Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-08
- Monat1917-02
- Jahr1917
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1917
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für die Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- Kvrü-l. Smt-gerkcht und den Rat der Stadt RKK sowie den Gemeinderat GrSda. Donnerstag, 8. Februar 1917, abeuvs. Da» Riesaer Taa-blan erscheint ,eveu Laa abends V.7 Ubr mit Ausnahme der »onn- und Festtag«, vezna«»«»». a«m Vorauszahlung, durch uns«. TrSger frei Haus oder bet «bho d» Kaikerl. Bostanstaltenvierteitahrlich 2,1V Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für di, Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und un voraus zu bezahlen; Erscheint Plätzen wird nicht übeniomE Preis für di, 4S mm breit, <srundschrift-Z.il. (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» IS Pf.; zeitraubender uns tabev ^rechend höher. NachweisunqS- und DennittelungSarbühr 20 Pf. Fest« Tarif«. Bewilligt» Rabatt »lischt, w«nn der Vetrag vrrfällt, durch Klag- «ingezogen werden muh oder bei Konttir» gerät. Zahlung-' und Erfüllungsort: Mesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Swe". - Betriebes der Druckerei/der Lieferanten oder der BeförderunaS.mrlchtungen - hat der Sez.eh.r iemen Anspruch auf Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. «eschLftSstelle: «eetdrttreße S». B-rantwortlich ft 70 Fabrg. Vorauszahlung, durch uns«. Träge, frei Hau» ob« bet Abholung am Schalter . ..... - - - ... Gewähr für —-— __ „ tabellarischer Sag ent» ..trag vrrfällt, durch Klage «ingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Am Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» saung oder Nachlieferung brr Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugs eise», rdaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeig,ntell: Wilhelm Dittrich, Ries» Bekanntmachung, den AuSbrnch der Räude bei Pferden betreffend. In dem Gaststalle des Gasthofsbesitzers Paul Heinr ch in Mesa, BlSmaEratze AM Gasthof »Gute Quelle", ist am 7. Februar 1917 amtStierarztlich die Retude bei Pferde« ^staestE^worden,^ ^g^stall der »Guten Quelle" bis zur Beendigung des Seuchen falles und nach Durchführung der vorschriftsmäßigen Desmfektion kuS auf weiteres ««sperrt. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1917. Schdr. Bekanntmachung, die Reinigung und Desinfektion von Gast- und Händlerställe« betreffend. t) Mit Rücksicht auf die starke Ausbreitung der Räude bei Pferden werden die. Vieh händler und die Gastwirte, soweit sie Besitzer von Gaststallen sind, auf die Vorschrift des 8 SS Absatz 2 der BundeSratSvorsckriften zum Reichsviehseuchengesetze vom 7. Dezember 191s, - Reichs-Gesetz-Dlatt 1912, Seite 3 flad. - hingewiesen. D,e Einhaltung dieser Dor- schnft, wonach Gast- und Händlerstalle stets sauber zu haken und außerdem minde stens in den ersten 10 Tagen eine- jeden Vierteljahres zu reinigen und zu desinfizie ren sind, wird zur strengsten Verpflichtung gemacht, wobei auch Ausnahmen für kleinere Gast- oder Händlerställe nicht zuaelasscn werden können. . . 2) Bei dieser Gelegenheit sei auch darauf mit hmgrunesen, daß nach § öS Absatz 1 der genannten Vorschriften Gast- und Händlerställc, in denen Schweine und Geflügel untergebracht sind, nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert werden muffen. 3) Wenn bei Revisionen die Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften festgeftpllt wird. Laben die Händler Und Gastwirte Bestrafung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen (8 57 der Sächsischen AuSführungsbeftimmungen zum Reichsvieh seuchengesetze vom 7. April 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt S. 56 flgd.) zu gewärtigen. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1917. Schdr., GrietzkartenauSgabe. Die Ausgabe der Grießkarten für die nächsten 4 Wochen erfolgt am Freitag, de« S. Februar 1617, nachmittags von 3—6 Nhr b"^eH^u^w?iSkarten sind bet Entnahme der «e«e« Karte« unbedingt mit,«» bringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1917. F. Schlllgemein-e Röderau. DienStag, den 18. Febr., von 1—4 Uhr und Mittwoch, den 14. Fehr» vormittags von 10—12 Uhr sollen die schulpflichtig werdenden Kinder in der Expedition des Unter zeichneten — Eingang 0, 1 Treppe — anaemeldet werden. Schulpflichtig werden alle die Kinder, welche bis Ostern 1917 das 6. Lebensjahr.vollenden; außerdem werden auch die Kinder ausgenommen, welche bis 30. Juni 1917 das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein beiznbringen. Für Kinder, welche nicht in Röderau, Promnitz und Moritz geboren sind, ist die standesamtliche Ge- burtSqrb««de nebst Taufbescheiniguug vorzulegen.. Die Anmeldung hat nur durch die Elter« oder Pfleger zu erfolgen. Röderau. den 8. Februar 1917. Der Schuldirektor. Fuhrmann. besondere also Meldepflicht, Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung beziehen, sind: sämtliche aus reinem Zinn oder aus Legierungen mit einem Zinngehalt von 75 v. H. und mehr bestehenden Deckel von Biergläsern und Bier» krügen einschließlich der dazugehörigen Scharniere. Für ein« große Reihe von anderen Gegenständen ist eine frei willige Ablieferung vorgesehen. Der Kreis dieser freiwillig abzuliefernden Gegenstände ist in der vorliegenden Neu fassung erheblich erweitert. Gegenstände, welche bereits als Altmaterial an Händler. Handlungen usw. abgegeben waren und den Bestimmungen der Bekanntmachung M. 1/4. IS. K. R.A. unterliegen, dtirsen von den Sammelstellen nicht angenommen werden. Mit der Durchführung der Bekannt machung sind wiederum die Kommunalverbände beauftragt, welche auch die Ausführungsbestimmungen zu erlassen haben. Ueber die Einzelheiten, auch über die Uebernabmepreise, so wohl bei den vorgeschriebenen wie bei den freiwilligen Ab- lieferungen, gibt der Wortlaut der Bekanntmachung Aus kunft, die bei den Polizeibehörden einzusehen ist. Besonders wird nochmals auf die Möglichkeit zur freiwilligen Ablie ferung aller Arten von Zinngegenständen hinaewiesen. von der im vaterländischen Jntereffe ein möglichst ausgedehn ter Gebrauch gemacht werden sollte. Die vorstehenden Aus führungen gelten nicht für Bayern, wo besondere Bestim mungen ergehen. —* Auch ausländisches Fleisch ist marken- pflichtig. Immer wieder wird aus verschiedeneii'Teilen des Reiches gemeldet, daß angeblich ausländisches Fleisch öffentlich als markenfrei ausgeboten wird. Insbesondere soll vielfach Wurst und Speck als nicht markenpflichtig be zeichnet und zu Wucherpreisen angeboten werden. Es wird wiederholt darauf hinaewiesen, daß Ausnahmen vom Mar- kenzwanae auch für Fleisch ausländischer Herkunft nickt be stehen. Hierauf werbe» insbesondere alle Polizeibehörden schon zur Verhinderung wucherischer Ausbeutung des Publi kums und im Jntereffe strenger Durchführung der Ler- brauchsregelung zu achten haben- —"KurzeWorte. Der »Berl. L.-A." veröffentlicht Kurze Worte -um U-Bootkrieg von Graf Schwerin-Löwitz. Zwei davon lauten: Unser Heer blieb Sieger. Nun brauchen wir noch zwei Sieger: unsere U-Boote uud unsere Landwirtschaft. — Ob Krieg oder Frieden — nie war unsere Zukunft mehr als heute von den Leistungen unserer Landwirtschaft bedingt. Das sollen die Land wirte bedenken — aberauchdieandern. —-In ganzSachsenSckulsckluß gestattet. Nachdem der Mangel an Heizstoffen sich weiter erheblich gesteigert hat, werden alle Schulverwaltungen im Geschäfts bereiche des unterzeichneten Ministeriums ermächtigt, den Unterricht auSzusetzen, wann und solange dies durch di« Verhältnisse unbedingt geboten ist. Kurze Anzeige ist in jedem Falle, bezüglich der Volksschulen an die Bezirks schulinspektion, hinsichtlich der höheren Schulen an das Unterzeichnete Ministerium zu erstatten. Ministerium des Kultus und öffentlichen UntrrichtS. — MI. Zur Vorbereitung der Jugend auf den Heeresdienst teilt uns der LaudrZauoschuß für Jugendpflege im Königreich Sachsen folgendes mit: Weit kämpfe im Wehrturnen, wie sie kürzlich der kö nigliche Dank an Preußens Juugmannschast anerkannt hat, haben mich in Dachsen aus Veranlassung des KriegS- ministeriumS iu allen AmtShauptmannschasten und grö beren Städten als Anregung für die Vorbereitung -um Heeresdienst stattgefunden, und eS liegen nun über die meisten von ihnen Berichte im sächsischen Kreisblatt der Deutschen Turnerschaft vor. Während aber das preußi sche Kriegsministerium in dem an irnen Tank angeschiosie- nen Erlaß die Vorbereitung aus den Heeresdienst in auf fallend starker Betonung als „eine von der Jugendpflege scharf getrennte militärdienstliche Einrichtung" bezeichnet, hat man in Sachsen, wie überhaupt bei der Gestaltung jener Vorbereitung, so auch bei den Wettkämpfen mög lichst an die schon bestehenden Jugendpflcgeverbände und Leibesübungen treibenden Vereine angeknüpst. So sind insbesondere die BezirkSleitcr *"<r die Wettkäm'sie von den kraft der Lokomotiven, in möglichst weitem Mabe für den Güterverkehr nutzbar gemacht werden. Daher muffen Loko motiven dem Personenverkehr entzogen werden. Um aber die Einziehung weiterer Personenzüge möglichst M permei- den, mutz dir StäatSeisenvabnverwaltuna jetzt- sw Verwen dung von Vorspannlokomativen bedeutend «inschränke« und dazu auf verschiedenen Linien die Züge mit weniger Wagen al« bisher verkehren lassen. Aus dem gleichen Grund« können bi- auf weiteres Vor- und Nachzuge zu fahrplan mäßigen Zügen nur noch in besonders dringenden Aus nahmefällen abgelaffen werden. Bei stärkerem Verkehr wird sich unter diesen Umständen eine Ueberfüllüng der Züge nickt immer vermeiden lassen. Einzelne Reisende werden, wenn sie es nicht vorziehen, einen späteren Zug abzuwarten, mit Stehplätzen vorlieb nehmen «mssen. SS darf erwartet werden, daß die Fahrgäste der Notwendigkeit dieser Maß nahmen Rechnung tragen und den Beamten bei der Ab fertigung der Züge keine Schwierigkeiten machen. —MI. Die Knappheit an Zugtiere«. Der Mangel an Kohlen und selbst teilweise an Lebensmitteln beruht auf der zur Zeit herrschenden Knappheit an Zug tieren. Ihre Benutzung sollte daher auf dar Notwendige beschränkt werden. So wird an die Beteiligten die dringende Bitte gerichtet, bei Ueberführungen von Leichen aus den Trauerhäusern und von Bahnhöfen nach den Friedhöfen oder Feuerbestattungsanstalten nur mit Zweispänner zu fahren und für die Beförderung der nächsten Angehörigen und des Geistlichen bei allen Bestattungsklassen möglichst nur einen Degleitwagen zu bestellen. Da mehrere Be- gleitwaqen oft nur aus vermeintlichen StandeSrückfichten gefordert werden, wird auch in dieser Hinsicht nicht selten dem Vaterland« ein schätzbares Opfer gebracht werden können. — Zu den gegenwärtigen Temperaturver-- bältnissen bemerken die „Dr. Nachr.", daß die Rauh frostbildungen und Nebelerscheinungen ein Zeichen dafür seien, daß in den oberen Lustregionen schon eine mildere Temperatur herrschen müsse, als auf der Erdoberfläche, wo di« starke Schneedecke eine rasche Erwärmung der Luft nicht »ulaffe. Hierauf läßt auch, so heißt es weiter, der Umstand schließen, daß in den letzten Tagen die hoch gele genen Wetterstationen des Erzgebirges höhere Temperaturen meldeten, als sie im Elbtale zu verzeichnen waren. Der gegenwärtige Barometerstand läßt hingegen auch aus «inen plötzlichen WitterungSumschlag nicht schließen; der Ueber- gang^ zu milderer Witterung wird sich aus den genannten Gründen nur langsam vollziehen. — Die Elbe ist trotz der starken und anhaltenden Kälte bisher in einem großen Teile ihres Laufes noch nicht zugefroren. Ziemlich starker Eisgang bei verhaltttiSmäßig niederem Wasserstande sind das tiigNche Bild. Wohlaber steht die Elbe in ihrem Oberlauf fest bi« in da« Sächsische Schweiz-Gebiet, so daß dort viel fach Gtrübergänge den Verkehr von einem Ufer zum ande- ren bewerkstelligen. Dort kam das Eis vor ungefähr 14 Tagen »um Steden. Die Ufer und der Strom selbst werden jetzt oft belebt von mancherlei Vogelarten, die sich sonst nnr selten hier »eigen. —KM. Beschlagnahme. BestandSerheLuna und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrug- deckeln au« Zinn und fteiwillige Ablieferung von an deren AinngeaenftSnden. Die am 1. Oktober 191S unter obiger Ueberschrift in Kraft -getretene Bekanntmachung M. 1/10.16. K. R. A. ist am 8. Februar 1917 unter Nr. M. 1/2.17. A. R. A. in einer Neufassung erschienen. Hiernach stnd die Bestimmungen der Bekanntmachung außer auf alle Brauerei.» GastwittschaftS- und Schankbetriebe. Vereine und Gesellschaften, Kasino« und Kantinen, .welche die von der Bekanntmachung bettoffenen Gegenstände in Besitz oder Gewahrsam haben, ausgedehnt auch auf Handlungen. Lii- den- und InftallaiionSarschäfte, Fabriken und Privatper sonen (ausgenommen Althändler), welche die im 8 2 der Bekanntmachung genannte« Gegenstände erzeugen oder ver kaufen. oder welche solche Gegenstände »um Zweck« des Ver- I kauf« in Besitz oder Gewahrsam haben. Die Gegenstände, auf welche sich die Bestimmung?» der Bekanntmachung. inS- > Oertliches rind Sächsisches. Riesa, den 8. Februar 1917. —* Ordensverleihungen. ES wurden verliehen: den Ltnt«. d. R.: Walther, Franck« im-Feldart.-R. 32, Härtel, Obenauf im Feldart.-R. 68, Lindner, Riedel im Lion.-Batl. 22; die silbern« Militär-St. Heinrichs-Medaille dem Utffz. Wagner, dem Utffz. d. R. Ahnert im Pion.- Latl. 22. —* Auszeichnung. Dem Kanonier Johannes Arnold. Sohn des Dampfdreschmaschinenbesitzers Moritz Arnold, ist das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen worden. —* Angesichts der Schließung der Schulen dürfte eS interessieren, zu erfahren, wie hoch sich der jähr liche Aufwand für das von den hiesigen Schuten benötigte Heizmaterial beläuft. Nach dem Haushaltplan für 1917 beläuft sich die auSgeworfene Summe für die Knabenschule, Albertschule, Karolascknle und Realprogymnasium auf ins gesamt 8700 Mark. Da der Bedarf der Fortbildungsschule hierin nicht inbegriffen ist, dürfte ein Gesamtaufwand von rund 9000 Mk. nicht zu hoch gegriffen sein. Man wird hieraus ersehen, daß die durch die Schließung der Schulen eintretende Ersparnis an Heizmaterial immerhin in die Wagschale fällt, zumal angenommen werden darf, daß in folge der außergewöhnlichen Kälte der Bedarf an Heiz material sich höher gestellt haben würde, als angenommen «ar. Die diesjährig« haushaltplanmäßige Summe über steigt »war die vorjährige um etwa 1000 Mk., doch dürfte dieser Mehraufwand in erster Linie schon durch die höheren Kohlenpreise benötigt worden sein. So dringende piida- -ogische Gründe auch der zeitweiligen Schließung der Schn- ren entaegenstanden, so mußte doch im höheren, nationalen Jntereffe dem Vorschläge stattgegeben werden. —* Verlustliste. Gingeganoen ist die am 7. Fe bruar 1917 auSgeaebene Sächsische Verlustliste Nr. 383, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. —* Unermittelte HeereSangehörige betref fend. Den Deutschen Verlustlisten Ausgaben 1322/23 vom 29. Dezember 1916 und 1359 vom 1. Februar IStz? sind Liste Nr. 4 vom 1. Januar 1917 und Liste Nr. 5 vom 1. Februar 1917 über Nachlaß- und Fundsachen von ün- rrmittelten HeereSanaehörigen mit den zugehörigen Bilder tafeln Nr. 4 u. 5 beigelegt, auf die hierdurch hingewieken wird. Diese Listen liegen beim Sächsischen Nachweiseburo Dresden, Königstr. IS, zur Einsicht aus und können durch die Norddeutsche Buchdruckerei und DerlagSanstalt, Berlin 8V. 48, Wilhelmstr. 82, gegen Einsendung von je 20 My. einschließlich Pott» bezogen werden. Eine gleiche Liste wird in einiger Zeit durch die Sächsische Zentral« für Nach- laßsachen im KriegSminiftrrium veröffentlicht werden. —y. Die »weite Strafkammer de« Dresdner Landgerichts verhandelte als Berufungsgericht gegen die in Riesa woh nende Ziegelmeisters-Ebefran Z. wegen Diebstahls. Seit längerer Zeit ist die Angeklagte Wirtschafterin bei dem Ofensetzer E. in Riesa. Als am Abend des 10. November o. I. die 62 Jahre alte Händlerin D. aus Mühlhera bei der Angeklagten war, soll letztere dieser während der Nacht au« einem Lragkorb einen Hundertmarkschein gestohlen haben. Die D. merkte erst nach ihrem Weggänge den Ver lust des Scheine». Bei ihrer Vernehmung durch, einen Oberschutzmann stellte die Z. erst in Abrede, das Geld zu baden, später gab sie zu, den Schein an einem Vertiko ge funden zu haben. Da» Kgl. Schöffengericht Riesa verur teilte die Z. zu 1 Monat Gefängnis. Die Angeklagte legte Berufung «in mit der Begründung, sie habe den Schein sich xicht zu eigen, sondern der D. bei ihrem nächsten Besuche selbst zurück geben «ollen. Obgleich erheblicher Verdacht vorlieat, daß es sich um einen Diebstahl handelt, hielt die Strafkammer den SchuldbeweiS doch nicht voll für erbracht, das vorinstanzliche Urteil wurde deshalb aufgehoben und die A. kostenlos freigesprochen. . —Zug »ver ke h r. Die Leitumstande erfordern eS. daß die vttrtrbSkrSste der Eisenbahn, namentlich die Zug«.
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