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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-06
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1917
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Riesaer O Tageblatt «nd A«r»tgrr M Atzcher». „ Awtsötatt für die Kvnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, da» SSnigl. LmWzerkbt «tddm Nat d« Vtadt Meka, sowie den Gemeinderat GrSba. so. Dienstag, 6 Aedrnar 1917, a»e«»s. 70. ^alirq. Da« Riesaer Tageblan erscheint je«»« Laa abend« >/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und gestta«. Vezngzpret«, «ean, Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,IV Mark, monatlich 7VPf. Anzeige» für die Nummer oes Au«aabetaae« sind bi« 1V Uhr vormittag« aufzuaeben und im vorau« zu bezahlen; »ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen imd Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breit» Erundschrift-Zeil« (7 Silbe«) LH Pf., OrtSpre,» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« sprechend höher. Nachweisung«» und DermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarif«. Bewilligt«« Rabatt «ritscht, w«nn der vettaa verfällt, durch Klag« «ingez»a«n werden mutz »der der Auftraggeber in Konkwc« gerat. Zahlung«- und Mrfiillungeort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe*. — Hm Fall« höherer Gewalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen deL Betrieb«» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinnchtungen — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung ve« Bezug»pi«il«». Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Grschift-ftelr: Goethestrast« ö». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Ri«sa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» Bemerkungen. für 1 Liter. Auf Grund von 8 8 Absatz 1 der Bekanntmachung des Präsidenten des Krieg-ernährungS- amtes vom 3. Oktober 1916, vieHewtrtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch betr. werden die schäft zu ll setzt, und zwar: Bestandsaufnahme für Kohlrüben. Durch den Präsidenten des KriegSernährungsamtS ist für den 10. Aevruar 1V1V eine Bestandsaufnahme für Kohlrüben anaeordnet worden. Die Bestandsaufnahme hat zu umfassen die Vorräte im Besitze s) der Gemeinden, öffentlich rechtlicher Körperschaften und Verbände» d) der landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmer, in deren Betrieben Kohlrüben geerntet und verarbeitet werden, v) der Händler und sonstiger Personen, die Kohlrüben des Erwerbs wegen in Gewahrsam haben, kaufen oder verkaufen. Dre vorstehend unter », b und « genannten Stellen bez. Personen erhalten hiermit Aufforderung, ihren gesamten Vorrat an Kohlrüben am 1V. Februar 1S1 7 der Gemeindebehörde (in den Städten Grobenhain und Riesa bei dem Ttadtrat, im übrigen beim Gemeindevorstand anzuzeigen. Auch die selbständigen GutSbezirke haben die An teige an die Gemeindebehörde zu erstatten. Die Gemeindebehörden haben die Anzeigepflichtigen noch besonders durch Umlauf oder rn sonst geeigneter Weise auf die ihnen obliegende Anzeigepflicht aufmerksam zu machen, nach Ablauf des 10. Februar festzustellen, ob sämtliche Anzeigepflichtige ihrer An zeigepflicht nachgekommen sind und di« ihnen gemeldeten Mengen von Kohlrüben in einem «ach dem nachstehend abgedruckten Muster anzulegenden Verzeichnis «inzutragen. DaS Verzeichnis ist sofort anfzurechnen, abzuschlietzen und spätesten- biS zum 1L. Fe bruar 1V17 a« die Königliche AmtShanvtmannschast einzusenden. Die Menge«, die sich in den Hände» der Verbraucher befinde«, find nicht mit aufznuehmen. Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Bekanntmachung ver pflichtet ist, zu der gesetzlichen Frist nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvoll ständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden. »eit sie über den handwerksmäßigen Betrieb hinausgehen« ausgegeben werden. Gemischte Betriebe haben für jede« Betriebszweig einen besonderen Fragebogen auszufüllen. Die Handelskammer Dresden fordert die beteiligten Fir men ihres Bezirkes auf, in ihrem eigene« Interesse spä testens bis Freitag, den 9. Februar mittels Postkarte — nicht durch Fernsprecher — bei der Kanzle-» der Kammer, Dresden, Albrechtstraße 4, unter der Aufschrift „Kohlen statistik" sich für die Fragebogen vormerken zu lasse*. r — Kein Brot an Hunde und Katzen ver füttern. Das Landgericht Leipzig hatte am 23. Sep tember 1916 die Gutsbesitzerin Frieda Stroisch und deren Dienstmagd Ehrlich aus einem Orte der Umg.^vvd Leip zigs zu Geldstrafen verurteilt, weil sie den beiden Hun den und den sieben Katzen des Gehöftes fast ein Fahü lang u. a. täglich drei Schnitten Brot in den Futter napf warfen. Nach den Bundesratsverordnungen über das Ver füttern von Brot und Brotgetreide ist solches Gebar«» ^strafbar.- Tie gegen das Urteil eingelegte Revision wurde "bdm Reichsgericht als unbegründet verworfen. - MI.. Do steckt,das Bargeld? In Stadt > und Land ist täglich zu beobachten, daß ein sehr fühlbarer .Mmicwl an kleineren Münzen und Scheinen herrscht, so 'rdaß Kaufleute und Püblikum oft in größte Verlegenheit kommen. Da nun die Tatsache festste ht, daß End« 1916 sofft für 7000 Millionen Mark mehr Zahlungsmittel sich im Verkehr befanden, al» Mitte 1914 (also noch i, Friedenzeiten), erscheint «S ffast rätselhaft, «ne ein solch« Mangel eintreten konnte. Tab von diesen riesigen Sum men an Geld s» wenig im Umlauf ist, daß koav d«g Oertliches niid Sächsisches. Riesa, den 6. Februar 1917. —* Auszeichnung. Dem Kanonier Friedrich Leuschner wurde unter gleichzeitiger Beförderung -um Gefreiten das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen. —* Schluß der hiesigen Schulen. Die an haltende strenae-Kälte in Verbindung mit dem bestehenden Mangel an Heizmaterial haben auch in unserer Stadt zum zeitweiligen Schluß der Schulen, und zwar sowohl »er Bürger- und Fortbildungsschulen wie der Realschule mit Realprogymnasium geführt. Für solch« Schulkinder, die keine Gelegenheit haben, sich in geheizten Zimmern aufzuhalten, sind im Hinterhaus der Älbertschule in den Stunden von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 4 Uhr fünf geheizte Zimmer geöffnet. />< — Elbe-Dder-Donau-Verein. Di« Grün dungsversammlung deS Vereins, dem bekanntlich auch die Stadt Mesa mit einem Jahresbeitrag von 50 Mark beige treten ist, hat heute in Dresden stattgesunden. Nach dem der Versammlung vorgelegenen Satzungsentwurf hat der Elbe-Oder-Donau-Berern den Zweck, die Herstellung eines GroßschifsahrtSwegeS zwischen der Elbe und der Donau durch eine Verbindung der kanalisierten Meinen Elbe mit dem geplanten Donau-Oder-Kanal zu betreiben. Er soll seinen Sitz-in Dresden haben. Zur Erreichung seines Zweckes wird der Verein suchen, 1. die Planung, Bau- und BetriebSkostenberechnungen für einen Großjchissahrts- weg von der Elbe zur Donau (in Verbindung mit dem Donau-LArer-Kanal) zu prüfen und so die zweckmäßigste Linienführung zu ermitteln, S. Pie wirtschaftliche Bedeu tung der Elbe-Dvnau-Derbinduug für Mitteleuropa im allgemeinen und für die von der Wasserstraße durchzoge nen Gebiete im besonderen festzustellen und 3. die öffent liche Meinung, die Behörden und di« Volksvertretungen über die Dichtigkeit und Notwendigkeit eines Großschiff fahrtsweges von der Elbe nach der Donau aufzuklären. Die mög.ichst mindestens einma.' jährlich zu'amment «ten e Mitgliederversammlung wählt einen Ausschuß, dem alle wichtigeren Fragen zur Beschlußfassung vorzuleg«« sind. Er wählt seinerseits aus seiner Mitte einen geschäfts führenden Vorstand. Bei Bedarf können di« Verein-Mit glieder eines Staates oder eines Bezirks sich zu Landes oder Ortsgruppen vereinigen. Zur Bearbeitung bestimm ter Einzelfragen können Fachausschüsse bestellt werden. —* Zur Beschlagnahme von Roh seitze. Ge genüber falschen Gerüchten und Mißdeutungen wird mit geteilt, daß von der am 31., Januar 1917 in Kraft ge tretenen Bekanntmachung,, betr.. Beschlagnahm« und Be- stllndSerhebnng von Rohseide und SeidenabfLllen aller Art (Nr. W IV 100/1.',17. MA.) Seidenaarne aller Art nicht berührt werden. ^Ausgenommen sind di« besonders aufgeführten Bourette-Garnc.'die bereitS von der Bekannt machung D. l 1134/6. 15: KRA. vom 15/ IM 1915 bs- troffen waren. (Amtlich.) —* Für die KohlenderssrgunH IK-IV macht sich eine Erhebung des Kohlenverbrauch» M wichtigeren Industriezweige erforderlich. Zu diesem Zweck« werden demnächst Fragebogen von den Handelskammern an die sämtlichen industriellen Unternehmungen ihre» Bezirk», so- Gemeinde einschl. GutSbezirk" Verzeichnis de« Besitzer von Kohlrüben am 10. Februar 1917. Hiaterkor« betr. Nicht wahlfähiges Hinterkorn und sonst nicht mahlfähiges Brotgetreide ist für den K. B. beschlagnahmt und darf daher ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verfüttert werden. Wer nicht wahlfähiges Hinterkor« oder sonst nicht mahlfahiges Brotgetreide im Be- fitze hat, hat der KgL Amtsh. die betr. Menge unter Ueberfenduna einer Probe anzu zeigen. -. . - Der KV. wird darauf nach Gehör der hierfür gebildete« Kommission über die wei- tere Verwendung des Hinterkorns die näheren Anordnungen treffen rmd den Besitzen! Be scheid zugeben lassen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geldstrafe vis zu 10000 M. bestraft. Großenhain, am 31. Januar 1917. Nr. 1063 » 0 ll Der Kommnnalverband. lb- Uhlemannn. Solange ber Unterricht wegen Ersparnis von Heizmaterial ausfallen muß, find im Hinterhaus der Älbertschule fünf gebeizte Zimmer in den Stunden von 8—12 und 2—4 Uhr für solche Schulkinder geöffnet, die zu Hause keine Gelegenheit haben, sich in geheizten Zimmern aufzuhalten. Der Rat der Stadt Riefa, am 6. Februar 1917. Höchstpreise für Milch betr. —Bewirtschaftüna' von Milch und den Verkehr nist Misch betr., die Höchstpreise für Milch mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmann» Dresden für den Stadtbezirk Riesa und die Gemeinde Gröba anderweit feftge- 1. für Vollmilch ») beim Kleinverkauf durch den Er- "Usser ab Gehöft auf 26 Pf. b) beim Kleinverkauk durch den Händ ler bez. durch den Erzeuger außer halb des Gehöfts . 28 2. „ Magermilch „16 3. ,, Buttermilch „ 16 Diese Höchstpreise treten vom 6. Februar 1917 ab in Kraft. Unsere Bekanntmachung vom 28. Februar 1916 wird hiermit aufgehoben. . Vorstehende Höchstpreise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. 8. 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. 12. 1914 <R.G.Bl.S.516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. 1. 1915 (R. G. Bl. S. 25) und vom 23. 3.1916 (R.G.Bl. S. 183). Zuwiderhandlungen »erden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe« bis zu 10000 M. bestraft. Riesa und G r öb a, am, 6. Februar 1917. Der Rat der Stadt Riefa. Der Gemeindevorstand r» Gröba. Schdr. Bon dem Königlichen Ministerium des Innern sind einige Druckstücke der 37. Mit teilung an die sächsischen Pferdezüchter auf das Jahr 1916 hierher gelangt. Pferdezüchter können die Druckschrift bei der für sie zuständigen Beschälstation ent nehmen. Die hier befindlichen Exemplare können hier eingesehen ev. auch auf einige Zeit zur Durchsicht überlassen werden. Großenhain, am 3. Februar 1917. 49S» k!. Die Königliche AmtSvauvtmannschast. Gewählt bez. wiedergcwählt und in Pflicht genommen worden sind di« Herren: Gutsbesitzer Paul Otto Kaule in Forberge, Gutsbesitzer Wilbelm Robert Lehmann in Lichtensee, al- Gemcindevorstände» sowie Gutsbesitzer Arthur Curt Bennewitz in Zeithain und Gutsbesitzer Georg Kaule in Forberge, als Gemeindeälteste für ihre Wohnorte. Herr Garnison-Verwaltungsinspektor Ernst Anton Schuster in Zeithain ist als stell». GutSvorsteher sowie als stellv. Standesbeamter für den selbständigen Gutsbezirk des Truppenübungsplatzes Zeithain in Pflicht genommen worden. 2910 b L. 2910 b 8. Großenhain, am 5. Februar 1917. 3101V8. 3145dü. Königliche AmtSbauptmannschatt. 2779KL. 102«6. Die Kinderbeilanstatt in Solbad Frankenhausen in Thüringen gewährt skrophu- iösen Kindern, und zwar Knaben im Alter von 3—13 Jahren, Mädchen im Atter von 3—14 Jahren, deren Eltern nicht in der Lago sind, ihre Kinder in ein Bad zu bringen und dort bei denselben zu bleiben, Aufnahme und gehörige Verpflegung. Das Solbad hat sich besonders bei Behandlung von Skrophulose bewährt. „Eine vierwöchige Kur, einschl. der Wohnung, der Beköstigung und der Bäder, kostet SO Mark. . Die Vezirksversammlung hat, wie in den Vorjahren, auch für das laufend« Jahr aus Bezirksmitteln eine Summe—bepeitgestellt. die däzu bestimmt ist, unbemittelten, im hiesig«« Bezirke wohnhaften Eltern ffkrophulöser Kinder die, Unterbringung dieser Kinder in die Kindcrheilanstalt Frankenhansen zu ermöglichen. Gesuche um Gewährung einer solchen Unterstützung sind bis , LK. Februar 1S1T hier einzureichen. Den Gesuchen ist «in von der OrtSSehörde auSzustelleudes Mtttel- lofigkeftSzeuguis, sowie ein ärztliches Zengnis darüber, daß dem betreffenden Kinde Solbäder verordnet sind und daß es frei von ansteckenden Krankheiten ist, beizufügrn. Die unterzeichnete Behörde ist zur weiteren AuSkunftSerteilung bereit. Großenhain, am 3. Februar 1917. 299bk).Die Königliche AmtShanvtmannschast. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der aesetzlichen Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder im UnvermögenSfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Gr oheuhain, am 2. Februar 1917. 884 eruL. Der Kommnnalverband. Mnster. Lfd. No. Landwirte Und gewerbliche Unternehmer, dit Kohlrüben geerntet und verarbeitet haben. Händler und sonstige Personen, di« Kohlrüben von Erwerbs wegen in Gewahrsam haben. Menge der Kohlrüben Ztr.
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