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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-24
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.01.1917
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ben reS »ben »St- -em lane igen ge, nng, :ine- mfe- nen. ens, zur «. ußt nen en- !Nd, sere bei deu den icht lehr Len. ein l»ng nzi- US! ngs !utz- nen den Ilen cher ter- este in »ber chen den ae- iden zur zu- tion - rzer tin" mts Zar men ßem oie. Her »us- l»ere »sur in luß- bin- »en «nt, iort- »ies- 70 stü!'?«?. Mittwoch, 24 Januar 1917. ««enas. balle eine vffe»»tlichs Feier statt. Die staatlichen, städtischen und kirchlichen Behörden, die, Etter»» der Schulkinder und alle sonstigen Freunds der Sä geladen. Nicfa, den 24. Januar 1917. Stücklöhne für Strümpfe. Die Au-zahlung der Ttricklähne für MMürstriznwfe erfolgt für die Inhaber der Karlen ' ' Nr. 1—120 Donnerstag, den 25. Januar I . i,,.. Nr. 121-248 Freitag, den 2«. Januar 1 in unserer Stadthanvtkaffe. Lee Rat der Stadt Riesa, am 2,8. Januar 1917. OerMckes mH Sächsisches. Niest», den 24. Januar 1917. —* Herr Bürgermeister a. D., Rechtsanwalt Max Heinrich Klütz er ist DienStagnacht in Dresden nach schwerer Krankheit gestorben. Der Heiingeaangcne «ar vom 6. Januar 1888 bis 15. November 1896 Bürger meister der Stadt Niesa. Mit seiner hiesigen Wirksamkeit begann dec allgemeine Aufschwung unserer Stadt. Er führte die so notwendige Stratzenregulierung und die Schleusenbauten durch. Ferner erstanden unter ihn» das Wasserwerk, der Schlackthof und die Straßenbahn. Auch die Verlegung einer größeren Garnison nach Niesa und da mit der Bau der 32rr Artillerie-Kaserne an der Kasernen- straße fällt in seine hiesige Amtspcriode. Sein Slawe und sein Wirken sind daher mit der Geschickte unserer Stadt für immer eng verknüpft und seiner hiesigen segensreichen Lotigkeit wird auch über das Grab hinaus dankbar ge dacht werden. Die Stadt ließ ihm bereits vor Jahren eine Ehrung widerfahren, indem sie eine Strotze nach seinem Namen benannte. In die Zeit seiner hiesigen Amtsführung fiel auch seine Berufung in die Erste Ständekammer des Sächsischen Landtages durch Se. Mas. den König. Der Verstorbene war am 23. November 1854 in Leipzig ge boren, stand somit im 63. Lebensjahre. Am Freitag mittag wird seine Einäscherung im Tolkewitzer Krematorium er folgen. —* Eingegangen ist dis am 23. Januar 1917 auSge- zebene Sächsische Verlustliste Nr. 379, die in unserer Ge schäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. — Keine Beschlagnahme der Nähfaden. Die Befürchtung ist verbreitet, daß der Bekanntmachung betreffend BestandScrhebung von Nähfaden vom 30. De zember 1916 liv. sl. 500 12. 16. L. It. s.) demnächst eine Be schlagnahme der Nähfaden folgen werde. Diese Besorgnis ist unbegründet. Die Heeresverwaltung stellt im Gegenteil bereits seit über Jahresfrist den Nähfadenfabriken viertel jährlich beträchtliche Mengen beschlagnahmter Garne zur Verfügung, um den lanfendeu Bedarf an Nähgarn zu decken. Es besteht also kein Anlatz, sich über den laufenden Bedarf Hinaus mit Vorräten an Nähfadcn zu versehen. Nur durch übergroße Käufe könnte künstlich eine Knappheit und eine Preissteigerung in Nähfaden hsrbeigcführt werden. (Amtlich.) — Warennmsatzstempel. Bei der Entrichtung des Warenumsatzstempels du^ch Bank- oder Postscheck ist zu beachte», datz der Stempel betrag von 10 Psg. nur für je volle lOO M. zu entrichten, also die Summe der stempel- vllicktiaen Zahlungen nach unten abzurunden ist. Zinn Leispiel sind bei einem Umsätze von 31780 M. nicht 31 M. MadenlittrEschule. Anläßlich des GebnrtstaaeS Sr. Majestät deS Kaisers Wilhelm II. findet Sonn« abend, de»» 27. Januar, vor»». V Mir in der Vurnhalre eine Schulfeir« statt. Die Bez Hörden unserer Stadt, die erwachsenen Angehörigen der Schüler und allo Freunde der Schule werden crgebenst hierzu eingeladeu. Niesa, den 24. Januar 1917. Das Lehrerkollegium. Fritzsche, Direktor. Verkehr mit Speisefett. Infolge Rückgangs der Butter- nnd Fetteinfuhr und der Milcherzeugung hat sich die ReichSfettstelle genötigt gesehen, die Fettznwrisungen herabzusctzen. Um nun eine gleichmäßigere Verteilung der Butter nnd sonstigen Sveisefettmengen LU erreichen, hat da? Königliche Ministerium — Landesfettstelle — beschlossen, von» 1. Fe bruar dieses Jahres ab eine Landessettkarte einzuführen. ES macht fick daher eine Aendcrnng der nnterm 5. Oktober 1916 erlassenen Be- kanntmackmna des BrzirkSverbands der Könialickcn Amtshauptmannschaft über die Re gelung des Verkehrs mit Speisefett erforderlich. Die 5, 7 und 13 dieser Bekannt machung werden aufgehoben, ar» ihre Stelle treten folgende Vorschriften. 8 5. Die Buttersammclstcllcn habe»» 1. die Butter gegen die entsprechenden Abschnitte der Landcsfetirartc au die Ver braucher abzngeben, 2. bis spätestens Sonntag früh jeder Woche der Königlichen AmtZhauptmann- schaft ihre Butterbestände möglichst durch Fernsprecher anzuzeigen; von hier aus wird über die Bnttcrbestände weiter verfügt werden. Znschustbedürftigc Gemeinden haben ihrer» Bedarf bis spätestens So.nnabrnd abend jeder Woche hier anznmelden. S 8 7. Der Bezug und die Slbgabs von Speisefett (Butter, Butterschmalz, Margarine. ! Schweineschmalz und sonstige-- Speisefett'» ist wie bisher an die Abgabe von Speisefett- -s marken gebunden. Weiter auch darf rünstia die Entnahme nnd die Abgabe von Speiseöl nur gegen Abgabe der entsprechenden Abschnitte der LunÄrSsetrkartr erfolgen. Vom 1. Februar laufenden Jahres ab werden auf 6 Monate gültige LandeSfett- kartsn ausgegcben, die für jeden Monat 5 einzelne Marken enthalten, von denen 4 auf Lutter oder sonstiges Speisefett und 1 auf Ocl lauten. Airs die ersten drei für jeden Monat bestimmten Marken dürfen 62ch xr — ", Pfund, auf die 4. Marke bis zu 80 Butter oder sonstiges Speisefett entnommen werden, während auf die Oelmarken bis ans weiteres Speiseöl in beliebiger Mrngr bezogen werden kann. Für später wird sich auch die Festsetzung einer Höchstmenge für Speiseöl erforder- lrch machen. Mit Rücksicht darauf, datz die Butter meist in Stücken zu 250 ar geformt zum Ver kauf gelangt, wird nachgelassen, daß der besseren Teilung wegen auf deir über 80 gr lau tenden Abschnitt der Lcmdcsfettkarte Stück (— 1., Stück und der 4. Ter! von einem viertel Stück) entnommen und abgegeben werden kann. *) Die LandeZfettkarte gewährt kein Reckt auf den Bezug der angegebenen Menge. Dir einzelnen Abschnitte gelten nur für deu Monat, für den sie ausgestellt sind. Es darf zeweils in einer Woche nur auf 1 Abschnitt Butter entnommen und abgegeben werden. Da die jetzt gültiger» Svcisefettmarken mit dem 28. dieses Monats ablairfen, wird nachgelassen, daß der erste mit -4 bezeichnete Abschnitt der LandeSfettkarle in der Woche vom 29. Januar bis mit 4. Februar verwendet werden kann. Sämtliche Inhaber von Betrieben,' in denen Butte? erzeugt und abgegeben wird, °) Anmerkung: Auf 2 Karten können ---- und V, Stück, auf 3 Karten —- ^/, und die Hallte von einem achtel Stück, auf 4 Karten 1'/, Eilick usw. abgegeben werden. Buttererzruger, welche die Butter an ihre Abnehmer uninitiewär abgehen und die Sammcl- stellen wollen zur glatteren Abwickelung beS Geschäfts vor Beginn des Verkaufs die Butter entsprechend zerlegen. Da» Riesaer Tageblan erscheint lesen Lag abends '/,7 Ustr nnl Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, legen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HanS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postans'alten vierteljährlicy 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetage« sind bis Ib llhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; rin: Sewäbr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grnndschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag enr» sprechend höher. Nachweisung»- und LernnttelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät ZahlungS- und ErsüllungSor»: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle hbberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« ' verriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichlungen — hat der Beziebcr keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugs?, elfe«. Rotationsdruck und Aerlag:LangerLWinterlich,Riesa. «rschSftSstelle: «oetkrsiroste 5». Berantwortlich iiir Redaktion: Arthur Hähnel, Niesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» 78 Pffl., sondern nur 31 M. 70 Pfg. zn entrichten. Dis vielfach vorkommcnde Entrichtung höherer Stcuerbekräge veruricicht der mit der Vereinnahmung des Warenumsatz stempels beauftragten Steucrstellr unnötige Mehrarbeiten. —"Frau en dank 1914. Die Generaldirektion der König!. Eäcks. Staatseisenbahn hat dem Frauendank ge stattet, sein Plakat auf sämtlichen Bahnhöfen SacksenS aus zuhängen. Außerdem werden in aller nächster Zeit in der» Gängen der v.Züge, sowie irr den Abteilen aller übrigen Züge, kleine runde Plakate von 21 Zentimeter Durchmesser angebracht. Der Entwurf, auf welchem, in Anlehnung au das große Plakat, das Bienenkorb Abzeichen des Frauen dank 1914 mit übernommen wurde, stammt von Herr»» Stadtbanmeister Peter Schmitz, Castrop (Westfalen). —"Der Konservative Landesverein im Königreich Sacksen hält nach längerer durch den Krieg bedingter Pause am Montag, den 29. Januar, mittag 12 Uhr im Konzertbause zu Dresden seine Generalversamm lung ab. Anwesend sein werde»» «. a. der Vorsitzende der kanseroativen ReichStagSfcaktien Neickstagsabgcordncter Graf von Westarp nnd der Vorsitzende des ZcntralverbandeS Deutscher Industrieller, Landrat a. D. Rötger. Graf Westarp wird über die politische Lage Mitteilungen machen und Landrat Rötger das Thema „KriegSivirtschastlicke Er fahrungen" behandeln. Man darf den Ausführungen beider Herren mit Spannung entgegensetzen. — Des »rch industrieller Werke durch Land wirte. Las Ministerium des Innern beabsichtigt, wie die „CH. Tilg. Ztg." hört, eine Führung durch einzelne größere industrielle Werke vornehmen zu lassen, um das Verständnis der landwirtschaftlichen Kreise für die Not wendigkeit einer besseren Ernährung der Schwerarbeiter in der Industrie zu fördern. ES sollen hierzu insbesondere die Vorsitzenden per landwirtschaftlichen Vereine Sachsens eingeladcn lnrrden. In erster Linie kommt ein Besuch in verschiedenen Chemnitzer Werken in Betracht. . — Der Elb ström gebt seit einigen Tagen stark Mit.Treibe iS und die Eisschollen ha>en infolge der niedrigen Temperatur schon eine ansehnsiche Stär le er reicht. Wie aus Dresden gerne,det wird, mußte die Schiff fahrt selbstverständlich vollsrtudig eingestellt werden, so daß der Strom jetzt ein vollständiges Win'erbild bietet. Die Elbhäfen sind infolge der zahlreichen Dampfer und Zillen, die hier Schutz ncsncht haben, überfüllt. — Von amtlicher Stelle wich das Pnb.i.uin zur Ve nncilung von UngsiickZfällen vor dem Betreten der an den Usern des EibstromeS sich bi dend n Ei.-decken.uns der schwimi. en en «uv---»»»»' «>«»- --»-»>» «,». «»», , Eisichosieii gewa nt und ein i r a i eS Betreten »e bo en. sind bei einem Umsätze von 31780 M. nickt 31 M. j Insbesondere wird es km Este n nnd E-z'eh.rn zur strengen Pflicht gemacht, ihrs Pflegebefohlenen von dein gefährlichen Strombercich fernznhalten. Die Lelauut-j machung besagt dann weiter: Die Polizeibehörden wolle« durch fleissiges Abgeßen der Ufer verhindern, daß des Leichtsinn und Wagemut der Jugend wiederum Opier an Menschenleben erfordert. Die Schulen werden ersucht, die Schulkinder auf das Verbot und die bestehende Gefahr' hinzuwcisen. Las Schlittschuhlaufen auf der Elbe darf nur innerhalb abgegrenzter Eisbahnen, deren Sicherheit und Abgrenzung von einer Gemeindebehörde durch eine zuverlässige Person festgestellt wortwn ist, erfolgen. Eine Eisstärke-von mindestens 10 bis 12 Zentimeter ist hierzu erforderlich. Sollte das Eis im Laufe diese? Winters auf der Elbe zum Stehen kommen, so ist die Benutzung der Eis decke zur Ueberschreituna der Elbe nur auf den von den Strombchörden abgestetttcn Uebergängen gestattet. El tern sind für ihre Kinder verantwortlich. — Fürsorge für Konfirmationskleidung. Da? Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium erlaßt fol gende Verordnung: Die gegenwärtige Not age unseres Vaterlandes macht eS wünschenswert, daß die sonst sehr löbliche und für spätere Zeit durchaus seftzuhaltende Sitte, nach der die Konfirmanden zur Konfirmation und zum ersten Abendmahlsgang in neuer, schwarzer Kleidung zum Allar kommen, m diesem Jahre lncht betont, sondern dass eS vielmehr seitens der Geistlichen den Konfirmanden und ihren Eitern nahegelegt werde, ohne jede Scheu eine noch würdige, wenn auch schon gebrauchte dunkle Kleidung für die genannten kirchlichen Feiern zu verwenden. —* Zurückstellung von Gütern von der Ersenbahnbesörderung. In nächster Zeit ist eS erforderlich, eine Reihe von Gütern vnn der Eisenbahn- bcförderung zurückzustellen. ES wird dabei allgemein emp fohlen, bei beabsichtigter Aufgabe von Gütern sich vorher bei den Annalmrcste len zu erkundigen, ob sic entgegen genommen werden können. Für besonders dringliche Gü ter, sowie für Militärgut und Privatgut für di: Militär verwaltung wendet sich der Absender am besten an dis für den Verladeort zuständige Lintcnlommandantur. —Vaterländischer Hilfsdienst. Da- Kriegsamt erläßt folgende Aufforderung zur freiwilligen Meldung gemäß Z 7 Abs. 2 d-S Gesetzes über den vatcr- lundilcheu Hilssdtenst: HilsSdicnstpflichiige werden zur Verwendung bei Militärbehörden und Zwilverwaltungcn im besetzten Gebiet für folgende DcschüflrgungSarten ge sucht: Gerichtsdienst, Post« und Telegraphcndicnst, Ma schinen- und Hilfsschreiber, Botendienst, technischer Dienst, K a.hahl'dlcnst, Eiscnbahndienst, Bäcker und Schlächter, also auch alle Molkereien, haben die bishe«- schon vorgeschriebrnen Milchbücker zu führen und über die Dnttcrcr.zettaung und deren Verwend«»« Nachweis«»«-» unter Benntzuna der bei den Gemeindebekörden zu entnkdin-nd-n Vordrucke Pünktlich am 1. nnd 16 jeden MonatS bei br» Gemeindebehörde itzrrS Wohnort- der. SttederlassunLSortc- mit den Speisesrttkarten einzureicken. . Die Gemeindebehörde» haben die Anzeigen zn vrk,r», — insbesondere auch darauf hin, ob die angegebenen Butterme'.ig.n ini Verhältnis zu der Zahl dec Milchkühe des Er zeugers stehen'— und sie gesammelt bis spätesten- zum 4. bez. 18. jeden Monat- an die'Köninliche Amtshauptmannschaft mit der Bescheinigung weiter zu reichen, daß sämt liche im Orte vorhandenen Buttererzeuger die Nachweisungen abgegeben haben. Vorstehende Bestimmungen treten alsbald nach ihrem Erscheinen in Kraft. Großenhain, am 19. Januar 1917. Der BezirksverSaud der Königlichen AnitSka»»ptman»»schafr. Auf Blatt 144 des hiesigen Handelsregister? dis Firma Hübler L Co. in Niesa bctr, ist heute eingetragen worden, daß der Prokurist Ernst Winkler die Firma allein zeichne« kann. Riesa, den 22. Januar 1917. Königliches Amtsaericht. Die Vordrucke zu de»» von de»» Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren nnd Klein händlern am 28. Januar 1917 nach 88 22 der Bekanntmachung deZ KomnmualvercnnideL noin 2. September 1915 zu erstattenden Bestaudsanzeigeu sind hier eingegangen und im Rathause Zimmer Nr. 4 abzuholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. Januar 1917. Kr. MüscheMK'ßerschrüm Riess?. An» Geburtstage Sr. Majestät de? Kaisers findet vorm. '/,9 Uhr in der Karolaturn« chule werden dazu höflichst'cin«. Das Lehrerkollegium, Dankwarth. Riesaer W Tageblatt «nd Anzeiger lLldeblatt uud Dyeiger». , Amtsblatt für die Könlgl. AmtShauptmaimschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba
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