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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-03
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1916
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iesmrG Tageblatt »«- A«z»1gep tzttvtdlM m»r Achrlzerj. LMgranunckldress« ß!ß 6 IAimffmchftis^ »» « .»» Me» für die König!. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat bet Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 236. Dienstag, 3. Oktober 1916, abends 69. Jahrg? Da» Riesaer Tageblatt erscheint teSeit Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für dar Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zcile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung?» und VcrmittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Vesörderungseinrichtungen — hat der Bezieher kein n Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, NiesL- kl auf die bis aufliegende 5°°lge KtiMMuMttW nehmen wir kostenlos bis 5. Oktober d. I. entgegen. Zur Entgegennahme von Zeichnungen unter 100 Mk. auf Kriegssparkartsn find wir gern bereit BeWW-m M Mndstrhkbrriig dn MMereisungkn betreffen!». Die Frist zur freiwilligen Ablieferung der beschlagnahmten Fahrradbereifungen ist am 30. September 1916 abgelaufen, am gleichen Tage ist die für diese Zwecke errichtete Sammelflefle geschloffen worden. Wer bis zu diesem Zeitpunkte die Ablieferung solcher Fahrradbereifungen nicht be wirkt hat, ist auf Grund von 8 7 der Bekanntmachung der Stellvertretenden General kommandos XIl und XIX vom 12. Juli 1916 verpflichtet, diese in der Zeit bis 14. Oktober 1916 unter Benutzung der voraeschriebenen Meldescheine ordnungsmäßig zu melden. Wer die Meldung unterläßt, macht sich strafbar. Meldescheine können während der geordneten Dienststundcn der Polizeiwache des Rathauses entnommen werden und sind j ebenda fristgemäß wieder einznreichcn. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Oktober 1916. ' Erhebung der Kartoffelernte im Jahre 1916 vetr. Nach Punkt 7 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über die Erhebung der Kartoffelernte im Jahre 1916 vom 16. September 1916 — abgedruckt im Riesaer Tageblatt vom 21. September 1916 — ist in jeder Gemeinde ein Ausschuß von erfahrenen Landwirten zu bilden, der darüber zu wachen hat, daß die einzelnen Unter nehmer oder Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe bei der Erntocrmittelung mit der erforderlichen Sorgfalt verfahren. Der Ausschuß hat ferner die Anzeigepflichtigen — soweit erforderlich — über die ihnen obliegenden Verpflichtungen aufzukliircn und nach Befinden bei der Ausfüllung der Anzeigen zu unterstützen. Außer dem mit der Erledigung der Bestandserbebuug beauftragte» Ratsmitglied gehören dem Ausschuß für deu Stadtbezirk Riesa an die Herren 1. VcivatuS Oskar Stcude, Großenhainerstr. 1, 2. PrivatnS Gustav Thomas, Schillerstr. 7 a, 3. Gutsbesitzer Oskar Hvfmann, Mcißncrstr. 5. Die Unternehmer oder Betriebsleiter der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen mindestens 1 ks i 80 Acker) Kartoffellaud angebaut ist, werden anfgefordert, dem Aus schüsse für die Knrtosfclerbebuna 1916 im Rathaus, Zimmer Nr. 2 (RatSkanzlei), den Be ginn der Kartoffelernte und binnen 3 Tagen.nach Abschluß der Erntearbeiten deren Be endigung anzttzcigen, den vorgenannten Herren in Ausübung ihres Amtes jederzeit Zutritt zu den Ernteflächen und den Berricbs- und Lagerräumen zu gestatten und ihren Anord nungen in bezug ans die Erntefeststellung nachzukommen, sowie bei vorkommenden Zweifels fällen sich an einen dieser Herren zu wenden. Das zur Anzeige über den Kartoffelcrtraa zu verwendende Anzeigeformular wird den in Betracht kommenden Unternehmern oder Betriebsleitern durch die Schutzmanuschaft zugestellt werden. Es ist spätestens binnen 3 Tagen nach beendigter Aberntung der Kar toffeln ansgesiillt in der RatSkanzlei einzureichen. Unternehmer oder Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe, die mindestens 1 im Kartoffelland angcbaut haben und dennoch kein Änzeigeformular zugestellt erhalten, sind verpflichtet, sich ein solches in der RatSkanzlei äbholeu zu lassen. Ans die Strafbestimmungen in Punkt 9 der Verordnung des Königlichen Ministe riums des Innern vom 16. September 1916 wird nochmals hiugewiescn. Der Nut der Stadt Riesa, am 3. Oktober 1916. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 3. Oktober 1916. — I» der sächsischenV « rlustliste Nr. 338 (auS- gegeben am 2. Oktober 1V16), die iu unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auSliegt, sind Verluste folgender Trupp« »«»«tchnet: Infanterie: Regimenter Nr. 178, 182. 192. Reserve Regimenter Nr. 100, 101, 104, 24b. Land- ! wehr-Regimenter Nr. 106,107,133. Preußische Verlustlisten Nr. 639, 640; Nachtrag zur Verlustliste Nr. 637. —MI. Vielfach laßen sich Kriegerfranen davon ab halten, Kriegsanleihe zu zeichnen, weil sie befürchten, daß - UestLMdsanzeigett! Die Vordrucke zu deu von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 8. Oktober 1916 nach 8 22 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 2. September 1915 zu erstattenden Bestandsanzeigen sind hier eingcgangen und im Rathause, Zimmer Nr. 4. abzuholcn. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Oktober 1916. K. Städtischer Ksnserven-Berkuuf. Der Verkauf der durch die Stadt bezogenen Fleischkonserven wird diese Woche fort gesetzt, und zwar findet Verkauf statt Mittwoch, den 4. Oktober 1V1V, vormittags von 8 bis IT Ubr an diejenigen Einwohner, die ihre Brotmarken abholen im Gasthaus „zum Stern", in der Polizeiwache, im Ratskeller, in der Knabenschule und in der Schankwirtschaft „Elbterrasse", Donnerstag, deu S. Oktober INI«, vormittags von 8 bis 12 Uhr an diejenigen Einwohner, die ihre Brotmarken abholen in der Karolaschule, im Realpro gymnasium, in der Schankwirtschaft „Dampfbad", im Gasthaus „Stadt Dresden" und im Gasthaus „Deutsches HauS". Znm Verkauf gelangen, soweit der Vorrat reicht Rindfleisch in Brühe,' 4VV er netto, Preis 2 M. 4V Pf. pro Dose, Lebervastete, 4VV er netto, Preis 2 M. — Pf. pro Dose. Abzugeben find für jede Dose Fleischkonserven 10 Fleischmarken auf die Zeit vom 2.-8. Oktober 1916 mit dem Buchstaben x und 2 grüne städtische Konservcnmarken. Die Fleischkonserven sind znm alsbaldigen Gebrauch bestimmt. Eine Gewähr für längere Haltbarkeit derselben kann nicht übernommen werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 2. Oktober 1916.. , Gßm. _ Zeichittmge« Donnerstag, den 5. Oktober mittags fünfte Kriegsanleihe V8.VV v. H. für fl°/,ige Neichsanlethe — Freie Stücke — KnrS:<»7.8« „ , „ „ „ Äeichsschnldbuchforderungen INS.NV „ „ „ 4V,°/oige Reichsschatzanweisrmgen nehmen wir zur kostenfreien Vermittelung entgegen. * Sparkasse Ser Stadt Riesa. Zeichnungen ans die fünfte deutsche Kriegsanleihe und zwar W Pttis« m SSH Rk. sSr G M. Mwtkt i'rlM WMaiinmsMN , , , VH , S"«ße AiMMMMm. . . i>?H . gegenüber wird darauf hingewiesen, daß ein kleineres Ver mögen <z. B. mehrere Hundert oder einige Tausend Mark) ohne Einfluß auf die Bemessung der Familien-Untersttttznng ist. iIUürn, ü" vriuzu/.rn, , — Die SicrarZeisenbahnverwaltung hat letzt über den ihnen infolge dieser ihrer Ersparnisse die Krieger-Familien- Balkanzug Berlin-Konstanttnooel einen neuen Unterstützung gekürzt oder versagt werden könnte. Dem I ab 1. Oktober gültigen Aushang veröffentlicht. Nach diesem Auf Anordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos xil sollen ge mustert werden: 1. Die Mannschaften des Jahrgangs 1898. 2. Die Kriegsbeschädigten, die wegen Dirustunbrauchbarkeit entlaßenen und bei den früheren Mnsterungen als garnison-, arbeits- oder zt. garnison- oder arbeits verwendungsfähig erklärten Wehrpflichtigen. 3. Alle am 8. September 1870 und später geborenen Wehrpflichtigen, soweit sie bisher nickt gemustert worden sind. Zu diesem Zwecke findet die Musterung und Aushebung wie folgt statt: In Ries a im Hotel zum Stern am Mittwoch, den 11. Oktober tz. J„ vorm. 8 Uhr die Mannschaften aus Gröba. Am Donnerstag, den 12. Oktober d. I., vorm. 8 Uhr die Mannschaften ans Boberscn, Forberge, Glanbitz, Sageritz und Langenberg, Gostewitz, Grödel, Gröditz, Heyda, Jahnishausen, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Licktensee, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz und Nieska. Am Freitag, den 13. Oktober d. I., vorm. 8 Uhr die Mannschaften aus Nünchritz, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pocbra, Poppitz, Prausitz, Prom- nitz, Radewih, ReppiS. Nödcran, Schweinfurts;, Spansberg, Strenmcn, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten. - Am Sonnabend, den 14. Oktober d. I., vorm. 8 Uhr die Mannschaften des Jahrgangs 1898 aus dec Stadt Riesa, deren Familien,mit dem Anfangsbuchstaben bis mit I- beginnen, sowie ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa. Am Montag, den 16. Oktober d. I., vorn». 8 Uhr die Mannschaften des Jahrgangs 1898 aus der Stadt Riesa, deren Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben Ll bis 2 beginnen, sowie ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa. Die zu musternden Mannschaften des Jahrgangs 1898 haben sich bei der Ortsbe hörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gem.-Vorst.) unter Vorlegung ihres Geburts scheines zur Landstnrmrolle anzumelden und zu dem für ihren Aufenthaltsort angesctzten Musterungstermine an dem angegebenen Gestellungsort Pünktlich, sowie in reinlichem, nüchternem Zustande zu erscheinen. Wer zu spät, angetrnnken oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Mustcrungslokale stört, wird mit einer, hiermit angedrohtcn, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung eines Mannes krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des 'Ausbleibens ältliche Zeugnisse, die, sofern nicht von einem beamteten Arzt ausgestellt sind, von der Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubringen. Die Ortsbehöroen haben die Mannschaften des Jahrgangs 1898 zum Musterungs termin zu laden und dafür Sorge zu tragen, daß sie ihren Geburtsschein im Musterungs termin mitbringen. Alle übrigen Mannschaften erhalten Gestellungsbefehl und haben ihre Militär papiere (Militärpaß, Landsturttrschein und Ausmnsterungsschein) zum Musterungstermin mitzubringen. Diejenigen Personen, welche den Berechtigungsschein für den Einjährig-Freiwilligen- Dienst oder Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung zum Einjähria-Freiwilligen- Dienst besitzen, Haben diese Unterlagen ebenfalls im Musterungstermine der Ersatzkom- misfion mit vorzulegen. Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse von den Mannschaften sind sofort durch die zuständige Ortsbehörde unter eingehender Begrün dung unter Beifügung etwaiger weiterer Unterlagen an den Zivilvorsitzenden der Ersatz kommission (Amtshauptmannschaft) einzureichen. Wer zur See gefahren ist, hat dies im Musterungstermin zu melden. Das See fahrtsbuch ist mitzubringen. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordneten und die Herren Gemeindevor stände derjenigen Orte, aus welchen Mannschaften zum Musterungstermine sich stellen, haben sämtlich zu erscheinen. Großenhain, den 1. Oktober 1916. 1269 s v. Der ZivUvorsitzende der Königlichen Ersatzkommissio« Grosienhain. Fahrradbereifungen betr. Die von der Bekanntmachung vom 12. Juli d. I., Beschlagnahme und Bestander- tzebung der Fahrradbereifungen (Einschränkung des Fahrradverkchrs, Nr. V. I-. 354/6. 16. K. R. A.) betroffenen Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die bis zum 1. Oktober dS. I. nicht an eine Sammelstelle abgelicfert sind, unterliegen, sofern sie nicht weiterbenutzt werden dürfen, einer Meldepflicht. Diese sind bis zum 15. dS. MtS. beim Gemeindevorstand anzumelden, von dem auch die erforderlichen Vordrucke hierzu zu erlangen sind. Nach Ablauf der Meldefrist haben die Herren Gemeindevorstände die eingegangenen Meldungen gesammelt hier einzureichen. Großenhain, am 1. Oktober 1916. Königliche Amtshanptmannschaft.
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