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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-10
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1917
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3L Sonnadend, 1i). Februar 1917, aveuds. <9. i. V. Lohmann. Koksvcrlanf des stäbtischen Gaswerkes. Für die Lieferung von Koks innerhalb des Stadtgebietes und der nächsten Umge bung aus dem städtischen Gaswerk als Feucrmntcrial für Stnbenbrand, Zentralheizungen oder industrielle Zwecke können bei der unterzeichneten Gaswerksdircktion auf die Zeit vom l. April 1917 bis 31. März 1918 Kokslieferungsverträgc abgeschlossen werden und zwar von 10 t—100001« an aufwärts. Volksbücherei Riesa Am 12. Februar 1917 keine Bücherausgabe. Montag, den 12. Februar 1917, vorm. ' >11 Uhr sollen im Grundstück der Sächsischen Dachsteinwerke, vorm. A. von Petrikowsky, Aktiengesellschaft in Forberge, „ , 2 starke Znaochscn versteigert werden. Die Bieter sammeln sich im Wirtschaftshofe der Firma. , Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 10. Februar 1917. —* Auszeichnung. Der Glasmachergebilfe Johannes Zendro im Landw.-Jnf.-Regt. 100 erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. —* Rie saer Bank. Wie aus dem Anzeigenteil dieser Nummer ersichtlich ist, findet die General-Versammlung der Riesaer Bank, Ä. G., am 3. nächsten Monats statt. Wir Horen, daß eine Dividende von 7'/,°/. gegenüber 6'/-°/° im Vorjahre zur Ausschüttung kommen soll. —* Konfirmanden-Unterftützuna. Man bittet uns um Aufnahme folgender Zeilen. In seiner 1. dies jährigen Hauptversammlung bat der Stammtisch zum Kreuz Nr. 77 auch für dieses Jahr außer den üblichen Zuwen dungen an die Gemeinde-Diakonie usw. Hnen Betrag von 100 M. für Konfirmanden-AnSstattungcn bewilligt. Da bei den hohen Preisen für alle Bekleidunasgeaenstände von diesem Betrage nur eine geringe Anzahl Konfirmanden be- dacht werden können, ist also dem Verein mir eine Berück sichtigung der Alleröedürfngsten möglich. Meldungen sol cher können keine Berücksichtigung mehr finden, wenn sie nicht bis zum 15. Februar beim Vorsitzenden Feind, an der Gasanstalt Nr. 9, eiagehen. —MI. Ohne Genehmigung. Der Deutsche Krieger- Hilfsbund in Berlin veranstaltet im Königreich Sachsen an scheinend eine öffentliche Werbung non Mitgliedern zu Zwecken der Kriegswohlfahrtspflege. Zu dieser Veranstal tung, die unter den Begriff der genehmigunasbedürftigen öffentlichen Sammlung fällt, ist für Sachsen eine Genehmi gung nicht erteilt worden. —* Samenhandel. Wer im Bezirke der Königlichen KreiShauptmannschaft Dresden dem Handel mit Klee-, Gras-, Futterrüben- und Futterkräutersamen betreiben will, bedarf hierzu die behördliche Genehmigung. Man beachte hierüber eine diesbezügliche Bekanntmachung im amtlichen Teil vorliegender Nummer. —KM. Verordnung. Auf Grund des 8 4 des Ge setzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 wird folgende Verordnung erlassen. Hilfsdienstpflichtige, die im Garnisouwachtdienst, im Bahn- und Brückenschutz beschäf tigt find, erhalten das Recht zum Waffengebrauch und zur vorläufigen Festnahme. Dresden und Leipzig, den 5. Fe bruar 1917. Die stellv, kommandierenden Generale des XU. Armeekorps v. Broizem; des XIX. Armeekorps v. Schweinitz. —KM. Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforde rung des Kriegsamtes zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Absatz 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst. ES werden gebraucht: nicht mehr wehrpflichtige Apotheker zur Leistung und Hilfeleistung bei Apotheken in den Krcis- hauptmannschaften Leipzig, Chemnitz und Zwickau. Mel- düngen sind zu richten an die KriegSamtSstelle in Leipzig. Döllnitzerstraße 8, I. Die Kriegsamtsstelle in Leipzig. —* Güterbeförderung. Vom 15. Februar 1917 an wird, wie uns die Königliche Generaldircktion der Staatseisen bahnen mitteilt, bei den sächsischen Abfertigungs stellen für die Aufgabe von Eilstückgut (einschl. beschleunig tem Eilgut) bis aut weiteres der Sechs-Uhr-Luckenschlutz ein- gekührt. Demgemäß wird künftig die Annahme von Eil stückgut nach 6 Uhr abends ausgeschlossen sein. Die Maß regel ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen zur Ver einfachung des AbfertigungS- und Betriebsdienstes nötig. An den Orten, wo sich Abfertigungen verschiedener Eisen- bahnverwaltunqen befinden, wird es bei der bisherigen Anpassung an die Einrichtungen der anderen Verwaltungen verbleiben. Die Abfertiaungsftellen werden während der UeberaangSzeit mit Nachsicht verfahren. Die Eisenbahn- betriebsdirektionen sind ermächtigt worden, im Bedarfsfall« Ausnahmen für bestimmte Güter zuzulassen. —MI. Bildungszeugnisse an deutsche Kriegsgefangene. Bekanntlich ist die Nebersendung von Urkunden an deutsche Kriegsgefangene verboten, insbe sondere auch die von Bescheinigungen des Dienstgrades. Um jedoch Kriegsgefangenen Unteroffizieren und Mann- Die Preisfestsetzung erfolgt Anfang Marz d. I. Anmeldungen sind spätestens bis 15. Februar d. I, einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können voraussichtlich keine Berücksichtigung finden. Kleinverkauf findet Dienstags und Freitags von '/,9 bis '/,13 Uhr statt. Riesa, am 1. Febrnar 1917. Die Direktion deS Städtische» Gaswerkes. Zum Handel mit Klee-, GraS-, Futterrübe»- und Futterkräutersameu ist behördliche Genehmigung erforderlich. Wer im Bezirke der Königlichen KretSyanpt- mannschaft Dresden diesen Handel betreiben will, bat ein Gesuch beim Stadtrat zu Riesa nnzureichen. Vordrucke sind an dieser Stelle kostenlos zu entnehmen. DreSden, den 9. Februar 1917. Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis sowie über dietzUntersagung deS Handels errichteten Stelle. Reinhardt. erwecken sie auch Hoffnungen, durch deren Nichterfüllung die Witwen dann bitter enttäuscht sind. Allen Krieger witwen — soweit sie sich außerstande sehen, Gesuche selbst abznfaffen — kann daher nur dringend empfohlen werden, sich an die fast in jedem Orte bestehenden Beratung?'- und amtlichen Fürsorgestellen für Kriegsrwitiven und -waisen (in Sachsen „Heimatdank") zu wenden. Diese Stellen wer den gern erbötig sein, Anträge der Hinterbliebenen aufzu nehmen und an die hierfür zuständigen Behörden weiter- zugeben. Dieser Weg erspart den Kriegshinterbliebene» Kosten, Zeit und Enttäuschungen. —* Zur Karroffelversorgung. Tie Der- lorgung der Bevölkerung mit Spcisckartoffelir hat im Hinblick auf die knappe Kartoffelernte eine neue Ncaciung erfahren müssen. Tie Durchführung des von der Ncichs- kartoffelstelle am 1. Dezember 1916 ausgestellten neuen VerteilungSplanes, der sich bekanntlich bis zum 20. Juli. 1917 erstreckt, ist wegen der schlechten Haltbarkeit der Kar toffeln und der dadurch verringerten Lieferungsfühigrcit der einzelnen Bezirke nur dadurch möglich, das; eine wei tere Herabsetzung der dem Erzeuger sowohl wie dem Ver braucher durch die Bekanntmachung über Kartoffeln vom 1. Dezember 1916 zugebilligten Knrtoffelnieuge vorgenoin- men wird. Danach, war es notwendig, durch eine neue Verordnung vom 8. Februar 1917 die Tageskopfmenge für den Kartoffelerzeuger und seine Wirtschaftsaugehörigen bis zum 20. Juli 1917 auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln, die Tageskopfmenge für die übrige Bevölkerung auf höch stens »4 Pfund mit der Maßgabe fcstzusetzen und zu be stimmen, daß die Schwerarbeiterzulage höchstens --i Pfund beträgt. Zu dieser Herabsetzung der täglichen Kartoffel ration konnte geschritten werden, da Ersatz für Kartof feln durch Kohlrüben gegeben werden kann. Da die meisten Arten der Kohlrübe nur bis Mitte März zur menschlichen Ernährung geeignet sind, ist cs im Interesse einer möglichst weiten Streckung der knappen Kartossel vorräte unbedingt geboten, jetzt und die nächsten 1V-> Mo nate, soweit verfügbar, vorzugsweise Kohlrüben statt Kar toffeln als Nahrungsmittel zu verwenden, umsomchr, als die Kohlrübe als ein durchaus vollwertiges Nährmittel an Stelle von Kartoffeln betrachtet werden kann. Die in vielen Kvmmunalverbänden bereits erfolgte Herab setzung der Tageskopfmenge für den Verbraucher aus drei Pfund für die Woche wird durch die neue Bekanntmachung natürlich nicht berührt, da die neue Verordnung die Zu- teilung von s/i Pfund nur als Höchstgrenze festsetzt, und eine Festsetzung der Tageskopfration unter diese Höchst grenze im Interesse der Streckung der Kartosfelvorräte bringend empfohlen werden kann. Durch die Bekannt machung über Mrtoffeln vom 1. Dezember 1916 dursten Kartoffeln, die nicht gesund, oder eine Mindcstgrötze voll 1 Zoll (2,72 Zentimeter) nicht erreichten, an Schweine und Federvieh und auch an andere Tiere verfüttert werden, soweit die Berfütterung an Schweine und Fedcwvich nicht - möglich war. Diese beschränkte Zulassung der Kartofjel- verfütterung konnte km Hinblick aus die geringen Kar toffelvorräte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Durch die neue Verordnung vom 8. Februar 1917 ist daher ein allgemeines DerfütterungSverbot erlassen worden mit der' Maßgabe, daß den Kvmmunalverbänden gestattet wird, zur menschlichen Ernährung nicht mehr geeignete Kartofseln, die auch der Trocknung nicht mehr zugeführt werden küii- nen. an Schweine und an Federvieh, und, soweit die Berfütterung an solche Tiere nicht möglich ist, auch an andere Trere verfüttern zu lassen. ... —»Verbot ausländischer Hctzlitcratur. Erne Bekanntmachung, betreffend die Hetzlrtcratur, ivird von den Herden kommandierenden Generalen des 12. und 19. Armeekorps erlassen. Seitens des feindlichen Auslandes whd verflicht, Deutschland und die verbündeten Länder mit Hetzliteratur niedrigster Art zu überschwemmen. Ab- Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abend» >/,7 Ubr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, «gen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schairer der Kaiser!. Posranstalten vierteljährlich 2,IV Mark, monatlich 7V Ps. Anzeige» für die Nummer 5e» Ausgabetage» sind bi» 10 Nyr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zrile (7 Silben) 20 Pf^ OrtSpreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höben NachwcisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfallt, durch Klage eingrzogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät Zahlung»- und ErsvllungSort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Hm Fall« höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspieise». Rotationsdruck und Verlag: LangrrL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: G selbe ft raße KS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» schatten, dle den gebildeten Kreisen angeboren und an l sind. Ihnen ist meist nur darum zu tun, Einnahmen für schwere körperliche Arbeit nicht gemöhnt-siud. .-ihre Lage I sich zn erzielen, nicht aber den Witwen zu helfen. Häufig nach Möglichkeit zu erleichtern, ist nach gelassen warben, —--- ----- —- «-— diesen zum Nachweis ihrer Vorbildung unmittelbar Schul zeugnisse, Einjährigen- oder Reifezeugnisse zu schicken unter der Bedingung, daß sie den urkundlichen Vermerk tragen: ..Diese Ausfertigung wird dem Kriegsgefangenen L. ledig lich zum Zwecke des Nachweises seiner Schulbildung erteilt . —* Kartoffelenteignung. Durch die längere Zeit andauernde Frost- und Schneeperiode ist in manchen Städten ein Manael an Kartoffelvorräten entstanden, der die Frage nahe gelegt hat, ob es zulässig ist, im Notfälle auf die von den einzelnen Haushaltungen eingelagerten Kartoffelvorräte zurückzugreifen. Nach den geltenden ge setzlichen Bestimmungen rann die Bejahung dieser Frage keinem Zweifel unterlieqen. Sofern auf Grund des 8 2 des Höchstpreisgesetzes Höchstpreise festgesetzt sind, können auch die bei Verbrauchern lagernden Kartoffelmengen von der Gemeinde nötigenfalls im Wege der Enteignung erworben werden. Daß das nur im Falle der unbedingten Notwen digkeit geschehen wird, versteht sich von selbst. —* Milderung des Wagenmangels. Gemäß eines ihr zugegangenen amtlichen Ersuchens leät die Handels kammer Dresden allen Beziehern von Eisenbahngütern nach drücklichst nahe, daß sie ihre Sendungen im Interesse mög lichster Verkürzung des Transportweges nur von nahe ge legenen Orten beziehen, und »war selbst dann, wenn bereits von früher her bestehende Geschäftsverbindungen dadurch vorläufig oder auf Kriegsdauer unterbrochen werden sollten. Außerdem ist «S notwendig, daß bei dem jetzt bestehenden Manael an Eisenbahnwagen Massengut möglichst in ge schlossenen Zügen herangebracht wird. Zur Erreichung dieses Zweckes empfiehlt sich insbesondere auch der Zusam menschluß mehrerer Bezieher am gleichen Orte zum gemein samen Bezug von Gütern. Auf die im Interesse der Ent- tastung der Eisenbahn dringend wünschenswerte Beförde rung von Gütern auf dem Wasserwege wird außerdem hin gewiesen. —* Das Ergebnis derObstkernsammlung. Die im vorigen Jahre eingeleitete Obftkernsammlung hat trotz mancher Unvollkommenheiten Ergebnisse gezeigt, die der Beachtung wert erscheinen. Daß sie unserem Oelman- ael in entscheidender Weise abhelfen würde, hat von vorn herein wohl niemand angenommen. Doch auch geringere Mengen, die unsere knappen Oelvorräte aufbefserten. müs sen als hochwillkommen angesehen werden. Der Ertrag der Sonnenblumenkerne war sehr mäßig. Auf 77 Tonnen Aussaat kamen 100 Tonnen Ernte zurück, so daß es frag lich erscheinen kann, ob die Mühe der Aussaat sich lohnte. Auch das Ergebnis der Bucheckernsammuna war dürftig. Der Grund lag ibohl darin, daß die Bundesstaaten, die die größten Buchenwälder haben, die Erträge an sich heranae- zogen und weiter darin, daß viele Sammler ihre Vorräte selbst behielten und zu Ocl verarbeiteten. Dagegen batte die Obstkernsammlnng sehr gute Erfolge. Die ergab 120000 Tonnen Obstkerne, die 4—500000 Kilogramm Oel lieferten. Der Verbleib dieses Oeles, nachdem auch einige Fragen laut geworden find, erklärt sich durch den starken Verbrauch der Margarinefabriken, an die monatlich 4000 Tonnen abgegeben werden. Die Oelmengen, die we gen ihres hohen Preises Aufsehen erregten, stammen aus der türkischen Haselnußernte und find wohl unterdessen automatisch aus dem Verkehr verschwunden- — KM. Warnung vor Winkeladvokaten. Die bei den militärischen Dienststellen eingehenden Gesuche von Angehörigen gefallener Kriegsteilnehmer lassen erkennen, daß die Hinterbliebenen sich bei Abfassung der Eingaben vielfach fremder Hilfe bedienen. Soweit diese Hilfe in un eigennütziger Weise geleistet wird, ist sie dankend anzu erkennen. Die Kriegerwitwen müssen aber dringend vor sogenannten »Winkeladvokaten" und ähnlichen Personen gewarnt werden. Solche Leute drängen sich an sie heran und verfassen für sie oft Gesuche, von deren Zwecklosigkeit sie wohl selbst in vielen Fällen von vornherein überzeugt Die Hunvefteuer für Gröba an 12,30 Mark einschl. Steuermarke ist nunmehr bis längstens, den 18. Februar 1V17 abzuführen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die zwangsweise Einziehung. Gröba, am 9. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. Anmeldnug der schnIMchtigen Ander in Gröba. Knaben (mittlere und höhere Abteilung) nicht Donnerstag, den 15. Februar, sonder« Donnerstag, den SS. Februar, nachmittag S—4 Uhr. Mädchen (mittlere und höhere Abteilung) nicht Freitag, den 16. Februar, sonder« Freitag, de« SS. Februar, nachmittag S—4 Uhr. Die Anmeldungen finden in der Expedition det Schule statt. Für beide Abteilungen könne» auch Kinder a«S den benachbarte» Dörfer« angemeldet werden. Beizubringen ist für alle Kinder der Impfschein, für nicht in Gröba geborene ausserdem Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung oder Familienbuch. Kinder, die nach dem 30. Juni 1917 das 6. Lebensjahr vollenden, können Ostern 1917 nicht ausgenommen werden. Die Anmeldung hat nur durch Erwachsene zu geschehen. Zu weiteren Auskünften ist der Unterzeichnete gern bereit. Gröba, den 3. Februar 1917. Der Schuldirektor. Börner. Riesaer H Tageblatt ««d K«r»ks»r tzkibtblaü «r» An-ki-erst Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Gtidt Meß», sowie den Gemeinderat Gröba.
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