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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161012
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-12
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1916
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UlesaerGTag Doimrrstng, 12. Oktober ISIS, abends SS. IErn N«d AM§»tg»r jvdtwm m» Mchch, Awtsötatt *7^ M die Königs. AmtShaupLmanrlschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefs, sowie den Gemeinderat Gröba. AvMlre von Rüben und Möhren. Die Königliche Ämtshauptmannschaft hat Auftrag erteilt, für den Koinmunalver» band einen größeren Posten weiße und gelbe Rüben und weiße, gelbe und^rote Möhren zur Viehfütterung bez. menschlichen Ernährung aufzukaufen. Der Preis wird sich voraussichtlich für weiße Rüben auf 4,60 Mk., gelbe . „ 6,10 „ weiße Mohren , 6,45 , gelbe , , 6,50 . belaufetk. Die Abgabe erfolgt nur gegen Bezugsschein, der" umgehend bet der Kvutgkichen Ämtshauptmannschaft zu beantragen ist. Die Ausstellung der Bezugsscheine erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. In den letzteren ist die Zahl der rm Be sitze der Antragsteller befindlichen Viehstücke (Pferde, Rinder, Schweine) anzugeben. Die Bezugsscheine werden mit fortlaufenden Nummern versehen. In den Amts blättern wird jeweilig, bekanntgegcben werden, wann und an welchen Orten die einzelnen Nummern der Bezugsscheine beliefert werden. Eine Gewähr für die Belieferung der Bezugsscheine rann die Königliche Amtshaupt mannschaft allerdings nicht übernehmen, da dies davon abhängig ist, in welchem Umfange die von dem Kommunalverband seinerseits aufgegebenen Bestellungen erfüllt werden. Großenhain, am 10. Oktober 1916. ril Der Kommmralverband. . Aepfelverkanf iu Gröba. Freitag, den 18. Oktober 1916, vormittags von 9 Uhr an, werden im Grundstück Weststraße 14 Tafeläpfel verkauft. Preis 20 Pfg. für 1 Pfand. Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorznlegen. .Gröba (Elbe), am 11. Oktober 1916.Der Gemeindevorstand. Die Ausgabe darf nur gegen Vorlegung der für den hiesigen Bezirk gültigen auSweiskarten erfolgen. Die Verkäufer haben die Abgabe durch Aufschreiben eine. zu vermerken. ' Der Preis beträgt 2 M. für das Pfund zuzüglich 5 Pf. Verteilungsgebühr. Großenhain, am 10. Oktober 1916. ' r il Der Kommunalvcrband. Freitag, den IS. »nd Sonnabend, den 14. Oktober ISIS finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Die Sparkaffe bleibt jedoch wahrend der üblichen Kaffenstunden geöffnet. Im Königlichen Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. Die Ausgabe von Bezugsscheinen für Stoffe erfolgt an beiden Tagen in der Zeit von vormittags 8—1 Uhr im Quartieramt. Die Hauslisten werden vormittags von 8—1 Uhr in der Polizeiwache angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Oktober 1916.Fnd. A238 Da» Messer Tageblatt erscheint irveU Tag abend» »/,? Nbr uttt vusnahm« der Bonn- und Festtag«. vezug-pret», aeaen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter taiserl. Postanstalten oierteljayrltch 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetages sind di» lv Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird Nicht übernommen. Preu» für die 4S mm breite Brundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSprcc» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz cnt° sprechend höhere Nachweisung«» und VermittelungSaedübr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder-der Austraggeder in Konow» gerät Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Am Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de-.' Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VefbrderungSeinrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs eiseS. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Korthestraste 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa —- - Maraariueabgaöe. In den nächsten Tagen wird bei den bisherigen Margarineverkaufsstellen bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die Lebensmittelabgabe eingerichteten Ausgabe stellen Margarine abgegeben. Auf den Kopf eines jeden Haushaltes entfallen 80 zr. Glauchau. Aufsehen erregt hier der Selbstmord des Pastors und 1. Diakonus an der St. Georgenkirche Hermann Ludewig. Pastor Ludewig, der aus Hildesheim stammte, war feit 6 Jahren Geistlicher in Glauchau, nachdem er vor her Hilfsgeistlicher in Hartmannsdorf bei Burgstädt gewesen war. Erst am 18. Seutember war er in das hiesige Amt eingewiesen worden. Was ihn in den Tod getrieben hat^ ist unbekannt, sicher ist, daß der Verblichene in letzter Zeit nervös überreizt war. In allen Kreisen höchst beliebt, hat der Tod Pastor Ludewigs hier allgemeine und ausrichtig« Teilnahme auSgelöst. Markneukirchen. Auf Bahnhof Markneukirchen» Ssebrnbrnnn hat gestern vormittag 7 Uhr der Güterzua 7638 aus noch unaufgeklärter Ursache das Haltesignal überfahren und ist auf den im Bahnhof haltenden Güterzug 8053 auf gefahren. Ein Zugschaffner wurde leider hierbei tödlich, 3 andere Zngbedtenstete leicht verletzt. Der Materialschaden ist erheblich. Leipzig. Die Heimstätten der Sächsischen Krieger» siedelung sollen noch vor.Ende des Jahres, soweit die Häu ser bis oahin fettiggestellt sind, bezogen werden. Wegen Ueberlassung von Kleinwirtschaftsheimstätten haben sich aus Sachsen bis jetzt schon rund 140 Kriegsteilnehmerfamilien gemeldet, unter denen fast alle Berufe vertreten find. Der Genossenschaft sind bereits rund 300 Personen mit weit über 100000 M. Genoffenschaftskapital beigetrcteii. Dem nächst wird mit dem Bau einiger weiterer Häuser begonnen werden. * Rudolstadt. In der Klingermühle machten die ein 12 jähriger Knabe und ein 10 jähriges Mäüchen an einem durch Wasserkraft bewegten Schleifstein zu schaffen. Bald darauf wurden beide Kinder tot aufgefunden. Wahr scheinlich ist eins von der Welle erfaßt worden, das andere Kind, das vielleicht Hilfe leisten wollte, mag dabei eben falls in das Getriebe geraten sein, sodaß beide getötet wurden. Schlucken« u. Die zwei noch nicht schulpflichtigen Enkel des Webmeisters Mildner spielten auf dem Lub bodeu mit Zündhölzchen und fetzten dabei das dort ausgestapelte Heu in Brand. Da das Feuer nicht rechtzeitig demerit wurde, fände« die beiden Knaben auf dem Dachboden den Verbrennungstod. ZtzM -es MlMMffks Ks ZKÄk VSN Lik» Nea; im BchM LrLik». I. Unter dem Ekrenvorsitz Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg fand am 10. Oktober eine Sitzung des Landesausschusses der Vereine vom Noten Kreuz im Königreich Sachsen statt, zu der die Mitglieder des 'Aus schusses aus allen Teilen des Königreichs nach Dresden zu- sammengekommen waren. Stach Begrüßung der neu mrf- aenommencn Mitglieder erteilte der Ehrenvorsitzende den Vorständen der einzelnen Abteilungen das Wort, uni über deren Tätigkeit während des zweiten KriegsjahreS zu be richten. Aus dem von Herrn Major Teichmann erstatteten Be richt der Zentralabteilung ist als besonders wichtig hcr- vorzuheben, daß seit dem Sommer 1915 dec Nachsorschungs- dienst nach Vermißten und Gefangenen zu einer ganz Deutschland umfassenden Arbeitsgemeinschaft vereinigt und erfolgreich ausgebaut wurde. Bei den Auslunstsstellcn Dresden und Leipzig werden zusammen etwa 800l»>:> Namen in den Kartotheken geführt. Auch die der Zentra:- abteilung augeschloffene Ahteilung Gefangeneu-Fnrsorge kann auf günstige Ergebnisse ihrer Arbeit znrnckbucke... Mit Ausnahme von Rußland haben sich die PostverbäU- nisse im Feindesland etwas günstiger gestaltet. Neue hörhen der Verwaltung und der Staatsanwaltschaft bei Bekämpfung des KriegswucherS durch gutachtliche Tätigkeit zu unterstützen, Tageszeitungen, periodische Druckschriften und geschäftliche Drucksachen auf wucherische oder sonst un lautere Geschaftsanzeigen ja prüfen; die den örtlichen Polizeibehörde,» nach wie vor obliegende Bekämpfung des Kriegswuchers durch Anweisung zu fördern und einheitlich zn gestalten, insbesondere die Durchführung einer wirksamen Aufsicht über die Beachtung der kriegswirtschaftlichen Vor- Misten innerhalb der einzelnen Bezirke und Gemeinden durch Ausbau des Ueberwachunasdienstes zu fördern; ein« Nachrichtenstelle einzurichten, bei der die Behörden sich über bereits vorliegende Krteaswucheranzeigen oder Bestramngen auf kürzestem Wege Auskunft holen können; die Bevölkerung und die beteiligten Kreise durch Veröffentlichungen über die bestehenden Vorschriften und die Grundsätze der Kriegs wucherbekämpfung aufzukkären; durch weitere Maßnahmen den Schutz der Verbraucher und des Marktes gegen unlautere Einwirkung auf die PreiSbildmm zu fördern. Was LandeS- amt kann zu diesem Zweck die Behörden der innere« Ver waltung und die Preisprüfungsstsllen um gutachtliche Aeußerung, Auskünfte oder um Erörterung des Sachverhalts ersuchen. Die Behörden und die PreiSprünmasstellen haben diesem Ersuchen zu entsprechen. Das LanoeSamt nimmt seine Tätigkeit am 1. November 1916 auf. Die Dienst räume befinden sich in Dresden»Reustadt, Ritterstraße 14. Die Zuständigkeit der Polizeibehörden zur Vornahme poli zeilicher Amtshandlungen in ihrem Bezirk wird durch die Errichtung des Landesamtes zur Bekämpfung des Kriegs- Wuchers nicht berührt. Die Polizeibehörde» und die Prets- vrüfungsstellen bleiben i« vollem Umfange für die ihnen übertragenen Aufgaben bei der Bekämpfung der Preis treibereien und des Wuchers innerhalb ihres Bezirks ver» antwortlich. — Die LandeS-PreisprüfungSstelle für das Königreich Sachsen, die schon mehrfach vor dem Ankauf von schlech tem und teurem „markenfreien Waschpulver" und „Sei fen-Ersatz" gewarnt hatte, schreibt: Am 25. Oktober dieses Jahres tritt die neue Verordnung über den Ver- kehr Mit fettlosen Wasche und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 in Kraft. Hiernach darf bei Abgabe an den Verbraucher der Preis bei Waschmitteln in Stückform höchstens 1 Pfennig für je 25 Gramm, und bei Abgabe in Pulverform höchstens 25 Pfennig für 1 Kilogramm be tragen. Da der gegenwärtige Preis für derartige Wasche mittel den vom 2b. Oktober ab geltenden Höchstpreis meist sehr erheblich übersteigt, so seien Händler Und Verbraucher gewarnt, zu den jetzigen unverhältnismäßig hohen Prei sen größere Posten zu erwerben. Gegen eine Anzahl Her steller und Verkäufer von "Waschpulver Seifen-Crsatz, dessen chemische Untersuchung ergeben hat, daß der gefor derte Preis in keinem Verhältnis »um Werte steht, ist die Staatsanwaltschaft bereits eingeschritten. — Die Landes-Brandversicherungsanstalt für daS Kö nigreich Sachsen erstattet soeben ihren Jahresbericht auf das Jahr 1915. Durch Brand zerstört, beztv. beschä digt wurden im ganzen Königreiche zusammen 3232 Ge bäude, das Jahr vorher 4810 Gebäude. Der Rückgang der Schadenfeuer tm Kriegsjahre, namentlich der Brandstif tungen, ist tm Bogtlarwe, das immer als sehr brändereich gegolten hat, besonders ausfällig. Die Zahl der im Jahre 1915 durch Kinder verursachten Brandschadenfälle betrug 198, und eS sind davon 119 erwiesenermaßen durch Spielen mit Streichhölzchen entstanden. Die für die Brandstiftungen durch Kinder gezahlten Schadenvergütungen betrugen 1915 123574 Mark, 1914 dagegen 148 752 Mark. Auch die Zahl der Blitzschläge war im Berichtsjahre erheblich ge ringer, als die vorhergehenden Jahre: 61 zündende und 342 kalte Schläge. Au einem gewitter'-eichen Tage (26. Juni 1915) wurden 73 schadenverursachende Blitzschläge fsstgestellt. Spiritusmarksnansgave in Gröva. Sonnabend, den 14. Oktober 1V1«, nur vormittags von 8 bis 1 Uhr, erfolgt die Ausgabe von Spiritusmarken im Gemeindeamt Zimmer Nr. 3, an diejenigen Personen, die die Ueberweisung beantragt und auf der Brotkarte die Nr. 211—400 erhalten haben. Gröba (Elbe), am 12. Oktober 1916. Der Gememdevorstand. —— —— OertlicheS und Sächsisches. Riesa, den 12. Oktober 1916. — In der sächsisch en V erlustliste Nr. 343 (aus» gegeben am 11. Oktober 1916), die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 106. Re serve-Regimenter Nr. 100, 102, 106, 133, 241, 244. Land wehr-Regiment Nr. 100. Pioniere: Bataillon Nr. 22. Mtneur-Komgaanien Nr. 311, 313, 323, 324. Etappen- Formationen: Etavpen-Fuhrpark-Kolonne Nr. 3, 19. Ä.-K. Etappen-Sammel-KompagnieNr. 20. Munitions-Kolonnen: 'Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 8 M, 19. A.-K. Neserve- Jnfanterie-Munitions-Kolonnen Nr. 1, 2. Preußische Ver lustlisten Nr. 648, 649, 650, 651, 652. Bäuerische Verlust liste Nr. 306. Württembergische Verlustlisten Nr. 475, 476. Liste 7 über die aus französischer Gefangenschaft zurück gekehrten sächsischen Heeresaugehörigen (Austausch gefangene). — KM. Zur Nachprüfung der Taubenschläge für den Befehlsbereich des stellvertretenden Generalkommandos 12. Armeekorps wird die Brieftaubensperre für die Zeit vom 16. Oktober bis einschließlich 25. Oktober ver hängt. Während dieser Sperrzeit dürfen keine Brieftauben außerhalb ihres Schlages sein. Den mit der Nachprüfung der Bestände Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den Schlägen zu gewähren und jede verlangte Auskunft zu er teilen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Brief tauben, die auf Grund der am 7. Juli d. I. ergangenen Verfügung dem stellvertretenden Generalkommando noch nicht angezeigt sind, sind dem stellvertretenden General kommandoumgehend, jedoch spätestens bis 15. Oktober 1916, unter Angabe des Besitzers und Anzahl der Tauben anzu zeigen. -KM. Die Beschlagnahme der Tafeläpfel ist für diejenigen Bezirke im Bereiche des stellvertretenden Generalkommandos 19. Armeekorps, wo eine Beschlag nahme von Aepfeln noch bestand, vorbehaltlos aufgehoben worden. Als Tafeläpfel gelten ausschließlich gepflückte, sortierte, in festen Gesäßen verpackte Aepfel. Wo Tafel äpfel ortsüblich in Kähnen ohne besondere Verpackung ver laden werden, kann die untere Verwaltungsbehörde diese ausnahmsweise als Tafelobst anerkennen. —MI. Eine Bekanntmachung in Nummer 235 der Sächsischen Staatszeituna setzt die neuen Höchstpreise für Wild fest. Diese Preise entsprechen im allgemeinen den vom Kriegsernährungsamt in der Bekanntmachung vom 17. September 1916 festgesetzten Preisen. Nur für die Städte über 20000 Emwoknern findet nach Preußischem Vorgänge eine geringe Erhöhung sowohl der Groß- wie der Kleinhandelspreise statt, z. B. bei Rehfleisch um 15 Pfennig—25 Pfennig pro Pfund, bei Hasen um 50 Pfennig pro Stück. Der Ladenpreis für Hasen stellt sich demnach in den Städten über 20000 Einwohnern auf 6 M. 50 Pf. im Balg, 6 M. 20 Pf. ohne Bala. Sachsen war genötigt, diese in Preußen verfügte Erhöhung der Preise mitzumachen, wenn nicht ein Abwandern des Wil des eintreten sollte. — Beim sächsischen Ministerium des Innern wird zur Bekämpfung des KriegswucherS innerhalb Sachsens ein Lande Samt zur Bekämpfung des Kriegswuchers errichtet. Das Amt wird in unmittelbarer Verbindung mit der Landespreisprüfungsstelle stehen und im Zusammen wirken mit dem in Berlin errichteten Kriegswucheramt die nachhaltige Bekämpfung der Preistreibereien des Kriegs- wucherS innerhalb des Königreichs nach einheitlichen Gesichts punkten auSgeftalten. Das Landesamt untersteht dem Landes.Lebensmittel« mt. Das Kriegswucheramt für das Königreich Sachsen hat insbesondere die Ausgabe, die Br-
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