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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-15
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1917
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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, IS Febrnar 1S17, abends 38 70. Jabra ünttt> I. Regie- lnwei- ichten. msam- Glichen fran- rlosse- n be- asam« fahre, r chi- esisch« ihre zwei- Hine- chält- lassen aller- »wird , Mo- r. ", Le. rasten, tze der Ären lionrn ZA Kleie-Vertetluna in Gröba. Freitag, den 16. Februar 1917, von 10—12 Uhr wird im Feuerwehrgerateschuppen an der Strehlaer Stratze an die Besitzer von Rindern, Schweinen pnd Ziegen Mete gegen Barzahlung abgegeben. . Gröba (Elbe), am 14. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. an-sa n ist. grober »schiffe rn des -r Le- Unter Garantie der Gemeinde. Eiiilligcnzinssus; 3 /. 7° Tägliche Berziosung Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Nnfdew-lnuu- «vd Berwatiung von Wertpapiere« Einlagebücher gebührenfrei. Anntrollmallere zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—3 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. Preu« ragen erium n be> :aatS» »rischc ist in rnäh' ^rrich. Lau- :aatS- ,Mi. agen. ciegS- Durch isam- ) der z des istlos ckbar; lS er« erüch- e zu. elfen- n der nderS vom rrung nsä-e Nische chaus srnia« den t des raus- tigen. Inter. S an« ««d A«z»igrr <Lll>ebüM m>- Anzciger). Kmtsötatt für ble Mnigl. Amtshauptmannschast Großenhain, da» Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rießa, sowie den Gemeinderat Gröba. einbaren, dak die Staats» und Gemeindesteuern durch Ab buchung des Betrags vom Postscheckkonto des Steuerzahlers, ohne daß dieser eine Ueberweisung ausstellt, beglichen wer den. Die Steuerzahler die von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen wünschen, brauchen ihrer Steuerzahlstelle nur zu erklären, daß die Steuern jedesmal -bei Fälligkeit durch Abbuchung von ihrem Postscheckkonto berichtigt werden sollen. In derselben Weise können nunmehr auch die Be träge für Gas und elektrisches Licht beglichen werden. Die Postscheckkünden müssen dafür sorgen, daß zu den Fälligkeits tagen auf ihrem Postscheckkonto ein ansreichendeS Gut haben ist. — Die diesjährige Sommerzeit wird nach einer Mitteilung, die der bayrische BundesratSbevollmächtigte Staatsrat v. Meine! im Finanzausschuß der bayrischen Ab geordnetenkammer gemacht hat, am 13. April beginnen und bis 13. Oktober dauern. — Ter Frühjahrs-Buß tag, der nur in Sach» sen gefeiert wird, fällt dieses Jahr auf den 7. März; Palmsonntag ist der 1. April, Karfreitag der 6. April, und auf den 8. und 9. April fällt Ostern. Die Schulen werden am 20. März geschlossen; das neu« Schuljahr be ginnt am 16. April. Himmelfahrt ist am 17. Mai, Pfing sten am 27. und 28. Mai. Königs Geburtstag (25. Mai) fällt auf den Freitag vor Pfingsten. Daher schließt der Schulunterricht vor Pfingsten diesmal schon einen Tag früher, nm Donnerstag, den 24. Mai. Am Tage darauf finden nur die Königsseiern in den Schulen statt. — Was sind Gegenstände des täglichen Bedarfs? Wer Gegenstände des täglichen Bedarfes, insbesondere Nahrungs- und Futtermittel aller Art, sowie rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe zurückhält, oder für sie Preise fordert, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage, einen übermäßigen Gewinn enthalten, oder wer solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt, oder wer Gegenstände der bezeichneten Art vernichtet, ihre Erzeugung oder den Handel mit ihnen einschränkt, oder andere unlautere Machenschaften vornimmt, und wer an einer Verabredung oder Verbindung teilnimmt, die eine Handlung der bezeichneten Art zum Zwecke hat, wird nach der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 mit hohen Freiheits- oder Geldstrafen bedroht. Mit diesen Bestim mungen hat der Gesetzgeber nicht etwa nur ein absolutes Mindestmaß von Lebensansprüchen schützen wollen, son dern ein unter unseren Kulturverhältnissen und Gewohn heiten als ausreichend geltendes Matz von Massenbedürf nissen, einem unserem Volke und unserer Zeit noch er träglich scheinenden Lebenszuschnitt. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Reichsgerichts und den Gutachten des Kriegsernährungsamtes fallen unter die Be stimmungen des Gesetzes nicht nur die in diesem selbst genannten Waren. Auch Gegenstände, die früher als Luxusartikel dem seltenen Genüsse und nicht dem täg lichen Bedarf dienten, können unter den veränderten Um ständen allgemein gebrauchter Bedarf werden. Hierzu ge hören auch Nahrungs- und Genußmittel von fernerer Zube reitung und alle Gegenstände, für die in der Gesamtheit des Volkes täglich ein Bedürfnis vorliegen kann, wie Be kleidungen, Wasch- und Schmiermittel, notwendig« HauS- cküd Arbeitsgeräte, Rohstoffe und Betriebsmaterialien, die zur Herstellung solcher Gegenstände erforderlich sind usw." ^Mitgeteilt vom Kriegswucheramt für das Königreich Sach- —8* Besitzsteuererklärung. Die Handelskam mer Dresden hat das Sächsische Finanzministerium er sucht, die Besitzsteuerämter anzuweisen, von der Ausnahme bestimmung der Verlängerung der Abgabefrist für die De- sitzsteuererklärung bis zum 31. Mai dieses Jahres weitest gehend Gebrauch zu machen, da bei fast allen Firmen inhabern die Abschlußarbeiten in diesem Jahre noch mehr als eS schon in den beiden letzten Jahren der Fall war, durch den empfindlichen Mangel an brauchbaren kaufmän nischen Angestellten erschwert und behindert werden. Die Frist bis zum 13. Februar sei unter den obwaltenden Verhältnissen für viele Firmeninhaber entschieden zu kurz. Bekanntmachnng. Der unterzeichnete Kirchenvorstand beabsichtigt auf dem kiesigen Friedhöfe ein Quartier Kindergräber, unterhalb der Povvitzer Familienbegräbnisse gelegen, ander- weit zu belegen. Die Inhaber dieser Gräber werden hiermit aufgefordert, über dl« Denk mäler und Einfassungen bis zum 15. März 1917 zu verfügen und sich nach Befinden von dem Kirchenvorstand die Erlaubnis zu deren Entfernung vom Friedhöfe geben zu lassen. Nähere Auskunft bei dem Totenbettmeister. Riesta, 15. Februar 1917. Der Kircheuvorftand. * —— Friedrich. Insbesondere möchte angesichts der ohnehin schon so schwie rigen Lage in den merstan Geschäften davon abgesehen werden, von den Antragstellern eingehende Begründungen zu verlangen oder über die Notwendigkeit der Fristver längerung weitschweifige Erörterungen anzustellen. — lieber die Behandlung von Magermilch im Haushalte hat der Rat der Stadt Leipzig eine Bekannt machung erlassen. Danach soll die Magermilch — ebenso wie die Vollmilch — alsbald abgekocht werden. Nach dem Kochen ist die Milch sofort abzukühlen und zur Verhütung des Zutritts neuer Keime »nöglichst in demselben Gefäß, das zum Aufkochcn dient und einen übergreifenden Deckel haben soll, kühl aufzubewahren. Ist Magermilch infolge zu langer Lagerung oder unsachgemäßer Behandlung und Aufbewahrung fadenziehend oder schleimig geworden, oder zeigt sie sonst eine abweichende Beschaffenheit, insbesondere «inen fremdartigen Geruch oder Geschmack, so ist sie vom Genuß auSzuschlietzen. Sauer gewordene Magermilch von xerneni Geruch und Geschmack kann wie saure Vollmilch verwendet werden. Zur Ernährung von Säuglingen dark Magermilch auf keinen Fall verwendet werden. — Die Notwendigkeit eines 7!/z-Pfennig- stückeS. Die Deutsche Parlaments-Korrespondenz schreibt: Mit der Einführung der 7V2-Pfennig-Postmarke stellt sich für den Geschäftsverkehr die Einführung eines 7Vs-Pfen- nigstückes als dringende Notwendigkeit heraus^ Durch den Mangel dieses Geldstückes ergeben sich für die Abfertigung an den Postschaltern Schwierigkeiten, die sich aber auch im Geschäftsleben geltend machen, da bei den läufigen viel fach auch auf halbe Pfennige berechneten Kaufpreisen eine solche Münze zwischen dem Fünf- und Zehnpfennigstück notwendig ist und besonders im Interesse der minderbe mittelten Bevölkerung liegt. Gerade die Masse der klei nen Leute in Stadt und Land, die mit dem Pfennig rech nen müssen, sind beim Kauf einer Postkarte genötigt, so fort den Betrag für zwei Postkarten anzulegen, obwohl sie für die -weite Postkarte in absehbarer Zeit keine Ver wendung .haben, so datz diese ihnen schließlich in Verlust gerät oder unbrauchbar wird. Ein ^/^-Pfennigstück würde daher in vielfacher Beziehung einen Luis gleich bieten. * Weida. Gefreiter Mar Gumlicb, Sohn des Weichen wärters Gumlich, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. * Oelsitz. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausge zeichnet wurde der Unteroffizier Max Wagner. )l( Lommatzsch. In Zöthain hat ein etwa 30 Jahre alter, gut gekleideter Mann eine Gutsbesitzerin, deren Mann zum Heere eingezogen ist, um etwa 70 Mark geprellt. Er gab an, ihr im Auftrage der Militärbehörde nntteilen zu können, datz ihr Mann vom Militär entlasten werde. Da- bei legte er ein dementsprechendes Schriftstück vor, das die Frau unterzeichnen mutzte. )l( Böhrigen bei Rotzwein. Zwei schon mit Zucht haus bestrafte hiesige Fabrikarbeiter, die verheiratet sind und zurzeit in Reichenbach arbeiteten stahlen ihrem Arbeits herrn fast einen Zentner Lrikotagewaren. Sie wurden hier verhaftet und nach dem AmtSgenchtsgefängnis zu Roßwein gebracht. tu. Dresden. Offizierstellvertreter Hans Müller aus Loschwitz hat das 8. feindliche Flugzeug «beschossen und ist dafür zum Leutnant befördert worben. — Wegen Kohlen mangels in den Kirchen haben die angesagten kirchlichen Feiern in den nächsten Wochen mancherlei Veränderungen erfahren; sie fallen entweder ganz aus, sind verkürzt worden, werden in anderen Räumen abgehalten oder mutzten zeit- lich verlegt werden. — Zu sechs Jahren Zuchtsaus, zehn Jahren EbrenrechtSverlnst und Stellung unter Polizeiauf sicht wurde vom Dresdner Landgericht der schwer vorbe strafte Handarbeiter Emil Paul Kaden aus Wclschbufe «rurteilt, der von Oktober bis Dezember v. I. in Ort schaften des Plauenschen Grundes und in der Gegend von Lnuenstein 15 Einbrnchsdiebstähle verübt und hierbei Geld, Schmucksachen und Geflügel erbeutet hatte. — Durch Ein atmen von Gas sind am Sonnabend abend in der Gasan stalt Reick zwei Arbeiter tödlich verunglückt. Die Feuer wehr, die zu Hilfe gerufen worden war, kam nicht in Tätig- Das Riesaer Lageblau erscheint jeve» r<» abends '/,7 Ubr MU Ausnahme der «onn- und Festtage. Bezugspreis, «egen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4» mm breit, Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. NachweisungS» und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Vetrag verfällt, durch Klage ringezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erstillungiort: Riesa. Wöchentlich, Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Beiriede« der Druckerei, der Lieferanten oder der Deförderuna«einrichlungeii — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de, Bczugspieist«, Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. «eschilftSftele: btoetüestratze 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHn«l, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niel» Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. Februar 1917. —* Verlustliste. Eingegangen ist die am 14. Fe bruar 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 385, die in unserer Geschäftsstelle ^nr Einsichtnahme auslicgt. —* Verleihung der Militär-St. Heinrichs- Medaille. Se. Maj. der König haben zu verleihen geruht: die goldene Militär-St. Heinrichs-Medaille dem Utstz. Hauffncr im Pion.-Bat. 22: dieselbe Medaille in Silber dem Vizewachtm. Tischendorff, dem Sergt. d. N. Loch, dem Utstz. Ruhmer, dem Gefr. Grcim, dem Kanonier Rink im Feldart.-Regt. 32, dem Vizewachtm. Zaspel. Uhlsmcnm, dein Vizewachtm. d. R. Weigel, dem Kanonier Gröschel im Feld- art.-Regt. 68, dem Äizefldw. d. L. Müller, den Utstz. Schön herr, Hegewald, dein Utstz. d. R. Sowada im Pion.-Bat. 22. —'''Beschränkung der Zablungsfähigkeit der s ä ch s is ch e n B a n kn aten. Ter NörstandSrat des Verbandes Sächsischer Industrieller nahm in seiner letzten Sitzung unter anderem auch zu der Frage der gegenwärtig sich sehr nachteilig fühlbar machenden ^Beschränkung der Freizügigkeit sächsischer Banknoten Stellung. Der Verband vertritt m dieser Frage den Standpunkt, datz man es gerade in dieser jetzigen Zeit nicht verstehen könne, datz an den Kasten der Reichsvost und der Eisenbahnen außerhalb Sachsens sächsische Banknoten nicht in Zahlung genommen, sondern mit Hinweis auf bestehende Verordnungen, nach welchen die Annahme verboten sei, zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung hat zur Folge,-daß auch Geschäfte die Annahme sächsischer Banknoten verweigern, sodaß häufig derartige Scheine nur unter Bewilligung eines Aufgeldes eingewechselt werden. Der Vorstandsrat beschloß, in einer Eingabe an das Sächsische Finanzministerium die in dieser Frage bereits auch von anderer Seite gestellten Anträge auf Anordnung der Anncchmevflicht sächsischer Banknoten durch öffentliche Kasten innerhalb des deutschen Reiches zu unterstützen. —KM. Kleinverkauf von Webwaren ufw. Am 15. Februar ist ein Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1916, betreffend Deräutzernnqs-, Ver- arbeitungs und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne (Nr. V. i. 761/12. 15. K. R. A.), erschienen, durch welche die zum Kleinverkauf in Warenhäusern und sonstigen offenen Ladengeschäften sreigcgcbenen Mengen an wollenen und wollhaltigen Strickgarnen wiederum erhöht worden sind. Es sind nunmehr 60 v. H. der Vorräte, kne sich am 31. Dezember 1915 bereits in Warenhäusern oder in sonstigen offenen Ladengeschäften befanden, zum Klein verkauf oder zum Verkauf an Hausgewerbebetrieüc frcigege- ben. mindestens jedoch 25 Lx. Als Bedingung der Freigabe ist die Vorschrift bestehen geblieben, datz der Verkaufspreis der einzelnen Sorten nicht höher bemessen wird, als der zu letzt vor dem 31. Dezember 1915 von demselben Verkäufer erzielte Verkaufspreis. Weitere Freigaben von Strickgar nen sind für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genom men worden; Einzelanträge auf Freigabe können jedoch nicht berücksichtigt werden. Der Wortlaut der Nachtrags bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. — Erfrorene Kartoffeln eßbar! Die Kartof- felverteilnngsstelle in Warschau hat nachstehendes Verfahren in großem Umfange als völlig brancbbar erprobt: Man lege die zu Steinen gefrorenen Kartoffeln 24 Stunden in 10- bis 15 grädiges Wasser und koche sie unmittelbar im Anschluß daran mit der Schale! Nutzanwendung: Jeder, dem Kartoffeln erfroren sind, schütze sie gegen vorzeitiges Aliftauen im Keller und in der Erde. lOOjährigeS Jubiläum des SkatspielS. Die Skatbrüder können hener ein Jubiläum feiern, im Jahre 1817 erfand Rechtsanwalt Hempel in Altenburg das neue Kartenspiel. Wie wäre es, wfnn überall bis zum Jahresschlutz in die „Kaste" gespielt und die Sammlungen dem Hennatdank zugeführt werden könnten. Das wäre auch em Stück Krieasnothilfe, aber auch ein Beweis schöner Vaterlands- und Nächstenliebe. — Postscheckverkchr. Die Steuerzahlsicllcn, die ein Postscheckkonto haben, können mit ihrem Postscheckamt ver Hiildenburftspen-e in Gröba. Als Vertrauensmann für die Hindenbnrgsvende ist für die Gemeinde Gröba Herr Fleischbeschaner Sehmisch, Strehlaer Straffe SV ernannt worden. Die Ablieferung von Spenden Kat an Herr« Sekmifch selbst oder an Herrn Gartenschläger, Altrock straffe 1, (Volksküche) z« ersolge«. Die hiesigen Landwirte und sonstigen Personen, die in letzter Zeit Hansschlachtnngen vorgenommen haben, oder noch vornehmen werden, werden gebeten im vaterländischen Interesse für unsere Munitionsarbeiter Speck oder Fett reichlich spenden zu wollen. Gröba, am 14. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. Sonnabend, de« IV. S. 1V17, 11 Uhr vormittags, soll auf dem Exerzierplatz hinter der Kaserne des Frldart.-Regiments 32 ein Posten Pferdedünger meistbietend ver steigert werden. Kauflustige Bieter wollen sich zu diesem Zeitpunkte auf dem Exerzier platz hinter der Kaserne 32 versammeln. ll. Erfatz-Abtlg. Feldart^Regts. SS. e" soll ieräen allein guter r nach ihrlich ket». lkreich »eiter- Ihren, os in assen- ervor- ; Be- : Zeit beiter spruch z den I. Ob eführt >rden. schon einige itSbe- über >i und ; fest- n cm : täg- :rden. , der durch
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