Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-13
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer O Tageblatt ««d A«r*iß»v k«»tdlM ma Zstyeizerf. Amtsblatt -riT- für die Kvnkgl. AmtShauptmannschast Gwßenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 86. Dienstag, 18. Febriiir 1917, ^»e«»s. 76. Aatir». Dn» Rias«» Tag,bla« «schont j«»e» Tag abend» »/,? Uhr nnt Ausnahme der Tonn- und Festtags BezngSpret», argen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn. vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Ps. Anzeige« siir die Nummer oe» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vorinittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fllr da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschnft-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher, Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". -- Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bez,eher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspieise». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oetbestrake SS. Berantwortlich für Redaktion: Arthur H'ähnel. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» Zum Handel mit Klee-, GraS-, Futterrüben- und Futterkräutersamen ist behördliche Genehmigung erforderlich. Wer im Bezirke der Königlichen Amtshaupt- mannschaft Großenhain diesen Handel betreiben will, hat ein Gesuch bei der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain einzureichcn. Vordrucke sind an dieser Stelle kostenlos zu entnehmen. D reS d en, den 9. Februar 1917. Der Vorsitzende der zur Entscheid«»« über die Erteilung und Entzieh«»« der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels errichteten Stelle. Neichardt. Im Veterinärbezirk Stadt Dresden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 10. Februar 1917. 14411 v Ministerium des Innern. 694 Freivankfleisch betreffend. Dr Zuftmft darf minderwertige» oder bedingt taugliches Fleisch (Freibankfleisch) nur argen Entgegennahme von Fleischmarken abgegeben werden. Für eine Fleischmarke darf jedoch der doppelte Betrag der Marken bezogen werden. Wenn anders der Verderb des Fleisches nicht verhütet werden kann, dürfen die Aommunalverbände im Einzelfalle Ausnahmen von der Markenpflicht bewilligen. Dresden, den 6. Februar 1917. 239ll ll Ul Ministerium deS Inner«. 698 Die nachstehende Bekanntmachung über die Verwendung von Rüben bei der Be- rettnug von Roggenbrot vom 5. Februar 1917 (RGBl. S. 101 wird hierdurch zur öffent lichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 10. Februar 1917. 163 II S ld Ministerium deS Innern. 695 Vekanutmachung über die Verwendung von Rüben bei der Bereitung von Roggenbrot. Vom 5. Februar 1917. Auf Grund des 8,5 der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 1916 (ReickS-Gesetzbl. S. 413 und der Verordnung zur Aenderung dieser Verordnung über die Bertitung von Backware vom 18. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 68) in Verbindung mit 81 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kricgsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt^ Zur Bereitung von Roggenbrot können statt Kartoffeln Rüben, mit Ausnahme von Zuckerrüben, verwendet werden. Dabei entsprechen hundert Gewichtsteile Trockcurüben hundert Gewichtsteilen Kartoffelflocken und hundert Gewichtsteile frischer Rüben fünfzig Gewichtsteilen gequetschter oder geriebener Kartoffeln. 8 2. Dies« Bestimmung tritt mit dem Lage her Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Februar 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamts, von Batocki. Verkehr mit Speisefett. 8 7, Absatz 3—6 der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1916 in der Fassung vom 19. Januar 1917 werden aufgehoben. An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen: Auf jeden Abschnitt der Landesfettkarte, auch auf die über 80 gr lautenden, darf nur 6LV, »r Butter oder sonstiges Speisefett entnommen oder abgegeben werden; in feder Woche gilt nur jeweils ein Abschnitt. werden in der Woche vom „ 2.8. „ 9./15. „ 16./22. ,, 23./20. ,, , „ 30. April-6. Mai, 7--13. „ , „ 14./20. „ , 21./27. „ , „ 28. Mai—3. Juni, 4./10. „ , „ 11-,17. „ . „ 18.,24. , . „ 2-8. Juli, 9./15. „ , „ 16./22. „ , ,, 23./20. ,, . angewiesen, diese Bestimmmungen streugsten- 12./18. Februar, 19./25. „ , 26. Februar—4. März, 5./11. „ . 12./18. „ . 19^25. „ . Apr»l, ES gilt: Abschnitt 0 : d - ? : L " o I k I 8 » r v v .. Die Butterverkaufsstellen einzubalten. Die Gemeindebehörden oder die von diesen mit der Prüfung der einzureichenden Abschnitte der Landesfettkarten beauftragten Stellen haben bei Vorfinden von Abschnitten, die nickt in die Zeit der Abrechnung gehören, unter Angabe der bctr. Butterverkaufsstellen Anzeige hierherzu erstatten. Für die Wochen vom L6. Mär» bis mit 1. Avril und vom SS. Juni bis mit 1. Juli werden besondere Zusatzmarken — II 1 und v 1 — je über 62V, «r lautend, aus- gegeben. Sie werden den Gemeindebehörden rechtzeitig zugehen. Auf die Oelmarken kann bis auf weiteres noch Speiseöl in beliebiger Menge bezogen werden, jedoch wird in nächster Zeit die Festsetzung einer Höchstmenge auch für Speiseöl erfolgen. Die Landesfettkarte gewährt kein Recht auf den Bezug der angegebenen Menge. Alle Butterverkaufsstellen haben an einer in die Augen fallenden Stelle des Verkaufsraumes einen Abdruck dieser Bestimmungen auszuhängen. Großenhain, am 12. Februar 1917. 38üt l!8. Der Bezirksvcrband der Königlichen Amtsüauvtmannschaft. Da die Knappheit an Heizungsmaterial immer größer wird!, kann jedem Haushalt für die Woche, soweit dies uns überhaupt möglich ist, höchstens 1 Ztr. zugeteilt werden. Die Zuteilung erfolgt nur gegen Bezugsscheine, die im Rathause, Zimmer Nr. 17, auL- gegeben werden, und zwar nur an solche Familien, die über keinerlei Vorräte verfügen. Da begründeter Verdacht vorliegt, daß auch solche Familien, die noch Vorräte haben, sich Bezugsscheine verschafft haben, werden Bezugsscheine nur noch an diejenigen abgegeben, dre eine Bescheinigung des Hauswirts darüber vorlegen, daß sie keinerlei Vorräte au Kohlen, Briketts oder Coks Haben. Die Herren Hausbesitzer bitten wir hiermit, im Interesse der Allgemeinheit solche Bescheinigungen nur zu erteilen, wenn sie sich vorher davon überzeugt haben, daß die betreffenden Haushalte überhaupt keinerlei Heizmaterial mehr haben. Riesa, am 13. Februar 1917. Der Rat der Stadt Riesa K. Die Schankwirtschaft im städtischen Schlachthofe ist vom 1. April 1917 ab ander- weit zu verpachten. Pachtzins 1300 M. jährlich. Auf die Dauer des Krieges kann Er mäßigung des Pachtzinses eintreten. Pachtbedingungen können im Rathause Zimmer Nr. 4, emgesehen werden oder werden gegen Erstattung der Schreibgebührcu zugesandt. Bewerbungen werden bis 20. dieses Monats erbeten. Zurückweisung aller Angebote bleibt vorbebalten. Riesa, am 10. Februar 1917. * Der Rat der Stadt Riesa. K. Lertliches uns Sächsisches. Mesa, den 13. Februar 1917. —* Auszeichnung. Der Kriegsfreiwillige Utffz. Os wald Kresse, Sohn des Eisenbahn-Oberschaffuers Oswald Kresse, hier, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse aus gezeichnet ; er ist bereits Inhaber der Friedrich August- Medaille. —* Vom Schlacht Hof. Im Monat Januar 1917 gelangten auf dem Städtischen Schlachthose zu Riesa 531 Tiere zur Schlachtung und zwar 5 Pferde, 145 Rinder (davon 10 Ochsen, 37 Bullen. 87 Kühe, 11 Jungrinder), 131 Kälber, 213 Schweine, 31 Schafe, 3 Ziegen, 2 Ferkel und 1 Hund. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk Angeführt und der vorgeschriebenen Kontrollbesichtiguna un terworfen: 4 Rinderviertel. Für untauglich erklärt und der Abdeckerei überwiesen wurde 1 Pferd. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurden 1 Kuh und 1 Schwein. Für minderwertig erklärt und im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kommen 3 Ochsen, 13 Kühe und ein Kalb. An einzelnen Organen wurden ver worfen 85 Lungen, 13 Lebern 3 Darmkanale und 12 mal sämmtliche Eingeweide. —* Landwirtschaft und Fortbildungs schule. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministe riums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 1. Fe bruar 1917 sind die Bezirksschulinspektionen ermächtigt worden, auf Antrag der Schulvorstände die in der Land- wirtschaft beschäftigten Fortbildungsschüler während des Krieges, soweit notig, bis auf weiteres vom Unterrichte zu beurlauben. Auch ist den Schulvorständen der ländlichen Gemeinden, in denen der Unterricht nach der OrtSschulord- nuna während des ganzen Jahres erteilt wird, empfohlen worden, den Unterricht vom bevorstehenden Sommerhalb jahre auf da» nächste Winterhalbjahr zu verschieben. —* Unzulässiges Verfahren zur Gewinnung vo «Arbeitern. Mehrfach haben Arbeitgeber den 8 9 Absatz 8 des HilfSdienftgcsetzeS, wonach eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vattrländischen usw. schreiben die „Dresdner Nachr." u. a.: Auch ist es in den letzten Tagen gelungen, Kohlenvorrätc aus de« Schächten des Planerischen Grundes und des Zwickau-Ocls- nitzcr Reviers heranzusch affen, so das; der Höhepunkt der Kohlenknappheit überschritten sein dürfte. Wahrscheinlich werden auch die Schulen ihren Unterricht am Montag, den 19. Februar, wieder eröffnen. Ausnahmen dür-' fen ilur dort stattfinden, wo tatsächlich noch keine Kohlen vorräte herangeschafft werden konnten. Auch die mili tärischen Behörden, insbesondere das stellvertretende Ge neralkommando des 12. (1. Königl. Sächs.) Armeekorps haben bereits seit längerer Zeit Anordnungen erlassen, allen Anforderungen von Behörden und Privaten auf Ge stellung von Mannschaften und Geschirren zur Förderung der Kohlenversorgung in Stadt und Land in weirestgchen- dem Umfange zu entsprechen. Im übrigen ist die Kohlen knappheit mcht allein durch den Mangel an Transport mitteln hervorgerufen worden, sondern vor allem auch durch den Rückgang der Kohlenförderung infolge des an haltenden Frostivetters. Insoweit kann eine Besserung auch durch den gegenwärtigen Wittcrungsumschlag erwar tet werden. — KM. Verleihung des Militär-St.-Hein richs-Ordens an den König von Württem« berg. Seine Majestät der König von Württemberg emp fing am 2. dieses Monats den Königlich Sächsischen Ge sandten v. Stieglitz und Major Lengnick vom 6. Infan terie-Regiment Nr. 105 „König Wilhelm ll. von Württem berg" in Audienz. Im Namen Seiner Majestät des Kö nigs überreichte Gesandter von Stieglitz ein Allerhöchstes Handschreiben. König Wilhelm nahm hierauf aus den Länden des Majors Lengnick. eines Ritters des Militär- St.-Heinrichs-Ordens, die Insignien des Ritterkreuzes und des Großkreuzes dieses hol-en Ordens entgegen. König Wilhelm äußerte sich über diese hohe Auszeichnung und die ihm dadurch bekundeten freundschaftlichen Gesinnungen unseres Allerhöchsten .Herrn sehr erfreut und betonte wie derholt, daß er darin in erster Linie eine Anerkennung für keine Truvven.leben müOo. Hilfsdienst als wichtiger Grund zum Wechsel der Arbeits stelle anzusehen ist, dazu benutzt, an anderen Orten bcschäf- tigte Arbeiter zur Forderung des Abkehrscheins und zum Verlassen ihrer Arbeitsstätte zu bewegen. Dieses wieder- spricht dem Sinne des Gesetzes, beunruhigt den Arbeits markt und schädigt die Kriegsarbcit. Die Handelskammer Dresden ersucht die beteiligten Firmen ihres Bezirkes dringend, ein derartiges unzulässiges Verfahren zur Ge winnung von Arbeitern zu unterlassen. —MI. Wiedereröffnung der Säle, Theater usw. Um die mit der Durchführung der Bekanntmachung vom 5. ds. MtS. für die betroffenen Betriebe verbundenen wirtschaftlichen Nachteile nach Möglichkeit abzuschwächen, wird, nachdem nunmehr mildere Witterung eingetreten ist, die zur Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungs mitteln verfügte Schließung der Theater, Lichtspielhäuser, Säle und Räume im Einverständnisse mit den stellvertreten den Generalkommandos 12 und 19 vom 14. d. M. ct. wie der aufgehoben. Die BetriebSräume dürfen jedoch bis auf Weiteres nur an Frosttagen und auch dann nur insoweit geheizt werden, als dies zur Abwendung von Schäden für die Bctriebseinrichtungen und -Gegenstände (Heizungsan- lagen, Maschinen) unbedingt erforderlich ist. Die für die Gast-, Speise- und Schankwirtschasten, Kaffeehäuser, Vereins und Gesellfchaftsräume und öffentlichen Vergnügungsstätten auf 10 Uhr abends festgesetzte allgemeine Polizeistunde bleibt bis auf Weiteres bestehen. — Ueber eine Besserung in der Kohlen- z ufu hr berichten Dresdner Blätter: In den letzten Ta gen sind erfreulicheriveise erhebliche Mengen von Kohlen aus dem böhniischen Kohlenrevier mit Bahn nach Dres den gekommen, die zur Behebung der in Oesterreich be stehenden Bahnverstopfuug von dort abtransportiert wer den mußten. Es ist zu hoffen, daß dadurch eine gewisse Besserung für die Kohlenaügabe in Dresden eintrttt. — Hoffentlich bekommt auch die Provinz von den „erheblichen Mengen von Kohlen" etwas zu spuren. Zahlreiche Fa milien können hier von einer Milderung der Kohlennot noch nichts bemerken. —^Zur Wcoercröfinuna der Tvcater
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite