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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-17
- Monat1916-08
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1916
- Autor
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iso. Donnerstag, 17. August 1S16, avendS. 0S. Jahrg. Zinn für die Weifiblechherstellung legt eine weitere Iürde- Orten eingclciteten nnd stellenweise von erfreulichem Erfolge MebüM ans AnMch. Awtsötatt MAtte^LkM^AmtShMptMEMst GMen^^ -aS König!. AmLSgericht und den Nat der Gtadt Riesa, sowie -en Gemeinderat GrVVa. dar ^Riesaer Tageblatt" erbitten wir UN» di» spätesten- tzdv<ös H T v U »'M - vormittackSlv Uhrde» «jeweiligen Ausgabetage». > Die «eschiiftSftelle. tärische Vorbereitung der Jugend betrieben haben. Als Be- -zirksleiter für den Bezirk Grobenhain ist von der Kgl. Slmtshauptmannschast Herr Oberlehrer Grimberg in Großen- Hain, Schillerstrabe Str. 25, bestimmt worden. Zur weiteren Organisation der Wettkämpfe, die im Monat September ds. Jahres ausgetrayen werden solle», sind die Vorsitzenden oder Uebungsleiter der in Frage kommenden Vereinigung im Bezirk Großenhain für nächsten Sonntag, den 20. August ds. Jahres, vormittags 11 Uhr in der Stadtparkschänke in Großenhain zu einer Besprechung mit dem Bezirksleiter eingeladeu worden. Jedem, der Interesse an den Wett kämpfen hat, ist der Zutritt'zu dieser Versammlung gern gestattet. —MI. Jin Anschluß an die Ausstellung „Kriegergrab und Kriegerdenkmal" im Sächsischen Kunstverein auf der Brühlschen Terrasse in Dresden veranstaltet das Evangelisch lutherische Landeskonsistorium gemeinsam mit der Landes beratungsstelle für Kriegergräber eine Vortragsreihe über Kriegerchrungen am 28. und 2V. August im großen Saale des Vereiushauses, Dresden-A., Zinzendorf- straße 17. Stadtbaurat Dr. Jng. h. c. Grässel-München, der bekannte Schöpfer des Münchner Waldfriedhofes, wird über „Friedhofskunst und Krieaerehrung" sprechen, Vastor W. Hoffmann-Chemnitz über „Wie sollen die Kirchgemeinden ihre Krieger ehren?" und Bauamtmann Waldo Wenzel- Dresden über „Das deutsche Kriegergrab". Sämtliche Vor träge werden von ausgezeichneten Lichtbildern erläutert werden. Im Anschluß an diese «Vorträge findet Dienstag, den 29. Slugust gegen 12 Uhr eine sachverständige Führung durch die genanute Ausstellung statt. Zur Teilnahme an dieser Vortragsveranstaltung, zu der besondere Einladungen nicht ergehen, bedarf cs weder einer Anmeldung, noch eines Ausweises, noch einer Eintrittskarte. Die Teilnahme ist jedermann kostenlos gestattet. Alle, die sich mit den be deutsamen Frage» der Krieaerehrung befassen — Geistliche, Lehrer, «Bildhauer, «Architekten, «Vertreter von Militärbe hörden, Amtshauptmannschaften, Städten, Gemeinden, die «Vorstände der Militürvcreine — werden auf die «Veran staltung besonders hingcwirsen. Übersichten über die Aus stellung und die Vortragsreihe werden vom Heimatschutz, Dresden-A., Scbießaasse 24. kostenlos versandt. Teebüchsen, Zigarettenschachteln, Cakesbüchsen und Bonbondosen, Tran- und Benzinkanister, Wichsdosen und Pntzpomadedosen, Gießkannen, verzinnte Küchengeräte, . Siebe, Trichter, Topfstürzen, Kuchenformen, Frühstücksdosen, Blechflaschen, Petroleum- und Oelkannen, Der große Bedarf an rung der bereits an vielen Orten eingclciteten nnd stellenweise von erfreulichem Erfolge begleiteten Sammlung von Konservenbüchsen und ähnlichen Abfällen dringend nahe. Zu diesem Zwecke werden die Herren Gemeindevorstände bezw. Gutsvorsteher des hiesigen Bezirks hiermit veranlaßt, ihrerseits diese Sammlung nach jeder Richtung hin zu unterstützen und zu fördern. Dabei kommt in erster Linie in Betracht, für einstweilige Aufbewahrung der gesammelten Konservenbüchsen pp. möglichst Sorge zu tragen. Die an gesammelten Bestände werden dann nach größeren Sanunelstellen, die noch bekannt gegeben werden, überzuführcn sein, von wo aus diese sodann an die zuständige Verwertungsstelle gelangen werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Konservenbüchsen bis auf etwa 1 em zu- lammenzuschlagen, wobei jedoch zu vermeide» ist, sie ganz platt zu schlagen, da sonst die vor dec Entzinnuug notwendige «Reinigung nicht möglich ist. Außer den Konservenbüchsen empfiehlt sich im allgemeinen auch noch die Sammlung-' des nachstehend bezeichneten zur Gewinuung von Zinn geeigneten Altmaterials E- s) Unbrauchbare Gegenstände ans Weißblech (verzinntem Eisenblech) Geldkassetten, Wärmflaschen, Spielsachen aller Art, Kisteneinsätze, Löhnungskasten, Blech-Plakate, «Milchtransportkannen, Signal-Laternen, Signal-Lampen, Lampenschirme und Lampenteile. Blechsparbüchsen. Da» Riesaer Tageblatt erscheint ledetz Laa abend» */,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag». Bezaga-rets, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. PostaustaÜcu vierteljährlich 2,jo Mark, mvnatluh 70 Pf. Anzeige« fiir die Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine cLemähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — An Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungieinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag;: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, Brotgetreide und Wintergerste zu Saatzwecke». Unter Bezugnahme auf die in den Amtsblättern erschienene Bekanntmachung Dr» - Königlichen Ministeriums des Innern — Riesaer Tageblatt Nr. 179 vom 4. August 1916 — über den Handel mit Brotgetreide und Wintergerste zu Saatzwecken wird für den Kom munalverband Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: 1.. Landwirte haben den Antrag auf Ausstellung einer Saatkarte bei dem zuständigen Stadtrat oder Gemcindeoorstand einzureichen. In ihm ist anzngeben: ») Name, Wohnort und Eisenbahnstation des Landwirts, der Getreide zu Saat- , zwecken ankaufen will; b) wie groß die Anbaufläche der betreffenden Getreideart ist, für die Getreide zu Saatzwecken erworben werden soll: o) welche Menge Saatgetreide (in Zentnern) für diese Fläche bereits vorhanden ist; . ä) welche Menge Saatgetreide noch für diese Fläche benötigt wird. Entsprechende Antragsformulare können bei der Königlichen Amtshauptmannschaft entnommen werden. 2. Die Stadträte oder Gemeindevorftiinde habe« zu prüfen, ob die in dem Antrag enthaltenen Angaben richtig find, und ihn mit gutachtlicher Aussprache, gegebenenfalls Bestätigung; an die Königliche Amtshauptmannschaft einzusenden. 3. Die zum Kauf von Getreide zu Saatzwecken zugelassenen Händler haben den Antrag auf Ausstellung einer Saatkarte unmittelbar bei der Königlichen AmtShauptmann- schaft einzureichen. Dabei ist an-Meben: ») Name, Wohnort und Eisenbahnstation des Händlers, . , b) Zentnermenge der Getreideart, die zum Weiterverkauf zu Saatzwecken bezogen - werden soll. : , . Für die Ausstellung der Saatkarte wird je nach den Mengen, die bezogen werden Zöllen, eine Gebühr in Hohe von 20 Pfg. bis 1 Mark erhoben. 4. Der Veräußerer von Saatgetreide hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahn verwaltung ausgestellten Bescheimaung über die Absendung oder mit der Empfangsbestä- - c tigrmg des Erwerbers binnen 2 Wochen nach Absendung dem Kommunalverband einzu- reichem aus dem das Getreide ausgeführt wird. Soweit das Saatgetreide nicht aus dem unterzeichneten Kommunalverband ausgeführi -wird, hat der Veräußerer die mit der Empfangsbestätigung des Erwerbers versehene Saat- Harte binnen einer Woche der Königlicher» Amtshauptmannschaft etnzusenden. L 5. Der betreffende Stadtrat oder Gemeindevorstand hat darüber zu wachen, daß Adas erworbene Saatgetreide aufbewahrt und zur Bestellung wirklich verwendet wird. «O Großenhain, am 14. August 1916. ; 827kl?II. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. —* Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes, Gras v. Roedern, traf gestern nachmittag in Dresden ein und begab sich mit dem sächsischen Finanzminister v. Seydewitz nach Schloß Moritzburg, wo der König beide Herren in Audienz empfing. Beide waren auch zur Tafel als Gäste des Königs geladen. —* Jeder, der Butter aus dem Auslande erhält, muß sie nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sofort bei der Zentral-Einkaufs-Gescllschaft in Berlin, an melden und nach erhaltener Anweisung ablicfcrn. Aus diese Bestimmungen wird wiederholt hingewicsen, weil neuerdings holländische Firmen versuchen, für Butterpost- senduna ans Holland deutsche Einzelläufer zu gewinnen, die natürlich vor der Absendung einen unerhörten Preis zahlen müsse» nnd dann durch die Vcschlaguabiiie ihr Geld verlieren. Insbesondere wird vor der holländischen Firma ,,Cooperative Stoomzuivelfabrik Concordia" in Kondum rn dieser Hinsicht dringend gewarnt. —MI. Die Leitung der Deutschen Kriegs au S- stellung in Dresden, deren Dauer bekanntlich bis Mitte September verlängert worden ist, hat nunmehr beschlossen, «Vereinen, Verbänden, Fabriken, Großbetrieben usw. eine wesentliche Eintrittsprcisermätzigung zu gewähren und den Eintrittspreis von 55 Pfg. auf 25 «Pfg. für die «Person zu ermäßigen unter der «Voraussetzung, daß mindestens 50 Ein trittskarten auf einmal bezogen werden oder der «Besuch der Ausstellung in Gruppen nicht unter 30 Teilnehmer», wenn z. B. auswärtige «Vereine in Frage kommen, ge schlossen erfolgt. Dadurch wird es wohl allen Kreisen er möglicht, d:e überaus interessante nnd sehenswerte «Aus stellung, die in ihrer jetzigen Fülle wohl kaum wieocr ge zeigt werden wird, zu besichtigen. Die Ausstellung wird in diesen Tagen wesentlich ergänzt durch neue Beutestücke, an dere werden ausgewechsclt. Es sei nochmals aus die Jmmelmann-Sonderausstellunsi hingewicsen, die allein schon sehr sehenswert ist und die insbesondere auch alle Aus zeichnungen des ausgezeichneten Fliegerleutnants mit Ein schluß der außcrdeutschen birgt. Die Vereinskartcn werden vom 15. August ab ausgcgeben. — Wie weit erstreckt sich die Erlaubnispflicht? Das Kriegsernäbrunasamt hat auf verschiedene Anfragen Oerttiches nns Sächsisches, Riesa, den 17. August 1916. —* Die Friedrich-August-Medaille in Silber wurde' dem Vzfw. Willy Haupt, der bereits im Besitz des Eisernen Kreuzes 2. Kl. ist, verliehen. Er ist. der Sohn des Herrn Oswald Haupt, hier. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Leutnant d. N. Robert Blum en sch ein im Jnf.-Rcgt Nr. 103, Sohn des Herrn Friseur Paul Blumen- - schein, hier. —* Wie uns mitgeteilt wird, werden am G ebnrtstag Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich — 18. August — die Militärdienstgebäudc Flaggenschmuck tragen. —* Wettkämpfe im Wehrturnen werden, wie in «Preußen so auch in Sachsen, für das Kricgsjahr 1916 zur militärischen Vorbildung der Jugend veranstaltet. Der Bezirk der «Amtshauptmannschaft Großenhain ist, gleich wie die «Bezirke in anderen Teilen Sachsens, für die Wettkämpfe zu einem Bezirk vereinigt. Die Wettkämpfe erstrecken sich aus Dreikampf (Hindernislaufen, Weitsprung ohne Sprung brett, Vorübungen zum Handgranatcnwerfen), Einzelwett- kämpsc (Schnelllauf, Hochsprung, Stabfechten, Turnen am Reck und «Barren), Gruppenwettkämpfe (Eilbotenlauf, Bar kauf, Schlagballspiel, Fußballspiel) und Entfernungsschätzen. Zn diesen «Wettkämpfen kann jeder Jungmann zugelassen werden, der in eine Jngendabteilung für die «Vorbereitung auf den Heeresdienst cingetreten ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und dessen allgemeine körperliche Durchbildung als genügend erachtet wird. Die Teilnahme ist eine frei willige. lieber die Vereine, die die militärische Jugendvor- bereitung betreiben, wird beim Kgl. Ministerium des Innern eine amtl. Liste geführt. Nachmeldungen zur Aufnahme in das amtliche «Verzeichnis können bis 25. August 1916 bei der Kgl. Amtshauptmannschaft erfolgen. Sie werden, wie es bei den bisher nachgemeldetcn Vereinen geschehen ist, dem Kgl. Ministerium des Innern zur Eintragung noch vor dem Termin der Wettkämpfe vorgelegt werden. Die Teilnahme an den Wettkämpfen ist aber außerdem davon abhängig, daß die Verein« bereits vor den» 18. Juli 1916 die nnli- i>) Unbrauchbare verzinnte Gegenstände wie: Eßlöffel, Wurstmaschinenteile und Molkerei-Apparate, Metzgermuldcn. Zentrifuaenteile, °) Unbrauchbare Gegenstände ans Zinn und Zinnlegierungen: Zinnteller. Flaschenkapseln, . Zinnlöffel. Flüssigkeitsmaßgefäß Stanniol, usw. Ueber den Erfolg der Sammlung würde von Zeit zu Zeit Anzeige und zwar erst, malig am 15. September 1916 zu erstatten sein. Großenhain, am 9. August 1916. 531 b v. Die Königliche AmtShauvtmaunschaft. Nachstehend nnrd die Bekanntmachung des Reichskanzlers über den Absatz von Karpfen und Schleien vom 8. August 1916 (RGBl. Seite 925) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Anträge auf AuSnahmebewilliguna nach 8 2 sind bei der Amtshauptmannschaft, i» Städten mit revidierter Städteordnung beim Stadtrat zu stellen und an das Ministerium deS Innern weiterzuleiten. 1370 u ö lll Dresden, den 13. August 1916. 3836 ' Ministerium des Inner«. Bekanntmachung über den Absatz von Karpfen nnd Schleien. Vom 8. August 1916. Arrf Grund der «Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird folgendes verordnet: 8 1. Karpfen und Schleien dürfen nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertung m. b. H. in Berlin abgesetzt werden. Diese «Vorschrift findet keine Anwendung auf den Weiterabsatz von Karpfen und' Schleien, die mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertung m. b. H. in Berlin abgesetzt sind, auf Karpfen und Schleien aus inländischen Teichwirtschaften, deren Wasserfläche drei Hektar nicht überschreitet sowie auf Karpfen und Schleien aus inländischen Wildgewässern. 8 2. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 3. Auf den Absatz von Karpfen und Schleien, der mit Genehmigung der Kriegs gesellschaft für Teichfischverwertung m. b. H. in «Berlin erfolgt, sowie auf den «Weiterabsatz solcher Karpfen und Schleien finden die ans Grund der Verordnung des «Bundesrats über die Regelung der Fischpreisc vom 1. «Mai 1916 («Reichs-Gesetzbl. S. 347) festgesetzten Höchst preise keinc «Anwendung. 8 4. Wer der «Vorschrift des 8 1 Abs. 1 zuwiderhandclt, wird mit Gefängnis bis zu emem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 5. Diese Verordnung tritt mit dem 15. August 1916 in Kraft. Berlin, den 8. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helffcrich- — . .
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