasser über das Eisen gießen! '« einfach mit der behandschuhten Hand das Eisen, lösten die Zunge vorsichtig ab und befreiten so den jämmerlich Schrei enden aus seiner Lage. — Zu eneuten Vorstellungen wegen besserer ärztlicher Versorgung der Stadt hat sich der hiesige Rat veranlaßt gesehen. Die fortgesetzte Einziehung von Aerzten hat viele Versorgung in Frage gestellt. — Eine Katzensteuer wird nunmehr in der Nachbarstadt Dohna er hoben. Sie beträgt 8 M. für die Katze. tu. Zwickau. In einem Teil der städtischen Anlagen sollen nach einem Beschluß des Rates die Rasenflächen zum Anbau von Gemüse verwendet werden. Lugaui. V. Kleingeldersatzmarken aus Metall sind vom hiesigen Steinkohlenbannerein infolge des Mangels an Kleingeld eingeführt worden. Diese E> sntzmarken sind viereckig, gelocht und mit dem Stempel der Firma versehen. Bei den LohnauSzahlnngen wird der über die volle Mar hinauSgehende Betrag in derartigen Ersatzmarten anSgr zahlt. Da sich di« Geschäftsleute des Ortes und die öffentliche , Kassen bereit erklärt haben, diese Ersatzmarken in Zahluu zu nehmen, so ist dem Mangel an Kleingeld hier tatsächlü auf praktische Weise begegnet worden. tu. Leipzig. Auf dem Leipziger Hguptbahnhos.' haben in der letzten Zeit die Neiscgepäckdicbstühle eine außerordentliche Häufung erfahren. Wie das Leipziger Polizciamt festgestellt bat, fällt ein großer Teil dieser Dieb stähle der Schuljugend zur Last. Scknipslicktige Junge, pflegen sich durch Lösen einyr Bahnsteigkarte Zugang zu dc Bahnsteigen zu verschaffen, und macken sich dort, unter dcc Vorgeben, Gepäck tragen zu wollen, an die Reiscndi heran, und ^ann mit dem ihnen zum Tragen übergeben. zustand vom 4. Juni 1851 wird von den Stellvertretenden Generalkommandos Xll und XIX im Interesse der öffent lichen Sicherheit folgendes angeordnet: 1. Die Versendung und Ueberbringung von auf Reicksmark lautenden Geld sorten, Banknoten nnd Neickskaffensckeinen und DarlehnS- kassenscheinen, Anweisungen, Schecks und Wechsel nach dem Auslande ohne schriftliche Genehmigung des Reichsbank- Direktoriums ist verboten. 2. Erne im Jnlände ansässige j Person darf zugunsten einer im Auslande ansässigen Person ' nur mit schriftlicher Genehmigung des Reichsbank-Direk- i toriums a) Markgutbaben bei einem Inländer begründen, ' b) über Markguthaben, gleichviel, ob sie im Inlands oder im Auslands bestehe», verfügen. 3. Die Bestimmungen zn 1 und 2 gelten nicht bei Beträgen bis zu 1000 Mk. Zu widerhandlungen werden nack 8 Sb des obenangezogenen Gesetzes oder nach dem Reichsgesetze vom 11. 12. 1915 be straft. — Erhöhung der Schlepplohnsätze auf derElbe. Die an der Elbschiffahrt beteiligten Gesellschaf ten haben beschlossen, infolge der außerordentlich gestiegenen Betriebskosten eine Erhöhung der Schlepplohnsätze mit Wirkung vom 1. Februar 1917 in Kraft treten zu lassen. —* Das österreichisch-ungarische Einfuhr- verbot. Vertrauenswürdigen Firmen des Kammerbezirks können von der Handelskammer Dresden wichtige vertrauliche Mitteilungen über das kürzlich erlassene österreichisch-unga rische Einfuhrverbot gemacht werden. — KM. Verbot des Arbeitswechsels ohne Abkehrschein bei Reklamierten. Wiederholt ha ben vom Heeresdienst zurückgestellte (reklamierte) Arbei- t", s"' ' ' 2 über den Abkehrschein zu kümmern, ihre Arbeit verlasse, um anderwärts Arbeit zu suchen. Das ist unzulässig. Rc klamicrte Arbeiter unterstehen den Bestimmungen des Kilfsdienstgesetzes, sie haben also dieselben Rechte und Pflichten wie andere nicht reklamierte Arbeiter. Zu den für die Arbeiter aus dem Hilfsdienstgesetz erwachsenden Pflichten gehört aber vor allen Dingen, daß sie die Arbeit nur aufgeben dürfen, wenn sie im Besitze eines Abkehr- scheines sind, das heißt eine Bescheinigung ihres Arbeit gebers, daß sie ihre Beschäftigung mit seiner Zustimmung aufgeben. Demnach haben Arbeiter, welche, die Arbeits stelle wechseln wollen, zunächst ihren bisherigen Arbeit geber um den Abkehrschein zu bitten. Wird dessen Aus stellung verweigert, so steht dem Arbeiter die Beschwerde an den zuständigen SchlichtungsauSfchuß zu. SchlichtunaS- ausschüsse bestehen in Chemnitz für den Bezirk der königlichen KreiShauptmaunschaft Chemnitz, in Leipzig für den Bezirk der königlichen KreiShauptmaunschaft Leipzig, in Plauen für den Bezirk der königlichen Amtshauptmann- schaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen und der Stadt Plauen, in Zwickau für den Bezirk der königlichen AmtSbauptmann- fchaften Schwarzenberg und Zwickau und der Stadt Zwickau. In Zweifelsfällen gibt auf Anfrage die KriegS- amtsstelle un Bezirk des stellvertretenden Gene.alkon man- dos 19. (2. kgl. sächs.l A.--K., Leipzig, Döllnitzer Straße 3,1 (Telephon 2047/48), Auskunft. Reklamierte Arbeiter, welche die Arbeit aufgeben, ohne im Besitz des Abkehrscheines zu sein, setzen sich zunächst denselben Rechtsfolgen aus, die redem anderen Arbeiter in diesem Falle drohen, das sind gegebenenfalls Schadenersatzverbindlichkeit gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber, unter Umständen Best afung, über dies die Gefahr, anderwärts keine Arbeit zu finden, da der Arbeitgeber, der sie ohne Abkehrschein in Beschäfti gung nehmen würde, sich strafbar machen würde. Außer dem aber haben reklamierte Arbeiter in diesem Falle ihre Wiedereinzlehung zum Heeresdienst zu gewärtigen. Diese ! wird nur dann unterbleiben, wenn reklamierte Arbeiter I mit Recht die Arbeitsstelle wechseln, nicht aber dann, wenn . sie das zu Unrecht tun, also vor allen Dingen, wenn sie - die Arbeit aufgrben, ohne un Besitz des Abkehrscheines zu sem. j ".Gröba. Die BcaräbniS-UnierstützungSkasse der Akt.-Gesellschaft Lauchhammer hielt am letzte» Sonntag ihre diesjährige Hauptversammlung im Hotel „znm Stern" in Riesa ab. Dem Verein gehörten Ende Ivlll 7^0 ÄH - glieder an, wovon nmd 150 im Felde stehen. Die Jahres- . Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeveu Laa abend» '/,? Uhr mtt Ausnahme der Sonn- mW Festtage. vemgapretS, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,w Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» smo bi» Ist Uhr vormittag» aufzuaeben und iin voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmte» Lagen und Plätze» wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» 15 Pf.; zeitranbender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«, und VcrnsittrlungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezoarn werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät Zahlung». und ErsüllungSort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreise».^ Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Rieia. Geschäftsstelle: Goethektraßr 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Ditreich, Riesa- Auf Blatt 20 des hiesigen GenossensckaftSregisterS ist heute die durch Satzung vom 8. Dezember 1916 errichtete Werk-Genossenschaft für das Holzgewerbe Riesa, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Riesa eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens sind die gemeinsame Ucbernabme von Lieferungen des Holzgewerbes nnd Ausführung derselben durch die Mitglieder, Einkauf von Materia lien und Bedarfs-Artikeln, sowie alle Unternehmungen, die geeignet sind, die wirtschaft lichen Interessen der Mitglieder z» fördern. Der Geschästsbetrreb darf sich auch auf Nicht mitglieder erstrecken. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der letzteren, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern und, wenn sie vom Aufsichtsrate ausgehen, unter Nennung desselben, gezeichnet vom Vorsitzenden. Sie erfolgen im Deut schen Genoflenschaftsdlatt in Berlin. Geht dieses Blatt ei» oder wird aus anderen Gründen die Bekanntmachung in ibm unmöglich, so tritt an seine Stelle der Deutsche ReichSanzeigrr bis zur Bestimmung eines anderen Blattes. Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt 200 Mark. Die höchste Zahl der Ge schäftsanteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kau», beträgt zehn. a. Johannes Enderlein, Tischlermeister in Riesa, b. Eduard Norekat, Tischlermeister in Riesa, o. Robert Hofmann, Tischlermeister in Riesa, find die Mitglieder des Porstandes. Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genossenschaft geschehen in der Weise, daß die Zeichnenden z» der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinznfügen. Zwei fuhr- können von der Handelskammer Dresden wichtige vertrauliche Mitteilungen über das kürzlich erlass rische Einfuhrverbot gemacht werden. — KM. Verbot des Arbeitswechsels ohne Abkehrschein bei Reklamierten. Wiederholt ha- bcn vom Heeresdienst zurückgestellte (reklamierte) Arbei ter, ohne sich um die Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes "''" " 'ckein zu kümmern, ihre Arbeit verlassen, .Weit zu suchen. Das ist unzulässig. Re-
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